GUTACHTEN zur ABE Nr. 49747 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802014 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ MANAY-K 20 90 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 1 von 7 Auftraggeber ETA BETA s.p.a. Via Brescia 53/a I-25014 Castenedolo (BS) 20 100 32000463 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell DLW MANAY-K Typ MANAY-K 20 90 Radgröße 9Jx20 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 5N MANAY K-20 90 5N / Ø78,1-Ø72,6 5/120/72,6 17 825 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49747 Herstellerzeichen ETA BETA Radtyp und Ausführung MANAY-K 20 90 Radgröße 9Jx20 H2 Einpresstiefe ET...(s.o) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 27 S02 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28,3 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49747 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802014 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ MANAY-K 20 90 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 5er-GT 120-300 245/40R20 K1a K2b T99 165 0A1 A01 A02 GT, K-N1 120-300 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8g T99 A04 A05 A08 e1*2007/46*0215*..; 165 A09 A12 A14 e1*2007/46*0508*.. 120-300 275/35R20 K2c K6i K8g R03 T02 T98 165 A18 Flh L05 Gran Turismo 120-330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 165 NBF V20 S02 - ohne Allradlenkung 120-330 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8g M+S T99 165 BMW 5er-GT 120-300 245/40R20 K1a K2b T99 165 0A1 A01 A02 GT, K-N1 120-300 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8k T99 A04 A05 A08 e1*2007/46*0215*..; 165 A09 A12 A14 e1*2007/46*0508*.. 120-300 275/35R20 K2c K6i K8k R03 T02 T98 165 A18 Flh L04 Gran Turismo 120-330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 165 NBF V20 S02 - mit Allradlenkung 120-330 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8k M+S T99 165 BMW 5er-Reihe 110-200 245/30R20 K1a K41 R70 T90 0A1 A01 A02 560L A04 A05 A08 e1*2001/116*0230*.. A09 A12 A14 A18 A58 Lim S01 BMW 6er-Reihe 190-270 245/35R20 A01 K1a T91 T95 0A1 A02 A04 663C 190-270 275/30R20 R03 A05 A08 A09 e1*2001/116*0253*.. A12 A14 A18 Cbo Cpe V20 S01 BMW 7er ActiveHybrid 235 245/40R20 K1a K2b T99 0A1 A01 A02 HY, 3-HY, 7L 235 255/35R20 K1c K2b T97 A04 A05 A08 e1*2007/46*0323*..; 235 275/35R20 K2c K6g K6i K8g R03 A09 A12 A14 e1*2007/46*0586*..; 235, 330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 A18 A58 L05 e1*2007/46*0276*.. 235, 330 255/35R20 K1c K2b M+S T97 NBF V20 S02 235, 330 275/35R20 K2c K6g K6i K8g M+S R03 BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95 0A1 A01 A02 701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99 A04 A05 A08 e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c K2b T97 A09 A12 A14 e1*2007/46*0276*.. 155-400 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6g K6i K8g A18 L05 NBF - ohne Allradlenkung T95 T99 V20 S02 155-400 275/35R20 K2c K6g K6i K8g R03 T02 T98 BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95 0A1 A01 A02 701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99 A04 A05 A08 e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c K2b K6g K6i K8g T97 A09 A12 A14 e1*2007/46*0276*.. 155-400 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6h K6i K8k A18 L04 NBF - mit Allradlenkung T95 T99 V20 S02 155-400 275/35R20 K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98 BMW 7er-Reihe 150-327 245/40R20 K1a T95 T99 0A1 A01 A02 765 150-327 255/35R20 K1a T97 A04 A05 A08 e1*98/14,2001/116* 150-327 275/35R20 R03 T02 T98 A09 A12 A14 0172*00-06 A18 V20 S03 BMW 7er-Reihe 155-327 245/40R20 T99 0A1 A02 A04 765 155-327 255/35R20 T97 A05 A08 A09 e1*2001/116* 155-327 275/35R20 A01 K42 K46 R03 T02 T98 A12 A14 A18 0172*07-.. V20 S03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49747 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802014 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ MANAY-K 20 90 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 3 von 7 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. 165 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49747 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802014 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ MANAY-K 20 90 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 4 von 7 Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49747 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802014 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ MANAY-K 20 90 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 5 von 7 K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung (4WS). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49747 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802014 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ MANAY-K 20 90 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 6 von 7 T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20 Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20 Nr. 3 235/35R20 265/30R20 Nr. 4 235/45R20 255/40R20 Nr. 5 245/30R20 285/25R20, 295/25R20 Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20 Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20 Nr. 8 245/45R20 275/40R20 Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20 Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20 Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20 Nr. 12 255/45R20 285/40R20 Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20 Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20 Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20 Nr. 16 265/45R20 295/40R20 Nr. 17 275/35R20 305/30R20 Nr. 18 275/40R20 315/35R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 21. Mai 2014 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49747 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802014 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20 H2 Typ MANAY-K 20 90 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 21. Mai 2014 Coen 00211764.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim