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							Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                   Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                          Stand: 27.05.2021
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Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
5C 60.1             5C                         Ø67.1-Ø60.1                 60,1                   1010      2407    02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : D3


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
 FR           e4*2007/46*0142*.. 131              235/35R20 92      11A; 21B; 22I; 241;       Allradantrieb;
                                                                    246; 248; 261             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  245/30R20 90      11A; 21B; 22I; 241;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                    244; 246; 261             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                             EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : D8


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : XA3(a); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M);
                                             ZA1(EU,M)-TMG
                                             135 Nm für Typ : T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                             erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                             XA5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M)-TMG erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XA5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             XA5P(EU,M)-TGRE erhöhtes Anzugsmoment
                                             140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                             AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131   225/35R20 90                                        10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                    235/35R20 92               11A; 21P; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                      245/30R20 90               11A; 21P; 22H; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                 248
                                              255/30R20 92       11A; 21B; 22H; 24J;
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112   225/35R20 90              11A; 245; 248; 26P; 27I UX250H;
M)                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..       235/35R20 92              11A; 245; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
M)-TMG                                                                                   73C; 74A; 74P
                                       245/35R20 91              11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 27B; 27H
                                              255/35R20 93       11A; 241; 244; 246;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
                                              265/30R20 94       11A; 241; 244; 246;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27F
                                              265/35R20 95       11A; 241; 244; 246;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 255/30R20 92          11A; 21B; 22I; 22L;      erhöhtes
                                                                 24C; 244                 Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 255/30R20 92        11A; 21B; 22I; 22L;      erhöhtes
                                                                 24C; 244                 Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131  225/35R20 90                11A; 24J; 248; 26B;      nur Hybrid;
M)                                                               26N; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     235/35R20 92                11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 26N; 27H                 73C; 74A; 74P
                                              245/30R20 90       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                 26J; 27H
                                              255/30R20 92       11A; 24C; 244; 26B;
                                                                 26J; 27F



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/35R20 90          11A; 24M; 241; 246;      erhöhtes
M)           e6*2007/46*0338*..                                  26B; 26J; 27B; 27H       Anzugsmoment
                                                                                          140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/35R20 88       11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
M)-TMG                                                           26B; 26J; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R20 91       11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F       73C; 74A; 74P; 740
                                              255/35R20 93       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27F
                                              265/30R20 94       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27F
                                              265/35R20 95       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                 26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R20 96           11A; 27B                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
XA3(a)-        e13*2007/46*1657*..            255/40R20 97       11A; 24J; 27B            135 Nm; ab
TMG                                                                                       e6*2001/116*0105*09;
XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..                                                         Allradantrieb;
M)                                                                                        Frontantrieb;
XA4(EU,        e13*2007/46*1658*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 245/40R20 95      11A; 24K                 bis
                                               255/35R20 97      11A; 24K                 e6*2001/116*0105*08;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P
XA5(EU,        e6*2007/46*0289*..    129 - 136 235/45R20 96                               erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
M)                                                                                        135 Nm; Allradantrieb;
XA5(EU,        e13*2007/46*1991*..                                                        Frontantrieb;
M)-TMG                                                                                    Inkl.Hybrid;
XA5P(EU,       e6*2007/46*0429*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
XA5P(EU,       e13*2007/46*2356*..                                                        73C; 74A; 74P; 740
M)-TGRE

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 17
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 17
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 17
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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                                                                                                    Seite: 7 von 17
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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                                                                                                    Seite: 8 von 17


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
             27H                   x = 300       y = 250              8                HA
             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZA1(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2005*..
       Handelsbez.:    LEXUS UX200, LEXUS UX250H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 215                     HA
             27I                      x = 300            y = 265                     HA
             26B                      x = 220            y = 330                     VA
             26P                      x = 270            y = 380                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 265             26                HA
             27H                   x = 300       y = 265              8                HA
             26J                   x = 270       y = 380             22                VA
             26N                   x = 270       y = 380              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZA1(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    LEXUS UX200, LEXUS UX250H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 215                     HA
             27I                      x = 300            y = 265                     HA
             26B                      x = 220            y = 330                     VA
             26P                      x = 270            y = 380                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 265             26                HA
             27H                   x = 300       y = 265              8                HA
             26J                   x = 270       y = 380             22                VA
             26N                   x = 270       y = 380              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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                                                                                                    Seite: 11 von 17


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XV7(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0322*..
       Handelsbez.:    TOYOTA CAMRY

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 285            y = 275                     HA
             26B                      x = 230            y = 265                     VA
             26P                      x = 180            y = 215                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 285       y = 275             20                HA
             27H                   x = 285       y = 275              8                HA
             26J                   x = 230       y = 265             20                VA
             26N                   x = 230       y = 265              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 17


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
             27H                   x = 300       y = 250              8                HA
             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA4(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0166*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 400            y = 400                     HA
             27I                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA4(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1658*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 400            y = 400                     HA
             27I                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1657*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 400            y = 400                     HA
             27I                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0338*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
             27H                   x = 300       y = 250              8                HA
             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
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                                                                                                    Seite: 17 von 17


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 400            y = 400                     HA
             27I                      x = 350            y = 380                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.