GUTACHTEN zur ABE Nr. 52395 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55805908 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 EH2 Typ URIEL 20 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 1 von 8 Auftraggeber ETA BETA s.p.a. Via Brescia 53/a I-25014 Castenedolo (BS) QM-Nr. 44 102 140314 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell URIEL Typ URIEL 20 Radgröße 9 J x 20 EH2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 5V URIEL 20 5V / ohne Ring 5/114,3/60,1 30 900 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52395 Herstellerzeichen ETA BETA Radtyp und Ausführung URIEL 20 ...(s.o.) Radgröße 9 J x 20 EH2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herkunftsmerkmal Made in Italy Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Lexus Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52395 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55805908 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 EH2 Typ URIEL 20 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Lexus GS 183-255 245/30R20 K1c K2b K30 K41 K42 K56 T90 Z49 A01 A12 A14 S19(a) A19 Lim S01 e6*2001/116* 0103*00-05 Lexus IS 110-153 235/30R20 G01 K1c K27 K30 K41 R02 R70 T88 A01 A12 A14 XE2(a) 110-153 245/30R20 K2b K42 K46 K56 R03 T90 A19 Lim VL0 e11*2001/116* 110-153 255/30R20 K2c K42 K46 K56 R03 T92 S01 0206*00-09 Lexus IS 250c 153 235/30R20 G01 K1c K3a K3c K3s K5c R02 R70 A01 A12 A14 XE2(a) T88 A19 Cbo VL0 e11*2001/116* 153 245/30R20 K2b K4h K6c K6g R03 T90 S01 0206*00-09 153 255/30R20 K2c K4h K6f K6h R03 T92 Lexus NX 300h 114 235/45R20 A12 A14 A19 AZ1, AZ1-TMG 114 245/40R20 A57 S01 e6*2007/46*0111*..; 114 245/45R20 e13*2007/46*1536*.. 114 255/40R20 A01 K1a Lexus RX (IV) 175-221 235/55R20 R70 A12 A14 A19 AL2 (EU,M) 175-221 255/45R20 A57 S01 e6*2007/46*0163*.. 175-221 265/45R20 Lexus RX 350/450h 183,204 235/45R20 A12 A14 A19 (III) 183,204 245/45R20 S01 AL1(a), HAL1(a) 183,204 255/45R20 e6*2001/116*0117*.. 183,204 265/45R20 A01 K1a K1b K2b e6*2001/116*0118*.. 183,204 275/40R20 A01 K1c K2b K3b K6e Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 K1c K2c A01 A12 A14 XA3(a) 100-130 255/35R20 K1c K2c A19 A57 KOV e6*2001/116* 100-130 255/40R20 K1c K2c S01 0105*00-08 100-130 265/35R20 K1c K2c - ohne Radhaus- 100-130 265/40R20 K1c K2c Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A14 A19 XA3(a) 100-130 255/35R20 A57 KMV S01 e6*2001/116* 100-130 255/40R20 0105*00-08 100-130 265/35R20 A01 K1a K2b - mit Radhaus- 100-130 265/40R20 A01 K1a K2b Verbreiterungen 100-130 275/35R20 A01 K1c K2b - incl. Facelift 2009 100-130 275/40R20 A01 K1c K2b K42 Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 K1a K1b A01 A12 A14 XA3(a) 91-112 245/40R20 K1c K2b A19 A57 LT4 e6*2001/116* 91-112 245/45R20 K1c K2b S01 0105*09-13 91-112 255/40R20 K1c K2b K4v - ab Modell 2013 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52395 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55805908 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 EH2 Typ URIEL 20 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 K1a K1b A01 A12 A14 XA3(a) 91-112 245/40R20 K1c K2b A19 A57 LT3 e6*2001/116* 91-112 245/45R20 K1c K2b S01 0105*09-13 91-112 255/40R20 K1c K2b K4v - ab Modell 2013 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A14 A19 XA3(a) 105, 112 245/40R20 A01 K1c K2b A57 LT4 S01 e6*2001/116* 105, 112 245/45R20 A01 K1c K2b 0105*14-.. 105, 112 255/40R20 A01 K1c K2b K4v - ab Facelift 2016 Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A14 A19 XA3(a) 105, 112 245/40R20 A01 K1c K2b A57 LT3 S01 e6*2001/116* 105, 112 245/45R20 A01 K1c K2b 0105*14-.. 105, 112 255/40R20 A01 K1c K2b K4v - ab Facelift 2016 Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A12 A14 A19 Hybrid 114 245/40R20 A01 K1c K2b A57 LT3 S01 XA4(EU,M) 114 245/45R20 A01 K1c K2b e6*2007/46*0166*.. 114 255/40R20 A01 K1c K2b K4v Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A12 A14 A19 Hybrid 114 245/40R20 A01 K1c K2b A57 LT4 S01 XA4(EU,M) 114 245/45R20 A01 K1c K2b e6*2007/46*0166*.. 114 255/40R20 A01 K1c K2b K4v Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52395 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55805908 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 EH2 Typ URIEL 20 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 4 von 8 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52395 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55805908 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 EH2 Typ URIEL 20 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 5 von 8 Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen. K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52395 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55805908 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 EH2 Typ URIEL 20 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 6 von 8 K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K4v An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52395 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55805908 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 EH2 Typ URIEL 20 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 7 von 8 LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/30R20 245/30R20, 255/30R20 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff- Kederband) zu entfernen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 18. Dezember 2018 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52395 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55805908 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9 J x 20 EH2 Typ URIEL 20 Hersteller ETA BETA s.p.a. Seite 8 von 8 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 18. Dezember 2018 Schmidt 00309695.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim