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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0898-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20 H2 Typ MANAY 20 und 10,5 J x 20 H2 Typ MANAY-K 20 105
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 7

Hersteller                      ETA BETA s.p.a.
                                Via Brescia 53/a
                                I-25014 Castenedolo (BS)
                                QM-Nr. 44 102 140314

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          DLW MANAY                     DLW MANAY-K
Typ                             MANAY 20                      MANAY-K 20 105
Radgröße                        9Jx20 H2                      10,5 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/             Einpress- Rad-       Abrollumfang
                                            Lochkreis- (mm)/      tiefe     last       (mm)
                                            Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                            (mm)
5S2         MANAY 20 5S2/ ohne Ring         5/130/71,6            45         850       2310
5S2         MANAY-K 20 105 5S2 /ohne        5/130/71,6            48         850       2310
            Ring

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               ETA BETA                      ETA BETA
Radtyp und Ausführung           MANAY 20...(s.o.)             MANAY-K 20 105...(s.o)
Radgröße                        9Jx20 H2                      10,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET... (s.o)                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy                 Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund (mm)      Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     160                 36
S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     130                 29

Prüfungen

Die Gutachten Nr. 230-QL14-R01 ver.0 und Nr. 189-QL14-R01 ver.0 über die Sonderradprüfungen
liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                        14-0898-A00-V01

TGA-Art                       13.1
Prüfgegenstand                PKW-Sonderräder
                              9Jx20 H2 Typ MANAY 20 und 10,5 J x 20 H2 Typ MANAY-K 20 105
Fertiger/Zulieferer           ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q7                 150-257       265/45R20        R02                              A06 A07 A12
4L, 4L1                 150-257       265/45R20        R03 R70 T04 T08 170              A14 A18
e1*2001/116*0350*..,    150-257       275/40R20        R02                              KMV
e1*2001/116*0367*..;    150-257       275/40R20        R03 T02 T06 170                  V20 S01
e13*2007/46*1081*..     150-257       275/45R20        R02
- mit Radhaus-          150-257       275/45R20        R03 170
  Verbreiterungen       150-257       295/40R20        R03 T06 170
                        150-257       315/35R20        K2b K90 R03 T06 170
Audi Q7                 150-257       265/45R20        K1b R02                          A06 A07 A12
4L, 4L1                 150-257       265/45R20        K2b R03 R70 T04 T08 170          A14 A18
e1*2001/116*0350*..,    150-257       275/40R20        K1a K1b R02                      KOV
e1*2001/116*0367*..;    150-257       275/40R20        K2b R03 T02 T06 170              V20 S01
e13*2007/46*1081*..     150-257       275/45R20        K1a K1b R02
- ohne Radhaus-         150-257       275/45R20        K2b R03 170
  Verbreiterungen       150-257       295/40R20        K2b R03 T06 170
                        150-257       315/35R20        K2c K90 R03 T06 170
Porsche 911, 911S       239-300       235/30R20        K1c K41 K45 R02 R70              A06 A12 A14
997                     239-300       305/25R20        K2c K42 R03                      A18 A58 B03
e13*2001/116*0137*.                                                                     Cbo Cpe R21
                                                                                        SPo VP0
                                                                                        S02
Porsche Panamera        155-405       255/40R20        K1c R02                          A06 A07 A12
970, -N, -H, -HN        155-405       285/35R20        K2a K2b R03                      A14 A18 A57
e13*2007/46*0970*..,    155-405       295/35R20        K2c K8x R03                      Lim R21 V20
e13*2007/46*1143*..;    155-419       255/40R20        K1c M+S R02                      S01
e13*2007/46*1160*..;    155-419       285/35R20        K2a K2b M+S R03
e13*2007/46*1161*..     155-419       295/35R20        K2c K8x M+S R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0898-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20 H2 Typ MANAY 20 und 10,5 J x 20 H2 Typ MANAY-K 20 105
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 3 von 7
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

170      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0898-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20 H2 Typ MANAY 20 und 10,5 J x 20 H2 Typ MANAY-K 20 105
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 4 von 7
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0898-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20 H2 Typ MANAY 20 und 10,5 J x 20 H2 Typ MANAY-K 20 105
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 7

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

SPo     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die
in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem
geändertem Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und
silbernen Radschrauben an einem Rad ist nicht zulässig.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0898-A00-V01

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20 H2 Typ MANAY 20 und 10,5 J x 20 H2 Typ MANAY-K 20 105
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20              285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20              275/40R20
Nr. 9    255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20              285/40R20
Nr. 13   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20              295/40R20
Nr. 17   275/35R20              305/30R20
Nr. 18   275/40R20              315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VP0     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1 235/30R20                 305/25R20, 325/25R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in Capriano del colle beim Qualilab s.r.l.
ab März 2014 und die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Capriano del Colle
beim Qualilab s.r.l.ab Februar 2014 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Oktober 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0898-A00-V01

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx20 H2 Typ MANAY 20 und 10,5 J x 20 H2 Typ MANAY-K 20 105
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 7 von 7
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 13. Oktober 2014




Coen                                                                                 00218306.DOC




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