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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                        ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      ETA BETA s.p.a.
                                  Via Brescia 53/a
                                  I-25014 Castenedolo (BS)
                                  20 100 32000463

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            DLW MANAY-K
Typ                               MANAY-K 19 95
Radgröße                          9,5 J x 19 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
5P2          MANAY-K 19 95 5P2 / Ø78,1 Ø 66,5         5/112/66,5         25         800    2285

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49748
Herstellerzeichen                 ETA BETA
Radtyp und Ausführung             MANAY-K 19 95 ... (s.o)
Radgröße                          9,5 J x 19 H2
Einpresstiefe                     ET ...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                     28,3
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                     28,3
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      150                     28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                   Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A5                100-200       245/35R19   T89 T93                            0A1 A02 A04
B8, B81                100-200       255/35R19   A01 K1a K2b                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..;   100-200       265/30R19   A01 K1c K2b T89 T93                A12 A14 A18
e13*2007/46*1084*..    100-200       275/30R19   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46        Cbo Cpe Flh
- Coupé, Cabrio        100-200       285/30R19   A01 K1c K2a K2b K41 K44 K45 K46    V19 S01
- Sportback
Audi A6 allroad        150-230       255/45R19   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s        0A1 A01 A02
4G, 4G1                150-230       265/40R19   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s        A04 A05 A08
e1*2007/46*0436*..;                                                                 A09 A12 A14
e13*2007/46*1147*..                                                                 A18 A56 Car
                                                                                    KMV S01
Audi A7 Sportback      150-230       245/40R19                                      0A1 A02 A04
4G, 4G1                150-230       255/40R19   A01 K2b                            A05 A08 A09
e1*2007/46*0436*..;    150-230       265/35R19   A01 K1a K2b                        A12 A14 A18
e13*2007/46*1147*..    150-230       275/35R19   A01 K1c K2a K2b K5a K8b            A57 BnK S01
                       150-230       285/35R19   A01 K1c K2a K2b K5a K8b
Audi A8                150-309       255/45R19   K1a K2b                            0A1 A01 A02
4H                     150-309       275/40R19   K1c K2b K3a                        A04 A05 A08
e1*2007/46*0284*..     150-309       285/40R19   K1c K2c K3a K5a K8b                A09 A12 A14
e1*2007/46*0398*..                                                                  A18 A57 BnK
                                                                                    NBF S01
Audi RS5               331           265/35R19                                      0A1 A02 A04
B8                     331           275/30R19   T96                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0447*01-   331           275/35R19                                      A12 A14 A18
- Coupé, Cabrio        331           285/30R19   A01 K1c K2c K4i K5d K8e            A56 B86 Cbo
                                                                                    Cpe S01
Audi S5                245, 260      245/35R19   T89 T93                            0A1 A02 A04
B8, B81                245, 260      255/35R19   A01 K1a K2b T92 T96                A05 A08 A09
e1*2001/116*0430*..,   245, 260      265/30R19   A01 K1a K1b K2b T89 T93            A12 A14 A18
e1*2001/116*0447*..;   245, 260      275/30R19   A01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 T92    A56 Cbo Cpe
e13*2007/46*1084*..                              T96                                Flh S01
- Coupé, Cabrio        245, 260      285/30R19   A01 K1c K2a K2b K41 K44 K45 K46
- Sportback
CLS 500                300           255/35R19   K1c K2b K5c K5i K5l                0A1 A01 A02
218                    300           285/30R19   K2c K4k K6d K6g R03                A04 A05 A08
e1*2007/46*0485*..                                                                  A09 A12 A14
                                                                                    A18 A57 Lim
                                                                                    V19 S02
CLS 500 Shooting       300           255/35R19   K1c K2b K5c K5i K5l T92 T96        0A1 A01 A02
Brake                  300           285/30R19   K2c K4k K6d K6g R03                A04 A05 A08
218                                                                                 A09 A12 A14
e1*2007/46*0485*..                                                                  A18 A57 Car
                                                                                    V19 S02
CLS Shooting Brake     150-225       245/35R19   K1a K5c K5k R02 T89 T93            0A1 A01 A02
218                    150-225       255/35R19   K1c K2b K5c K5i K5l T92 T96        A04 A05 A08
e1*2007/46*0485*..     150-225       275/30R19   K2c K6g R03 T92 T96                A09 A12 A14
                       150-225       285/30R19   K2c K4k K6d K6g R03                A18 A57 Car
                                                                                    V19 S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
CLS-Klasse             150-225       245/35R19     K1a K5c K5k T93                       0A1 A01 A02
218                    150-225       255/30R19     K1c K2b K5c K5i K5l T91               A04 A05 A08
e1*2007/46*0485*..     150-225       255/35R19     K1c K2b K5c K5i K5l                   A09 A12 A14
                       150-225       275/30R19     K2c K6g R03                           A18 A57 Lim
                       150-225       285/30R19     K2c K4k K6d K6g R03                   V19 S02
S-Klasse               190-335       245/45R19     K1c K5d R70                           0A1 A01 A02
222, 221               190-335       255/40R19     K1c K2b K5d K5k K6g T00 T96           A04 A05 A08
e1*2007/46*0960*..;    190-335       255/45R19     K1c K2b K5d K5k K6g                   A09 A12 A14
e1*2001/116*           190-335       265/40R19     K1c K2b K5d K5k K6g                   A18 A58 BnK
0335*19-..             190-335       275/40R19     K2b K6g R03                           Lim V19 X93
ab Modell 2013         190-335       285/35R19     K2c K4i K6h K6r R03                   S03
                       190-335       285/40R19     K2c K4i K6h K6r R03

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 8
A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B86    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

BnK    Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 5 von 8
K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                 Seite 6 von 8
K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5l   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 7 von 8
S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    235/55R19      255/50R19
Nr. 9    245/30R19      305/25R19
Nr. 10   245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19      275/40R19
Nr. 13   255/30R19      305/25R19
Nr. 14   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 15   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 16   255/45R19      285/40R19
Nr. 17   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 18   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 19   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 20   265/40R19      295/35R19
Nr. 21   265/50R19      295/45R19
Nr. 22   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49748 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801114 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad Typ MANAY-K 19 95
Hersteller                    ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Mai 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Sonderradausführungen 5G und 5G3 werden mit der Humpform EH2+ gefertigt.

Auf Wunsch wurde nur für die Sonderradausführung 5P2 ein Verwendungsbereich festgelegt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 5. Mai 2014




Coen                                                                                00210783.DOC




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