GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 1 von 8 Auftraggeber ETA BETA s.p.a. Via Brescia 53/a I-25014 Castenedolo (BS) 20 100 32000463 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell DLW MANAY-K Typ MANAY-K 19 95 Radgröße 9,5 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 5P2 MANAY-K 19 95 5P2 / Ø78,1 Ø 66,5 5/112/66,5 25 800 2285 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49748 Herstellerzeichen ETA BETA Radtyp und Ausführung MANAY-K 19 95 ... (s.o) Radgröße 9,5 J x 19 H2 Einpresstiefe ET ...(s.o) Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28,3 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 28,3 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 28,3 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A5 100-200 245/35R19 T89 T93 0A1 A02 A04 B8, B81 100-200 255/35R19 A01 K1a K2b A05 A08 A09 e1*2001/116*0430*..; 100-200 265/30R19 A01 K1c K2b T89 T93 A12 A14 A18 e13*2007/46*1084*.. 100-200 275/30R19 A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 Cbo Cpe Flh - Coupé, Cabrio 100-200 285/30R19 A01 K1c K2a K2b K41 K44 K45 K46 V19 S01 - Sportback Audi A6 allroad 150-230 255/45R19 K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s 0A1 A01 A02 4G, 4G1 150-230 265/40R19 K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s A04 A05 A08 e1*2007/46*0436*..; A09 A12 A14 e13*2007/46*1147*.. A18 A56 Car KMV S01 Audi A7 Sportback 150-230 245/40R19 0A1 A02 A04 4G, 4G1 150-230 255/40R19 A01 K2b A05 A08 A09 e1*2007/46*0436*..; 150-230 265/35R19 A01 K1a K2b A12 A14 A18 e13*2007/46*1147*.. 150-230 275/35R19 A01 K1c K2a K2b K5a K8b A57 BnK S01 150-230 285/35R19 A01 K1c K2a K2b K5a K8b Audi A8 150-309 255/45R19 K1a K2b 0A1 A01 A02 4H 150-309 275/40R19 K1c K2b K3a A04 A05 A08 e1*2007/46*0284*.. 150-309 285/40R19 K1c K2c K3a K5a K8b A09 A12 A14 e1*2007/46*0398*.. A18 A57 BnK NBF S01 Audi RS5 331 265/35R19 0A1 A02 A04 B8 331 275/30R19 T96 A05 A08 A09 e1*2001/116*0447*01- 331 275/35R19 A12 A14 A18 - Coupé, Cabrio 331 285/30R19 A01 K1c K2c K4i K5d K8e A56 B86 Cbo Cpe S01 Audi S5 245, 260 245/35R19 T89 T93 0A1 A02 A04 B8, B81 245, 260 255/35R19 A01 K1a K2b T92 T96 A05 A08 A09 e1*2001/116*0430*.., 245, 260 265/30R19 A01 K1a K1b K2b T89 T93 A12 A14 A18 e1*2001/116*0447*..; 245, 260 275/30R19 A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 T92 A56 Cbo Cpe e13*2007/46*1084*.. T96 Flh S01 - Coupé, Cabrio 245, 260 285/30R19 A01 K1c K2a K2b K41 K44 K45 K46 - Sportback CLS 500 300 255/35R19 K1c K2b K5c K5i K5l 0A1 A01 A02 218 300 285/30R19 K2c K4k K6d K6g R03 A04 A05 A08 e1*2007/46*0485*.. A09 A12 A14 A18 A57 Lim V19 S02 CLS 500 Shooting 300 255/35R19 K1c K2b K5c K5i K5l T92 T96 0A1 A01 A02 Brake 300 285/30R19 K2c K4k K6d K6g R03 A04 A05 A08 218 A09 A12 A14 e1*2007/46*0485*.. A18 A57 Car V19 S02 CLS Shooting Brake 150-225 245/35R19 K1a K5c K5k R02 T89 T93 0A1 A01 A02 218 150-225 255/35R19 K1c K2b K5c K5i K5l T92 T96 A04 A05 A08 e1*2007/46*0485*.. 150-225 275/30R19 K2c K6g R03 T92 T96 A09 A12 A14 150-225 285/30R19 K2c K4k K6d K6g R03 A18 A57 Car V19 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. CLS-Klasse 150-225 245/35R19 K1a K5c K5k T93 0A1 A01 A02 218 150-225 255/30R19 K1c K2b K5c K5i K5l T91 A04 A05 A08 e1*2007/46*0485*.. 150-225 255/35R19 K1c K2b K5c K5i K5l A09 A12 A14 150-225 275/30R19 K2c K6g R03 A18 A57 Lim 150-225 285/30R19 K2c K4k K6d K6g R03 V19 S02 S-Klasse 190-335 245/45R19 K1c K5d R70 0A1 A01 A02 222, 221 190-335 255/40R19 K1c K2b K5d K5k K6g T00 T96 A04 A05 A08 e1*2007/46*0960*..; 190-335 255/45R19 K1c K2b K5d K5k K6g A09 A12 A14 e1*2001/116* 190-335 265/40R19 K1c K2b K5d K5k K6g A18 A58 BnK 0335*19-.. 190-335 275/40R19 K2b K6g R03 Lim V19 X93 ab Modell 2013 190-335 285/35R19 K2c K4i K6h K6r R03 S03 190-335 285/40R19 K2c K4i K6h K6r R03 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 4 von 8 A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B86 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an Achse 1. BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 5 von 8 K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4k An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der Radhausausschnittkante vollständig anzulegen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 6 von 8 K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. K5l An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen. K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8s An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 15 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 7 von 8 S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr. 2 225/40R19 245/35R19, 255/35R19 Nr. 3 225/45R19 245/40R19, 255/40R19 Nr. 4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr. 5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr. 6 235/45R19 255/40R19 Nr. 7 235/50R19 255/45R19 Nr. 8 235/55R19 255/50R19 Nr. 9 245/30R19 305/25R19 Nr. 10 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr. 11 245/40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr. 12 245/45R19 275/40R19 Nr. 13 255/30R19 305/25R19 Nr. 14 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr. 15 255/40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr. 16 255/45R19 285/40R19 Nr. 17 255/50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr. 18 265/30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr. 19 265/35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr. 20 265/40R19 295/35R19 Nr. 21 265/50R19 295/45R19 Nr. 22 275/30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. X93 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 8 von 8 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2014 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Sonderradausführungen 5G und 5G3 werden mit der Humpform EH2+ gefertigt. Auf Wunsch wurde nur für die Sonderradausführung 5P2 ein Verwendungsbereich festgelegt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 5. Mai 2014 Coen 00210783.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim