Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                              ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


               nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
               Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


               Nummer der ABE:              46459*08



               Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                            8,5 J x 18 H2


               Typ:                         TETTSUT 18K
§22 46459*08




                Inhaber der ABE und         ETA BETA S.p.A.
                Hersteller:                 IT-25014 Castenedolo




               Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
               Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


               Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                       KBA 46459


               Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
               der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
               Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
               dürfen nicht angebracht werden.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 46459*08


               Die ABE-Nr. 46459*08 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 18 H2, Typ TETTSUT 18K, in den
               Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55811405 (9. Ausfertigung) vom 01.06.2016
               beschrieben.


               Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

               2                                             6. Ausfertigung

               des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
               aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

               Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
               der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
               (FZV) nicht erforderlich.

               An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
               Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§22 46459*08




               der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
               die Felgengröße,
               der Typ und die Ausführung des Rades,
               das Herstelldatum (Monat und Jahr),
               das Typzeichen und
               die Einpresstiefe anzubringen.

               Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
               Außendurchmesser zu kennzeichnen.

               Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
               Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 01.06.2016
               festgehaltenen Angaben.

               Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
               in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

               Flensburg, 18.07.2016
               Im Auftrag
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55811405 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
               Hersteller                        ETA BETA s.p.a.

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      ETA BETA s.p.a.
                                                 Via Brescia 53/a
                                                 I-25014 Castenedolo (BS)
                                                 QM-Nr. 44 102 140314

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               TETTSUT 18K
               Radgröße                          8.5 J x 18 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               5X1          TETTSUT 18K 5X1 / ohne Ring            5/120/65,1         45        930    2330

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        46459
               Herstellerzeichen                 Eta Beta
               Radtyp und Ausführung             TETTSUT 18 K
               Radgröße                          8.5 J x 18 H2
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
§22 46459*08




               Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     160                   36
               S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28     180                   36

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55811405 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
               Hersteller                            ETA BETA s.p.a.

                                                                                                    Seite 2 von 6


               Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 T05 186                    A07 A14 A19
               2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A10 T05 T09 186                A57 KMV S03
               e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A10 186
               e1*2007/46*0750*..           90-132        265/60R18   A01 A12 G03 184
               - Pickup                     90-132        265/60R18   A12 R09 184
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 K1c K2c T05 186            A01 A07 A14
               2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A10 K1c K2c T05 T09 186        A19 A57 KOV
               e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A10 K1c K2c 186                S03
               e1*2007/46*0750*..           90-132        265/60R18   A12 G03 K1c K2c 184
               - Pickup
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
               7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        245/45R18   T00                            A19 S03
               e1*2001/116*                 62-173        255/45R18   T03 T99
§22 46459*08




               0220*00-35;
               e1*2001/116*0286*..,
               L148
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
               7HM, 7HMA                    62-173        245/45R18   T00                            A19 S03
               e1*2001/116*0218*..,         62-173        255/45R18   T03 T99
               e1*2001/116*
               0289*00-24
               - Multivan, California,...
               VW Bus (T5)                  62-150        235/50R18   T01 T97                        A07 A12 A14
               7J0                          62-150        245/45R18   T00                            A19 S03
               e1*2007/46*                  62-150        255/45R18   T03 T99
               0130*00-15
               - Transporter
               - geschl. Aufbau
               VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
               7HC                          62-150        245/45R18   T00                            A19 A57 S03
               e1*2001/116*                 62-150        255/45R18   T03 T99
               0220*36-..                   62-150        265/45R18   A01 K1a K1b T01
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
               7HMA                         62-150        255/45R18   T03                            A19 A57 S03
               e1*2001/116*                 62-150        265/45R18   A01 K1a K1b T01
               0289*25-..
               - California




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55811405 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
               Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                                        Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Bus (T6)            62-150         235/50R18     T01                                    A07 A12 A14
               7J0                    62-150         245/45R18     T00                                    A19 A57 S03
               e1*2007/46*            62-150         255/45R18     T03 T99
               0130*16-..             62-150         265/45R18     A01 K1a K1b T01
               -Transporter
               - geschl.Aufbau
               VW Touareg R5          120,128        235/60R18     A11 K1c K2b M+S T02 T03 T07            A01 A07 A14
               7L                     120,128        255/55R18     A12 K1c K2b                            A19 S02
               e1*2001/116*0203*..    120,128        285/50R18     A12 K1c K2c

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 46459*08




               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               184      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               186      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1860 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55811405 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
               Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
               Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

               A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
               Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§22 46459*08




               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55811405 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
               Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                                        Seite 5 von 6

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
§22 46459*08




               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 46459 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55811405 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 18 H2 Typ TETTSUT 18K
               Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                                          Seite 6 von 6

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juni 2016 in Lambsheim statt.

               Hinweise zum Sonderrad

               Das aufgeklebte Typschild zur Kennzeichnung muß dauerhaft und witterungsbeständig angebracht
               sein (vgl. Anforderungen KBA Merkblatt Fabrikschilder) und muss sich bei versuchtem Ablösen
               zerstören.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
§22 46459*08




               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2005.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 1. Juni 2016




               Schmidt                                                                         00250825.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 46459*08




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte