Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 23 Fahrzeughersteller : AUDI, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5P2A 5P2A Ø66,6-Ø57,1 57,1 740 2220 09/18 5P2A 5P2A Ø66,6-Ø57,1 57,1 758 2175 09/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm, für Typ : F3; 8U; 8U1 Zubehör : LS17D27F Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm, für Typ : 8V; 4F1; GA; 4F Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8V 140 Nm für Typ : GA 165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 235/30R20 88W 11A; 24C; 244; 247; Cabrio; Limousine; 26B; 26J; 27F Allradantrieb; 245/30R20 86Y 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H; 206 - 228 235/30R20 88Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27F 73C; 74D; 74P; 77E 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R20 97 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K; 24M; 54A 723; 729; 73C; 74D; 155 - 257 255/35R20 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; 74P; 77E 24M; 5HA; 54A Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 23 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22F; 24C; Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 24D; 5GA Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb; Nicht 24D; 5GM Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/35R20 92 Mit erhöhtes 8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung Anzugsmoment Serie; 11A; 26P; 27I 165 Nm; 235/35R20 92 Ohne Kombilimousine; Radhausverbreiterung; Allradantrieb; 11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 245/35R20 91 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung; 12A; 51A; 71K; 723; 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P; 740; 26P; 27I 245/35R20 91 Mit 77E Radhausverbreiterung Serie; 11A; 245; 248; 26P; 27I 255/35R20 93 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 27B; 270 255/35R20 93 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 24J; 248; 26B; 260; 27B; 270 Verkaufsbezeichnung: Q2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/35R20 90 11A; 24C; 244; 247 Allradantrieb; 235/35R20 92 11A; 24C; 24D Frontantrieb; 245/30R20 90 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R20 92 11A; 24C; 24D 73C; 74D; 74P; 77E Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 23 Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm; Allradantrieb; 245/40R20 95 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26B; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 27H; 27I 73C; 74A; 74P; 740; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 77E 26B; 26N; 27B; 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 140 235/45R20 96 11A; 245; 248; 26N; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26J; 73C; 74D; 74P; 77E 27B; 27H 255/40R20 97 11A; 24J; 244; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; ab e8*2007/46*0317*.. 26N; 27H; 27P e11*2001/116*0326*32; 245/35R20 91W 11A; 242; 244; 245; Kombi; Limousine; 247; 26B; 26N; 27H; Allradantrieb; 27P 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27F; 27P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 23 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 13; 3C; 3d; 3D 120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N 140 Nm für Typ : 3H; 5N 140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N Verkaufsbezeichnung: ARTEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B; 27H Frontantrieb; 245/35R20 95 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R20 92 11A; 241; 244; 246; 73C; 74D; 74P; 77E 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95 11A; 245; 26B; 26N; VW Passat Alltrack 27F (B8) ab Mj.2014; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E 3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/35R20 90W 11A; 22L; 24J; 248; Nur Passat Alltrack e1*2007/46*0502*.., 26B; 27B; 27H (Cross); bis e1*2007/46*0547*.. 245/30R20 90W 11A; 22L; 241; 244; e1*2001/116*0307*36; 246; 26B; 26N; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P; 77E 3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; ab 26B; 26N; 27F e1*2001/116*0307*37; VW Passat (B8) ab Mj. 2014; nicht Passat Alltrack; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 23 Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 235/30R20 88W 11A; 21P; 22B; 24D; Coupe; Frontantrieb; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 245/30R20 90 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 32I; 51A; 71K; 24D 723; 73C; 74D; 74P; 90 - 206 235/30R20 88Y 11A; 21P; 22B; 24D; 77E 24J 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91 11A; 21P; 22B; 22H; ohne R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 24D; 24J e1*2007/46*0487*14; 255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 22H; bis 24D; 24J e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/35R20 92 11A; 22B mit R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 245/35R20 91 11A; 21P; 22B e1*2007/46*0487*14; 255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 22H bis e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E 5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F mit R-Line; ab 245/40R20 95 11A; 248; 27B; 27F e1*2007/46*0487*15; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E 5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; ab 27F e1*2007/46*0487*15; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F mit R-Line; Allspace; 245/40R20 95 11A; 246; 27B; 27F ab 255/40R20 97 11A; 24J; 27B; 27F e1*2001/116*0450*31; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 23 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 100V 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; Allspace; 27F ab 245/40R20 99W 11A; 24C; 244; 247; e1*2001/116*0450*31; 27B; 27F Allradantrieb; 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 27B; ab 27F e1*2001/116*0450*24; 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; nicht 27B; 27F Allspace; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 27B; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F ab 245/40R20 95 11A; 248; 27B; 27F e1*2001/116*0450*24; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; mit R-Line; nicht 27F Allspace; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 11A; 22I; 24C; 24M; nicht V10 Diesel; e1*2007/46*0452*.. 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573; e1*98/14*0189*.. 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P; 76S; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 23 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 23 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 23 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 23 wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 23 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 23 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 23 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 23 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 23 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NS Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*.. Handelsbez.: KODIAQ Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 200 HA 27B x = 290 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 250 8 HA 27F x = 290 y = 250 23 HA 26N x = 230 y = 160 8 VA 26J x = 280 y = 210 34 VA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 23 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 300 y = 300 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 23 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 300 y = 300 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 23 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 300 VA 26P x = 370 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 400 30 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 300 15 VA 26N x = 400 y = 300 8 VA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 23 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3H Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*.. Handelsbez.: ARTEON Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA 26B x = 220 y = 230 VA 26P x = 170 y = 180 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 290 25 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA 26J x = 220 y = 230 25 VA 26N x = 220 y = 230 8 VA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 23 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 13 HA 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 23 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 13 HA 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 23 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 7 VA 27H x = 300 y = 280 8 HA 27F x = 300 y = 280 13 HA Gutachten 19-00047-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52654 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 23 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 30 HA