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							               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                   Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI, DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB,
                                                            MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5RA                 5RA                        ohne                        66,55                    725      2275    09/18
               5RA                 5RA                        ohne                        66,55                    758      2175    09/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
§22 52654*01




                                                            für Typ : FY
               Zubehör                                    : LS17D27F


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                            Typ : B8; 4G; 4G1; F2; B81
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1
                                                            140 Nm für Typ : F2
                                                            165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                B81          e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 5GA                                  Nicht A4 Allroad
                                                 260      225/35R20 M+S 5GA; 52J                             Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                             ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                                             (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                             Limousine;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                             73C; 74D; 77E; 855;
                                                                                                             98A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               B81          e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/30R20 90W YDR; 11A; 21P; 22B;              AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                       5GA; 51J                         Kombi; Frontantrieb;
                                                         255/30R20 92  YDV; 11A; 21B; 22B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       22H; 24J; 24M; 54F               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                        855; 98A
               B81           e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y      11A; 21P; 22B; 5GA;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                              51J                       Nicht A4 Allroad
                                                  100 - 245 255/30R20 92      YDV; 11A; 21B; 22B;       Quattro; AUDI S4 bis
                                                                              22H; 24J; 24M; 5GM;       MJ2016; Kombi;
                                                                              54F
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        77E; 855; 98A

               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90  YDR; 11A; 21P; 22B;              AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                       51J                              Limousine;
                                                         255/30R20 92  YDV; 11A; 21B; 22B;              Frontantrieb;
§22 52654*01




                                                                       22H; 24J; 24M; 54F               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                        855; 98A
               B8            e1*2001/116*0430*.. 90 - 200   225/35R20 90Y 5GA                           Nicht A4 Allroad
                                                  260       225/35R20 M+S 5GA; 52J                      Quattro; AUDI A4 (B9)
                                                                                                        ab MJ2016; AUDI S4
                                                                                                        (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 77E; 855;
                                                                                                        98A
               B8            e1*2001/116*0430*.. 88 - 195   245/30R20 90W YDR; 11A; 21P; 22B;           AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                          5GA; 51J                      Kombi; Frontantrieb;
                                                            255/30R20 92  YDV; 11A; 21B; 22B;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          22H; 24J; 24M; 54F            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                        855; 98A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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                                                                                                                  Seite: 3 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22B; 5GA;             AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                        51J                             Nicht A4 Allroad
                                                100 - 245 255/30R20 92  YDV; 11A; 21B; 22B;             Quattro; AUDI S4 bis
                                                                        22H; 24J; 24M; 5GM;             MJ2016; Kombi;
                                                                        54F
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        77E; 855; 98A
               B8            e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 245/30R20 90Y      YDR; 11A; 21P; 22B;       AUDI A4 bis MJ2015;
                                                                              5GA; 51J                  AUDI S4 bis MJ2016;
                                                  100 - 245 255/30R20 92      YDV; 11A; 21B; 22B;       Limousine;
                                                                              22H; 24J; 24M; 54F        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        77E; 855; 98A

               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro,     A7/S7 Sportback,
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R20 99        51J                       Nur A6 allroad
§22 52654*01




                                                          255/35R20 97        11A; 27I                  quattro;
                                                          255/40R20 97        11A; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                        855; TC1
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/35R20 92Y    5GM; 57E; 67J; 67X          A6; nicht A6 allroad
                                                            245/35R20   95Y                             quattro; S6; Kombi;
                                                  100 - 331 255/30R20   92Y nicht Kombi; 5GM            Stufenheck;
                                                            255/35R20   97Y 5IM                         Allradantrieb;
                                                  309 - 331 245/35R20   M+S 52J                         Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 73C; 74D; 77E;
                                                                                                        855; TC1
               4G1           e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92     5GM                         A7 Sportback; S7
                                                            255/35R20   93  5HA                         Sportback; Coupe; 4-
                                                  140 - 245 245/35R20   95                              türig; Allradantrieb;
                                                  140 - 331 255/35R20   97                              Frontantrieb;
                                                  309 - 331 245/35R20   M+S 52J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        77E; 855; TC1




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99   51J                    Nur A6 allroad
                                                         255/35R20 97   11A; 27I               quattro;
                                                         255/40R20 97   11A; 27I               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 73C; 74D; 77E;
                                                                                               855; TC1
               4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 5GM; 57E; 67J; 67X      A6; nicht A6 allroad
                                                         245/35R20 95Y                         quattro; S6; Kombi;
                                               100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 5GM        Stufenheck;
                                                         255/35R20 97Y 5IM                     Allradantrieb;
                                               309 - 331 245/35R20 M+S 52J                     Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 73C; 74D; 77E;
                                                                                               855; TC1
               4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92   5GM                    A7 Sportback; S7
                                                         255/35R20 93   5HA                    Sportback; Coupe; 4-
                                               140 - 245 245/35R20 95                          türig; Allradantrieb;
                                               140 - 331 255/35R20 97                          Frontantrieb;
                                               309 - 331 245/35R20 M+S 52J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74D;
§22 52654*01




                                                                                               77E; 855; TC1

               Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                                        TFSI e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
               F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 235/45R20 100                        A6 ALLROAD
                                                                                              QUATTRO;
                                                         245/40R20 99                         Allradantrieb;
                                                         245/45R20 99                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R20 101                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                         255/45R20 101                        73C; 74D; 75I; 768;
                                                                                              855; 860; 98A; BEN;
                                                                                              DEÄ
               F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 235/45R20 100                        A6; Kombilimousine;
                                                         235/45R20 100                        Limousine;
                                                         245/40R20 99  5JK                    Allradantrieb;
                                                         255/35R20 97  5IM                    Frontantrieb;
                                                         255/40R20 101                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         255/40R20 101                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74D; 75I; 855;
                                                                                              860; 98A; BEN; DEÄ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                   Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
               FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/40R20 101                                      erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                 255/45R20 101                              165 Nm; Q5; SQ5; Q5
                                                                                                            Sportback; SQ5
                                                                                                            Sportback;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                                            855; 98A; BEO


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : LS17D27F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Q5
§22 52654*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 255/40R20 101                               erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                 255/45R20 101                              165 Nm; Q5; Q5
                                                                                                            Sportback; SQ5
                                                                                                            Sportback;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 740; 75I;
                                                                                                            855; 98A; BEO


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : LS17D27F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                   Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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                                                                                                                      Seite: 6 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 270 245/35R20 95Y           GAB; YAQ; 11A; 26P;       Baureihe W213; nicht
                                                                                  5HR                       All Terrain; nicht
                                                                                                            E300de; nicht E300e;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 75I; 83A;
                                                                                                            854
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      143 - 270 245/40R20 99      12R; 6BN                  All Terrain; Kombi;
                                                                245/40R20 99      12A; 57E; 6BN             Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74A; 75I; 83A; 854


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : LS17D27F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 117; 176; 204; 204 K; 245G; 246
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                                                            140 Nm   für Typ : F2A; F2B
                                                            150 Nm   für Typ : F2B; R1EC; 204 X; 215; 220; 221
                                                            150 Nm   ( GLC ) für Typ : 204 X
                                                            150 Nm   ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                            150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                                                            180 Nm   für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
               Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 225/35R20 90             11A; 245; 248; 26B;       Limousine;
                                                                                  26J; 27H; 27I             Allradantrieb;
                                                                235/30R20 88      11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb; inkl.
                                                                                  26J; 27B; 27H; 5FE        Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A
               F2A            e1*2007/46*1829*..      70 - 165 225/35R20 90       11A; 24J; 248; 26B;       Kombilimousine;
                                                                                  26J; 27I                  Allradantrieb;
                                                                235/30R20 88      11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb; inkl.
                                                                                  26J; 27B; 27H; 5FE        Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A
               176            e1*2007/46*0928*..      66 - 160 225/35R20 90       11A;   24J; 248; 26B;     A-Klasse;
                                                                                  26N;   27H; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      66 - 280 235/30R20 88Y      11A;   24J; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                  26B;   26N; 27H; 5FE;     729; 73C; 74A; 855
                                                                                  54A
                                                      265 - 280 225/35R20 90Y     11A;   24J; 248; 26B;
                                                                                  26N;   27H; 54A



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               176          e1*2007/46*0928*..  66 - 160 225/30R20 85Y        11A; 24J; 248; 26B;       A-Klasse;
                                                                              26N; 27H; 5EG; 56G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/30R20 88Y     11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              26B; 26N; 27H; 5FE        729; 73C; 74A; 855

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               246          e1*2007/46*0751*..  66 - 155 225/30R20 85Y        11A; 24J; 248; 26B;       B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                              26N; 5FE; 56G             nicht Natural Gas
                                                                                                        Drive; nicht Electric
                                                                                                        Drive; Kombi;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 855

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 225/30R20 85Y 11A; 24J; 244; 26B;              CLA; Sportfahrwerk;
                                                                        26J; 27H; 5EG; 56G              CLA Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
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                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 855
               245G          e1*2001/116*0470*.. 66 - 160   225/30R20 85Y     11A; 24J; 248; 26B;       A-Klasse;
                                                                              26N; 27H; 5EG; 56G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/30R20 88Y     11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              26B; 26N; 27H; 5FE        729; 73C; 74A; 855
               245G          e1*2001/116*0470*.. 90 - 155   225/35R20 90      11A; 24J; 244; 26B;       CLA; nicht
                                                                              26N; 54A                  Sportfahrwerk; CLA
                                                            235/30R20 88Y     11A; 24J; 244; 26B;       Limousine; CLA
                                                                              26J; 27H; 5FE; 54A        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 855
               245G          e1*2001/116*0470*.. 66 - 160   225/35R20 90      11A;   24J; 248; 26B;     A-Klasse;
                                                                              26N;   27H; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  66 - 280 235/30R20 88Y      11A;   24J; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              26B;   26N; 27H; 5FE;     729; 73C; 74A; 855
                                                                              54A
                                                  265 - 280 225/35R20 90Y     11A;   24J; 248; 26B;
                                                                              26N;   27H; 54A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 225/30R20 85Y 11A; 24J; 248; 26B;              B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                        26N; 5FE; 56G                   nicht Natural Gas
                                                                                                        Drive; nicht Electric
                                                                                                        Drive; Kombi;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 855
               245G          e1*2001/116*0470*.. 80 - 155   225/30R20 85Y     11A; 24J; 244; 26B;       CLA; nicht
                                                                              26N; 5EG; 5FE; 56G        Sportfahrwerk;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 765; 855

               Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB,         AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/45R20 96          11A; 26P                 GLB-KLASSE;
                                                         245/40R20 99          11A; 24J; 24M; 26B       Allradantrieb;
                                                         245/45R20 99          11A; 24J; 24M; 26B       Frontantrieb;
                                                         255/40R20 97          11A; 24J; 24M; 26B       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 52654*01




                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 854; 855
               F2B           e1*2007/46*1909*..   225       235/40R20   96    11A;   26P                AMG GLB 35;
                                                            235/45R20   96    11A;   26P                Allradantrieb;
                                                            245/40R20   95    11A;   26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/40R20   97    11A;   245; 26B           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 854; 855
               F2B           e1*2007/46*1909*..   80 - 139 235/45R20    96    11A; 24J; 248; 26P        EQA-Klasse; Elektro;
                                                           245/40R20    99    11A; 24J; 24M; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R20    99    11A; 24J; 24M; 26P        12A; 51A; 71K; 723;
                                                           255/40R20    97    11A; 242; 244; 245;       73C; 74A; 75I; 854;
                                                                              247; 26B                  855
               F2B           e1*2007/46*1909*..   85 - 165 235/45R20    96    11A; 24J; 248; 26P        GLA-KLASSE;
                                                           245/40R20    95    11A; 24J; 24M; 26B        Allradantrieb;
                                                           245/45R20    99    11A; 24J; 24M; 26B        Frontantrieb; inkl.
                                                           255/40R20    97    11A; 24C; 244; 247;       Hybrid;
                                                                              26B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 854; 855
               F2B           e1*2007/46*1909*..   95 - 139 235/45R20    100   11A; 24J;   248; 26P      EQB-Klasse; Elektro;
                                                           245/40R20    99    11A; 24J;   24M; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/45R20    99    11A; 24J;   24M; 26P      12A; 51A; 71K; 723;
                                                           255/40R20    101   11A; 242;   244; 245;     73C; 74A; 75I; 854;
                                                                              247; 26B                  855




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/35R20 90         XFA; 11A; 24C; 26B;       Nur Baureihe 205;
                                                                              26J; 57E                  Cabrio;
                                                            245/30R20 95Y     11A; 24C; 26B; 26J;       Kombilimousine; Coupe;
                                                                              57E; 58E; 6A1; 68Z        Limousine;
                                                            255/30R20 92Y     11A; 24C; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I; 6A2   Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 854; DEN
               204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88Y      11A; 24J; 26B; 26N;       bis
                                                                              27H; 27I; 5FE; 69M        e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                        Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 854;
                                                                                                        98A; DEN
               204           e1*2001/116*0431*.. 85 - 245   225/35R20 90Y     11A; 245; 26N; 26P;       Nur Baureihe 205;
               204 K         e1*2001/116*0457*..                              5GA                       Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 854; 98A;
§22 52654*01




                                                                                                        DEN

               Verkaufsbezeichnung:     CLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F2CLA        e1*2007/46*1912*..    85 - 165 255/30R20 92       11A; 24C; 244; 247;       Kombi; Limousine;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27F        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A

               Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 225/30R20 85Y         11A; 24J; 244; 26B;       CLA; Sportfahrwerk;
                                                                              26J; 27H; 5EG; 56G        CLA Limousine; CLA
                                                                                                        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 855




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               117          e1*2007/46*1007*.. 90 - 155 225/35R20 90          11A; 24J; 244; 26B;       CLA; nicht
                                                                              26N; 54A                  Sportfahrwerk; CLA
                                                            235/30R20 88Y     11A; 24J; 244; 26B;       Limousine; CLA
                                                                              26J; 27H; 5FE; 54A        Shooting brake;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 855
               117           e1*2007/46*1007*..   80 - 155 225/30R20 85Y      11A; 24J; 244; 26B;       CLA; nicht
                                                                              26N; 5EG; 5FE; 56G        Sportfahrwerk;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 765; 855

               Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
               215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 245/35R20 95Y     11A; 21B; 21J; 21L;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          22L; 24J; 24M; 68U;           12A; 51A; 71K; 723;
§22 52654*01




                                                                          68V
                                                            255/35R20 97W CF6; 11A; 21B; 21J;           729; 73C; 74A
                                                                          21L; 22L; 24J; 24M;
                                                                          367; 68Q

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 245/35R20 95Y       GAB; YAQ; 11A; 26P        Coupé; Cabrio;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 854
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/35R20 95Y      GAB; YAQ; 11A; 26P;       Baureihe W213; nicht
                                                                              5HR                       E300de; Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 854

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/45R20 105 YBN                             GLC-Klasse;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; 854;
                                                                                                        DEN



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100                                 GLC-Klasse;
                                                          255/45R20     51G                             Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; 854;
                                                                                                        98A; DEN
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/45R20          YBN; 51G                  GLC Coupé;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; 854;
                                                                                                        98A; DEN
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 100      GDE; YDK                  GLK-Klasse;
                                                            245/40R20 99      CF5; 11A; 24J; 24M        Allradantrieb;
                                                            255/35R20 97      CF6; 11A; 24J; 24M        Heckantrieb;
                                                            255/40R20 101     GDE; 11A; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 854; 98A;
                                                                                                        DEN
§22 52654*01




               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/40R20 99      11A; 22Q; 24J; 248;           V-Klasse; Vito; Vito
                                                                          26P; 26V; 27I; 5JK            Tourer; Vito Mixto;
                                                        255/40R20 104 11A; 21B; 21N; 21V;               ab
                                                                          22I; 22Q; 241; 244; 246       e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo; EQV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               220          e1*97/27*0099*..    145 - 326 245/35R20 95Y   11A; 21B; 21L; 22B;           Nicht für Fz. m.
                                                                          22L; 24J; 24M; 367;           Länge 6158 mm; nicht
                                                                          5HR; 51J; 68U; 68V            für gepanzerte Fz;
                                                            255/35R20 97W 11A; 21B; 21L; 22B;           Heckantrieb;
                                                                          22L; 24J; 24M; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 83P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                   Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 12 von 41
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               220          e1*97/27*0099*..    180 - 225 245/35R20 95Y           5HR; 51J                  Nicht für Fz. m.
                                                          255/35R20 97Y           11A; 22B; 22L; 367        Länge 6158 mm; nicht
                                                                                                            für gepanzerte Fz;
                                                                                                            Nur 4-MATIC;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            729; 73C; 74A
               221            e1*2001/116*0335*.. 150 - 380 245/35R20 95Y         5HR; 51J                  bis Mj.2013 (Baureihe
                                                                245/40R20 95Y     GAF; 5HR; 51J             221); Allradantrieb;
                                                                255/35R20 97Y                               Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 530; 573;
                                                                                                            71K; 723; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 83A; 83L; 855
               221            e1*2001/116*0335*.. 430           255/40R20         12Q; 51G                  ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                                            217); Coupe;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74A

               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
§22 52654*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 245/40R20 99             11A; 22Q; 24J; 248;       V-Klasse; Vito; Vito
               639/5        e1*2007/46*0459*..                                    26P; 26V; 27I; 5JK        Tourer; Vito Mixto;
                                                          255/40R20 104           11A; 21B; 21N; 21V;       ab
                                                                                  22I; 22Q; 241; 244; 246   e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                            ab
                                                                                                            e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                            ab
                                                                                                            e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                            Marco Polo;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; inkl.
                                                                                                            Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 75I


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Nissan International S. A.
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
               Zubehör                                    : LS17D27F


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               H15          e11*2007/46*2977*..,  80 - 155 245/35R20 91        11A; 248; 26B; 26N;      Q30; Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1030*..                                 27F                      Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 52654*01




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 41
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigk eit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittk anten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§22 52654*01




                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 41
                      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 52654*01




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                    "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 52654*01




               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                    km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                    Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 17 von 41
                      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTEL LER,
                      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/30R20
                                    Hinterachse:                         295/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 52654*01




                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1200kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1300kg.
               5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1380kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführu ngen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           235/35R20



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 41
                                   Hinterachse:                          265/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/35R20
                                   Hinterachse:                         275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R20
§22 52654*01




                                   Hinterachse:                         285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R20
                                   Hinterachse:                          275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es is t
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R20
                                   Hinterachse:                        285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 41
               68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/30R20
                                   Hinterachse:                          285/25R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               69M) Dieses Rad ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federteller des
                    Federbeines an der Vorderachse, unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach
                    ETRTO bzw. WdK, vorhanden ist.
               6A1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/30R20
                                   Hinterachse:                          295/25R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 52654*01




                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/30R20
                                   Hinterachse:                          295/25R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R20
                                   Hinterachse:                          275/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 20 von 41
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen V entilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 52654*01




                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig!
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 21 von 41
               860) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                    (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
               BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/40R20
                                   Hinterachse:                        245/40R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R20
                                   Hinterachse:                        255/35R20
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
§22 52654*01




                    Vorderachse nicht zulässig.
               DEÄ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 400mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R20
                    Hinterachse: 275/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R20
                    Hinterachse: 275/35R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                  Vorderachse:                         235/45R20
                                  Hinterachse:                         255/40R20
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 41
               TC1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R20
                                   Hinterachse:                          265/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. A ntriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R20
                                   Hinterachse:                          285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
§22 52654*01




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/45R20
                                   Hinterachse:                        285/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R20
                                   Hinterachse:                        235/45R20.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/30R20
                                   Hinterachse:                        245/30R20.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/30R20
                                   Hinterachse:                        255/30R20.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 41


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     4G
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0436*..
                      Handelsbez.:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

                      Variante(n):     Nur A6 allroad quattro

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 450              y = 270                  VA
                            26P                     x = 400              y = 220                  VA
                            27B                     x = 325              y = 390                  HA
                            27I                     x = 275              y = 340                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 325        y = 390           18                HA
                            26N                   x = 450        y = 270            7                VA
                            27H                   x = 325        y = 390            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     176
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0928*..
                      Handelsbez.:     A-Klasse

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            26P                        x = 200              y = 310               VA
                            26B                        x = 250              y = 350               VA
                            27I                        x = 240              y = 315               HA
                            27B                        x = 290              y = 350               HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 290        y = 350             8                HA
                            27F                   x = 290        y = 350           22,5               HA
                            26N                   x = 250        y = 350             8                VA
                            26J                   x = 250        y = 350            20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    639/5
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0459*..
                      Handelsbez.:    V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 430                  HA
                            27I                     x = 250              y = 380                  HA
                            27P                     x = 250              y = 380                  HA
                            26B                     x = 320              y = 440                  VA
                            26P                     x = 270              y = 390                  VA
                            26U                     x = 200              x = 180                  VA
                            26V                     x = 200              x = 180                  VA
§22 52654*01




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                            26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 26 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2CLA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                      Handelsbez.:     CLA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            27B                     x = 270              y = 290                  HA
                            27I                     x = 220              y = 240                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 270        y = 290            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 290             8                HA
                            26J                  x = 310        y = 310            30                VA
                            26N                  x = 310        y = 310             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     F2A
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1829*..
                      Handelsbez.:     A-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     212
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):     Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52654*01




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     117
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1007*..
                      Handelsbez.:     CLA-Klasse

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 305              y = 335                  VA
                            26B                     x = 355              y = 385                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 310        y = 295             8                HA
§22 52654*01




                            27F                  x = 310        y = 295            13                HA
                            26N                  x = 355        y = 385             8                VA
                            26J                  x = 355        y = 385            18                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     R1EC
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1666*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52654*01




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 31 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     245G
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 305              y = 335                  VA
                            26B                     x = 355              y = 385                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 310        y = 295             8                HA
§22 52654*01




                            27F                  x = 310        y = 295            13                HA
                            26N                  x = 355        y = 385             8                VA
                            26J                  x = 355        y = 385            18                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 32 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    639/4
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0458*..
                      Handelsbez.:    V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 430                  HA
                            27I                     x = 250              y = 380                  HA
                            27P                     x = 250              y = 380                  HA
                            26B                     x = 320              y = 440                  VA
                            26P                     x = 270              y = 390                  VA
                            26U                     x = 200              x = 180                  VA
                            26V                     x = 200              x = 180                  VA
§22 52654*01




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                            26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    639/2
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
                      Handelsbez.:    Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV

                      Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 430                  HA
                            27I                     x = 250              y = 380                  HA
                            27P                     x = 250              y = 380                  HA
                            26B                     x = 320              y = 440                  VA
                            26P                     x = 270              y = 390                  VA
                            26U                     x = 200              x = 180                  VA
                            26V                     x = 200              x = 180                  VA
§22 52654*01




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                            26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 350                  VA
                            26P                     x = 195              y = 300                  VA
                            27B                     x = 340              y = 260                  HA
                            27I                     x = 290              y = 210                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 340        y = 260             8                HA
                            27F                  x = 340        y = 260            28                HA
                            26N                  x = 245        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 350            17                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 35 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:     204
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:     C-Klasse

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            26P                     x = 240              y = 285                  VA
                            27B                     x = 300              y = 350                  HA
                            27I                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52654*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 36 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 315              y = 300                  VA
                            26P                     x = 265              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 300            10                VA
§22 52654*01




                            26N                  x = 315        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 37 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 52654*01




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 52654*01




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                               Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 39 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:     R1ES
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                      Handelsbez.:     E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 350              y = 300                  VA
                            26P                     x = 300              y = 250                  VA
                            27P                     x = 280              y = 400                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 52654*01




                            27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                            26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                   Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 40 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1030*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 250                  VA
                            26P                       x = 250              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            27H                    x = 230        y = 220               8                HA
§22 52654*01




                            27F                    x = 280        y = 270              30                HA
                            26N                    x = 350        y = 250               8                VA
                            26J                    x = 350        y = 250              30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 19-00047-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52654
               zu V.1. ANLAGE: 14                                                   Radtyp: 18-025
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 41 von 41

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      NISSAN
                      Fahrzeugtyp:     H15
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2977*..
                      Handelsbez.:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                      Variante(n):     Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                            26B                       x = 350              y = 250                  VA
                            26P                       x = 250              y = 150                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                 Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]           um [mm]
                            27H                    x = 230        y = 220               8                HA
§22 52654*01




                            27F                    x = 280        y = 270              30                HA
                            26N                    x = 350        y = 250               8                VA
                            26J                    x = 350        y = 250              30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.