Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                       ETA BETA s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                     ETA BETA s.p.a.
                                 Via Brescia 53/a
                                 I-25014 Castenedolo (BS)
                                 QM-Nr. 44 102 140314

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Typ                              TETTSUT 19
Radgröße                         9 J x 19 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
5G3          TETTSUT 19 5G3 / Ø74,1-Ø72,6          5/120/72,6         40        1000   2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49947
Herstellerzeichen                Eta Beta
Radtyp und Ausführung            TETTSUT 19 ...(s.o.)
Radgröße                         9 J x 19 H2
Einpresstiefe                    ET ...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     110                   24
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°     120                   27
S03       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°     140                   32,5
S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°     140                   -
S05       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27,5
S06       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140                   28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW
                                 Landrover

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                        ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Allrad          135-170        225/35R19   K1c K2b K42 K56 T88                0A1 A01 A02
346X                    135-170        235/35R19   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 T87    A04 A05 A08
e1*98/14*,2001/116*                                T88 T91                            A09 A12 A14
0144*..                 135-170        255/30R19   K2b K42 K56 R03 T91                A19 Car Lim
                        135-170        265/30R19   K2c K42 K56 R03 T89 T91            R70 V19 S01
BMW 3er-Compact         85-141         225/35R19   K1c K2b K42 K56 T88 T89            0A1 A01 A02
346K                    85-141         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 T87    A04 A05 A08
e1*98/14*0167*..,                                  T88                                A09 A12 A14
e1*2001/116*0167*..     85-141         255/30R19   K2c K42 K56 R03                    A19 K1c V19
                        85-141         265/30R19   K2c K42 K56 R03 R70 T89            S01
BMW 3er-Reihe           77-170         225/35R19   K1c K2b K42 K56 T88 T89            0A1 A01 A02
346C, 346R              77-170         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 T87    A04 A05 A08
e1*98/14,2001/116*                                 T88 T91                            A09 A12 A14
0112, 0146*..           77-170         255/30R19   K2b K42 K56 R03 T91                A19 Cbo Cpe
                        77-170         265/30R19   K2c K42 K56 R03 T88 T91            R70 V19 S01
BMW 3er-Reihe           77-170         225/35R19   K1c K2b K42 K56 T88 T89            0A1 A01 A02
346L                    77-170         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K42 K45 K56 T87    A04 A05 A08
e1*97/27*0097*..,                                  T88 T91                            A09 A12 A14
e1*98/14*0097*..        77-170         255/30R19   K2b K42 K56 R03 T91                A19 Car Lim
                        77-170         265/30R19   K2c K42 K56 R03 T89 T91            R70 V19 S01
BMW 5er-Reihe 4x4       145-200        245/35R19   K1a T93                            0A1 A01 A02
560X                                                                                  A04 A05 A08
e1*2001/116*0322*..                                                                   A09 A12 A14
                                                                                      A19 A56 Lim
                                                                                      S02
BMW X3                  100-210        235/45R19   R37 T95 T99                        0A1 A02 A04
X3, X-N1                100-230        245/45R19                                      A05 A08 A09
e1*2007/46*0512*..;     100-230        255/40R19   T00 T96                            A12 A14 A19
e1*2007/46*0454*..      100-230        275/40R19   A01 K2b K6v R03                    B90 V19 S05
- incl. Facelift 2014
BMW X3                  100-210        235/45R19   T95 T99                            0A1 A02 A04
X83                     100-210        245/40R19   T94 T98                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0249*..     100-210        255/40R19   A01 K1b K2b                        A12 A14 A19
                                                                                      V19 S06
BMW X5                  135-235        255/45R19   K1a R37 T00                        0A1 A01 A02
X53                     135-235        255/50R19   K1a                                A04 A05 A07
e1*98/14*0153*..,       135-235        285/45R19   K2b R03                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0153*..     135-265        255/50R19   K1a KMV M+S                        A14 A19 V19
                                                                                      S03
BMW Z4                  110-195        225/35R19   K1a K2b                            0A1 A01 A02
Z85                     110-195        235/35R19   G01 K14 K1c K2b                    A04 A05 A08
e1*2001/116*0219*..     110-195        245/30R19   K14 K1c K2b                        A09 A12 A14
                        110-195        255/30R19   K2c K42 K56 R03                    A19 Cbo Cpe
                        110-195        265/30R19   K2c K42 K56 R03                    V19 S01
Land Rover Range-       130-375        255/55R19   K18 K1c K2a K2b K42 T07 T11 198    0A1 A01 A02
Rover                   130-375        265/50R19   K18 K1c K2a K2b K42 T10 200        A04 A05 A08
LM                      130-375        275/50R19   K18 K1c K2c K42 T08 T12 199        A09 A12 A14
e11*98/14*0185*..       130-375        285/45R19   K18 K1c K2a K2b K42 T07 T11 200    A19 B03 S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 3 von 8
Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

198      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1980 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

199      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 8

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K18    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Ecke im Radhaus im Bereich der Türkante herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 5 von 8

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 6 von 8

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T11    Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T12    Reifen (LI 112) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2240 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                      ETA BETA s.p.a.

                                                                                          Seite 7 von 8

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 9    245/30R19      305/25R19
Nr. 10   245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 11   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 12   245/45R19      275/40R19
Nr. 13   245/50R19      275/45R19
Nr. 14   255/30R19      305/25R19
Nr. 15   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 16   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 17   255/45R19      285/40R19
Nr. 18   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 19   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 20   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 21   265/40R19      295/35R19
Nr. 22   265/50R19      295/45R19
Nr. 23   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. Juli 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49947 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55804714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9 J x 19 H2 Typ TETTSUT 19
Hersteller                     ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2008.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Juli 2014




Schmidt                                                                       00215069.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim