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							Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                                  Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                      Stand: 19.03.2019
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
5BA                 5BA                     ohne                      66,55                       720     2275    09/18
5BA                 5BA                     ohne                      66,55                       758     2175    09/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                           für Typ : 8R1; FY; 8R2; 8R
Zubehör                                  : LS17D27F
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                           Typ : 4G; 4H; F2; B81; B8; 4G1
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1; 4H
                                           165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y           nicht Allradantrieb;      AUDI A5 Sportback bis
B81          e13*2007/46*1084*..                                   5GA; 51J                  MJ2016; 4-türig;
                                 100 - 245 255/30R20 92            11A; 21P; 51J; 54F        Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             76T; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..    105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb;           AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                              5GA; 51J                       bis MJ2016;
                                      105 - 245 255/30R20 92  11A; 21P; 51J; 54F             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74D;
                                                                                             76T; 77E
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 51J                             AUDI A5 Coupe (8T)
                                           255/30R20 92  11A; 51J; 54F                   bis MJ2016;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 76T;
                                                                                         77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H;         AUDI A4 bis MJ2015;
                                                             24J; 24M; 5GA; 51J          AUDI S4 bis MJ2016;
                                     100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         Limousine;
                                                             24C; 24D; 54F               Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 26P; 27I; 5GA           Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..   90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;          Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                            27B                          ab MJ2016; AUDI S4
                                              255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B;          (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                            26N; 27B                     Limousine;
                                     260      225/35R20 M+S 11A; 26P; 27I; 5GA;          Allradantrieb;
                                                            52J                          Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22H;          AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                          24J; 24M; 5GA; 51J           Kombi; Frontantrieb;
                                              255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24C; 24D; 54F                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 245/30R20 90      11A; 21B; 22B; 22H;      AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                24J; 24M; 5GA; 51J       Limousine;
                                              255/30R20 92      11A; 21B; 22B; 22F;      Frontantrieb;
                                                                24C; 24D; 54F            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74D; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9                    A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..                                                       MJ2016; A5 Sportback
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Sportback (B9) ab
                                                                                         MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                         (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                         Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                         S5 Coupé (B9) ab
                                                                                         MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90         51J                      AUDI S5 Coupé (8T)
                                           255/30R20 92         11A; 51J; 54F            bis MJ2016; AUDI A5
                                                                                         Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         76T; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180 245/35R20 95                              Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..             255/30R20 92                              Quattro bis MJ2015;
                                               255/35R20 93                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22H;         AUDI A4 bis MJ2015;
B81            e13*2007/46*1084*..                           24J; 24M; 5GA; 51J          Nicht A4 Allroad
                                     100 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 22B; 22F;         Quattro; AUDI S4 bis
                                                             24C; 24D; 54F               MJ2016; Kombi;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 245 235/35R20 92Y     5GM; 57E; 67J; 67X          A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..           245/35R20 95Y     11A; 26P; 270               quattro; Kombi;
                                 100 - 331 255/30R20 92Y     nicht Kombi; 11A; 245;      Stufenheck;
                                                             248; 26P; 270; 5GM          Allradantrieb;
                                               255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P;         Frontantrieb;
                                                             270                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                     309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 270; 52J          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 77E;
                                                                                         DEÄ; PDI; TC1
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92     11A; 26P; 5GM            A7 Sportback; Coupe;
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 93     11A; 26P; 5HA            4-türig;
                                     140 - 245 245/35R20 95                              Allradantrieb;
                                     140 - 331 255/35R20 97     11A; 26P                 Frontantrieb;
                                     309 - 331 245/35R20 M+S    52J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         77E; DEÄ; PDI; TC1
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99     11A; 27I; 51J            Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..             255/35R20 97     11A; 27B                 quattro;
                                               255/40R20 97     11A; 27B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 77E;
                                                                                         DEÄ; PDI; TC1
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               165 Nm;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         838

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               165 Nm;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         838

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O               165 Nm;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         838

Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R20 100                                  A6; Kombilimousine;
                                          235/45R20 96                                   Limousine;
                                          245/40R20 99  11A; 248; 26P                    Allradantrieb;
                                          255/35R20 97  11A; 245; 248; 26P               Frontantrieb;
                                          255/40R20 101 11A; 245; 248; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R20 97  11A; 245; 248; 26P               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 75I; 77E;
                                                                                         DEÄ; PDI
F2             e1*2007/46*1801*..    150 - 210 255/35R20 97                              A7 Sportback;
                                               255/40R20 97                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 77E; DEÄ;
                                                                                         PDI
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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                                                                                                     Seite: 5 von 38
Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99  52J                             kurzer Radstand;
                                           255/40R20 101 11A; 21P                        langer Radstand;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D;
                                                                                         75I; 76T; 77E; DEÄ;
                                                                                         PDI

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99          11A; 245; 248            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 97  11A; 245; 248; 26N           165 Nm; Q5; SQ5;
                                              255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N           Allradantrieb;
                                              265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                         77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                 : LS17D27F
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..     100 - 260 245/45R20 99      11A; 245; 248            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 97  11A; 245; 248; 26N           165 Nm; Q5;
                                              255/45R20 101 11A; 245; 248; 26N           Allradantrieb;
                                              265/45R20 104 11A; 24J; 248; 26N           Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                         77E

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                 : LS17D27F
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : F2A; 117; 172; 176; 204; 207; 211; 218; 230; 231;
                                          245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 215; 220; 221
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen      Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 27I      nicht Sportfahrwerk;
                                        245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27I      GLA; nicht
                                        255/35R20 97 11A; 24J; 244; 27H; 27I Fahrdynamik Paket;
                                                                             Offroad-Fahrwerk;
                                        255/40R20 97 11A; 24J; 244; 27H; 27I Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74A; 854
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 246; 248; 26B;     Sportfahrwerk; GLA;
                                                     26N; 27B; 27H           nicht Offroad-
                                        245/40R20 95 11A; 246; 248; 26B;     Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                     26N; 27B; 27F           Paket; Allradantrieb;
                                        255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                     26J; 27B; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                     26J; 27B; 27F           73C; 74A; 854
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B;     nicht Sportfahrwerk;
                                                     26N; 27B; 27H           GLA; nicht
                                        245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B;     Fahrdynamik Paket;
                                                     26N; 27B; 27F           nicht Offroad-
                                        255/35R20 97 11A; 24J; 244; 247;     Fahrwerk;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F      Allradantrieb;
                                        255/40R20 97 11A; 24J; 244; 247;     Frontantrieb;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74A; 854

Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
F2A          e1*2007/46*1829*.. 80 - 120 225/35R20 90           11A; 241; 246; 248;      Kombilimousine;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       Frontantrieb;
                                              235/30R20 88      11A; 24C; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F       12A; 51A; 71K; 723;
                                              245/30R20 90      11A; 24C; 244; 247;      73C; 74A
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/30R20 88      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
176          e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R20 90        11A; 24C; 244; 247;         A-Klasse;
                                                             26B; 26J; 27F; 54A          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     66 - 280 235/30R20 88Y 11A; 24C; 244; 247;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                             26B; 26J; 27F; 5FE;         729; 73C; 74A; 854
                                                             54A
                                     265 - 280 225/35R20 90Y 11A; 24C; 244; 247;
                                                             26B; 26J; 27F; 54A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R20 90   11A; 24C; 244; 247;             A-Klasse;
                                                         26B; 26J; 27F; 54A              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 66 - 280 235/30R20 88Y 11A; 24C; 244; 247;              12A; 51A; 71K; 723;
                                                         26B; 26J; 27F; 5FE;             729; 73C; 74A; 854
                                                         54A
                                 265 - 280 225/35R20 90Y 11A; 24C; 244; 247;
                                                         26B; 26J; 27F; 54A
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/35R20 90   11A; 24C; 244; 247;            CLA; Sportfahrwerk;
                                                         26B; 26J; 27F; 54A             CLA Limousine; CLA
                                           235/35R20 92  11A; 24C; 244; 247;            Shooting brake;
                                                         26B; 26J; 27F; 54A             Kombilimousine;
                                                                                        Limousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 854
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      11A; 246; 248; 26B;     Sportfahrwerk; GLA;
                                                                26N; 27B; 27H           nicht Offroad-
                                              245/40R20 95      11A; 246; 248; 26B;     Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                26N; 27B; 27F           Paket; Allradantrieb;
                                              255/35R20 97      11A; 24J; 248; 26B;     Frontantrieb;
                                                                26J; 27B; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/40R20 97      11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26J; 27B; 27F           73C; 74A; 854
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      11A; 24J; 244; 26B;     nicht Sportfahrwerk;
                                                                26N; 27B; 27H           GLA; nicht
                                              245/40R20 95      11A; 24J; 244; 26B;     Fahrdynamik Paket;
                                                                26N; 27B; 27F           nicht Offroad-
                                              255/35R20 97      11A; 24J; 244; 247;     Fahrwerk;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F      Komfortfahrwerk;
                                              255/40R20 97      11A; 24J; 244; 247;     Allradantrieb;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 854
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      11A; 24J; 248; 27I      nicht Sportfahrwerk;
                                              245/40R20 95      11A; 24J; 248; 27I      GLA; nicht
                                              255/35R20 97      11A; 24J; 244; 27H; 27I Fahrdynamik Paket;
                                                                                        Offroad-Fahrwerk;
                                              255/40R20 97      11A; 24J; 244; 27H; 27I Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 854
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y 11A; 24C; 24M; 26B;             bis
                                                         26J; 27B; 27F; 5FE;             e1*2001/116*0431*36;
                                                         69M
                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 854
204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245 245/30R20 95Y 11A; 24C; 26B; 26J;          Nur Baureihe 205;
                                                            57E; 58E; 6A1; 68Z           neue C-Klasse; Cabrio;
                                              255/30R20 92Y 11A; 24C; 244; 247;          Kombilimousine; Coupe;
                                                            26B; 26J; 27B; 27H;          Limousine;
                                                            6A2
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 854
204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;          Nur Baureihe 204;
                                                            22F; 22L; 24C; 24D;          Limousine;
                                                            5FE; 54A; 69M                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 854
204            e1*2001/116*0431*..   120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B;         Nur Baureihe 204; Nur
                                                             22F; 22L; 24C; 24D;         4-MATIC; Limousine;
                                                             5FE; 54A; 69M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 854

Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/35R20 90           11A; 24C; 244; 247;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                                26B; 26J; 27F; 54A       CLA Limousine; CLA
                                              235/35R20 92      11A; 24C; 244; 247;      Shooting brake;
                                                                26B; 26J; 27F; 54A       Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 854

Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 21J; 22F;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       22L; 24J; 24M; 68U;               12A; 51A; 71K; 723;
                                                       68V
                                         255/35R20 97W 11A; 21B; 21J; 21L;               729; 73C; 74A; 854
                                                       22F; 22L; 24D; 24J;
                                                       367
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 225 245/30R20 90  11A; 21P; 5GA; 51J               nicht AMG Sportpaket;
                                120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21P                         Coupe; 4-türig;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 854

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*..   120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J;            Coupé; Cabrio;
                                                          26B; 26N; 27P                  Allradantrieb;
                                            255/30R20 92Y mit                            Heckantrieb;
                                                          Radhausverbreiterung           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          (Flap) Serie; 11A; 24J;        12A; 51A; 71K; 723;
                                                          26B; 26J; 27H; 27P;            73C; 74A; 854
                                                          5GM
                                            255/30R20 92Y ohne
                                                          Radhausverbreiterung
                                                          (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                          248; 26B; 26J; 27H;
                                                          27P; 5GM
R1ES         e1*2007/46*1560*..   110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J;            Baureihe W213; nicht
                                                          26B; 26N; 27P; 5HR             All Terrain;
                                            255/30R20 92Y ohne                           Allradantrieb;
                                                          Radhausverbreiterung           Heckantrieb;
                                                          (Flap) Serie; 11A; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          248; 26B; 26J; 27H;            12A; 51A; 71K; 723;
                                                          27P; 5GM
                                            255/30R20 92Y mit                            73C; 74A; 854
                                                          Radhausverbreiterung
                                                          (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                          26B; 26J; 27H; 27P;
                                                          5GM
211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 245/30R20 90W                             Heckantrieb;
             e1*98/14*0183*..     75 - 225 245/30R20 90Y 57E; 68Z                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                     729; 73C; 74A; 854
212            e1*2001/116*0501*..   110 - 250 255/30R20 92Y mit                     Baureihe W213;
                                                             Radhausverbreiterung Allradantrieb;
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J; Heckantrieb;
                                                             26B; 26J; 27H; 27P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             5GM
                                               255/30R20 92Y ohne                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                             Radhausverbreiterung 73C; 74A; 854
                                                             (Flap) Serie; 11A; 24J;
                                                             248; 26B; 26J; 27H;
                                                             27P; 5GM
                                     110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 24J;
                                                             26B; 26N; 27P; 5HR
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21N; 22I;             Coupe; Heckantrieb;
                                                         24J; 248; 5FE                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 854

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96                                  GLC; Kombilimousine;
                                           245/45R20 99                                  Allradantrieb;
                                           255/40R20 97                                  Heckantrieb;
                                           255/45R20 101                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 854
204 X          e1*2001/116*0480*..   100 - 190 255/40R20 97                              GLC Coupé;
                                               255/45R20 101 YBN                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 854

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y        5HR; 51J                 bis Mj.2013 (Baureihe
                                           245/40R20 95Y        5HR; 51J                 221); Allradantrieb;
                                 150 - 380 255/35R20 97Y        11A; 24J                 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 573;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74A; 854

Verkaufsbezeichnung:     S-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
220          e1*97/27*0099*..  180 - 225 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L;               Nicht für Fz. m.
                                                       24J; 24M; 5HR; 51J                Länge 6158 mm; nicht
                                         255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 22L;               für gepanzerte Fz;
                                                       24J; 24M                          Nur 4-MATIC;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 854
220            e1*97/27*0099*..      145 - 326 245/35R20 95Y 11A; 21B; 22B; 22L;         Nicht für Fz. m.
                                                             24C; 24D; 367; 5HR;         Länge 6158 mm; nicht
                                                             51J; 68U; 68V               für gepanzerte Fz;
                                               255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B;         Heckantrieb;
                                                             22L; 24C; 24D; 367          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 854

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         11A; 22M; 246; 26B;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                260; 270; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 854
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225       245/30R20 90                                   ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R20 92                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A; 854
230            e1*98/14*0169*..     350 - 368 255/30R20 92      52J                      SL 55 AMG; SL 600;
                                                                                         nur bis
                                                                                         e1*98/14*0169*06;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76Z;
                                                                                         854
230            e1*98/14*0169*..     170 - 285 255/30R20 92      52J                      bis e1*98/14*0169*18;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 76Z;
                                                                                         854

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/30R20
                    Hinterachse:                         295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
     Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
     ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
6A1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          295/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
TC1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/35R20
                     Hinterachse:                        285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R20
                    Hinterachse:                          285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
             27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 245             y = 350                   VA
             26P                      x = 195             y = 300                   VA
             27B                      x = 340             y = 260                   HA
             27I                      x = 290             y = 210                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
             27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
             27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    117
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1007*..
       Handelsbez.:    CLA-Klasse

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 330                   VA
             26P                      x = 230             y = 280                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
             26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
             27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
             27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    176
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):    Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 200             y = 310                  VA
             26B                       x = 250             y = 350                  VA
             27I                       x = 240             y = 315                  HA
             27B                       x = 290             y = 350                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
             27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    F2A
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1829*..
       Handelsbez.:    A-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
       Handelsbez.:    C-KLASSE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 240             y = 285                   VA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
Gutachten 19-00047-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52654
zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: 18-025
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA