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							Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                      : Tesla Motors Inc.
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
5T               5T                         ohne                        64,1                   1010      2407    02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MEDUSA 20 KBA: 53778 Lochkreis: 5x120 ET: 33

Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KABV




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 18                                                   Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                          Stand: 27.05.2021
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                                                                                                       Seite: 2 von 6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : D9B


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Model S, Model X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
002          e4*2007/46*0667*.. 52 - 186 265/35R20 99               11A; 27H; 57F; 6AT       Model S;
                                         275/35R20 98               11A; 248; 27H; 57F;      Allradantrieb;
                                                                    6AS                      Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74H; 76B;
                                                                                             768
002            e4*2007/46*0667*..      64 - 186 255/45R20 105 GAV; 57E                       Model X;
                                                265/45R20 108Y 5PA                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                275/45R20 110 GAV                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 75I; 768
002            e4*2007/46*0667*..      52 - 186 245/40R20 99        11A; 59X; 6AT; 6AW       Model S;
                                                255/40R20 101       11A; 26P; 59X; 6AS;      Allradantrieb;
                                                                    6AW                      Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74H; 768

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 18                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
59X) Aufgrund erhöhter Fertigungstoleranzen im Bereich der Radaufhängung, ist die Freigängigkeit des Rades
     im Bereich des inneren Felgenhorns zu prüfen!
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2000kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           255/40R20
                   Hinterachse:                           275/35R20


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 18                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                        Stand: 27.05.2021
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       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/40R20
                     Hinterachse:                        265/35R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/40R20
                     Hinterachse:                        255/40R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
GAV) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 255/45R20
     Hinterachse: 275/45R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.



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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




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Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     Tesla Inc.
       Fahrzeugtyp:    002
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0667*..
       Handelsbez.:    Model S, Model X

       Variante(n):    Model S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 400                     HA
             27I                      x = 250            y = 375                     HA
             26B                      x = 220            y = 300                     VA
             26P                      x = 170            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 220       y = 300              3                VA
             26N                   x = 220       y = 300              3                VA
             27F                   x = 300       y = 400             20                HA
             27H                   x = 300       y = 400              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.