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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51790 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                    ETA BETA s.p.a.
                                Via Brescia 53/a
                                I-25014 Castenedolo (BS)
                                QM-Nr. 44 102 140314

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Typ                             PIUMA-C 20
Radgröße                        9J x 20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
5G           PIUMA-C 20 5G / Ø78,1 - Ø 72,6      5/120/72,6          28         1000   2330

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51790
Herstellerzeichen               ETA BETA
Radtyp und Ausführung           PIUMA-C 20...(s.o.)
Radgröße                        9J x 20H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                      35
S02   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                      32

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT             100-265        235/35R20   K1a K2b T92                            A01 A12 A14
3-V, 3K-N1             100-265        245/35R20   K1c K2b K5a T95                        A21 A57 Flh
e1*2007/46*0559*..;    100-265        255/35R20   K1c K2a K2b K5a K6g K6i K8h T93        V20 S02
e24*2007/46*0022*05-   100-265        275/30R20   K2c K6h K6i K8n R03 T93
..

BMW 5er ActiveHybrid   225, 235       245/35R20   K1c K2b T95                            A01 A12 A14
HY                     225, 235       255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T97                A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..     225, 235       275/30R20   K2c K4i K6i K8e R03 T97                Lim V20 S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   T99                                    A12 A14 A21
GT, K-N1               120-300        275/35R20   A01 K2b R03 T02 T98                    Flh L05 NBF
e1*2007/46*0215*..;    120-330        245/40R20   M+S T99                                V20 S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   T99                                    A12 A14 A21
GT, K-N1               120-300        275/35R20   A01 K2b R03 T02 T98                    Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..;    120-330        245/40R20   M+S T99                                V20 S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          100-330        245/35R20   K1c K2b T95                            A01 A12 A14
5L                     100-330        255/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93    A21 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                T97                                    Lim V20 S01
- mit Allradlenkung    100-330        275/30R20   K2c K4i K6i K8m R03 T93 T97
BMW 5er-Reihe          100-330        245/35R20   K1c K2b T95                            A01 A12 A14
5L                     100-330        255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97            A21 A57 L05
e1*2007/46*0363*..     100-330        275/30R20   K2c K4i K6i K8e R03 T93 T97            Lim V20 S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Touring        100-330        245/35R20   K1c R02 T95                            A01 A12 A14
5K, K-N1               100-330        255/35R20   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T97    A21 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,    100-330        275/30R20   K2c K4i K6i K8m R03 T97                F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*..     150, 190       245/35R20   K1c K2b NoD T95                        S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring        100-330        245/35R20   K1c R02 T95                            A01 A12 A14
5K, K-N1               100-330        255/35R20   K1c K2b K3k K5i K7d T97                A21 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,    100-330        275/30R20   K2c K4i K6i K8e R03 T97                F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*..     150, 190       245/35R20   K1c K2b NoD T95                        S01
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe          230-330        245/35R20   K1a K1b K2b T91 T95                    A01 A12 A14
6C                     230-330        255/35R20   K1c K2b T93 T97                        A21 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*..     230-330        275/30R20   K2c K4i K6i K8e R03 T93 T97            L06 V20 S01
BMW 7er (V)            235            245/40R20   T99                                    A12 A14 A21
ActiveHybrid           235            255/35R20   T97                                    A58 L05 NBF
HY, 3-HY, 7L           235            275/35R20   A01 K2b R03                            V20 S01
e1*2007/46*0323*..;    235, 330       245/40R20   M+S T99
e1*2007/46*0586*..;    235, 330       255/35R20   M+S T97
e1*2007/46*            235, 330       275/35R20   A01 K2b M+S R03
0276*00-09


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51790 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                        ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe (V)       155-300        245/35R20   A58 T95                               A12 A14 A21
701, 7L                 155-400        245/40R20   T95 T99                               L04 NBF V20
e1*2001/116*0490*..;    155-400        255/35R20   T97                                   S01
e1*2007/46*             155-400        275/35R20   A01 K2b R03 T02 T98
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V)       155-300        245/35R20   A58 T95                               A12 A14 A21
701, 7L                 155-400        245/40R20   T95 T99                               L05 NBF V20
e1*2001/116*0490*..;    155-400        255/35R20   T97                                   S01
e1*2007/46*             155-400        275/35R20   A01 K2b R03 T02 T98
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
BMW X3                  100-230        245/40R20   K1a K1b K2b K6v T95 T99               A01 A12 A14
X3, X-N1                100-230        255/35R20   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93       A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;                                T97                                   S01
e1*2007/46*0454*..      100-230        265/35R20   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T95
- incl. Facelift 2014                              T99
                      100-230          275/35R20   K1c K2c K3v K4i K4w K6x K8i
BMW X4                100-230          245/40R20   K1a K1b K2b K6v T95 T99               A01 A12 A14
X3, X-N1              100-230          255/35R20   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93       A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*11-                                T97                                   S01
..;                   100-230          265/35R20   K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T95
e1*2007/46*0454*13-..                              T99
                      100-230          275/35R20   K1c K2c K3v K4i K4w K6x K8i
BMW X4                100-230          245/40R20   K1a K2b K6v T95 T99                   A01 A12 A14
X3, X-N1              100-230          255/35R20   K1a K2b K4i K4w K6x K8a T93 T97       A21 B90 KMV
e1*2007/46*0512*11- 100-230            265/35R20   K1a K2b K4i K4w K6x K8a T95 T99       V20 S01
..;                   100-230          275/35R20   K1c K2b K3v K4i K4w K6x K8i
e1*2007/46*0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51790 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                    Seite 4 von 9
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 5 von 9
A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 6 von 9
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                  Seite 7 von 9
K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 8 von 9
T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   265/50R20      295/45R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55014718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20H2 Typ PIUMA-C 20
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 9 von 9
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juni 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. Juni 2019




Schmidt                                                                      00322805.DOC




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