Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten 21-00100-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53764
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: MEDUSA-K 21 A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                       Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                          : DAIMLER BENZ, MERCEDES, MERCEDES-AMG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 11 J X 21 EH2               Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
5R                  5R                         ohne                        66,5                   1005      2419    01/21
5R                  5R                         ohne                        66,5                   1010      2407    01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : DAIMLER BENZ, MERCEDES-AMG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 197
Zubehör                                     : VK


Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : H1GLE; H1GLE
Zubehör                                     : PC17Q30-MW


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 150 Nm für Typ : H1GLE
                                              180 Nm für Typ : 197
Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 315/40R21 111             GBU; 57F; 6CH             GLS-Klasse;
                                          325/40R21 113             GBV; 57F                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 76B
H1GLE          e1*2007/46*1885*..        180 - 270 285/35R21 105    11A; 24J; 26B; 26N        inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                   285/40R21 109    11A; 24J; 26B; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   305/35R21 109    11A; 24C; 24M; 26B;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    26J                       73C; 74A; NAV
H1GLE          e1*2007/46*1885*..        143 - 243 315/40R21 111    11A; 24M; 57F; 6CH        GLE Coupe; inkl.
                                                                                              Hybrid;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 76B




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00100-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53764
zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: MEDUSA-K 21 A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                       Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 315/40R21 111             11A; 24M; 57F; 6CH       inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B; NAW

Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                      Auflagen
197          e1*2007/46*0233*.. 375   295/25R21 96   11A; 24D; 27H; 27I;                     GT-Klasse; Coupe;
                                                     57F; 6C8; 6C9                           Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : VK


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
R2S          e1*2007/46*2115*.. 210 - 320 295/30R21 102             XFV; 11A; 24M; 57F       inkl. Hybrid;
                                          305/30R21 104             CF0; 11A; 24M; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 76B; 80Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00100-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53764
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MEDUSA-K 21 A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 8
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00100-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53764
zu V.1. ANLAGE: 3                                                  Radtyp: MEDUSA-K 21 A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                     Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 8
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
6C8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                    Vorderachse:                           265/30R20
                    Hinterachse:                           295/25R21
       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
       der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen
       Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
       mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                    Vorderachse:                           275/30R20
                    Hinterachse:                           295/25R21
       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
       der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen
       Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
       mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6CH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         275/45R21
                     Hinterachse:                         315/40R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00100-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53764
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MEDUSA-K 21 A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 8
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
     Vorderachse zulässig
CF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        265/35R21
                    Hinterachse:                        305/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GBU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         285/45R21
                    Hinterachse:                         315/40R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
GBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         285/45R21
                    Hinterachse:                         325/40R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
     eingetragen ist.
NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
     bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
     eingetragen ist.
XFV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/35R21
                    Hinterachse:                        295/30R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00100-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53764
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MEDUSA-K 21 A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 8
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00100-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53764
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MEDUSA-K 21 A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     Mercedes
       Fahrzeugtyp:    197
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0233*..
       Handelsbez.:    MERCEDES SLS-Klasse, GT-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 310            y = 320                     HA
             27I                      x = 260            y = 270                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 340       y = 450             10                VA
             26N                   x = 340       y = 450              8                VA
             27F                   x = 310       y = 320             10                HA
             27H                   x = 310       y = 320              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00100-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53764
zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MEDUSA-K 21 A
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                    Stand: 10.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     MERCEDES
       Fahrzeugtyp:    H1GLE
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1885*..
       Handelsbez.:    GLE-Klasse, GLS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 270            y = 270                     VA
             26P                      x = 320            y = 320                     VA
             27I                      x = 280            y = 330                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 320              8                VA
             26N                   x = 320       y = 320             30                VA
             27F                   x = 280       y = 330              8                HA
             27H                   x = 280       y = 330             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.