Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 43 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5P2A 5P2A ohne 66,55 740 2275 10/18 5P2A 5P2A ohne 66,55 745 2251 10/18 5P2A 5P2A ohne 66,55 758 2220 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 8R; 8R1; 8R2; FY Zubehör : LS17D27F Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 4G1; 4H; F8; F2; 4G; B81; B8 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis B81 e13*2007/46*1084*.. 21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb; 51J; 54F Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; 22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 235/35R20 92Y 11A; 245; 248; 26P; A4 Allroad Quattro ab B81 e13*2007/46*1084*.. 27H MJ2016; 245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 43 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J AUDI A5 Coupe (8T) 255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 24J; bis MJ2016; 51J; 54F Frontantrieb; 265/30R20 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 265/30R20 94 11A; 21P; 22B; 22L; 729; 73C; 74D; 77E 24J; 24M; 54F B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T) 21P; 5GA; 51J bis MJ2016; 105 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 21N; 245; Allradantrieb; 51J; 54F Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 22I; 10B; 11B; 11G; 11H; 22M; 245; 248; 54F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. Quattro bis MJ2015; 255/30R20 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 24J; 248 723; 729; 73C; 74D; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 11A; 22I; 22M; 51J AUDI S5 Coupé (8T) 255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 24J; bis MJ2016; AUDI A5 51J; 54F Coupe (8T) bis MJ2016; 265/30R20 11A; 21P; 22I; 22M; Allradantrieb; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 11A; 21P; 22B; 22L; 12A; 51A; 573; 71K; 24J; 24M; 54F 723; 729; 73C; 74D; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B; Nicht A4 Allroad B81 e13*2007/46*1084*.. 26N; 27B; 5GA Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246; ab MJ2016; AUDI S4 247; 26B; 26N; 27B; (B9) ab MJ2016; Kombi; 27H 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26J; 27B; Allradantrieb; 27H 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 260 225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27B; 5GA; 52J 73C; 74D; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245; A5 Coupé (B9) ab B81 e13*2007/46*1084*.. 248; 26P; 27P MJ2016; A5 Sportback 265/30R20 94Y YB9; 11A; 24J; 248; (B9) ab MJ2016; S5 26P; 27H; 27P Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 43 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97Y 11A; 26B; 260; 270; Nur S7 Sportback; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 530 Coupe; 4-türig; 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 271; 5HR; 530 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D 4G e1*2007/46*0436*.. 309 - 331 255/35R20 97 11A; 241; 244; 246; Nur S6; Kombi; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 247; 26B; 260; 272; Stufenheck; 530 265/30R20 94 nicht Kombi; 11A; 241; 10B; 11B; 11G; 11H; 244; 246; 247; 26B; 12A; 51A; 573; 71K; 261; 273; 5HI; 530 723; 73C; 74D 265/35R20 95 nicht Kombi; 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 5HR; 530 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 24J; 248; 26P; Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 27B; 27H; 51J quattro; 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71K; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 723; 73C; 74D 27B; 27H 265/35R20 99 11A; 241; 246; 248; 26B; 27B; 27F 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26B; 260; 270; A7 Sportback; Coupe; 4G1 e13*2007/46*1147*.. 5GM 4-türig; 255/35R20 93 11A; 26B; 260; 270; Allradantrieb; 5HA Frontantrieb; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26B; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26B; 260; 270 12A; 51A; 573; 71K; 265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B; 723; 729; 73C; 74D 260; 271; 5HI 265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; 260; 271 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 43 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 247; 26B; 261; 273; quattro; Kombi; 5HI; 67J Stufenheck; 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Allradantrieb; 57E; 67J; 67X Frontantrieb; 245/35R20 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 260; 271 12A; 51A; 573; 71K; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 241; 723; 73C; 74D 244; 246; 247; 26B; 260; 272; 5GM 255/35R20 97Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272 265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273 275/30R20 97Y 11A; 244; 247; 273; 57F; 67X; 68U 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 261; 273; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271; 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 165 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 165 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D 165 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 740 Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 43 Verkaufsbezeichnung: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B A6; Kombilimousine; 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 26B Limousine; 245/40R20 99 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 255/35R20 97 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26N; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R20 101 11A; 241; 244; 246; 73C; 74D 247; 26B; 26N; 27H 255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 265/35R20 99 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F 275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27F F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 245/40R20 99 11A; 26P A7 Sportback; 255/35R20 97 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 248; 26N; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R20 99 11A; 248; 26B; 26N 73C; 74D 275/35R20 98 11A; 245; 248; 26B; 26N Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 97 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 275/35R20 98 11A; 245; 248; 26B; 27I 73C; 74D; 75I 275/40R20 102 11A; 245; 248; 26B; 27I Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21B; 22I; 52J kurzer Radstand; 155 - 368 255/40R20 101 11A; 21B; 22I; 260 langer Radstand; 265/35R20 99 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245; 12A; 51A; 573; 71K; 248; 260; 270 723; 729; 73C; 74D; 275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 24J; 75I 248; 261; 270 4H e1*2007/46*0284*.. 382 265/35R20 99 11A; 21B; 22I; 245; Nur AUDI S8; kurzer 248; 260; 270 Radstand; langer 265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245; Radstand; 248; 260; 270 Allradantrieb; 275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 261; 270 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 75I Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 43 Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21B; 22I; 52J kurzer Radstand; 255/40R20 101 11A; 21B; 22I; 260 langer Radstand; 265/35R20 99 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb; 248; 260; 270 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245; 12A; 51A; 573; 71K; 248; 260; 270 723; 729; 73C; 74D; 275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 24J; 75I 248; 261; 270 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 165 Nm; Q5; SQ5; 26J; 26P; 27I Allradantrieb; 255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 26P; 27I 73C; 74A; 740; 75I 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : FY Zubehör : LS17D27F Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 4G; B8 Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; 4G 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 11A; 26B; 27H; 51G; nur AUDI RS 7 52J SPORTBACK; 275/35R20 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27F; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D 4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 51G; 52J nur AUDI RS 6 AVANT; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; PDH Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 43 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 99 52J nur AUDI RS 6 AVANT; 255/40R20 101 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 52J 12A; 51A; 71K; 723; 275/35R20 102 52J 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y 533 RS5 Coupé bis MJ2017; 265/30R20 94Y 11A; 27I; 533 Coupe; Allradantrieb; 275/30R20 97 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 24J; 244; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 11A; 241; 244; 246; 165 Nm; Q5; 26J; 26P; 27I Allradantrieb; 255/45R20 101 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 26P; 27I 73C; 74A; 740; 75I 265/45R20 104 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26J; 26P; 27I Verkaufsbezeichnung: RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 265/30R20 51G AUDI RS4 Avant; RS5 Coupé bis MJ2017; RS5 Cabriolet bis MJ2017; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74D B8 e1*2001/116*0447*.. 331 255/30R20 92Y nur Coupe; 533 RS5 Coupé bis MJ2017; 265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 27I; RS5 Cabriolet bis 533 MJ2017; Cabrio; Coupe; 275/30R20 97 11A; 27I Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 43 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : LS17D27F Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 172; 211; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG 150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 221 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26P; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik- 247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb; 27F 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26B; 26J; 27B; 27F nicht Offroad- 255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk; 26J; 27B; 27F Komfortfahrwerk; 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 43 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk; 26P; 27B; 27H GLA; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket; 26P; 27B; 27H Offroad-Fahrwerk; 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad- 27F 245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik- 247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb; 27F 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26J; 27B; 27F 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 245 245/30R20 90Y 11A; 245; 26B; 26N; nicht AMG Sportpaket; 5GA; 51J; 57E; 68I Kombilimousine; 120 - 300 265/30R20 94Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26J; 27B; 27H Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 245 245/30R20 90 11A; 21B; 22I; 260; nicht AMG Sportpaket; 5GA; 51J Coupe; 4-türig; 120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22I; 245; Allradantrieb; 261; 270 Heckantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 261; 270 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Coupé; Cabrio; 241; 244; 246; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27H Heckantrieb; 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F; 12A; 51A; 71K; 723; 5GM 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 73C; 74A 244; 247; 26B; 26J; 27F 275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q; 24D; 27F; 57F Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 43 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht 241; 244; 246; 247; All Terrain; 26B; 26J; 27H; 5HR Allradantrieb; 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; Heckantrieb; 247; 26B; 26J; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GM 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 244; 247; 26B; 26J; 73C; 74A; 75I 27F; 5AP 110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q; 24D; 27F; 5IM; 57F 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 225 245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 57E; 12A; 51A; 71K; 723; 68Z 729; 73C; 74A 75 - 285 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 54A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244; Baureihe W213; 247; 26B; 26J; 27F; Allradantrieb; 5GM 110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q; Heckantrieb; 241; 244; 246; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 5HR 12A; 51A; 71K; 723; 265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C; 73C; 74A 244; 247; 26B; 26J; 27F; 5HI 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; 24D; 27F; 57F Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96 11A; 24J GLC; Kombilimousine; 245/45R20 99 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 248 Heckantrieb; 255/45R20 101 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24C; 248 12A; 51A; 71K; 723; 265/45R20 104 11A; 24C; 248; 26P 73C; 74A 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 26P 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97 11A; 24J GLC Coupé; 255/45R20 101 YBN; 11A; 24J Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 24J Heckantrieb; 265/45R20 104 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 241; 246; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 11A; 24J; 26B; 26N; ab Mj.2014 (Baureihe 51G; 575 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 43 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/40R20 99 11A; 245; 52J; 575 ab Mj.2014 (Baureihe 245/40R20 99 11A; 245; 57E; 575 217); Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22L; 242; 245; Cabrio; Heckantrieb; 26B; 261; 271; 54A; 10B; 11B; 11G; 11H; 56G 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 255/30R20 92 11A; 24J; 26N; 26P ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 43 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 43 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 43 oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 43 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 43 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 670kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 43 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 43 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 43 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 43 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 43 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 218 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0485*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Allradantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 330 VA 26P x = 200 y = 280 VA 27B x = 280 y = 310 HA 27I x = 230 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 330 20 VA 26N x = 250 y = 330 8 VA 27F x = 250 y = 330 25 HA 27H x = 250 y = 330 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 43 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 43 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA 27H x = 280 y = 300 8 HA 27F x = 280 y = 300 30 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 43 Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 43 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*.. Handelsbez.: AUDI RS5 Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 350 VA 26B x = 310 y = 400 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 400 8 VA 26J x = 310 y = 400 13 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 28 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 43 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA