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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                     ETA BETA s.p.a.
                                 Via Brescia 53/a
                                 I-25014 Castenedolo (BS)
                                 QM-Nr. 44 102 140314

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              TETTSUT 19
Radgröße                         9 J x 19 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5H3          TETTSUT 19 5H3 / ohne Ring            5/120/72,6         20        1000   2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49947
Herstellerzeichen                Eta Beta
Radtyp und Ausführung            TETTSUT 19 ...(s.o.)
Radgröße                         9 J x 19 H2
Einpresstiefe                    ET ...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27,5
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140                   28,3
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                   24

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT             120-300        245/40R19   K1a K2b T98                     0A1 A01 A02
GT, K-N1               120-300        245/45R19   K1a K2b T02 T98                 A04 A05 A08
e1*2007/46*0215*..;    120-300        255/40R19   K1c K2b T00 T96                 A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*..     120-330        245/40R19   K1a K2b M+S T98                 A19 Flh L05
Gran Turismo           120-330        245/45R19   K1a K2b M+S T02 T98             NBF V19 S01
- ohne Allradlenkung   120-330        255/40R19   K1c K2b M+S T00
BMW 5er-GT             120-300        245/40R19   K1a K2b T98                     0A1 A01 A02
GT, K-N1               120-300        245/45R19   K1a K2b T02 T98                 A04 A05 A08
e1*2007/46*0215*..;    120-300        255/40R19   K1c K2b K6i K8g T00 T96         A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*..     120-330        245/40R19   K1a K2b M+S T98                 A19 Flh L04
Gran Turismo           120-330        245/45R19   K1a K2b M+S T02 T98             NBF V19 S01
- mit Allradlenkung    120-330        255/40R19   K1c K2b K6i K8g M+S T00
BMW 6er-Reihe          230, 235       235/40R19   K1c K2b T96                     0A1 A01 A02
6C                     230-330        245/40R19   K1c K2b T94                     A04 A05 A08
e1*2007/46*0562*..                                                                A09 A12 A14
                                                                                  A19 Cbo Cpe
                                                                                  L06 V19 S01
BMW 7er ActiveHybrid   235            245/45R19   K1a K2b                         0A1 A01 A02
HY, 3-HY, 7L           235            255/40R19   K1c K2b T00                     A04 A05 A08
e1*2007/46*0323*..;    235, 330       245/45R19   K1a K2b M+S                     A09 A12 A14
e1*2007/46*0586*..;    235, 330       255/40R19   K1c K2b M+S T00                 A19 A58 L05
e1*2007/46*0276*..                                                                NBF V19 S01
BMW 7er-Reihe          105-240        245/40R19   T94 T98                         0A1 A01 A02
7/G                    105-240        255/40R19   T96                             A04 A05 A08
e1*93/81*0007*..,                                                                 A09 A12 A14
e1*98/14*0007*..                                                                  A19 K1c K41
                                                                                  K42 K45 K46
                                                                                  K56 R70 V19
                                                                                  S03
BMW 7er-Reihe          155-400        245/40R19   K1a K2b T98                     0A1 A01 A02
701, 7L                155-400        245/45R19   K1a K2b T02 T98                 A04 A05 A08
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/40R19   K1c K2b K6g K6i K8g T00 T96     A09 A12 A14
e1*2007/46*0276*..                                                                A19 L04 NBF
- mit Allradlenkung                                                               V19 S01
BMW 7er-Reihe          155-400        245/40R19   K1a K2b T98                     0A1 A01 A02
701, 7L                155-400        245/45R19   K1a K2b T02 T98                 A04 A05 A08
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/40R19   K1c K2b T00 T96                 A09 A12 A14
e1*2007/46*0276*..                                                                A19 L05 NBF
- ohne Allradlenkung                                                              V19 S01
BMW 7er-Reihe          150-327        245/45R19   A10 T02 T98                     0A1 A02 A04
765                    150-327        255/40R19   A01 A10 K1a T00 T96             A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116*                                                                A14 A19 V19
0172*00-06                                                                        S02
BMW 7er-Reihe          155-327        245/45R19   T02 T98                         0A1 A02 A04
765                    155-327        255/40R19   T00 T96                         A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                      A12 A14 A19
0172*07-..                                                                        V19 S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 7

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 5 von 7

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 6 von 7

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9    245/30R19      305/25R19
Nr. 10   245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19      275/40R19
Nr. 13   245/50R19      275/45R19
Nr. 14   255/30R19      305/25R19
Nr. 15   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 16   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 17   255/45R19      285/40R19
Nr. 18   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 19   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 20   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 21   265/40R19      295/35R19
Nr. 22   265/50R19      295/45R19
Nr. 23   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. Juli 2014 in Lambsheim statt.




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Juli 2014




Schmidt                                                                      00215073.DOC




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