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							               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                     Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                         Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                          : AUDI
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2              Einpreßtiefe (mm)        : 25
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               5P2A                5P2A                       ohne                         66,55                     758      2175    09/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : AUDI
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D
§22 52654*01




               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H
                                                             140 Nm für Typ : 8R; 8R1; 8R2
                                                             160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen              Auflagen
                B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y        11A; 245; 248; 26B;             Nicht A4 Allroad
                                                                               27B; 5GA                        Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                        90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 24J; 244; 247;             ab MJ2016; AUDI S4
                                                                               26B; 26N; 27B; 27H              (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246;             Limousine;
                                                                               247; 26B; 26J; 27B;             Allradantrieb;
                                                                               27H
                                                        260      225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B;           Frontantrieb;
                                                                               27B; 5GA; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                             73C; 74D; 77E
                B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95                                     Nur A4 Allroad
                                                                  255/30R20 92       11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  255/35R20 93       11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                             723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                             77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y       YBD; YB9; 11A; 248;       A5 Coupé (B9) ab
                                                                              27P                       MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                        Sportback (B9) ab
                                                                                                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y      nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
                                                                              21P; 5GA; 51J             MJ2016; 4-türig;
                                                  100 - 245 255/30R20 92      YDV; 11A; 21B; 5GM; Allradantrieb;
                                                                              51J; 54F                  Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76T; 77E
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92       11A; 26P; 27H             A4 Allroad Quattro ab
                                                            245/35R20 95      11A; 245; 248; 26P;       MJ2016;
§22 52654*01




                                                                              27H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/30R20 92Y     11A; 245; 248; 26B;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              26N; 27F                  73C; 74D; 77E
                                                            255/35R20 93Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                              26N; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B;              Nicht A4 Allroad
                                                                       27B; 5GA                         Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 24J; 244; 247;              ab MJ2016; AUDI S4
                                                                       26B; 26N; 27B; 27H               (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                         255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246;              Limousine;
                                                                       247; 26B; 26J; 27B;              Allradantrieb;
                                                                       27H
                                                260      225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B;            Frontantrieb;
                                                                       27B; 5GA; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                      73C; 74D; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95                               Nur A4 Allroad
                                                            255/30R20 92      11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R20 93      11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb;            AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                                        YDR; 11A; 21P; 5GA;             bis MJ2016;
                                                                        51J
                                                105 - 245 255/30R20 92  YDV; 11A; 21B; 51J;             Allradantrieb;
                                                                        54F                             Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76T; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90       11A; 22I; 22M; 5GA;       AUDI S5 Coupé (8T)
                                                                              51J                       bis MJ2016; AUDI A5
                                                            255/30R20 92      YDV; 11A; 22I; 22M;       Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                              51J; 54F                  Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76T; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y      YDR; 11A; 22I; 22M;       AUDI A5 Coupe (8T)
                                                                              51J                       bis MJ2016;
                                                            255/30R20 92      YDV; 11A; 22I; 22M;       Frontantrieb;
                                                                              51J; 54F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
§22 52654*01




                                                                                                        729; 73C; 74D; 76T;
                                                                                                        77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y      nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis
                                                                              21P; 5GA; 51J             MJ2016; 4-türig;
                                                  100 - 245 255/30R20 92      YDV; 11A; 21B; 5GM; Allradantrieb;
                                                                              51J; 54F                  Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76T; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y      YBD; YB9; 11A; 248;       A5 Coupé (B9) ab
                                                                              27P                       MJ2016; A5 Sportback
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                        Sportback (B9) ab
                                                                                                        MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                                        Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                                        S5 Coupé (B9) ab
                                                                                                        MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 77E
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92       11A; 26P; 27H             A4 Allroad Quattro ab
                                                            245/35R20 95      11A; 245; 248; 26P;       MJ2016;
                                                                              27H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/30R20 92Y     11A; 245; 248; 26B;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              26N; 27F                  73C; 74D; 77E
                                                            255/35R20 93Y     11A; 245; 248; 26B;
                                                                              26N; 27F



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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                                                                                                                  Seite: 4 von 21

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99         11A; 21P; 52J             kurzer Radstand;
                                                         255/40R20 101        11A; 21B; 22I             langer Radstand;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        76T; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200   245/45R20 99      11A; 24N; 24O             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260   255/45R20 101     11A; 24N; 24O             12A; 51A; 573; 71K;
                                                230 - 260   245/45R20 99Y     11A; 24N; 24O             723; 73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99        11A; 24N; 24O             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260 255/45R20 101       11A; 24N; 24O             12A; 51A; 573; 71K;
                                                230 - 260 245/45R20 99Y       11A; 24N; 24O             723; 73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
§22 52654*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99        11A; 24N; 24O             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260 255/45R20 101       11A; 24N; 24O             12A; 51A; 573; 71K;
                                                230 - 260 245/45R20 99Y       11A; 24N; 24O             723; 73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92    11A; 26B; 270; 5GM            A7 Sportback; S7
                                                          255/35R20 93    11A; 26B; 270; 5HA            Sportback; Coupe; 4-
                                                140 - 245 245/35R20 95    11A; 26P; 270                 türig; Allradantrieb;
                                                140 - 331 255/35R20 97    11A; 26B; 270                 Frontantrieb;
                                                309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 270; 52J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        77E; TC1
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R20 99       11A;   24J; 248; 26P;     Nur A6 allroad
                                                                              27B;   51J                quattro;
                                                            255/35R20 97      11A;   24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              27B;   27H                12A; 51A; 573; 71K;
                                                            255/40R20 97      11A;   24J; 248; 26P;     723; 73C; 74D; 77E;
                                                                              27B;   27H                TC1




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 245; 26P; 5GM;             A6; nicht A6 allroad
                                                                          57E; 67J; 67X                 quattro; S6; Kombi;
                                                          245/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;             Stufenheck;
                                                                          260; 271                      Allradantrieb;
                                                100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24J;          Frontantrieb;
                                                                          248; 26B; 260; 272;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          5GM                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                          255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B;             723; 73C; 74D; 77E;
                                                                          260; 272; 5IM                 TC1
                                                309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                          260; 271; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92   11A; 26B; 270; 5GM     A7 Sportback; S7
                                                         255/35R20 93   11A; 26B; 270; 5HA     Sportback; Coupe; 4-
                                               140 - 245 245/35R20 95   11A; 26P; 270          türig; Allradantrieb;
                                               140 - 331 255/35R20 97   11A; 26B; 270          Frontantrieb;
                                               309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 270; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74D;
                                                                                               77E; TC1
§22 52654*01




               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99   11A; 24J; 248; 26P;    Nur A6 allroad
                                                                        27B; 51J               quattro;
                                                         255/35R20 97   11A; 24J; 248; 26P;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        27B; 27H               12A; 51A; 573; 71K;
                                                         255/40R20 97   11A; 24J; 248; 26P;    723; 73C; 74D; 77E;
                                                                        27B; 27H               TC1
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 245; 26P; 5GM;     A6; nicht A6 allroad
                                                                        57E; 67J; 67X          quattro; S6; Kombi;
                                                         245/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;     Stufenheck;
                                                                        260; 271               Allradantrieb;
                                               100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24J; Frontantrieb;
                                                                        248; 26B; 260; 272;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        5GM                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                         255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B;     723; 73C; 74D; 77E;
                                                                        260; 272; 5IM          TC1
                                               309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B;
                                                                        260; 271; 52J

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26P     A6; Kombilimousine;
                                                         245/40R20 99  11A; 24J; 248; 26B;    Limousine;
                                                                       5JK                    Allradantrieb;
                                                         255/35R20 97  11A; 24J; 244; 26B;    Frontantrieb;
                                                                       27H; 5IM               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       27H                    73C; 74D; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 245/40R20 99  11A; 26P               A7 Sportback;
                                                         255/35R20 97  11A; 26P; 5IM          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R20 101 11A; 26P               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8, S8
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 101       11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99        11A; 24N; 24O             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                100 - 260 255/45R20 101       11A; 24N; 24O             12A; 51A; 573; 71K;
                                                230 - 260 245/45R20 99Y       11A; 24N; 24O             723; 73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20     109                             ab
                                                          265/45R20     108                             e13*2007/46*1081*06;
§22 52654*01




                                                          265/50R20     107   11A; 248; 26P             Allradantrieb;
                                                          275/45R20     106                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                320 - 373 255/50R20     M+S   52J                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                          265/45R20     M+S   52J                       73C; 74D; 74E; 77E;
                                                          265/50R20     M+S   11A; 248; 26P; 52J        PDH
                                                          275/45R20     M+S   52J

               Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109                          ab
                                                          265/45R20 108                          e1*2001/116*0350*20;
                                                          265/50R20 107 11A; 248; 26P            Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                          275/45R20 106                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                320 - 373 255/50R20 M+S 52J                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                          265/45R20 M+S 52J                      73C; 74D; 74E; 77E;
                                                          265/50R20 M+S 11A; 248; 26P; 52J       PDH
                                                          275/45R20 M+S 52J
               4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 265/50R20 107 12N                      Q8; SQ8;
                                                          275/45R20 106 12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          275/50R20 109 124                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                 74D; 74E; 768; 77E;
                                                                                                 PDH


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
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                      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 52654*01




               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkant en und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 21
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bz w. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 52654*01




                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                    Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 52654*01




                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
§22 52654*01




                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           235/35R20



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 21
                                   Hinterachse:                          265/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R20
                                   Hinterachse:                          275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
§22 52654*01




               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
               TC1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                 Vorderachse:                            255/30R20



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                                   Hinterachse:                          265/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/30R20
                                   Hinterachse:                          255/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/30R20
                                   Hinterachse:                        245/30R20.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 52654*01




               YDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/30R20
                                   Hinterachse:                        255/30R20.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4L
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
                      Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 260              y = 290                  HA
                            26B                     x = 350              y = 400                  VA
§22 52654*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 350            25                HA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 250            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 400              y = 200                  VA
                            26P                     x = 350              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 400            30                HA
§22 52654*01




                            27H                  x = 270        y = 400             8                HA
                            26J                  x = 400        y = 200            22                VA
                            26N                  x = 400        y = 200             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Nur A6 allroad quattro

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 450              y = 270                  VA
                            26P                     x = 400              y = 220                  VA
                            27B                     x = 325              y = 390                  HA
                            27I                     x = 275              y = 340                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 325        y = 390           18                HA
                            26N                   x = 450        y = 270            7                VA
                            27H                   x = 325        y = 390            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 300                  VA
                            26B                     x = 250              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 200        y = 350             8                HA
§22 52654*01




                            27F                  x = 200        y = 350            30                HA
                            26N                  x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 350            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Allradantrieb, Coupe, Nur A7

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 230              y = 250                  VA
                            26P                     x = 180              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 350            27                HA
§22 52654*01




                            27H                  x = 270        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 230        y = 250            28                VA
                            26N                  x = 230        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     B8
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0430*..
                      Handelsbez.:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
§22 52654*01




                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F8
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1751*..
                      Handelsbez.:     A8 L, A8, S8

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
§22 52654*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     F2
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
                      Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
§22 52654*01




                            27F                  x = 250        y = 300            20                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.