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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51118 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+
                                  Typ PIUMA-C 19
Hersteller                        ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      ETA BETA s.p.a.
                                  Via Brescia 53/a
                                  I-25014 Castenedolo (BS)
                                  QM-Nr. 44 102 140314

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Typ                               PIUMA-C 19
Radgröße                          8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5P2          PIUMA-C 19 5P2 / Ø78,1 - Ø66,6        5/112/66,6         25        815    2275

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51118
Herstellerzeichen                 ETA BETA
Radtyp und Ausführung             PIUMA-C 19...(s.o.)
Radgröße                          8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°    140                    32

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+
                               Typ PIUMA-C 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe (VII)   120-265        225/40R19     R02 R37 T89 T93                       A12 A14 A18
G5L                   120-265        225/45R19     R02 R37                               A57 B74 L06
e1*2007/46*1688*..    120-265        235/40R19     A01 R02 R37                           Lim V19 VA1
                      120-265        245/40R19     A01 K1a R02                           S01
                      120-265        255/35R19     A01 K1c K5d R02
                      120-265        255/40R19     A01 K1c K5d R02
BMW 5er-Touring (VII) 120-265        225/40R19     R02 R37 T89 T93                       A12 A14 A18
G5K                   120-265        225/45R19     R02 R37                               A57 B74 Car
e1*2007/46*1750*..    120-265        235/40R19     A01 R02 R37                           F40 L06 V19
                      120-265        245/40R19     A01 K1a R02                           VA1 S01
                      120-265        255/35R19     A01 K1c K5d R02
                      120-265        255/40R19     A01 K1c K5d R02
BMW 7er-Reihe (VI)    155-330        245/45R19     R02                                   A12 A14 A18
7L                    155-330        255/40R19     R02                                   A57 B74 L04
e1*2007/46*0276*10-.. 155-330        255/45R19     A01 G01 R02                           Lim V19 VA1
- mit Allradlenkung                                                                      S01
BMW 7er-Reihe (VI)    155-330        245/45R19     R02                                   A12 A14 A18
7L                    155-330        255/40R19     R02                                   A57 B74 L05
e1*2007/46*0276*10-.. 155-330        255/45R19     A01 G01 R02                           Lim V19 VA1
- ohne Allradlenkung                                                                     S01
BMW M550 i/d xDrive 294, 340         245/40R19     K1a R02                               A01 A12 A14
(VII)                 294, 340       255/40R19     K1c K5d R02                           A18 A56 B74
G5L                                                                                      B74 L06 Lim
e1*2007/46*1688*..                                                                       V19 VA1 S01
BMW X3                100-195        235/50R19     R02                                   A12 A14 A18
G3X                   100-195        245/50R19     A01 R02                               A57 V19 VA1
e1*2007/46*1797..     100-195        255/45R19     R02                                   S01
                      100-195        265/45R19     R02
                      100-195        275/45R19     A01 R02
BMW X4                120-195        235/50R19     R02                                   A12 A14 A18
G4X                   120-195        245/50R19     R02                                   A56 V19 VA1
e1*2007/46*1881*..    120-195        255/45R19     R02                                   S01
                      120-195        265/45R19     R02
                      120-195        275/45R19     R02

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+
                               Typ PIUMA-C 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 3 von 6

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

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Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+
                               Typ PIUMA-C 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 6

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

B74    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51118 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+
                                Typ PIUMA-C 19
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 6

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 7    235/45R19      255/40R19
Nr. 8    235/50R19      255/45R19
Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 10   245/30R19      305/25R19
Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 13   245/45R19      275/40R19
Nr. 14   245/50R19      275/45R19
Nr. 15   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 18   255/45R19      285/40R19
Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 20   255/55R19      275/50R19
Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 23   265/40R19      295/35R19
Nr. 24   265/45R19      295/40R19
Nr. 25   265/50R19      295/45R19
Nr. 26   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 5, Gutachten Nummer 55014518, Ausfertigung 1
(RADTYP PIUMA-C 19B) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Februar 2019 in Lambsheim statt.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51118 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55052216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 19 H2 bzw. EH2+
                               Typ PIUMA-C 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Februar 2019




Schmidt                                                                      00313245.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim