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							Gutachten 366-0051-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50857
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ROBUS 18
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 23.07.2018
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Fahrzeughersteller                      : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 139,7/6                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
6B                   6B                     ohne                    106,1                       935     2365    12/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
Befestigungsteile                       : Flachbundmuttern M12x1,5
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 235/55R18 100 5KA                                Hilux N26; Lkw
TMG                                       235/60R18 107                                    offener Kasten
                                          235/65R18 106                                    (Serie); Mit
                                          245/60R18 105 5MK                                Radhausverbreiterung
                                          255/55R18 109                                    Serie; Allradantrieb;
                                          255/60R18 108                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74D; 745; 75I
N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..   106 - 126 235/55R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA         Hilux N26; Lkw
TMG                                           235/60R18 107     11A; 24C; 24D              offener Kasten
                                              235/65R18 106     11A; 24C; 24D              (Serie); Ohne
                                              245/60R18 105     11A; 24C; 24D; 5MK         Radhausverbreiter.
                                              255/55R18 109     11A; 24C; 24D              Serie; Allradantrieb;
                                              255/60R18 108     11A; 24C; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74D; 745; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126    235/55R18 100 5KA                            Lkw offener Kasten
TMT)                                          235/60R18 107                                (Serie); Mit
N2(EU,       e11*2007/46*0148*..              235/65R18 106                                Radhausverbreiterung
TSAM)                                         245/60R18 105 5MK                            Serie; Allradantrieb;
                                              255/55R18 109                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/60R18 108                                12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                           71K; 723; 729; 73C;
                                                                                           74D; 745; 75I
Gutachten 366-0051-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50857
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ROBUS 18
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 23.07.2018
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126    235/55R18 100     11A; 24C; 24D; 5KA       Lkw offener Kasten
TMT)                                          235/60R18 107     11A; 24C; 24D            (Serie); Ohne
N2(EU,       e11*2007/46*0148*..              235/65R18 106     11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
TSAM)                                         245/60R18 105     11A; 24C; 24D; 5MK       Serie; Allradantrieb;
                                              255/55R18 109     11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/60R18 108     11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                         74D; 745; 75I

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Land Cruiser
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
J15TM        e6*2007/46*0001*.. 127 - 140 255/60R18 108                                  10B; 11B; 11G; 11H;
J15TM        e1*2007/46*0231*.. 127 - 207 265/60R18     51G                              12A; 51A; 71K; 723;
TMG                                                                                      73C; 74D; 745

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0051-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50857
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ROBUS 18
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 23.07.2018
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
Gutachten 366-0051-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50857
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: ROBUS 18
Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 23.07.2018
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74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.