Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 31 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 33 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5BA 5BA Ø66,6-Ø57,1 57,1 740 2220 10/18 5BA 5BA Ø66,6-Ø57,1 57,1 750 2196 10/18 5BA 5BA Ø66,6-Ø57,1 57,1 758 2175 10/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 8U1; 8U; F3 Zubehör : LS17D27F Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm, für Typ : 4E; 4F; 8J; 4F1; GA; 8V Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J; 8V 140 Nm für Typ : GA 165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3, S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 245/30R20 86Y 11A; 24C; 244; 26B; Cabrio; Limousine; 26J; 27F; 5EM Allradantrieb; 206 - 228 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 26B; Frontantrieb; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 320 265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22F; Nur AUDI S6; 22Q; 24D; 24J; 5HI; Allradantrieb; 54A Limousine u. Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 31 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21B; 22I; 24M Nur Allroad Quattro; e13*2007/46*1080*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P 4F e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y 11A; 21P; 22F; 24C; Limousine u. Kombi; e13*2007/46*1080*.. 24D; 5GA Front- u. 4F1 e13*2007/46*1080*.. 255/30R20 92Y 11A; 21P; 22F; 24C; Allradantrieb; Nicht 24D; 5GM Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y 11A; 24J; 24M; 5HR nicht für gepanzerte 154 - 331 255/35R20 97Y 11A; 21B; 22B; 24J; Fz; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R20 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D; 51G 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8U e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/35R20 92 Ohne erhöhtes 8U1 e13*2007/46*1163*.. Radhausverbreiterung; Anzugsmoment 11A; 245; 248 165 Nm; 235/35R20 92 Mit Kombilimousine; Radhausverbreiterung Allradantrieb; Serie 245/35R20 91 Mit Frontantrieb; Radhausverbreiterung 10B; 11B; 11G; 11H; Serie; 11A; 26P; 27I 245/35R20 91 Ohne 12A; 51A; 71K; 723; Radhausverbreiterung; 73C; 74A; 74P; 740 11A; 245; 248; 26P; 27I 255/35R20 93 Mit Radhausverbreiterung Serie; 11A; 245; 248; 26B; 260; 270 255/35R20 93 Ohne Radhausverbreiterung; 11A; 245; 248; 26B; 260; 27B; 270 Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90 11A; 21P; 22H; 22L; bis e1*2001/116*0374*.. 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0369*16; 255/30R20 92 11A; 21B; 22F; 22L; Cabrio; Coupe; 22Q; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 31 Verkaufsbezeichnung: Q2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/35R20 90 11A; 241; 244; 246 Allradantrieb; 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247 Frontantrieb; 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R20 92 11A; 24C; 24D 73C; 74D; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: Q3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 235/45R20 96 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I 165 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 255/40R20 97 11A; 24J; 244; 26P; 27I 73C; 74A; 74P; 740; 77E 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 26B; 26N; 27B; 27H 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 26B; 26N; 27B; 27H 275/35R20 98 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H 275/40R20 102 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/35R20 90 11A; 245; 248; 26B; ab 26J; 27H; 27U e1*2001/116*0369*17; 245/30R20 90 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb; 26J; 27H; 27V Frontantrieb; TT; TTS; 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27F; 12A; 51A; 71K; 723; 27V 265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; 74P 247; 26B; 26J; 27F; 27V Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 5P; 5PN 140 Nm für Typ : 5FP Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 31 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22Q; Altea 4 Freetrack; 24C; 24D; 5GA Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22Q; Altea Freetrack; 24C; 24D; 5GA Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22Q; Altea 4 Freetrack; 24C; 24D; 5GA Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22Q; Altea Freetrack; 24C; 24D; 5GA Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/35R20 90 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 235/35R20 92 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 245/30R20 90 11A; 24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 91 11A; 24C; 244 12A; 51A; 71K; 723; 255/30R20 92 11A; 24C; 244 73C; 74D; 74P; 77E 255/35R20 93 11A; 24C; 244 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 31 Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 140 235/45R20 96 11A; 26N; 27I Allradantrieb; 245/40R20 99 11A; 245; 248; 26N; 27I Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 245; 248; 26J; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E 255/40R20 97 11A; 245; 248; 26J; 27I 265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26N; 27I 275/35R20 98 11A; 241; 244; 246; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; ab e8*2007/46*0317*.. 27P e11*2001/116*0326*32; 245/35R20 91W 11A; 24J; 244; 26B; Kombi; Limousine; 26N; 27H; 27P Allradantrieb; 255/30R20 92 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; 247; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27P 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AUV; 1KM; 1KP; 1T; 16; 3C; 3d; 3D 120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N 140 Nm für Typ : A1; 3H; 5N 140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N Verkaufsbezeichnung: ARTEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3H e1*2007/46*1725*.. 110 - 206 235/35R20 92 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 27H; 27I Frontantrieb; 245/35R20 95 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2007/46*0492*.. 81 - 135 225/35R20 90 11A; 241; 248; 26P; GOLF ALLTRACK; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 31 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 81 - 135 225/35R20 90 11A; 241; 248; 26P; GOLF ALLTRACK; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 247; 5FE; e1*2001/116*0304*14; 56G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88 11A; 241; 244; 246; Beetle (Schrägheck); 247; 26B; 26N; 27B; Beetle Cabrio; 27H; 56G Frontantrieb; 235/35R20 88 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 26J; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; 729; 73C; 74D; 74P 26B; 26J; 27B; 27F 255/30R20 92 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 67V 265/30R20 94 11A; 24D; 27B; 27F; 57F; 67J Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95 11A; 245; 26B; 26N; VW Passat Alltrack 27F (B8) ab Mj.2014; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 247; ab 26B; 26N; 27F e1*2001/116*0307*37; VW Passat (B8) ab Mj. 2014; nicht Passat Alltrack; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 31 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91 11A; 22I; 24D; 24J ohne R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 255/35R20 93 11A; 21P; 22B; 24D;e1*2007/46*0487*14; 24J bis e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/35R20 92 11A; 22I mit R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. 245/35R20 91 11A; 22B e1*2007/46*0487*14; 255/35R20 93 11A; 21P; 22B bis e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27H; 27I mit R-Line; ab 245/40R20 95 11A; 27B; 27H e1*2007/46*0487*15; 255/40R20 97 11A; 27B; 27F Allradantrieb; 265/35R20 95 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27F 73C; 74D; 74P 5N e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 27H; 27I ohne R-Line; ab e1*2007/46*0487*15; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B; Allradantrieb; 27H Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24C; 24M; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74P 27B; 27F 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 96 11A; 27H; 27I mit R-Line; Allspace; 245/40R20 95 11A; 27B; 27H ab 255/40R20 97 11A; 27B; 27F e1*2001/116*0450*31; 265/35R20 95 11A; 24J; 27B; 27F Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 24J; 27B; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 31 Verkaufsbezeichnung: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 24J; 248; 27H; 27I ab e1*2001/116*0450*24; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 27B; ohne R-Line; nicht 27H Allspace; 255/40R20 97 11A; 24C; 24M; 27B; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; 265/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 74P 27B; 27F 5N e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96 11A; 27H; 27I ab 245/40R20 95 11A; 27B; 27H e1*2001/116*0450*24; 255/40R20 97 11A; 27B; 27F mit R-Line; nicht 265/35R20 95 11A; 24J; 248; 27B; Allspace; 27F Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 27B; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 100V 11A; 24J; 248; 27H; 27I ohne R-Line; Allspace; ab 245/40R20 99W 11A; 24J; 248; 27B; e1*2001/116*0450*31; 27H Allradantrieb; 255/40R20 101 11A; 24C; 24M; 27B; Frontantrieb; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35ZR20 99Y 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27F 73C; 74D; 74P 265/40R20 11A; 24C; 244; 247; 100W 27B; 27F Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 26B; ab e1*2007/46*0357*.. 26N; 27B; 27H e1*2007/46*0357*14; ab 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; e1*2001/116*0211*36; 26B; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: T-ROC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 140 225/35R20 90 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 88 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 247; 26B; 26N; 27B; 73C; 74D; 74P; 77E 27H 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 31 Verkaufsbezeichnung: T-ROC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A1 e13*2007/46*1845*.. 85 - 110 225/35R20 90 11A; 241; 246; 248; Frontantrieb; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 88 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 26B; 26N; 27I 73C; 74D; 74P; 77E 245/30R20 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 245/35R20 91 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97 11A; 24J; 24M; 5IM nicht V10 Diesel; e1*2007/46*0452*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 3D e1*2001/116*0189*.., 12A; 51A; 533; 573; e1*98/14*0189*.. 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 31 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 31 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 31 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 31 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 31 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern. Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 31 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 31 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8U Genehm.Nr.: e1*2007/46*0591*.. Handelsbez.: AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 390 VA 26P x = 240 y = 340 VA 27B x = 335 y = 400 HA 27I x = 285 y = 355 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 390 30 VA 26N x = 290 y = 390 10 VA 27F x = 335 y = 400 30 HA 27H x = 335 y = 400 10 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 31 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8V Genehm.Nr.: e1*2007/46*0607*.. Handelsbez.: AUDI A3, S3 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 250 VA 26B x = 400 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 20 VA 27H x = 350 y = 350 8 HA 27F x = 350 y = 350 20 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 31 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 31 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NS Genehm.Nr.: e8*2007/46*0249*.. Handelsbez.: KODIAQ Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 240 y = 200 HA 27B x = 290 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 160 8 VA 26J x = 280 y = 210 34 VA 27H x = 290 y = 250 8 HA 27F x = 290 y = 250 23 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 31 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 31 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 3T Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*.. Handelsbez.: SUPERB Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 300 VA 26P x = 260 y = 250 VA 27P x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 310 y = 300 23 VA 26N x = 310 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 23 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1KM Genehm.Nr.: e1*2007/46*0492*.. Handelsbez.: GOLF, GOLF SPORTSVAN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 280 VA 26P x = 210 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 260 y = 280 10 VA 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F y = 300 y = 320 30 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: A1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1845*.. Handelsbez.: T-ROC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 270 y = 300 HA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 300 15 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1T Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*.. Handelsbez.: TOURAN Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA 27U y = 100 y = 200 HA 27V y = 100 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 15 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3C Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*.. Handelsbez.: PASSAT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 300 VA 26P x = 370 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 300 15 VA 26N x = 400 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 400 30 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 3H Genehm.Nr.: e1*2007/46*1725*.. Handelsbez.: ARTEON Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 230 VA 26P x = 170 y = 180 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 230 25 VA 26N x = 220 y = 230 8 VA 27F x = 270 y = 290 25 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 16 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*.. Handelsbez.: JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 350 y = 300 HA 27I x = 300 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 18,5 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 350 y = 300 26,5 HA 27H x = 350 y = 300 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1T Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*.. Handelsbez.: TOURAN Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA 27U y = 100 y = 200 HA 27V y = 100 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 200 y = 300 15 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA 27F x = 300 y = 330 30 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AUV Genehm.Nr.: e1*2007/46*0627*.. Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 280 VA 26P x = 210 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 260 y = 280 10 VA 26N x = 260 y = 280 8 VA 27F y = 300 y = 320 30 HA 27H x = 300 y = 320 8 HA Gutachten 19-00048-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 52655 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: 18-025A Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 19.03.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 31 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: A1 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1845*.. Handelsbez.: T-ROC Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 270 y = 300 HA 27I x = 220 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 300 20 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA