Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeughersteller : AUDI, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5P2A 5P2A Ø66,6-Ø57,1 57,1 740 2220 09/18
5P2A 5P2A Ø66,6-Ø57,1 57,1 758 2175 09/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm,
für Typ : F3; 8U; 8U1
Zubehör : LS17D27F
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm, für
Typ : 8V; 4F1; GA; 4F
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1; 8V
140 Nm für Typ : GA
165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes
Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 235/30R20 88W 11A; 24C; 244; 247; Cabrio; Limousine;
26B; 26J; 27F Allradantrieb;
245/30R20 86Y 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27F; 5EM 10B; 11B; 11G; 11H;
206 - 228 235/30R20 88Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 26J; 27F 73C; 74D; 74P; 77E
245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21B; 22B; 24J; Nur Allroad Quattro;
e13*2007/46*1080*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/35R20 97 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71K;
24M; 54A 723; 729; 73C; 74D;
155 - 257 255/35R20 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; 74P; 77E
24M; 5HA; 54A
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22F; 24C; Limousine u. Kombi;
e13*2007/46*1080*.. 24D; 5GA Front- u.
4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb; Nicht
24D; 5GM Allroad Quattro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/35R20 92 Mit erhöhtes
8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung Anzugsmoment
Serie; 11A; 26P; 27I 165 Nm;
235/35R20 92 Ohne Kombilimousine;
Radhausverbreiterung; Allradantrieb;
11A; 245; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
245/35R20 91 Ohne 10B; 11B; 11G; 11H;
Radhausverbreiterung; 12A; 51A; 71K; 723;
11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P; 740;
26P; 27I
245/35R20 91 Mit 77E
Radhausverbreiterung
Serie; 11A; 245; 248;
26P; 27I
255/35R20 93 Ohne
Radhausverbreiterung;
11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 260; 27B;
270
255/35R20 93 Mit
Radhausverbreiterung
Serie; 11A; 24J; 248;
26B; 260; 27B; 270
Verkaufsbezeichnung: Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/35R20 90 11A; 24C; 244; 247 Allradantrieb;
235/35R20 92 11A; 24C; 24D Frontantrieb;
245/30R20 90 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R20 91 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
255/30R20 92 11A; 24C; 24D 73C; 74D; 74P; 77E
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
165 Nm; Allradantrieb;
245/40R20 95 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R20 99 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 27H; 27I 73C; 74A; 74P; 740;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 77E
26B; 26N; 27B; 27H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 140 235/45R20 96 11A; 245; 248; 26N; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26J; 73C; 74D; 74P; 77E
27B; 27H
255/40R20 97 11A; 24J; 244; 26J;
27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; ab
e8*2007/46*0317*.. 26N; 27H; 27P e11*2001/116*0326*32;
245/35R20 91W 11A; 242; 244; 245; Kombi; Limousine;
247; 26B; 26N; 27H; Allradantrieb;
27P
255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 26J; 27F; 27P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 23 mm
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 13; 3C; 3d; 3D
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
140 Nm für Typ : 3H; 5N
140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung: ARTEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H Frontantrieb;
245/35R20 95 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
255/30R20 92 11A; 241; 244; 246; 73C; 74D; 74P; 77E
247; 26B; 26J; 27B;
27F
255/35R20 93 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95 11A; 245; 26B; 26N; VW Passat Alltrack
27F (B8) ab Mj.2014;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/35R20 90W 11A; 22L; 24J; 248; Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 26B; 27B; 27H (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. 245/30R20 90W 11A; 22L; 241; 244; e1*2001/116*0307*36;
246; 26B; 26N; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74D;
74P; 77E
3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; ab
26B; 26N; 27F e1*2001/116*0307*37;
VW Passat (B8) ab Mj.
2014; nicht Passat
Alltrack; Kombi;
Stufenheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 235/30R20 88W 11A; 21P; 22B; 24D; Coupe; Frontantrieb;
24J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R20 90 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 32I; 51A; 71K;
24D 723; 73C; 74D; 74P;
90 - 206 235/30R20 88Y 11A; 21P; 22B; 24D; 77E
24J
245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91 11A; 21P; 22B; 22H; ohne R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 24D; 24J e1*2007/46*0487*14;
255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 22H; bis
24D; 24J e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/35R20 92 11A; 22B mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 245/35R20 91 11A; 21P; 22B e1*2007/46*0487*14;
255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 22H bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F mit R-Line; ab
245/40R20 95 11A; 248; 27B; 27F e1*2007/46*0487*15;
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb;
27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; ab
27F e1*2007/46*0487*15;
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F mit R-Line; Allspace;
245/40R20 95 11A; 246; 27B; 27F ab
255/40R20 97 11A; 24J; 27B; 27F e1*2001/116*0450*31;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 100V 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; Allspace;
27F ab
245/40R20 99W 11A; 24C; 244; 247; e1*2001/116*0450*31;
27B; 27F Allradantrieb;
255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 27B; ab
27F e1*2001/116*0450*24;
245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; ohne R-Line; nicht
27B; 27F Allspace;
255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
27B; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27B; 27F ab
245/40R20 95 11A; 248; 27B; 27F e1*2001/116*0450*24;
255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27B; mit R-Line; nicht
27F Allspace;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 11A; 22I; 24C; 24M; nicht V10 Diesel;
e1*2007/46*0452*.. 5IM 10B; 11B; 11G; 11H;
3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573;
e1*98/14*0189*.. 71K; 723; 729; 73C;
74D; 74P; 76S; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
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zur Erteilung der ABE 52654
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*..
Handelsbez.: AUDI A3, S3
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 350 y = 250 VA
26B x = 400 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 350 y = 350 8 HA
27F x = 350 y = 350 20 HA
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 20 VA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: F3
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*..
Handelsbez.: Q3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: 8U
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*..
Handelsbez.: AUDI Q3
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 390 VA
26P x = 240 y = 340 VA
27B x = 335 y = 400 HA
27I x = 285 y = 355 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 390 30 VA
26N x = 290 y = 390 10 VA
27F x = 335 y = 400 30 HA
27H x = 335 y = 400 10 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NS
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*..
Handelsbez.: KODIAQ
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 240 y = 200 HA
27B x = 290 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 250 8 HA
27F x = 290 y = 250 23 HA
26N x = 230 y = 160 8 VA
26J x = 280 y = 210 34 VA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 300 y = 300 HA
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 300 y = 300 HA
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 300 VA
26P x = 370 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 400 30 HA
27H x = 300 y = 400 8 HA
26J x = 400 y = 300 15 VA
26N x = 400 y = 300 8 VA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*..
Handelsbez.: ARTEON
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
26B x = 220 y = 230 VA
26P x = 170 y = 180 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 290 25 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
26J x = 220 y = 230 25 VA
26N x = 220 y = 230 8 VA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 13 HA
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Seite: 21 von 23
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 280 13 HA
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 30 HA