Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 28 Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5E 5E ohne 63,4 1010 2407 02/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: MEDUSA-K 20 A KBA: 53780 Lochkreis: 5x108 ET: 35 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BA7; DFK; DEH; DFHK; DM2 Zubehör : D1 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; (Kegelbund) Zubehör : D9 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : D9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 135 Nm für Typ : DEH; DFHK; DFK 140 Nm für Typ : BA7 180 Nm für Typ : SBF 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 28 Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 110 - 155 235/45R20 96 Allradantrieb; 110 - 175 245/45R20 99 Frontantrieb; 255/40R20 97 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 12A; 51A; 71K; 723; 265/40R20 100 11A; 245 73C; 74A 265/45R20 104 11A; 245 275/40R20 102 11A; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 245/30R20 90 11A; 24J; 26B; 26J; 27I FOCUS ST; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 245/30R20 86 11A; 241; 246; 248; nicht FOCUS ACTIVE; 26B; 26J; 27I Kombi; Limousine; 255/30R20 88 11A; 241; 244; 246; Schrägheck; 26B; 26J; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95 11A; 24J Nur Kuga bis Modelljahr 2012; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C Verkaufsbezeichnung: FORD KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DFK e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 245/45R20 99 11A; 27I Allradantrieb; 255/40R20 97 11A; 248; 27I Frontantrieb; 255/45R20 101 11A; 248; 27I Inkl.Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I ab e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 28 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26P; 27I ab e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 11A; 245; 26P; 5HR ab e13*2001/116*0185*24; Galaxy; S-MAX; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Kuga Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DFHK e13*2018/858*00042*. 112 245/45R20 99 11A; 27I Frontantrieb; Hybrid; . 255/40R20 97 11A; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 248; 27I 12A; 51A; 71K; 723; 73C Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NNA; QQ6; JA; JB; CC9; N*3 Zubehör : D1 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LY; LZ; DF; DC; DH Zubehör : D9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 102 Nm für Typ : N*3 125 Nm für Typ : CC9; DC; DH; JA; JB; NNA; QQ6 133 Nm für Typ : DF; LZ 140 Nm für Typ : LY Verkaufsbezeichnung: Jaguar E-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DF e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 235/45R20 96 10B; 11B; 11G; 11H; e5*2007/46*1050*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 28 Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/45R20 104 Allradantrieb; e5*2007/46*1047*.. Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 771 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DH e11*2007/46*4311*.., 172 255/45R20 101 Allradantrieb; e5*2007/46*1052*.. 265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 11A; 245 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.., 120 - 280 235/35R20 92 11A; 245; 26B; 26J; Allradantrieb; e5*2007/46*1049*.. 57E; 575 Heckantrieb; 265/30R20 94 11A; 24M; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 57F; 575 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JB e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 245/35R20 95Y 5HR Kombi; Limousine; e5*2007/46*1048*.. 255/35R20 97 11A; 245; 26P Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95 51J; 765 Kombilimousine; 255/35R20 51G Limousine; 275/30R20 93Y 11A; 22I; 24M; 5HA; Heckantrieb; 57F; 68U 10B; 11B; 11G; 11H; 275/30R20 97 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 68U 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NNA e11*2007/46*0089*.., 177 - 250 245/40R20 99 GAF; 11A; 26N; 26P; Limousine; e5*2007/46*1005*.. 57E Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 246; 26B; 26N; Heckantrieb; nicht 57E; 58C für gepanzerte Fz; 265/35R20 99 GAL; 11A; 24J; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 57E 12A; 51A; 6AA; 71K; 723; 73C; 74A; 76A; 978 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 28 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20 51G nur bis e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen QQ6 e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 245/35R20 95 AFT; 57E; 68U Jaguar F-Type; Cabrio; 255/35R20 97 XF3; 11A; 24J; 57E; Coupe; Allradantrieb; 575; 68Q Heckantrieb; 265/35R20 95 XF4; 11A; 24J; 26U; 10B; 11B; 11G; 11H; 57E 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 740; 76A Verkaufsbezeichnung: Range Rover Evoque Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LZ e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/45R20 100 Range Rover Evoque; 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 84G Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 265/45R20 104 Allradantrieb; e5*2007/46*1057*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : D9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101 11A; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 28 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/45R20 96 Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4-türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV-A e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 235/45R20 96 Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4-türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D-2D; D-N2D; F; D Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : Z (Kegelbund lose) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X; P; U Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 235/45R20 96 V90 Cross Country; 245/40R20 95 Allradantrieb; 245/45R20 99 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 28 Verkaufsbezeichnung: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 245/35R20 95 11A; 26P nicht Cross Country; 245/40R20 95 11A; 26P Kombi; Limousine; 255/35R20 97 11A; 26N; 26P; 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: S60, V60, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z e4*2007/46*1315*.. 110 - 186 245/35R20 95 11A; 24J; 248; 26J; V60 CROSS 27H COUNTRY; 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26J; 12A; 51A; 71K; 723; 27H 73C; 74D; 77E 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27H 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92 11A; 26P; 27I S60 Cross Country; 245/35R20 95 11A; 26P; 27I V60 Cross Country; 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26N; Allradantrieb; 26P; 27B Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: XC40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e9*2007/46*3146*.. 95 - 184 245/40R20 95 11A; 245; 26P XC40; nicht Elektro; 245/45R20 99 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26P 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 255/45R20 101 11A; 22I; 24J; 248 Allradantrieb; D-N2D e1*2007/46*0339*.. Frontantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 28 Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/45R20 99 XC60 T8 Twin Engine; 255/40R20 97 11A; 245 Hybrid; 235 235/45R20 96 Niveauregulierung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 768; 77E U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/45R20 96 XC60; Nicht 223kW- 245/45R20 99 235kW T8 Twin 255/40R20 97 11A; 245 Engine/Hybrid; Niveauregulierung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 768; 77E Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 255/45R20 101 Twin Engine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/45R20 101 nicht 223-235kW Twin Engine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 28 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 28 Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 28 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 28 68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 28 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 84G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm an der Vorderachse nicht zulässig. 978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. AFT) .Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAL) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 265/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 28 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. XF4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R20 Hinterachse: 305/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26B x = 200 y = 350 VA 26P x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 330 HA 27I x = 240 y = 280 HA 26B x = 295 y = 245 VA 26P x = 245 y = 195 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 330 15 HA 27H x = 290 y = 330 8 HA 26J x = 295 y = 245 30 VA 26N x = 295 y = 245 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DFK Genehm.Nr.: e13*2007/46*2188*.. Handelsbez.: FORD KUGA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 350 y = 380 HA 27B x = 400 y = 430 HA 26P x = 350 y = 270 VA 26B x = 400 y = 320 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: NNA Genehm.Nr.: e11*2007/46*0089*.. Handelsbez.: JAGUAR XJ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 230 HA 27B x = 280 y = 280 HA 26P x = 180 y = 250 VA 26B x = 230 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 280 8 HA 27F x = 280 y = 280 16 HA 26N x = 230 y = 300 8 VA 26J x = 230 y = 300 27 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: NNA Genehm.Nr.: e5*2007/46*1005*.. Handelsbez.: JAGUAR XJ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 230 HA 27B x = 280 y = 280 HA 26P x = 180 y = 250 VA 26B x = 230 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 280 8 HA 27F x = 280 y = 280 16 HA 26N x = 230 y = 300 8 VA 26J x = 230 y = 300 27 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JB Genehm.Nr.: e11*2007/46*2981*.. Handelsbez.: Jaguar XF Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 15 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: QQ6 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0272*.. Handelsbez.: JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE Variante(n): Cabrio, Coupe, Jaguar F-Type Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26V x = 180 y = 30 VA 27B x = 300 y = 310 HA 27I x = 250 y = 260 HA 26T x = 320 y = 300 VA 26U x = 130 x = 20 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 310 25 HA 27H x = 300 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27P x = 190 y = 220 HA 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: Z Genehm.Nr.: e4*2007/46*1315*.. Handelsbez.: S60, V60, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 335 y = 270 VA 27B x = 330 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 330 y = 320 8 HA 27F x = 330 y = 320 30 HA 26N x = 335 y = 270 8 VA 26J x = 335 y = 270 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: X Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*.. Handelsbez.: XC40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA 26P x = 150 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA 26N x = 200 y = 250 8 VA 26J x = 200 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 21-00134-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 53778 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MEDUSA 20 Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale Stand: 27.05.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 28 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.