Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
							Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                          Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 28

Fahrzeughersteller                         : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited,
                                             JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                             VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
5E                  5E                         ohne                        63,4                   1010      2407    02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.

Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: MEDUSA-K 20 A KBA: 53780 Lochkreis: 5x108 ET: 35

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : BA7; DFK; DEH; DFHK; DM2
Zubehör                                    : D1


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : SBF; (Kegelbund)
Zubehör                                    : D9


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
Zubehör                                    : D9


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2
                                             135 Nm für Typ : DEH; DFHK; DFK
                                             140 Nm für Typ : BA7
                                             180 Nm für Typ : SBF
                                             180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 28
Verkaufsbezeichnung:     Edge
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
SBF          e1*2007/46*1524*..      110 - 155 235/45R20 96                               Allradantrieb;
                                     110 - 175 245/45R20 99                               Frontantrieb;
                                               255/40R20 97                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R20 101                              12A; 51A; 71K; 723;
                                               265/40R20 100     11A; 245                 73C; 74A
                                               265/45R20 104     11A; 245
                                               275/40R20 102     11A; 24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
DEH          e13*2007/46*1911*.. 140 - 206 245/30R20 90          11A; 24J; 26B; 26J; 27I FOCUS ST;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C
DEH            e13*2007/46*1911*..   63 - 134 245/30R20 86       11A; 241; 246; 248;     nicht FOCUS ACTIVE;
                                                                 26B; 26J; 27I           Kombi; Limousine;
                                              255/30R20 88       11A; 241; 244; 246;     Schrägheck;
                                                                 26B; 26J; 27H; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C

Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 245/35R20 95         11A; 24J                 Nur Kuga bis
                                                                                          Modelljahr 2012;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C

Verkaufsbezeichnung:     FORD KUGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
DFK          e13*2007/46*2188*.. 88 - 140 245/45R20 99           11A; 27I                 Allradantrieb;
                                          255/40R20 97           11A; 248; 27I            Frontantrieb;
                                          255/45R20 101          11A; 248; 27I            Inkl.Hybrid;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C

Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95          11A; 24J; 248; 26P; 27I ab
                                                                                         e13*2001/116*0249*26;
                                                                                         Kombi; Stufenheck;
                                                                                         Schrägheck; Mit
                                                                                         Radhausverbreiterung
                                                                                         Serie;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                          Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 3 von 28
Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 245/35R20 95             11A; 24J; 244; 26P; 27I ab
                                                                                            e13*2001/116*0249*26;
                                                                                            Kombi; Stufenheck;
                                                                                            Schrägheck; Ohne
                                                                                            Radhausverbreiter.
                                                                                            Serie;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C

Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/35R20 95W 11A; 245; 26P; 5HR                  ab
                                                                                             e13*2001/116*0185*24;
                                                                                             Galaxy; S-MAX;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Kuga
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
DFHK         e13*2018/858*00042*. 112             245/45R20 99      11A; 27I                 Frontantrieb; Hybrid;
               .
                                                  255/40R20 97      11A; 248; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  255/45R20 101     11A; 248; 27I            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                             LIMITED (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NNA; QQ6; JA; JB; CC9; N*3
Zubehör                                    : D1


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : LY; LZ; DF; DC; DH
Zubehör                                    : D9


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 102 Nm für Typ : N*3
                                             125 Nm für Typ : CC9; DC; DH; JA; JB; NNA; QQ6
                                             133 Nm für Typ : DF; LZ
                                             140 Nm für Typ : LY
Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.., 110 - 221 235/45R20 96                                     10B; 11B; 11G; 11H;
               e5*2007/46*1050*..                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 28

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/45R20 104                                 Allradantrieb;
               e5*2007/46*1047*..                                                         Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 771

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/45R20 101                                      Allradantrieb;
             e5*2007/46*1052*..        265/45R20 104                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       275/45R20 106             11A; 245                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 280 235/35R20 92         11A; 245; 26B; 26J;      Allradantrieb;
               e5*2007/46*1049*..                                57E; 575                 Heckantrieb;
                                              265/30R20 94       11A; 24M; 27B; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 57F; 575                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 280 245/35R20 95Y 5HR                             Kombi; Limousine;
             e5*2007/46*1048*..             255/35R20 97  11A; 245; 26P                   Allradantrieb;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/35R20 95  51J; 765                        Kombilimousine;
                                            255/35R20     51G                             Limousine;
                                            275/30R20 93Y 11A; 22I; 24M; 5HA;             Heckantrieb;
                                                          57F; 68U                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/30R20 97  11A; 22I; 24M; 57F;             12A; 51A; 71K; 723;
                                                          68U                             729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
NNA          e11*2007/46*0089*.., 177 - 250 245/40R20 99         GAF; 11A; 26N; 26P;      Limousine;
               e5*2007/46*1005*..                                57E                      Allradantrieb;
                                              255/35R20 97       11A; 246; 26B; 26N;      Heckantrieb; nicht
                                                                 57E; 58C                 für gepanzerte Fz;
                                              265/35R20 99       GAL; 11A; 24J; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26N; 57E                 12A; 51A; 6AA; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 76A;
                                                                                          978




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                          Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 5 von 28
Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 255/35R20               51G                      nur bis
                                                                                             e11*2001/116*0217*04;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             Luftfederung; nicht
                                                                                             für gepanzerte Fz;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
QQ6          e11*2001/116*0272*.. 250 - 405 245/35R20 95 AFT; 57E; 68U                       Jaguar F-Type; Cabrio;
                                            255/35R20 97 XF3; 11A; 24J; 57E;                 Coupe; Allradantrieb;
                                                         575; 68Q                            Heckantrieb;
                                            265/35R20 95 XF4; 11A; 24J; 26U;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         57E                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 740; 76A

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 235/45R20 100                                      Range Rover Evoque;
                                          245/45R20 99                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 84G

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 265/45R20 104                                    Allradantrieb;
               e5*2007/46*1057*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : D9


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LF           e11*2001/116*0300*.. 110 - 171 255/45R20 101           11A; 24J; 24M            Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                     Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                           Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 6 von 28
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 235/45R20 96                                      Cabrio; Kombi; Coupe;
                                                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
LV-A         e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 235/45R20 96                                       Cabrio; Kombi; Coupe;
                                                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : D-2D; D-N2D; F; D
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : L
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Z (Kegelbund lose)
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 34 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X; P; U
Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
P            e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 235/45R20 96                         V90 Cross Country;
                                          245/40R20 95                         Allradantrieb;
                                          245/45R20 99                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74D; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 28
Verkaufsbezeichnung:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
P            e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 245/35R20 95   11A; 26P              nicht Cross Country;
                                          245/40R20 95   11A; 26P              Kombi; Limousine;
                                          255/35R20 97   11A; 26N; 26P; 51G    Allradantrieb;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     S60, V60, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z            e4*2007/46*1315*..  110 - 186 245/35R20 95          11A; 24J; 248; 26J;      V60 CROSS
                                                                 27H                      COUNTRY;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R20 95       11A; 24J; 248; 26J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 27H                      73C; 74D; 77E
                                              255/35R20 93       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26J; 27H
                                              255/40R20 97       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26J; 27H

Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 235/35R20 92 11A; 26P; 27I         S60 Cross Country;
                                          245/35R20 95 11A; 26P; 27I         V60 Cross Country;
                                          255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26N;   Allradantrieb;
                                                       26P; 27B              Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     XC40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
X            e9*2007/46*3146*..     95 - 184 245/40R20 95        11A; 245; 26P            XC40; nicht Elektro;
                                             245/45R20 99        11A; 245; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             255/40R20 97        11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71K; 723;
                                             255/45R20 101       11A; 24J; 248; 26P       73C; 74D; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
D            e9*2001/116*0068*..    100 - 224 255/45R20 101      11A; 22I; 24J; 248       Allradantrieb;
D-N2D        e1*2007/46*0339*..                                                           Frontantrieb;
D-2D         e1*2001/116*0507*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 28
Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
U            e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 245/45R20 99                                    XC60 T8 Twin Engine;
                                          255/40R20 97  11A; 245                          Hybrid;
                                235       235/45R20 96                                    Niveauregulierung;
                                                                                          Luftfederung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 768; 77E
U              e4*2007/46*1220*..   110 - 240 235/45R20 96                                XC60; Nicht 223kW-
                                              245/45R20 99                                235kW T8 Twin
                                              255/40R20 97       11A; 245                 Engine/Hybrid;
                                                                                          Niveauregulierung;
                                                                                          Luftfederung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74D; 768; 77E

Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
L            e4*2007/46*0929*.. 223 - 235 255/45R20 101                      Twin Engine;
                                                                             Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D
L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 255/45R20 101                      nicht 223-235kW Twin
                                                                             Engine; Allradantrieb;
                                                                             Frontantrieb;
                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                             73C; 74D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                        Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 28
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 28
      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
     "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                  Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                        Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 11 von 28
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         255/35R20
                     Hinterachse:                         285/30R20
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 28
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
     einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 28
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
     Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
84G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Hinterachse sein muß.
AFT) .Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 245/40R20
     Hinterachse: 275/35R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GAL) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Reifengröße:
     Vorderachse: 265/35R20
     Hinterachse: 295/30R20
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 28
      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
XF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          295/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XF4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/35R20
                    Hinterachse:                          305/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 15 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DEH
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1911*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 200            y = 250                     HA
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             26B                      x = 200            y = 350                     VA
             26P                      x = 200            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             20                HA
             26N                   x = 200       y = 350              8                VA
             26J                   x = 200       y = 350             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 16 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DEH
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1911*..
       Handelsbez.:    FOCUS

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 290            y = 330                     HA
             27I                      x = 240            y = 280                     HA
             26B                      x = 295            y = 245                     VA
             26P                      x = 245            y = 195                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 290       y = 330             15                HA
             27H                   x = 290       y = 330              8                HA
             26J                   x = 295       y = 245             30                VA
             26N                   x = 295       y = 245              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 17 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    WA6
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0185*..
       Handelsbez.:    GALAXY, S-MAX

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 350                     HA
             27I                      x = 250            y = 300                     HA
             26B                      x = 300            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 350              8                HA
             26J                   x = 350       y = 300             15                VA
             26N                   x = 300       y = 250              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 18 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    BA7
       Genehm.Nr.:     e13*2001/116*0249*..
       Handelsbez.:    FORD MONDEO

       Variante(n):    ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 270            y = 330                     HA
             27I                      x = 220            y = 280                     HA
             26B                      x = 150            y = 170                     VA
             26P                      x = 100            y = 120                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 270       y = 330              3                HA
             27H                   x = 270       y = 330              3                HA
             26J                   x = 150       y = 170             13                VA
             26N                   x = 150       y = 170              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FORD
       Fahrzeugtyp:    DFK
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2188*..
       Handelsbez.:    FORD KUGA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 350            y = 380                     HA
             27B                      x = 400            y = 430                     HA
             26P                      x = 350            y = 270                     VA
             26B                      x = 400            y = 320                     VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 20 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    NNA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0089*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XJ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 230            y = 230                     HA
             27B                      x = 280            y = 280                     HA
             26P                      x = 180            y = 250                     VA
             26B                      x = 230            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 280       y = 280              8                HA
             27F                   x = 280       y = 280             16                HA
             26N                   x = 230       y = 300              8                VA
             26J                   x = 230       y = 300             27                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 21 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    JA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2150*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XE

       Variante(n):    Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 290            y = 300                     HA
             27I                      x = 240            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 230                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 290       y = 300             26                HA
             27H                   x = 290       y = 300              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 22 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    NNA
       Genehm.Nr.:     e5*2007/46*1005*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XJ

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 230            y = 230                     HA
             27B                      x = 280            y = 280                     HA
             26P                      x = 180            y = 250                     VA
             26B                      x = 230            y = 300                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 280       y = 280              8                HA
             27F                   x = 280       y = 280             16                HA
             26N                   x = 230       y = 300              8                VA
             26J                   x = 230       y = 300             27                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 23 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    JB
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2981*..
       Handelsbez.:    Jaguar XF

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA
             27F                   x = 300       y = 300             15                HA
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             26J                   x = 250       y = 250             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 24 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     JAGUAR
       Fahrzeugtyp:    QQ6
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0272*..
       Handelsbez.:    JAGUAR XK, XKR, XKR-S, F-TYPE

       Variante(n):    Cabrio, Coupe, Jaguar F-Type

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26V                      x = 180             y = 30                     VA
             27B                      x = 300            y = 310                     HA
             27I                      x = 250            y = 260                     HA
             26T                      x = 320            y = 300                     VA
             26U                      x = 130             x = 20                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 310             25                HA
             27H                   x = 300       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 25 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    P
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1067*..
       Handelsbez.:    S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1

       Variante(n):    Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27P                      x = 190            y = 220                     HA
             26B                      x = 240            y = 280                     VA
             26P                      x = 190            y = 230                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 240       y = 270              8                HA
             27F                   x = 240       y = 270             13                HA
             26N                   x = 240       y = 280              8                VA
             26J                   x = 240       y = 280             27                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 26 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    Z
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1315*..
       Handelsbez.:    S60, V60, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 335            y = 270                     VA
             27B                      x = 330            y = 320                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 330       y = 320              8                HA
             27F                   x = 330       y = 320             30                HA
             26N                   x = 335       y = 270              8                VA
             26J                   x = 335       y = 270             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 27 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    X
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3146*..
       Handelsbez.:    XC40

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 200            y = 250                     VA
             27B                      x = 250            y = 250                     HA
             27I                      x = 200            y = 200                     HA
             26P                      x = 150            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 250              8                HA
             27F                   x = 250       y = 250             15                HA
             26N                   x = 200       y = 250              8                VA
             26J                   x = 200       y = 250             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 21-00134-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53778
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: MEDUSA 20
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Unipersonale                       Stand: 27.05.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 28 von 28


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VOLVO
       Fahrzeugtyp:    F
       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*0023*..
       Handelsbez.:    VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 300            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.