Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 32 Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5E2 63.4 5E2 Ø67.1-Ø63.4 63,4 1010 2407 02/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: MEDUSA-K 20 A KBA: 53780 Lochkreis: 5x108 ET: 35 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BA7; J2K; DEH; DFHK; DM2; DFK Zubehör : D1 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; (Kegelbund) Zubehör : D9 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : D9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 135 Nm für Typ : DEH; DFHK; DFK; J2K 140 Nm für Typ : BA7 180 Nm für Typ : SBF 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 32 Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 155 235/45R20 96 Allradantrieb; 110 - 175 245/45R20 99 Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 245 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 24J; 248 73C; 74A; 74P 265/45R20 104 11A; 24J; 248 275/40R20 102 11A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 245/30R20 86 11A; 241; 244; 246; nicht FOCUS ACTIVE; 26B; 26J; 27H; 27I Kombi; Limousine; 255/30R20 88 11A; 241; 244; 246; Schrägheck; 26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 245/30R20 90 11A; 24J; 26B; 26J; FOCUS ST; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 235/35R20 92 11A; 24J; 248 Nur Kuga ab Modelljahr 2013; inkl. Facelift 2017; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95 11A; 24J; 24M Nur Kuga bis Modelljahr 2012; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DFK e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 245/45R20 99 11A; 248; 27I Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27I Frontantrieb; 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 27I Inkl.Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 32 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; ab 26N; 27I e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; ab 26N; 27I e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 11A; 245; 26P; 27I; ab 5HR e13*2001/116*0185*24; 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26B; Galaxy; S-MAX; 26N; 27I Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Kuga Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DFHK e13*2018/858*00042*. 112 245/45R20 99 11A; 248; 27I Frontantrieb; Hybrid; . 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J2K e9*2007/46*3165*.. 147 235/35R20 88 11A; 246; 248; 26B; Puma ST; Frontantrieb; 26N nicht Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : QQ6; NNA; N*3; CC9; JA; JB Zubehör : D1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 32 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; DH; DC; LZ; LC; DF Zubehör : D9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DH 133 Nm für Typ : LC; LZ 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : LY 144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment; JA erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes Anzugsmoment; NNA erhöhtes Anzugsmoment; QQ6 erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LC e11*2007/46*1659*.., 110 - 177 235/45R20 96 5BC 10B; 11B; 11G; 11H; e5*2007/46*1058*.. 110 - 227 235/45R20 100 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 235/45R20 96 erhöhtes Anzugsmoment e5*2007/46*1050*.. 245/45R20 99 144 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/45R20 104 erhöhtes Anzugsmoment e5*2007/46*1047*.. 160 Nm; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 771 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DH e11*2007/46*4311*.., 172 255/45R20 101 Allradantrieb; e5*2007/46*1052*.. 265/45R20 104 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 285/45R20 112 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 32 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.., 120 - 280 235/35R20 92 11A; 241; 246; 26B; erhöhtes e5*2007/46*1049*.. 26J; 57E; 575 Anzugsmoment 160 Nm; Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 24M; 27B; 27H; Heckantrieb; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JB e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 245/35R20 95Y 11A; 245; 26P; 5HR erhöhtes Anzugsmoment e5*2007/46*1048*.. 255/35R20 97 11A; 245; 26P 160 Nm; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95 51J; 765 erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 11A; 21P; 24M; 51G 165 Nm; 255/35R20 97 11A; 21P; 21Q; 24M Kombilimousine; 275/30R20 93Y 11A; 22I; 24M; 5HA; Limousine; 57F; 68U Heckantrieb; 275/30R20 97 11A; 22I; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 68U 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NNA e11*2007/46*0089*.., 177 - 250 245/40R20 99 GAF; 11A; 246; 26B; erhöhtes e5*2007/46*1005*.. 26N; 57E Anzugsmoment 160 Nm; Limousine; 255/35R20 97 11A; 24J; 26B; 26N; Allradantrieb; 57E; 58C Heckantrieb; nicht 265/35R20 99 GAL; 11A; 24J; 26B; für gepanzerte Fz; 26J; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76A; 978 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 32 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20 51G erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; nur bis e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QQ6 e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 245/35R20 95 AFT; 11A; 24J; 57E; erhöhtes 68U Anzugsmoment 160 Nm; Jaguar F-Type; 255/35R20 97 XF3; 11A; 24J; 26U; Cabrio; Coupe; 57E; 575; 68Q Allradantrieb; 265/35R20 95 XF4; 11A; 24J; 26U; Heckantrieb; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740; 76A Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/45R20 100 Range Rover Evoque; 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R20 101 73C; 74A; 74P; 84G Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 265/45R20 104 Allradantrieb; e5*2007/46*1057*.. 275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : D9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 32 Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 265/45R20 104 11A; 24C; 24M 160 Nm; Allradantrieb; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/45R20 96 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV-A e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 235/45R20 96 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F; D; D-N2D; B-2D; D-2D; B Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z (Kegelbund lose) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 32 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : P; U; X Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 245/35R20 95 11A; 26N; 26P nicht Cross Country; 245/40R20 95 11A; 26N; 26P Kombi; Limousine; 255/35R20 97 11A; 26B; 26N; 27P Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 235/45R20 96 V90 Cross Country; 245/40R20 95 11A; 245 Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 73C; 74D; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 245/35R20 95 11A; 24M; 241; 246; V60 CROSS 26J; 27H COUNTRY; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R20 95 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71K; 723; 26J; 27H 73C; 74D; 74P; 77E 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92 11A; 26P; 27I S60 Cross Country; 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26N; V60 Cross Country; 26P; 27B Allradantrieb; 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 95 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N; 27B 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 245/35R20 95 11A; 22I; 24J VOLVO XC70; B-2D e1*2001/116*0505*.. 245/40R20 95 11A; 21P; 22I; 24J Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 32 Verkaufsbezeichnung: XC40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P XC40; nicht Elektro; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 77E 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26B; 27I 265/40R20 100 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27I Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 255/45R20 101 11A; 22I; 24J; 248 Allradantrieb; D-N2D e1*2007/46*0339*.. 265/45R20 104 11A; 22I; 24C; 244 Frontantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 74P Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/45R20 96 XC60; Nicht 223kW- 245/45R20 99 11A; 245 235kW T8 Twin 255/40R20 97 11A; 24J Engine/Hybrid; 255/45R20 101 11A; 24J Niveauregulierung; 265/40R20 100 11A; 24J; 248 Luftfederung; 265/45R20 104 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 768; 77E U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/45R20 99 11A; 245 XC60 T8 Twin Engine; 255/40R20 97 11A; 24J Hybrid; 255/45R20 101 11A; 24J Niveauregulierung; 265/40R20 100 11A; 24J; 248 Luftfederung; 265/45R20 104 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235 235/45R20 96 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P; 768; 77E Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 255/45R20 101 Twin Engine; 265/45R20 104 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/45R20 101 nicht 223-235kW Twin 265/45R20 104 Engine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 32 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 32 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 32 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 32 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5BC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 710kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 32 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 32 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 84G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm an der Vorderachse nicht zulässig. 978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. AFT) .Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAL) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 265/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 32 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R20 Hinterachse: 305/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 245 VA 26P x = 245 y = 195 VA 27B x = 290 y = 330 HA 27I x = 240 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 295 y = 245 30 VA 26N x = 295 y = 245 8 VA 27F x = 290 y = 330 15 HA 27H x = 290 y = 330 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DFK Genehm.Nr.: e13*2007/46*2188*.. Handelsbez.: FORD KUGA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 350 y = 270 VA 26B x = 400 y = 320 VA 27I x = 350 y = 380 HA 27B x = 400 y = 430 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: J2K Genehm.Nr.: e9*2007/46*3165*.. Handelsbez.: PUMA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 225 VA 26B x = 290 y = 275 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 275 20 VA 26N x = 290 y = 275 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JB Genehm.Nr.: e11*2007/46*2981*.. Handelsbez.: Jaguar XF Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: NNA Genehm.Nr.: e11*2007/46*0089*.. Handelsbez.: JAGUAR XJ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 250 VA 26B x = 230 y = 300 VA 27I x = 230 y = 230 HA 27B x = 280 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 300 8 VA 26J x = 230 y = 300 27 VA 27H x = 280 y = 280 8 HA 27F x = 280 y = 280 16 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: NNA Genehm.Nr.: e5*2007/46*1005*.. Handelsbez.: JAGUAR XJ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 180 y = 250 VA 26B x = 230 y = 300 VA 27I x = 230 y = 230 HA 27B x = 280 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 230 y = 300 8 VA 26J x = 230 y = 300 27 VA 27H x = 280 y = 280 8 HA 27F x = 280 y = 280 16 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: QQ6 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0272*.. Handelsbez.: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE Variante(n): Cabrio, Coupe, Jaguar F-Type Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 260 HA 26T x = 320 y = 300 VA 26U x = 130 x = 20 VA 26V x = 180 y = 30 VA 27B x = 300 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 310 25 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: Z Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*.. Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 335 y = 270 VA 27B x = 330 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 335 y = 270 8 VA 26J x = 335 y = 270 30 VA 27H x = 330 y = 320 8 HA 27F x = 330 y = 320 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: X Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*.. Handelsbez.: XC40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 26P x = 150 y = 200 VA 26B x = 200 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 250 8 VA 26J x = 200 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA 27P x = 190 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 21B x = 270 y = 270 VA 22I x = 190 y = 350 HA 21P x = 220 y = 220 VA 22B x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 21N x = 270 y = 270 8 VA 21J x = 270 y = 270 10 VA 22H x = 240 y = 400 8 HA 22F x = 240 y = 400 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 32 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.