PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 1 von 3 Teilegutachten Nr.: 2016-TG-PSA-0101-B1 Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG Im Steinigen Graben 18 63571 Gelnhausen Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Achse 1: Achse 2: Radtyp: PIUMA-C 20 A PIUMA-C 20 B Radausführung: 5S1 5S3 Radgröße: 9 J x 20H2 10,5 J x 20H2 Zentrierart: Mittenzentriert Mittenzentriert 1. Hinweise 1.1. Umrüstung Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. 1.2. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II. 1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 2 von 3 2. Befestigung Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort zu entnehmen. Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings verändert werden darf. Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt. 3. Sonderradprüfung Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ. 3.1. Festigkeitsprüfung Die Festigkeitsgutachten liegen vor. Achse 1: 9 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 12-8049-A00-V01; TÜV Pfalz Achse 2: 10,5 J x 20H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 12-8060-A00-V02; TÜV Pfalz 3.2. Werkstoffprüfung Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt. 4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen Fassungen durchgeführt. Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %) 5. Verweise auf andere Teilegutachten Teilegutachten Nr.: --- Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 3 von 3 6. Anlagen Verwendungsbereich Anlage: B1 Porsche Radabdeckungen Bilddarstellung Anbauabnahme 7. Hinweise Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt vor (TÜV Thüringen, gültig bis 29.05.2019). 8. Hinweise Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades. Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein. Bad Bramstedt, den 15.12.2016 Prüflabor Süd GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. Friedrich Kuchel Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 1 Verwendungsbereich: Anlage B1 Porsche Raddaten Achse 1: Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 5/130 Radtyp: PIUMA-C 20 A Zentrierung: Mittenzentriert Ausführung Typ Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab Durchmesser tiefe umfang Fertigung [mm] [mm] [kg] [mm] [Datum] 5S1 PIUMA-C 20 A 71,6 48 1000 2330 01.02.2012 Achse 2: Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 5/130 Radtyp: PIUMA-C 20 B Zentrierung: Mittenzentriert Ausführung Typ Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab Durchmesser tiefe umfang Fertigung [mm] [mm] [kg] [mm] [Datum] 5S3 PIUMA-C 20 B 71,6 62 705 2180 01.09.2016 Zentrierringe Achse 1: ohne Achse 2: ohne Distanzscheiben Achse 1: ohne Achse 2: ohne RDKS-Hersteller Achse 1: Alligator, Beru Achse 2: Alligator, Beru Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand des Fahrzeuges abhängt. Befestigungsmittel Fahrzeug Typ(en) 991/ 991 II Bef.-Art Bund Dimension Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm] Bolzen Kugel 14mm 14x1,5 160 siehe allg. Auflage Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 2 Fahrzeugdaten Hersteller: Porsche Modell: Carrera /-S Typ: 991/ 991 II Achse 1: Radgröße/Ausführung: 9Jx20H2 5S1 Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und ABE/EWG-Nr. Hinweise 991/ 991 II 257 - 316 A01, A02, A03, e13*2007/46*1187*.. A04, A05, A06, A07, A08, A09, A10, A11, A12, A13, AnnA, M01, RB, Z1 Auflagen bei Reifenkombinat. 245/35R20 835,M+S AK1, R015, R060 Achse 2: Radgröße/Ausführung: 10,5Jx20H2 5S3 Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und ABE/EWG-Nr. Hinweise 991/ 991 II 257 - 316 A01, A02, A03, e13*2007/46*1187*.. A04, A05, A06, A07, A08, A09, A10, A11, A12, A13, AnnA, M01, RB, Z1 Auflagen bei Reifenkombinat. 295/30R20 835,M+S AK1, R015, R060 Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 3 Auflagenhinweise 835 Die Verwendung der Rad-/Reifenkombination an Fahrzeugausführungen mit Karbon-Keramikbremsanlage ist nicht zulässig. A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an. 3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. A02 Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube einzuhalten. A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder- Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A04 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten. A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des Reifenherstellers erteilt sein muss. A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme. A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. A11 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A12 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A13 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. AK1 Bei Kombinationen aus den angegebenen Reifenausführungen sind die unterschiedlichen Abrollumfänge sowie die vom Hersteller vorgegebenen Serienbereifungen zu beachten. Dies gilt insbesonders für die zulässigen Reifenbreiten an Vorder- und Hinterachse, von deren Differenz unter Umständen nicht abgewichen werden darf. Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 4 AnnA Diese Rad-/Reifenkombination(en) ist (sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. M+S Ausführung als M+S Reifen M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22). R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein gültigen Standards abweichen. R060 Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RB Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig. Z1 Wird die Typgenehmigungsnummer des jeweiligen Fahrzeugs nach dem Erstellungsdatum des Gutachtens in seinem Bereich erweitert oder geändert, verliert das Gutachen seine Gültigeit. Der Gültigkeitsbereich bei der Erstellung beinhaltet Fahrzeuge, deren Typgenehmigungsnummer mind. 6 Monate vor dem Ausstellungsdatum zugelassen wurden. Siehe hierzu Feld 6 der Zulassungsbescheinigung. Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 1 Radabdeckung Vorderachse Bereich 30° Bereich 50° Bereich 30° vor vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage und 50° hinter KA102 KA103 der Radmitte zu Auflage KA101 Fahrtrichtung Hinterachse Bereich 30° Bereich 50° Bereich 30° vor vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage und 50° hinter KA202 KA203 der Radmitte zu Auflage KA201 Fahrtrichtung Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 1 Bilddarstellung Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt! PSA-Teilegutachten: 2016-TG-PSA-0101-B1 Stand: 15.12.2016 Seite 1 Anbauabnahme Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typ: PIUMA-C 20 A des Herstellers/Importeurs: mbDESIGN GmbH Co. KG liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA - Prüflabor Süd Automotive GmbH, Bad Bramstedt vor. Bericht-Nr.: 2016-TG-PSA-0101-B1 Datum: 15.12.2016 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ , Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________ ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE wurden berücksichtigt. Bemerkungen/Hinweise/Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs- behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________ Unterschrift u. Name Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. /Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 2.2 L - 9 . P.2 /- T - P.4 J 4 18 - 19 - E 3 20 - G - D.1 - 12 - 13 - Q D.2 V.7 - F.1 - F.2 7.1 - 7.2 - 7.3 - 8.1 - 8.2 - 8.3 - U.1 - U.2 - U.3 D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 - 2 - 15.1 - 5 15.2 - 15.3 - V.9 - R - 11 - 14 K - P.3 - 6 - 17 - 16 - 10 - 21 - 22 - - - - - Prüflabor Süd GmbH • Tegelbarg 31a • D-24576 Bad Bramstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH © PSA-Urheberrechtlich geschützt!