Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 50588*01
special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2
Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
ETA BETA S.p.A.
IT-25014 Castenedolo
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
VENTI-R 18 75
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§ 22 50588*01
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
29.01.2018
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0250-15-MURD/N1
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 14
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§ 22 50588*01
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 01.02.2018
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 50588*01
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§ 22 50588*01
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 50588*01
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 50588*01
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 15
Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5A 57,1 5A Ø67,1 Ø57,1 57,1 Kunststoff 675 2185 06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 50588*01
8X e1*2007/46*0414*.. 170 225/35R18 51G S1; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P
8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 2-türig; 4-türig;
225/35R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 11A; 21B; 24J; 24M; ab e1*98/14*0042*14;
34X; 367 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN
140 Nm für Typ : KJ
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 15
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 245 Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 24J; 24M Nicht Fz mit
6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 132 215/35R18 84W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e9*2007/46*3134*.. 70 - 110 205/45R18 86 ARONA; Frontantrieb;
215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26N; 725; 73C; 74A; 74P;
27H 77E
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26N;
27H
§ 22 50588*01
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26N;
27H
KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 85 205/35R18 81 11A; 24J; 248 IBIZA;
205/40R18 82 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R18 80 11A; 24J; 244; 26P 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R18 85 11A; 24J; 244; 26B 725; 73C; 74A; 74P;
225/35R18 83 11A; 241; 244; 246; 77E
26P
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246;
26B
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 154 - 165 225/40R18 51G Limousine;
e9*98/14*0026*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine;
e9*98/14*0026*.. 24M; 367 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 225/40R18 88 11A; 367 Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 15
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 92 205/35R18 81 11A; 248; 26P; 27H; ab
5DV e11*2007/46*0251*01;
205/40R18 82 11A; 248; 26P; 27H Limousine;
215/35R18 80 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 5DA 12A; 51A; 71E; 721;
215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74P
27H
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 215/35R18 84 11A; 22F; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
§ 22 50588*01
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 92 205/35R18 81 11A; 248; 26P; 27H; ab
5DV e11*2007/46*0250*01;
205/40R18 82 11A; 248; 26P; 27H RAPID SPACEBACK;
215/35R18 80 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
27H; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 721;
27H 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 11A; 22F; 24D; 24J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
Nicht Scout;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 205/35R18 81 11A; 248; 26B; 27H nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*..
215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; e11*2007/46*0013*20;
27H ab
e11*2001/116*0291*43;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 15
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 11A; 22I; 24M Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 11A; 22H; 24D; 24J Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
44 - 132 215/35R18 84W 11A; 22H; 24D; 24J e11*2007/46*0013*19;
bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
§ 22 50588*01
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
130 Nm für Typ : AW
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 11A; 22I; 22Q; 24J; nicht FOX Cross;
24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18 88 AF4 GOLF; Allradantrieb;
e1*96/79*0071*.., 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 367 Frontantrieb;
e1*98/14*0071*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 51G Nur Golf R32;
e1*98/14*0071*.. Allradantrieb;
10B; 10N; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 15
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 11A; 22F; 24J; 24M; GOLF VARIANT; BORA
e1*96/79*0071*.., 367 VARIANT;
e1*98/14*0071*.. 225/40R18-88 AF4; 11A; 22F; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
125 - 150 225/40R18 88W 11A; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71E; 721;
225/40R18 88W AF4; 11A; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 AF4; 11A; 22F; 24J; BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*.., 24M Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. 225/40R18-88 11A; 22F; 24J; 24M; Frontantrieb;
32J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 32J; 51A; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 AF4; 11A; 21B; 22B; Cabrio;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
24M; 367 725; 73C; 74A; 74P
§ 22 50588*01
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 AF4; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
e1*98/14*0106*.. 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M; 367
Verkaufsbezeichnung: Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 70 205/35R18 81 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71E; 721;
205/40R18 82 11A; 24J; 248; 26P; 725; 73C; 74A; 74P;
27H 77E
215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
225/35R18 83 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 11A; 21B; 21N; 22H; Nicht Cross Polo;
e1*2007/46*0486*.. 248 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 15
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 11A; 21B; 21N; 22H; Nur CrossPolo;
22I Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 Polo-Fun; Polo-Cross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
915; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 50588*01
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 15
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§ 22 50588*01
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 15
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 50588*01
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
(Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
34X) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm
zwischen Reifen und Federbeinrohr der Vorderachse vorhanden ist. Dieser Abstand ist abhängig vom
eingebauten Federbein, die max. Betriebsbreite ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 15
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§ 22 50588*01
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 15
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 50588*01
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 15
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 200 30 VA
26N x = 150 y = 200 8 VA
27H x = 200 y = 200 8 HA
27F x = 200 y = 200 30 HA
§ 22 50588*01
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
26J x = 200 y = 300 15 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
§ 22 50588*01
27F x = 250 y = 250 20 HA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
§ 22 50588*01
26J x = 385 y = 400 30 VA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
§ 22 50588*01
27H x = 240 y = 260 8 HA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 15
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AW
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*..
Handelsbez.: Polo
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 200 VA
26P x = 200 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 200 25 VA
26N x = 250 y = 200 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
§ 22 50588*01
27H x = 250 y = 300 8 HA