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							PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1
Stand:              15.12.2016
                                                                                                            Seite 1 von 3




                                                     Teilegutachten

                                          Nr.: 2016-TG-PSA-0101-B1



                                  Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG
                                              Im Steinigen Graben 18
                                              63571 Gelnhausen


                         Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
                                                  Achse 1:                           Achse 2:
                                 Radtyp: PIUMA-C 20 A                                PIUMA-C 20 B
                          Radausführung: 5S1                                         5S3
                               Radgröße: 9 J x 20H2                                  10,5 J x 20H2
                              Zentrierart: Mittenzentriert                           Mittenzentriert

1. Hinweise

1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.


1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.


Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




               Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
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2. Befestigung

Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.

3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.


3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                         12-8049-A00-V01; TÜV Pfalz
Achse 2: 10,5 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.:                      12-8060-A00-V02; TÜV Pfalz

3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.

4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.

Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)



5. Verweise auf andere Teilegutachten
  Teilegutachten Nr.:           ---




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6. Anlagen
Verwendungsbereich

             Anlage:         B1 Porsche

Radabdeckungen

Bilddarstellung

Anbauabnahme

7. Hinweise

Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Thüringen, gültig bis 29.05.2019).



8. Hinweise

Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.

Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.

Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.




                                                Bad Bramstedt, den 15.12.2016

                                                      Prüflabor Süd GmbH
                                                       Der Sachverständige




                                                    Dipl.-Ing. Friedrich Kuchel




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Verwendungsbereich: Anlage                               B1 Porsche
Raddaten
Achse 1:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/130
Radtyp:       PIUMA-C 20 A                                                           Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                         Typ                Mittenloch         Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                [mm]              [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
            5S1                    PIUMA-C 20 A                   71,6              48             1000          2330        01.02.2012
Achse 2:
Art:          PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig                                  Lochkreis:        5/130
Radtyp:       PIUMA-C 20 B                                                           Zentrierung: Mittenzentriert

       Ausführung                         Typ                Mittenloch         Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll-          gültig ab
                                                            Durchmesser           tiefe                 umfang               Fertigung
                                                                [mm]              [mm]         [kg]       [mm]                [Datum]
            5S3                    PIUMA-C 20 B                   71,6              62             705           2180        01.09.2016


Zentrierringe
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne


Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne

RDKS-Hersteller
Achse 1: Alligator, Beru
Achse 2: Alligator, Beru
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahrzeuges abhängt.

Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
991/ 991 II
Bef.-Art       Bund                                     Dimension           Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
Bolzen              Kugel 14mm                           14x1,5                              160          siehe allg. Auflage




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                                                          © PSA-Urheberrechtlich geschützt!
PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1
Stand:              15.12.2016
                                                                                                           Seite 2
Fahrzeugdaten
Hersteller: Porsche
Modell:     Carrera /-S
Typ:        991/ 991 II

Achse 1:      Radgröße/Ausführung:           9Jx20H2                       5S1

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

991/ 991 II                        257 - 316                                                                       A01, A02, A03,
e13*2007/46*1187*..                                                                                                A04, A05, A06,
                                                                                                                   A07, A08, A09,
                                                                                                                   A10, A11, A12,
                                                                                                                   A13, AnnA,
                                                                                                                   M01, RB, Z1
                                                                                                                   Auflagen bei
                                                                                                                   Reifenkombinat.
                                                    245/35R20        835,M+S                                       AK1, R015,
                                                                                                                   R060


Achse 2:      Radgröße/Ausführung:           10,5Jx20H2                    5S3

Handelsbezeichnung                 kW Bereich       Reifen/        Reifenbezogene Auflagen                         Allgemeine
Fahrzeug-Typ                                        Zusatz         und Hinweise                                    Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                                                                        Hinweise

991/ 991 II                        257 - 316                                                                       A01, A02, A03,
e13*2007/46*1187*..                                                                                                A04, A05, A06,
                                                                                                                   A07, A08, A09,
                                                                                                                   A10, A11, A12,
                                                                                                                   A13, AnnA,
                                                                                                                   M01, RB, Z1
                                                                                                                   Auflagen bei
                                                                                                                   Reifenkombinat.
                                                    295/30R20        835,M+S                                       AK1, R015,
                                                                                                                   R060




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                                                                                                           Seite 3
Auflagenhinweise

835    Die Verwendung der Rad-/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist nicht
       zulässig.
A01    Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
       1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
       2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
       3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
       vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
       4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
       5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
       überprüfen.
A02    Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
       serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
       einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
       einzuhalten.
A03    Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
       diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
       Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
       Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
       der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04    Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
       Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
       unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
       Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
       und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
       Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
       Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
       Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
       gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
       Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
       gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
       für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
       nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
       Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
       wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
       aufgeführt ist.
A11    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
       des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
       von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
       angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
       Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
       Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
       210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
       bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
       Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
       Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
       Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
       Felgenrand hinausragen.
AK1    Bei Kombinationen aus den angegebenen Reifenausführungen sind die unterschiedlichen Abrollumfänge sowie die
       vom Hersteller vorgegebenen Serienbereifungen zu beachten. Dies gilt insbesonders für die zulässigen
       Reifenbreiten an Vorder- und Hinterachse, von deren Differenz unter Umständen nicht abgewichen werden darf.

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                                             Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1
Stand:              15.12.2016
                                                                                                              Seite 4
AnnA      Diese Rad-/Reifenkombination(en) ist (sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
M+S       Ausführung als M+S Reifen
M01       Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
          Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
          im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R015      Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen
          Standards abweichen.
R060      Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur
          zulässig, sofern die ABV/ABS Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen
          Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
          Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
          die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RB        Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
Z1        Wird die Typgenehmigungsnummer des jeweiligen Fahrzeugs nach dem Erstellungsdatum des Gutachtens in
          seinem Bereich erweitert oder geändert, verliert das Gutachen seine Gültigeit. Der Gültigkeitsbereich bei der
          Erstellung beinhaltet Fahrzeuge, deren Typgenehmigungsnummer mind. 6 Monate vor dem Ausstellungsdatum
          zugelassen wurden. Siehe hierzu Feld 6 der Zulassungsbescheinigung.




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PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1
Stand:              15.12.2016
                                                                                                           Seite 1

Radabdeckung
Vorderachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                 hinter der Radmitte zu Auflage                        und 50° hinter
              KA102                                         KA103                                der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA101




                                                            Fahrtrichtung




Hinterachse
            Bereich 30°                                   Bereich 50°                                Bereich 30° vor
    vor der Radmitte zu Auflage                  hinter der Radmitte zu Auflage                       und 50° hinter
              KA202                                          KA203                               der Radmitte zu Auflage
                                                                                                         KA201




                                                           Fahrtrichtung




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Bilddarstellung




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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: PIUMA-C 20 A des Herstellers/Importeurs: mbDESIGN GmbH
Co. KG liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad
Bramstedt vor.
Bericht-Nr.: 2016-TG-PSA-0101-B1 Datum: 15.12.2016

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________        Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
                                                                a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.



                                               Fahrzeugbeschreibung
  B         -        2.1                 2.2               L         -               9         .            P.2               /-             T       -
                                                                                                            P.4

  J                   4                                    18                    -                          19                     -
  E                                              3         20                    -                          G                      -
 D.1                          -                            12            -               13             -       Q
 D.2                                                      V.7            -               F.1            -    F.2
                                                          7.1            -               7.2            -    7.3
                              -                           8.1            -               8.2            -    8.3
                              -                           U.1            -               U.2            -    U.3
 D.3                          -                           O.1            -               O.2            -    S.1          -            S.2       -
  2                           -                           15.1                                                      -
  5                                                       15.2                                                      -
                                                          15.3                                                      -
 V.9                          -                            R                                        -                                  11        -
  14                                                       K                                                        -
 P.3                          -                            6                 -                     17               -   16              -
  10        -                                              21                                                       -
  22                                                             -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -
                                                                 -




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