Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 66 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE, QUATTRO GmbH, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5P3 66.5 5P3 ohne 66,5 1010 2407 02/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 40 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 45 Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 33 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 25 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x112 ET: 30 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder Radtyp: MEDUSA-K 20 KBA: 53779 Lochkreis: 5x112 ET: 40 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAAE, KAAG, KAAH, KAAT, KABI, KABS, KACJ, KACM, KACN, KADY, KADZ, KAFD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 66 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; F8; 4G; 4G1; 4H 140 Nm für Typ : F2 160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 24C; A5 Coupé (B9) ab 244; 247; 26B; 26N; MJ2016; A5 Sportback 27F (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 265/30R20 94Y YB9; 11A; 22Q; 24C; A5 Coupé (B9) ab 244; 247; 26B; 26N; MJ2016; A5 Sportback 27F (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/40R20 101 11A; 21B; 22B; 24J; kurzer Radstand; 248; 261; 271 langer Radstand; 265/35R20 99 11A; 21B; 22B; 241; Allradantrieb; 244; 246; 262; 271 10B; 11B; 11G; 11H; 265/40R20 104 11A; 21B; 22B; 241; 12A; 51A; 573; 71K; 244; 246; 262; 271 723; 729; 73C; 74A 275/35R20 98 11A; 21B; 22B; 24C; 244; 247; 263; 272 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 66 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; A7 Sportback; S7 261; 272; 5HA Sportback; Coupe; 4- 140 - 331 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26B; türig; Allradantrieb; 261; 272 Frontantrieb; 265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 262; 273; 5HI 12A; 51A; 573; 71K; 265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; 723; 729; 73C; 74A; 247; 26B; 262; 273 77E 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24C; A6; nicht A6 allroad 24D; 26B; 262; 274; quattro; S6; Kombi; 5GM; 56G Stufenheck; 255/35R20 97Y 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 262; 274 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; A7 Sportback; S7 261; 272; 5HA Sportback; Coupe; 4- 140 - 331 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26B; türig; Allradantrieb; 261; 272 Frontantrieb; 265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26B; 262; 273; 5HI 12A; 51A; 573; 71K; 265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; 723; 729; 73C; 74A; 247; 26B; 262; 273 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24C; A6; nicht A6 allroad 24D; 26B; 262; 274; quattro; S6; Kombi; 5GM; 56G Stufenheck; 255/35R20 97Y 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 262; 274 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; A6 ALLROAD 26B; 26J; 27F QUATTRO; Allradantrieb; 265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A 26J; 27F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 66 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; A6; Kombilimousine; 26J; 27F; 5IM Limousine; 255/40R20 101 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb; 26J; 27F Frontantrieb; 265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27F; 5JK 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 26B; 73C; 74A 26J; 27F 275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 285/35R20 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 295/30R20 101 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F 295/35R20 101 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 255/35R20 97 11A; 24J; 244; 26B; A7 Sportback; 26J; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26J 73C; 74A 265/35R20 99 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27H 275/35R20 98 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27H 285/35R20 100 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 265/45R20 108 11A; 24J; 248; 26P; 27I e-tron; e-tron Sportback; 275/45R20 106 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 285/45R20 112 11A; 241; 244; 246; 73C; 74A; BF1 247; 26B; 26N; 27B Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R20 108 11A; 245; 248; 26P ab 275/45R20 106 11A; 24J; 248; 26P e13*2007/46*1081*06; 320 - 373 265/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 M+S 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723; 52J 73C; 74A; PDH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 66 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R20 108 11A; 245; 248; 26P ab 275/45R20 106 11A; 24J; 248; 26P e1*2001/116*0350*20; 320 - 373 265/45R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; Q7,SQ7; Allradantrieb; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 M+S 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723; 52J 73C; 74A; PDH 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/45R20 106 Q8; SQ8; 285/45R20 112 10B; 11B; 11G; 11H; 295/45R20 110 12A; 51A; 71K; 723; 305/45R20 112 73C; 74A; 768; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG, QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G (Schraubenbund lose) Zubehör : VK Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B8 Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 255/40R20 101 52J nur AUDI RS 6 AVANT; 265/35R20 99 11A; 26U; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 275/35R20 102 11A; 26U 12A; 51A; 71K; 723; 285/35R20 100 11A; 245; 26P; 26V; 73C; 74A 27U Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 265/30R20 94Y 11A; 248; 26P; 27B; RS5 Coupé bis MJ2017; 27H; 533 Coupe; Allradantrieb; 275/30R20 97 11A; 24M; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 265/30R20 94Y nur Coupe; 11A; 248; RS5 Cabriolet; RS5 26P; 27B; 27H; 533 Coupe; RS5 Sportback; 275/30R20 97 11A; 24M; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27F 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 66 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0447*.. 331 265/30R20 94 11A; 245; 248; 5HI AUDI RS4 Avant; 275/30R20 97 11A; 24J; 24M; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 285/30R20 99 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 26P; 27H 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW M8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8CM e1*2007/46*2019*.. 441 - 460 275/35R20 98 11A; 24J; 26P; 57E; Mit Fzg.-Breite 6BW 1943mm; Limousine; 285/35R20 100 YCG; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57E 12A; 51A; 71K; 723; 295/30R20 97 YCH; 11A; 242; 245; 73C; 74D; 76A 26B; 26N; 57E Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 275/40R20 106 11A; 244; 247; 27B; Heckantrieb; Elektro; 27F; 57F; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 285/40R20 104 XF6; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27F; 57F 73C; 74D; 76B G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/40R20 102 11A; 244; 27B; 27H; M SERIE; inkl. Hybrid; 57F; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R20 100 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H; 57F; 99K 73C; 74D; 76B 285/40R20 104 11A; 244; 247; 27B; 27H; 57F; 6AP 295/35R20 101 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 6A0 305/35R20 104 XF7; XF9; 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/40R20 102 11A; 244; 27B; 27H; inkl. Hybrid; 57F; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R20 104 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H; 57F; 99K 73C; 74D; 76B 285/40R20 104 11A; 244; 247; 27B; 27H; 57F; 6AP 295/35R20 101 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 6A0 305/35R20 104 XF7; XF9; 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 66 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 285/45R20 112 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 295/45R20 110 11A; 241; 246; 248; 73C; 74D; 75I 26B; 26N; 27B Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 265/45R20 108 11A; 242; 245; 248; Kombilimousine; 26B; 27I Allradantrieb; 275/45R20 110 11A; 24C; 244; 26B; Inkl.Hybrid; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R20 112 11A; 24C; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27B 73C; 74D 295/40R20 110 11A; 24C; 244; 26B; 26N; 27B 305/40R20 112 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 285/40R20 104 YBN; 11A; 244; 247; BMW X3, BMW X4; 27B; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 295/40R20 106 XF8; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 57F 73C; 74D; 76B F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 265/45R20 104 XF8; 11A; 21P; 24J; BMW X3, BMW X4; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76A Verkaufsbezeichnung: BMW Z REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4Z e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 285/30R20 95 YA6; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H; 57F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 97K Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27F; Allradantrieb; 5HR; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 295/25R20 95 DBV; 11A; 24D; 27F; Allradantrieb; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 66 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 265/30R20 94 XFA; 11A; 24D; 27F; Cabrio; Coupe; inkl. 5HI; 57F Hybrid; 275/25R20 91 YA4; 11A; 24D; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H; 5GG; 57F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y GAB; 11A; 24D; 27F; nicht 530e/530e 57F; 99X xDrive; 285/30R20 99Y 11A; 24D; 27F; 57F; Kombilimousine; 999 Allradantrieb; 295/30R20 97Y 11A; 24D; 27F; 57F; Heckantrieb; 99Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 97H G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 275/30R20 97Y GAB; 11A; 24D; 27F; Limousine; 57F; 99X Allradantrieb; 285/30R20 99Y 11A; 24D; 27F; 57F; Heckantrieb; 999 10B; 11B; 11G; 11H; 295/30R20 97Y 11A; 24D; 27F; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 99Q 73C; 74D; 76B; 97H Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 265/35R20 99 XFM; 11A; 22M; 24M; Allradantrieb; 27H; 57F Heckantrieb; 275/35R20 102 GAF; 11A; 22M; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 57F 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 98D Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 275/35R20 102 GAF; 11A; 244; 247; ab 27F; 57F e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 275/30R20 97 11A; 244; 247; 57F; Gran Coupe; Cabrio; 99Y Coupe; 285/30R20 99 11A; 24D; 27H; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 58C 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76B; 77E; 97H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 66 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 275/40R20 106 11A; 244; 247; 27B; Heckantrieb; Elektro; 27F; 57F; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 285/40R20 104 XF6; 11A; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723; 27B; 27F; 57F 73C; 74D; 76B G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 275/40R20 102 11A; 244; 27B; 27H; M SERIE; inkl. Hybrid; 57F; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R20 100 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H; 57F; 99K 73C; 74D; 76B 285/40R20 104 11A; 244; 247; 27B; 27H; 57F; 6AP 295/35R20 101 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 6A0 305/35R20 104 XF7; XF9; 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 275/40R20 102 11A; 244; 27B; 27H; inkl. Hybrid; 57F; 6AO 10B; 11B; 11G; 11H; 285/35R20 104 11A; 244; 247; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H; 57F; 99K 73C; 74D; 76B 285/40R20 104 11A; 244; 247; 27B; 27H; 57F; 6AP 295/35R20 101 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 6A0 305/35R20 104 XF7; XF9; 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 285/45R20 112 11A; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 295/45R20 110 11A; 241; 246; 248; 73C; 74D; 75I 26B; 26N; 27B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 218; 219 150 Nm für Typ : R1ECLS; 163; 204 X; 221; 222 150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X 150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 66 Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 275/30R20 97 GAB; 11A; 24M; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 57F 12A; 51A; 71K; 723; 285/30R20 95 11A; 24M; 27B; 27F; 73C; 74A; 76B 57F; 68Q 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 265/30R20 94 11A; 22B; 244; 247; nicht AMG Sportpaket; 272 Coupe; 4-türig; 295/25R20 95 11A; 22B; 24D; 274; Allradantrieb; 57F; 68I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76B 219 e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 295/25R20 95 DBV; 11A; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F 12A; 51A; 530; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97 GAB; YAT; 11A; 22Q; Baureihe W213; nicht 24D; 27F; 57F E300de; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 265/40R20 100 CFC; 57F AMG GLC 43; AMG GLC 275/40R20 102 11A; 27I; 57F; 6AO 43 4MATIC; Coupe; SUV; 285/40R20 104 XF6; 11A; 27I; 57F Allradantrieb; 295/40R20 106 XF8; 11A; 27B; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; GLC-Klasse; 26P Kombilimousine; 265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A 204 X e1*2001/116*0480*.. 350 - 375 285/40R20 104 XF6; 11A; 27I; 57F AMG GLC 63; Coupe; 295/40R20 106 XF8; 11A; 27I; 57F; SUV; Allradantrieb; 6CV 10B; 11B; 11G; 11H; 305/35R20 104 11A; 248; 27B; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 6CE 73C; 74A; 76B 305/40R20 112 11A; 248; 27B; 57F; 6BV Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 66 Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 350 - 375 265/45R20 104 XF8; 11A; 24J; 26P; AMG GLC 63; Coupe; 57E SUV; Allradantrieb; 275/40R20 102 11A; 24J; 26B; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 6CE 12A; 51A; 71K; 723; 275/45R20 106 11A; 24J; 26B; 57E; 73C; 74A; 76A; 97L 6BV 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 11A; 24C; 26P GLC Coupé; 265/40R20 100 11A; 24C; 26B Allradantrieb; 285/40R20 104 YBN; 11A; 27I; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 163 e1*96/79*0083*.. 110 - 173 265/45R20 104 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 110 - 255 285/40R20 104 11A; 24C; 24D 729; 73C; 74A 295/40R20 106 11A; 24C; 24D 184 - 215 275/40R20 11A; 24C; 24D 102W 184 - 255 265/45R20 104 11A; 24C; 24D; 52J 255 275/40R20 102 11A; 24C; 24D; 52J Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; inkl. Hybrid; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27I 73C; 74A; 80Q 265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27I 275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27I R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 285/35R20 100 11A; 24D; 27B; 27H; inkl. Hybrid; 57F; 6CS 10B; 11B; 11G; 11H; 295/35R20 101 YCQ; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H; 57F 73C; 74A; 76B; 80Q 305/35R20 104 YCR; 11A; 24D; 27B; 27F; 57F R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 255/40R20 101 11A; 24C; 26N; 26P; inkl. Hybrid; 57E; 6CS 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 YCQ; 11A; 24C; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 57E 73C; 74A; 76A; 80Q 265/40R20 100 YCR; 11A; 24C; 26B; 26N; 57E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 66 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102 GAF; 11A; 22L; 244; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 247; 27H; 27I; 57F 222); nicht AMG Sport- 285/35R20 100Y XFS; 11A; 22L; 24D; Paket; Limousine; 27B; 27H; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/35R20 98 GAF; 11A; 244; 247; ab Mj.2014 (Baureihe 27B; 27F; 27V; 57F 217); Cabrio; Coupe; 285/35R20 100 XFS; 11A; 24D; 27B; Allradantrieb; 27F; 27V; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; inkl. Hybrid; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27I 73C; 74A; 80Q 265/40R20 100 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27I 275/35R20 102 11A; 24C; 24D; 26B; 26N; 27I R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 285/35R20 100 11A; 24D; 27B; 27H; inkl. Hybrid; 57F; 6CS 10B; 11B; 11G; 11H; 295/35R20 101 YCQ; 11A; 24D; 27B; 12A; 51A; 71K; 723; 27H; 57F 73C; 74A; 76B; 80Q 305/35R20 104 YCR; 11A; 24D; 27B; 27F; 57F R2S e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 255/40R20 101 11A; 24C; 26N; 26P; inkl. Hybrid; 57E; 6CS 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 YCQ; 11A; 24C; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 57E 73C; 74A; 76A; 80Q 265/40R20 100 YCR; 11A; 24C; 26B; 26N; 57E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 66 Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 335 275/35R20 102 GAF; 11A; 22L; 244; ab Mj.2013 (Baureihe 222 e1*2007/46*0960*.. 247; 27H; 27I; 57F 222); nicht AMG Sport- 285/35R20 100Y XFS; 11A; 22L; 24D; Paket; Limousine; 27B; 27H; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76B 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/35R20 98 GAF; 11A; 244; 247; ab Mj.2014 (Baureihe 27B; 27F; 27V; 57F 217); Cabrio; Coupe; 285/35R20 100 XFS; 11A; 24D; 27B; Allradantrieb; 27F; 27V; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PORSCHE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95BN e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 275/40R20 102 57F; 6AO ab 285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP e13*2007/46*1164*02; 285/40R20 104 Mit Kombilimousine; Radhausverbreiterung Allradantrieb; Serie; 57F; 6AP 295/40R20 106 XF8; 11A; 248; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 295/40R20 106 Mit 12A; 51A; 6AA; 71K; Radhausverbreiterung 723; 73C; 74A; 76B; Serie; XF8; 57F PDG Verkaufsbezeichnung: MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 95B e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 275/40R20 102 57F; 6AO ab 285/40R20 104 11A; 248; 57F; 6AP e13*2007/46*1165*02; 285/40R20 104 Mit Kombilimousine; Radhausverbreiterung Allradantrieb; Serie; 57F; 6AP 295/40R20 106 XF8; 11A; 248; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 295/40R20 106 Mit 12A; 51A; 6AA; 71K; Radhausverbreiterung 723; 73C; 74A; 76B; Serie; XF8; 57F PDG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 66 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA SUPRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JTSC e1*2007/46*1982*.. 145 - 250 255/30R20 88 GBM; 11A; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 56G; 57E 12A; 51A; 71K; 723; 265/30R20 94 GBN; 11A; 24C; 57E 73C; 74D; 76A JTSC e1*2007/46*1982*.. 145 - 250 275/30R20 93 GBM; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 57F 12A; 51A; 71K; 723; 285/30R20 95 GBN; 11A; 24D; 27H; 73C; 74D; 76B 57F Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : VK Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 265/45R20 104 11A; 245; 248 Inkl.Hybrid; 275/45R20 106 11A; 24J; 248; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 285/45R20 112 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 73C; 74A; 77E 295/40R20 106 11A; 241; 244; 246; 247; 26N; 27H 295/45R20 110 11A; 241; 244; 246; 247; 26N; 27H 305/40R20 112 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 66 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 66 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 66 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 66 274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 66 erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 66 6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/45R20 Hinterachse: 305/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 6BW) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/35R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 6CE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/40R20 Hinterachse: 305/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 66 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 66 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der Vorderachse zulässig 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse. 98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19"-Bremsanlage ausgerüstet sind, nicht zulässig. 999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 66 Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind bzw. deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der Vorderachse nicht zulässig. CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R20 Hinterachse: 265/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 66 GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. GBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)! PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! XF6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 66 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/40R20 Hinterachse: 305/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/40R20 Hinterachse: 305/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 66 Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 265/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 305/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/30R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 66 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 285/35R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 295/30R20 Hinterachse: 305/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 66 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R20 Hinterachse: 305/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1914*.. Handelsbez.: e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 300 VA 26B x = 350 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 350 8 VA 26J x = 350 y = 350 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27H x = 270 y = 350 8 HA 27F x = 270 y = 350 27 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI AG Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*.. Handelsbez.: AUDI RS5 Coupe, RS5 Cabriolet, RS4 Avant, RS5 Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 300 VA 26P x = 295 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 345 y = 300 10 VA 26N x = 345 y = 300 8 VA 27F x = 270 y = 400 25 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1947*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: F34XM Genehm.Nr.: e1*2007/46*1988*.. Handelsbez.: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 250 VA 26P x = 310 y = 300 VA 27B x = 255 y = 230 HA 27I x = 305 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 300 8 VA 26J x = 310 y = 300 20 VA 27H x = 305 y = 280 8 HA 27F x = 305 y = 280 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: F8CM Genehm.Nr.: e1*2007/46*2019*.. Handelsbez.: BMW M8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 300 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 20 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3XE Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 20 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: BMW 8ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 20 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 305 VA 26P x = 225 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 305 10 VA 26N x = 275 y = 305 8 VA 27F x = 270 y = 320 30 HA 27H x = 270 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G4Z Genehm.Nr.: e1*2007/46*1949*.. Handelsbez.: BMW Z REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 300 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 300 30 VA 26N x = 270 y = 300 8 VA 27F x = 280 y = 285 30 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3K Genehm.Nr.: e1*2007/46*2017*.. Handelsbez.: BMW 3ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 305 VA 26P x = 240 y = 255 VA 27B x = 290 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 305 20 VA 26N x = 290 y = 305 8 VA 27F x = 290 y = 300 30 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G6GT Genehm.Nr.: e1*2007/46*1791*.. Handelsbez.: BMW 6ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 20 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 25 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: 7L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0276*.. Handelsbez.: BMW 7ER REIHE Variante(n): ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 270 VA 26P x = 330 y = 220 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 380 y = 270 18 VA 26N x = 380 y = 270 8 VA 27F x = 270 y = 300 30 HA 27H x = 270 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW/ALU Fahrzeugtyp: G7X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1952*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 275 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 20 VA 27H x = 275 y = 260 8 HA 27F x = 275 y = 260 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 20 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 25 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): ab Mj.2013, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 350 VA 26P x = 270 y = 300 VA 27B x = 150 y = 380 HA 27I x = 100 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 18 VA 27F x = 150 y = 380 12 HA 27H x = 150 y = 380 9 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 230 VA 26B x = 280 y = 280 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1ECLS Genehm.Nr.: e1*2007/46*1818*.. Handelsbez.: CLS-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 280 VA 27I x = 230 y = 250 HA 27B x = 280 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 280 25 VA 26N x = 250 y = 280 8 VA 27F x = 280 y = 300 20 HA 27H x = 280 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-KLASSE Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 310 VA 26P x = 265 y = 260 VA 27B x = 325 y = 315 HA 27I x = 275 y = 265 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 310 10 VA 26N x = 315 y = 310 8 VA 27F x = 325 y = 315 10 HA 27H x = 325 y = 315 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2S Genehm.Nr.: e1*2007/46*2115*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 295 VA 26P x = 225 y = 245 VA 27B x = 230 y = 250 HA 27I x = 180 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 275 y = 295 15 VA 26N x = 275 y = 295 8 VA 27F x = 230 y = 250 10 HA 27H x = 230 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0447*.. Handelsbez.: AUDI RS5 Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 350 VA 26B x = 310 y = 400 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 400 8 VA 26J x = 310 y = 400 13 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 28 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 64 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0544*.. Handelsbez.: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Variante(n): nur AUDI RS 6 AVANT Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 400 VA 26P x = 380 y = 350 VA 26U x = 330 y = 330 VA 26V x = 330 y = 330 VA 27B x = 400 y = 400 HA 27I x = 350 y = 400 HA 27U x = 350 y = 350 HA 27V x = 350 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 400 9 VA 26N x = 400 y = 400 9 VA 27F x = 400 y = 400 21 HA 27H x = 400 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 65 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: JTSC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1982*.. Handelsbez.: TOYOTA SUPRA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 250 VA 27B x = 300 y = 275 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 250 15 VA 26N x = 315 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 275 30 HA 27H x = 300 y = 275 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53779 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA-K 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 66 von 66 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CR Genehm.Nr.: e1*2007/46*1827*.. Handelsbez.: TOUAREG Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 300 20 VA 26N x = 200 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 200 y = 200 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.