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							Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                   Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                      Stand: 19.03.2019
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, AUDI AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                           MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)         : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart               : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                       last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                        (kg)      (mm)     datum
5P2A                5P2A                    ohne                      66,55                         740     2275    10/18
5P2A                5P2A                    ohne                      66,55                         745     2251    10/18
5P2A                5P2A                    ohne                      66,55                         758     2220    10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                           für Typ : 8R; 8R1; 8R2; FY
Zubehör                                  : LS17D27F
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für
                                           Typ : 4G1; 4H; F8; F2; 4G; B81; B8
Zubehör                                  : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H
                                           165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y           nicht Allradantrieb; 11A;   AUDI A5 Sportback bis
B81          e13*2007/46*1084*..                                   21P; 5GA; 51J               MJ2016; 4-türig;
                                 100 - 245 255/30R20 92            11A; 21B; 21N; 245;         Allradantrieb;
                                                                   51J; 54F                    Frontantrieb;
                                               265/30R20 94        11A; 21B; 21N; 22I;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   22M; 245; 248; 54F          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74D;
                                                                                               77E
B8             e1*2001/116*0430*..    100 - 200 235/35R20 92Y 11A; 245; 248; 26P;              A4 Allroad Quattro ab
B81            e13*2007/46*1084*..                            27H                              MJ2016;
                                                245/35R20 95  11A; 245; 248; 26B;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              27F                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74D; 77E
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
B8           e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 11A; 22I; 22M; 51J              AUDI A5 Coupe (8T)
                                           255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;             bis MJ2016;
                                                         51J; 54F                        Frontantrieb;
                                           265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24J; 24M; 51G                   12A; 51A; 71K; 723;
                                           265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;             729; 73C; 74D; 77E
                                                         24J; 24M; 54F
B8           e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A;     AUDI A5 Cabrio (8T)
                                                         21P; 5GA; 51J                 bis MJ2016;
                                 105 - 245 255/30R20 92  11A; 21B; 21N; 245;           Allradantrieb;
                                                         51J; 54F                      Frontantrieb;
                                           265/30R20 94  11A; 21B; 21N; 22I;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         22M; 245; 248; 54F            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                       723; 729; 73C; 74D;
                                                                                       77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 180   245/35R20 95  11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                                                     Quattro bis MJ2015;
                                                 255/30R20 92  11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                 255/35R20 93  11A; 21P; 22I; 24J; 248 723; 729; 73C; 74D;
                                                                                       77E
B8             e1*2001/116*0430*..   125 - 260   245/30R20 90  11A; 22I; 22M; 51J      AUDI S5 Coupé (8T)
                                                 255/30R20 92  11A; 22I; 22M; 24J;     bis MJ2016; AUDI A5
                                                               51J; 54F                Coupe (8T) bis MJ2016;
                                                 265/30R20     11A; 21P; 22I; 22M;     Allradantrieb;
                                                               24J; 24M; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 265/30R20 94  11A; 21P; 22B; 22L;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                               24J; 24M; 54F           723; 729; 73C; 74D;
                                                                                       77E
B8             e1*2001/116*0430*..   90 - 200    225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26B;     Nicht A4 Allroad
B81            e13*2007/46*1084*..                             26N; 27B; 5GA           Quattro; AUDI A4 (B9)
                                     90 - 260    245/30R20 95Y 11A; 241; 244; 246;     ab MJ2016; AUDI S4
                                                               247; 26B; 26N; 27B;     (B9) ab MJ2016; Kombi;
                                                               27H
                                                 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246;     Limousine;
                                                               247; 26B; 26J; 27B;     Allradantrieb;
                                                               27H
                                                 265/30R20 94Y 11A; 24C; 24D; 26B;     Frontantrieb;
                                                               26J; 27B; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     260         225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26B;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                               26N; 27B; 5GA; 52J      73C; 74D; 77E
B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 260   255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 245;     A5 Coupé (B9) ab
B81            e13*2007/46*1084*..                             248; 26P; 27P           MJ2016; A5 Sportback
                                                 265/30R20 94Y YB9; 11A; 24J; 248;     (B9) ab MJ2016; S5
                                                               26P; 27H; 27P           Sportback (B9) ab
                                                                                       MJ2016; A5 Cabrio
                                                                                       (B9) ab MJ2016; S5
                                                                                       Cabrio (B9) ab MJ2016;
                                                                                       S5 Coupé (B9) ab
                                                                                       MJ2016; Allradantrieb;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74D; 77E
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  309 - 331 255/35R20 97Y        11A; 26B; 260; 270;      Nur S7 Sportback;
4G1          e13*2007/46*1147*..                                530                      Coupe; 4-türig;
                                           265/35R20 95Y        11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                260; 271; 5HR; 530       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D
4G             e1*2007/46*0436*..    309 - 331 255/35R20 97  11A; 241; 244; 246;         Nur S6; Kombi;
4G1            e13*2007/46*1147*..                           247; 26B; 260; 272;         Stufenheck;
                                                             530
                                               265/30R20 94  nicht Kombi; 11A; 241;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             244; 246; 247; 26B;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                             261; 273; 5HI; 530          723; 73C; 74D
                                               265/35R20 95  nicht Kombi; 11A; 241;
                                                             244; 246; 247; 26B;
                                                             261; 273; 5HR; 530
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 245 245/40R20 99  11A; 24J; 248; 26P;         Nur A6 allroad
4G1            e13*2007/46*1147*..                           27B; 27H; 51J               quattro;
                                               255/35R20 97  11A; 24J; 248; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             27B; 27H                    12A; 51A; 573; 71K;
                                               255/40R20 97  11A; 24J; 248; 26P;         723; 73C; 74D
                                                             27B; 27H
                                               265/35R20 99  11A; 241; 246; 248;
                                                             26B; 27B; 27F
4G             e1*2007/46*0436*..    140 - 230 255/30R20 92  11A; 26B; 260; 270;         A7 Sportback; Coupe;
4G1            e13*2007/46*1147*..                           5GM                         4-türig;
                                               255/35R20 93  11A; 26B; 260; 270;         Allradantrieb;
                                                             5HA                         Frontantrieb;
                                     140 - 245 245/35R20 95  11A; 26B; 270               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     140 - 331 255/35R20 97  11A; 26B; 260; 270          12A; 51A; 573; 71K;
                                               265/30R20 94Y 11A; 245; 248; 26B;         723; 729; 73C; 74D
                                                             260; 271; 5HI
                                               265/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26B;
                                                             260; 271
                                     309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26B; 270; 52J
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 150 265/30R20 94         11A; 241; 244; 246;      A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                                247; 26B; 261; 273;      quattro; Kombi;
                                                                5HI; 67J                 Stufenheck;
                                     100 - 245 235/35R20 92Y    11A; 245; 26P; 5GM;      Allradantrieb;
                                                                57E; 67J; 67X            Frontantrieb;
                                              245/35R20 95Y     11A; 24J; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                260; 271                 12A; 51A; 573; 71K;
                                     100 - 331 255/30R20 92Y    nicht Kombi; 11A; 241;   723; 73C; 74D
                                                                244; 246; 247; 26B;
                                                                260; 272; 5GM
                                              255/35R20 97Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 260; 272
                                              265/35R20 95Y     11A; 241; 244; 246;
                                                                247; 26B; 261; 273
                                              275/30R20 97Y     11A; 244; 247; 273;
                                                                57F; 67X; 68U
                                     180 - 331 265/30R20 94Y    nicht Kombi; 11A; 241;
                                                                244; 246; 247; 26B;
                                                                261; 273; 5HI; 67J
                                     309 - 331 245/35R20 M+S    11A; 24J; 248; 26B;
                                                                260; 271; 52J

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
8R1            e13*2007/46*1083*..   100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99         11A; 24N; 24O            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                     100 - 260 255/45R20 101 11A; 24C; 24D               165 Nm;
                                               275/40R20 102 11A; 24C; 24D               10B; 11B; 11G; 11H;
                                     230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 235/45R20 100 11A; 24J; 248; 26B                A6; Kombilimousine;
                                          235/45R20 96  11A; 24J; 248; 26B                Limousine;
                                          245/40R20 99  11A; 24J; 244; 26B;               Allradantrieb;
                                                        27H                               Frontantrieb;
                                          255/35R20 97  11A; 241; 244; 246;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        247; 26B; 26N; 27H                12A; 51A; 71K; 723;
                                          255/40R20 101 11A; 241; 244; 246;               73C; 74D
                                                        247; 26B; 26N; 27H
                                          255/40R20 97  11A; 241; 244; 246;
                                                        247; 26B; 26N; 27H
                                          265/35R20 99  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26N; 27F
                                          265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26N; 27F
                                          275/35R20 98  11A; 24C; 244; 247;
                                                        26B; 26N; 27F
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 210 245/40R20 99  11A; 26P                          A7 Sportback;
                                          255/35R20 97  11A; 248; 26N; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          255/40R20 97  11A; 248; 26N; 26P                12A; 51A; 71K; 723;
                                          265/35R20 99  11A; 248; 26B; 26N                73C; 74D
                                          275/35R20 98  11A; 245; 248; 26B;
                                                        26N

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/40R20 97         11A; 26B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/40R20 100        11A; 248; 26B; 27I        12A; 51A; 71K; 723;
                                           275/35R20 98         11A; 245; 248; 26B; 27I   73C; 74D; 75I
                                           275/40R20 102        11A; 245; 248; 26B; 27I

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99     11A; 21B; 22I; 52J            kurzer Radstand;
                                 155 - 368 255/40R20 101    11A; 21B; 22I; 260            langer Radstand;
                                           265/35R20 99     11A; 21B; 22I; 245;           Allradantrieb;
                                                            248; 260; 270                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245;           12A; 51A; 573; 71K;
                                                            248; 260; 270                 723; 729; 73C; 74D;
                                              275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24J;           75I
                                                            248; 261; 270
4H             e1*2007/46*0284*..   382       265/35R20 99  11A; 21B; 22I; 245;           Nur AUDI S8; kurzer
                                                            248; 260; 270                 Radstand; langer
                                              265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245;           Radstand;
                                                            248; 260; 270                 Allradantrieb;
                                              275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            248; 261; 270                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          723; 729; 73C; 74D;
                                                                                          75I
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                     Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*..  155 - 309 245/40R20 99     11A; 21B; 22I; 52J           kurzer Radstand;
                                           255/40R20 101    11A; 21B; 22I; 260           langer Radstand;
                                           265/35R20 99     11A; 21B; 22I; 245;          Allradantrieb;
                                                            248; 260; 270                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 104 11A; 21B; 22I; 245;          12A; 51A; 573; 71K;
                                                            248; 260; 270                723; 729; 73C; 74D;
                                              275/35R20 98  11A; 21B; 22B; 24J;          75I
                                                            248; 261; 270

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen     Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99            11A; 24J; 244; 26N     erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 97        11A; 241; 244; 246;    165 Nm; Q5; SQ5;
                                                                  26J; 26P; 27I          Allradantrieb;
                                              255/45R20 101       11A; 241; 244; 246;    Frontantrieb;
                                                                  26J; 26P; 27I          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 100       11A; 24C; 244; 247;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  26J; 26P; 27I          73C; 74A; 740; 75I
                                              265/45R20 104       11A; 24C; 244; 247;
                                                                  26J; 26P; 27I
                                              275/40R20 102       11A; 24C; 244; 247;
                                                                  26J; 26P; 27I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI AG, QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : FY
Zubehör                                 : LS17D27F
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm,
                                          für Typ : 4G; B8
Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : B8; 4G
                                          165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    245/40R20      11A; 26B; 27H; 51G;                nur AUDI RS 7
                                                      52J                                SPORTBACK;
                                       275/35R20      11A; 245; 248; 26B;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      26N; 27F; 51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D
4G             e1*2007/46*0544*..   412       245/40R20           51G; 52J               nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; PDH
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    245/40R20 99   52J                                nur AUDI RS 6 AVANT;
                                       255/40R20 101 52J                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       265/35R20 99   52J                                12A; 51A; 71K; 723;
                                       275/35R20 102 52J                                 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331          255/30R20 92Y     533                      RS5 Coupé bis MJ2017;
                                              265/30R20 94Y     11A; 27I; 533            Coupe; Allradantrieb;
                                              275/30R20 97      11A; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..      100 - 260 245/45R20 99     11A; 24J; 244; 26N       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              255/40R20 97      11A; 241; 244; 246;      165 Nm; Q5;
                                                                26J; 26P; 27I            Allradantrieb;
                                              255/45R20 101     11A; 241; 244; 246;      Frontantrieb;
                                                                26J; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/40R20 100     11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26J; 26P; 27I            73C; 74A; 740; 75I
                                              265/45R20 104     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26J; 26P; 27I
                                              275/40R20 102     11A; 24C; 244; 247;
                                                                26J; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
B8           e1*2001/116*0447*.. 331    265/30R20       51G                              AUDI RS4 Avant; RS5
                                                                                         Coupé bis MJ2017; RS5
                                                                                         Cabriolet bis MJ2017;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74D
B8             e1*2001/116*0447*..   331      255/30R20 92Y nur Coupe; 533               RS5 Coupé bis MJ2017;
                                              265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 27I;         RS5 Cabriolet bis
                                                            533                          MJ2017; Cabrio; Coupe;
                                              275/30R20 97  11A; 27I                     Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74D

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                          MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                 : LS17D27F
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 130 Nm für Typ : 172; 211; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG
                                          150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 204 X; 221
                                          150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
                                          150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen  Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  GLA; nicht
                                        245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  nicht Offroad-
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Fahrwerk;
                                                     26J; 27B; 27F       Allradantrieb;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb;
                                                     26J; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; nicht Sportfahrwerk;
                                                     26P; 27B; 27H       GLA; nicht
                                        245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Fahrdynamik Paket;
                                                     26P; 27B; 27H       Offroad-Fahrwerk;
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb;
                                                     26B; 26N; 27B; 27F  Frontantrieb;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     26B; 26N; 27B; 27F  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                         73C; 74A
245G AMG e1*2007/46*1207*..    80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA;
                                                     247; 26B; 26J; 27B; nicht Offroad-
                                                     27F
                                        245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                     247; 26B; 26J; 27B; Paket; Allradantrieb;
                                                     27F
                                        255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
                                                     26B; 26J; 27B; 27F  73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;               nicht Sportfahrwerk;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                GLA; nicht
                                          245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247;               Fahrdynamik Paket;
                                                       26B; 26J; 27B; 27F                nicht Offroad-
                                          255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B;               Fahrwerk;
                                                       26J; 27B; 27F                     Komfortfahrwerk;
                                          255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B;               Allradantrieb;
                                                       26J; 27B; 27F                     Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247;               nicht Sportfahrwerk;
                                                       26P; 27B; 27H                     GLA; nicht
                                          245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247;               Fahrdynamik Paket;
                                                       26P; 27B; 27H                     Offroad-Fahrwerk;
                                          255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247;               Allradantrieb;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F                Frontantrieb;
                                          255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       26B; 26N; 27B; 27F                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 280 245/35R20 95      11A; 242; 244; 245;      Sportfahrwerk; GLA;
                                                                247; 26B; 26J; 27B;      nicht Offroad-
                                                                27F
                                              245/40R20 95      11A; 242; 244; 245;      Fahrwerk; Fahrdynamik-
                                                                247; 26B; 26J; 27B;      Paket; Allradantrieb;
                                                                27F
                                              255/35R20 97      11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/40R20 97      11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F       73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 245 245/30R20 90Y 11A; 245; 26B; 26N;              nicht AMG Sportpaket;
                                                        5GA; 51J; 57E; 68I               Kombilimousine;
                                120 - 300 265/30R20 94Y 11A; 24J; 248; 26B;              Allradantrieb;
                                                        26J; 27B; 27H                    Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A
218            e1*2007/46*0485*..    120 - 245 245/30R20 90  11A; 21B; 22I; 260;         nicht AMG Sportpaket;
                                                             5GA; 51J                    Coupe; 4-türig;
                                     120 - 300 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22I; 245;         Allradantrieb;
                                                             261; 270                    Heckantrieb;
                                               265/30R20 94  11A; 21B; 22B; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             248; 261; 270               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q;              Coupé; Cabrio;
                                                        241; 244; 246; 247;              Allradantrieb;
                                                        26B; 26J; 27H                    Heckantrieb;
                                          255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        247; 26B; 26J; 27F;              12A; 51A; 71K; 723;
                                                        5GM
                                          265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;              73C; 74A
                                                        244; 247; 26B; 26J;
                                                        27F
                                          275/30R20 93W GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                        24D; 27F; 57F
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
R1ES         e1*2007/46*1560*..   110 - 250 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q;            Baureihe W213; nicht
                                                          241; 244; 246; 247;            All Terrain;
                                                          26B; 26J; 27H; 5HR             Allradantrieb;
                                            255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244;            Heckantrieb;
                                                          247; 26B; 26J; 27F;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          5GM
                                            265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;            12A; 51A; 71K; 723;
                                                          244; 247; 26B; 26J;            73C; 74A; 75I
                                                          27F; 5AP
                                  110 - 270 275/30R20 97Y GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                          24D; 27F; 5IM; 57F
211          e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 255/30R20 92W 11A; 21B; 22B; 24C;             Heckantrieb;
             e1*98/14*0183*..                             24M; 54A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                  75 - 225 245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 57E;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                          68Z                            729; 73C; 74A
                                  75 - 285 255/30R20 92Y 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                          24M; 54A
212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24C; 244;             Baureihe W213;
                                                          247; 26B; 26J; 27F;            Allradantrieb;
                                                          5GM
                                  110 - 270 245/35R20 95Y GAB; YAQ; 11A; 22Q;            Heckantrieb;
                                                          241; 244; 246; 247;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          26B; 26J; 27H; 5HR             12A; 51A; 71K; 723;
                                            265/30R20 94Y YAT; 11A; 22Q; 24C;            73C; 74A
                                                          244; 247; 26B; 26J;
                                                          27F; 5HI
                                            275/30R20 97  GAB; YAT; 11A; 22Q;
                                                          24D; 27F; 57F

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 235/45R20 96         11A; 24J                 GLC; Kombilimousine;
                                           245/45R20 99         11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                           255/40R20 97         11A; 24J; 248            Heckantrieb;
                                           255/45R20 101        11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/40R20 100        11A; 24C; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                           265/45R20 104        11A; 24C; 248; 26P       73C; 74A
                                           275/40R20 102        11A; 24C; 244; 26P
204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 190 255/40R20 97         11A; 24J                 GLC Coupé;
                                           255/45R20 101        YBN; 11A; 24J            Allradantrieb;
                                           265/40R20 100        11A; 24J                 Heckantrieb;
                                           265/45R20 104        11A; 24J; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/40R20 102        11A; 241; 246; 26P       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 430          255/40R20         11A; 24J; 26B; 26N;      ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                51G; 575                 217); Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/40R20 99         11A; 245; 52J; 575       ab Mj.2014 (Baureihe
                                           245/40R20 99         11A; 245; 57E; 575       217); Cabrio; Coupe;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SLK / SLC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
172          e1*2007/46*0548*..  115 - 225 235/30R20 88         11A; 22L; 242; 245;      Cabrio; Heckantrieb;
                                                                26B; 261; 271; 54A;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                56G
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
230          e1*98/14*0169*..   225 - 320 255/30R20 92          11A; 24J; 26N; 26P       ab e1*98/14*0169*19;
231          e1*2007/46*0803*..                                                          Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         729; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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      nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5AP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 670kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R20
                    Hinterachse:                        275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/30R20
                     Hinterachse:                        295/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/30R20
                     Hinterachse:                          285/25R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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       Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       zu überprüfen.
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
       nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/35R20
     Hinterachse: 275/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/35R20
                     Hinterachse:                          285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          265/30R20
                     Hinterachse:                          275/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           255/30R20
                   Hinterachse:                           265/30R20
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/45R20
                    Hinterachse:                          285/40R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:    Q5, SQ5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B81
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1084*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Nur A6 allroad quattro

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 450             y = 270                   VA
             26P                      x = 400             y = 220                   VA
             27B                      x = 325             y = 390                   HA
             27I                      x = 275             y = 340                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 450       y = 270             7                 VA
             27H                   x = 325       y = 390             8                 HA
             27F                   x = 325       y = 390            18                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400             y = 200                   VA
             26P                      x = 350             y = 150                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 400       y = 200            22                 VA
             26N                   x = 400       y = 200             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 270       y = 400             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 300                   VA
             26B                      x = 250             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 350            30                 VA
             27H                   x = 200       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 200       y = 350            30                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 250            25                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            25                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):    Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 310                   VA
             26P                      x = 230             y = 260                   VA
             27P                      x = 240             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 310            11                 VA
             26N                   x = 280       y = 310             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 300            19                 HA
             27H                   x = 240       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F8
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:    A8 L, A8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             27I                      x = 200             y = 200                   HA
             27B                      x = 250             y = 250                   HA
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0430*..
       Handelsbez.:    AUDI A5,S5,A4,S4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            20                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:    A7 Sportback, A6 Limousine, A6 Avant

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200             y = 200                   VA
             26B                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
             26J                   x = 250       y = 250            30                 VA
             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 250       y = 300            20                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    4G
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:    AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 250                   VA
             26P                      x = 180             y = 200                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250            28                 VA
             26N                   x = 230       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 270       y = 350            27                 HA
             27H                   x = 270       y = 350             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             27B                      x = 360             y = 350                   HA
             27I                      x = 310             y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 280       y = 280             3                 VA
             26J                   x = 280       y = 280             6                 VA
             27H                   x = 360       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 360       y = 350            11                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            25                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1ES
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    221
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0335*..
       Handelsbez.:    S-Klasse

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 350                   VA
             26P                      x = 250             y = 300                   VA
             27B                      x = 300             y = 400                   HA
             27I                      x = 260             y = 350                   HA
             27U                      x = 240             y = 400                   HA
             27V                      x = 240             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350            19                 VA
             26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 400            28                 HA
             27H                   x = 300       y = 400             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    204 X
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:    GLC-KLASSE, GLK-KLASSE

       Variante(n):    GLC

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 230                   VA
             26B                      x = 280             y = 280                   VA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    245G
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
       Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

       Variante(n):    GLA, Offroad-Fahrwerk

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 280             y = 240                   VA
             27B                      x = 300             y = 280                   HA
             27I                      x = 250             y = 200                   HA
             26B                      x = 350             y = 340                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 350       y = 340            11                 VA
             26N                   x = 350       y = 340             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 280            20                 HA
             27H                   x = 300       y = 280             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    218
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
       Handelsbez.:    CLS-KLASSE

       Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 330                   VA
             26P                      x = 200             y = 280                   VA
             27B                      x = 280             y = 310                   HA
             27I                      x = 230             y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
             26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
             27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
             27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    R1EC
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     DAIMLER
       Fahrzeugtyp:    212
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
       Handelsbez.:    E-KLASSE

       Variante(n):    Baureihe W213

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 300                   VA
             26P                      x = 300             y = 250                   VA
             27P                      x = 280             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
             27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    172
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0548*..
       Handelsbez.:    SLK / SLC

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 250                   VA
             26B                      x = 300             y = 300                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 300            18                 VA
             27H                   x = 280       y = 300             8                 HA
             27F                   x = 280       y = 300            30                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    231
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0803*..
       Handelsbez.:    SL-Klasse

       Variante(n):    Cabrio, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 380             y = 360                   VA
             27I                      x = 300             y = 330                   HA
             27B                      x = 350             y = 380                   HA
             26P                      x = 330             y = 310                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 380       y = 360             8                 VA
             26J                   x = 380       y = 360           13,5                VA
             27H                   x = 350       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 380           23,5                HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    B8
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0447*..
       Handelsbez.:    AUDI RS5

       Variante(n):    Allradantrieb, Coupe

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 350                   VA
             26B                      x = 310             y = 400                   VA
             27I                      x = 250             y = 300                   HA
             27B                      x = 300             y = 350                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 400             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 400            13                 VA
             27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 350            28                 HA
Gutachten 19-00048-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 52655
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: 18-025A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 19.03.2019
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Fahrzeug:

       Hersteller:     QUATTRO
       Fahrzeugtyp:    FY
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:    Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 250             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250            10                 VA
             26N                   x = 250       y = 250            10                 VA