Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
5A 57,1 5A Ø67,1 Ø57,1 57,1 Kunststoff 675 2185 06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GB; (Kugelbund)
Zubehör : VK
§22 50588*02
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 8L; 8X; GB
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI A3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 11A; 21B; 24J; 24M; ab e1*98/14*0042*14;
34X; 367 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: A1, A1 Sportback, S1, S1 Sportback, A1 quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8X e1*2007/46*0414*.. 170 225/35R18 51G S1; Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P
8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 2-türig; 4-türig;
225/35R18 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Verkaufsbezeichnung: A1 Sportback , City Carver , Allstreet
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 152 215/40R18 85 11A; 241; 244; 246; A1 Sportback;
26B; 26N Schrägheck;
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71E; 721;
26B; 26N; 27I 725; 73C; 74A; 74P;
77E
GB e1*2007/46*1892*.. 70 - 110 205/45R18 86 A1 City Carver; A1
215/45R18 89 Allstreet;
225/45R18 91 11A; 245; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : VK
§22 50588*02
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN
140 Nm ( ARONA ) für Typ : KJ
Verkaufsbezeichnung: IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 24J; 24M Nicht Fz mit
6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 132 215/35R18 84W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E
6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 245 Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e9*2007/46*3134*.. 66 - 110 205/45R18 86 ARONA; Frontantrieb;
215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26N; 725; 73C; 74A; 74P;
27H 77E
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26N;
27H
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26N;
27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 110 205/35R18 81 11A; 24J; 248; 5DF IBIZA;
205/40R18 86 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R18 84 11A; 24J; 244; 26P 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R18 85 11A; 24J; 244; 26B 725; 73C; 74A; 74P;
215/45R18 89 11A; 24J; 244; 26B 77E
225/35R18 83 11A; 241; 244; 246;
26P
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246;
26B
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1M e9*97/27*0026*.., 154 - 165 225/40R18 51G Limousine;
e9*98/14*0026*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine;
e9*98/14*0026*.. 24M; 367 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
§22 50588*02
1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 225/40R18 88 11A; 367 Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0251*.., 55 - 92 205/35R18 81 11A; 248; 26P; 27H; ab
e8*2007/46*0321*.. 5DV e11*2007/46*0251*01;
205/40R18 82 11A; 248; 26P; 27H Limousine;
215/35R18 80 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 5DA 12A; 51A; 71E; 721;
215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74P;
27H 77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Verkaufsbezeichnung: FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PJ e8*2018/858*00014*.. 48 - 110 205/40R18 82 11A; 245; 248; 26P Frontantrieb;
215/35R18 84 11A; 24J; 244; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R18 85 11A; 24J; 244; 26P; 725; 73C; 74A; 74P;
27H 77E
225/35R18 83 11A; 24J; 244; 26B;
27H
5J e8*2007/46*0319*.. 44 - 92 205/35R18 81 11A; 248; 26B; 27H nur Fabia;
215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; Kombilimousine;
27H Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J N083 51 - 63 215/35R18 84 11A; 22F; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
§22 50588*02
Verkaufsbezeichnung: RAPID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e11*2007/46*0250*.., 55 - 92 205/35R18 81 11A; 248; 26P; 27H; RAPID SPACEBACK;
e8*2007/46*0320*.. 5DV Limousine;
205/40R18 82 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R18 80 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 721;
27H; 5DA 725; 73C; 74A; 74P;
215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; 77E
27H
Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 11A; 22F; 24D; 24J Roomster, Praktik;
e11*2007/46*0013*..
Nicht Scout;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 11A; 22H; 24D; 24J Fabia Schrägheck; bis
e11*2007/46*0013*..
44 - 132 215/35R18 84W 11A; 22H; 24D; 24J e11*2007/46*0013*19;
bis
e11*2001/116*0291*42;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 11A; 22I; 24M Roomster Scout;
e11*2007/46*0013*..
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 92 205/35R18 81 11A; 248; 26B; 27H nur Fabia; ab
e11*2007/46*0013*..
215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; e11*2007/46*0013*20;
27H ab
e11*2001/116*0291*43;
Kombilimousine;
Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: SCALA, KAMIQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 205/45R18 86 KAMIQ; Schrägheck;
§22 50588*02
215/45R18 89 Frontantrieb;
225/40R18 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E
NW e8*2007/46*0349*.. 66 - 110 205/45R18 86 SCALA; Schrägheck;
215/40R18 85 Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : VK
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : CS; C1; 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
130 Nm für Typ : AW
Verkaufsbezeichnung: FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 11A; 22I; 22Q; 24J; nicht FOX Cross;
24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Seite: 6 von 23
Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 AF4; 11A; 22F; 24J; BORA(Limousine);
e1*96/79*0071*.., 24M Allradantrieb;
e1*98/14*0071*.. 225/40R18-88 11A; 22F; 24J; 24M; Frontantrieb;
32J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 32J; 51A; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18 88 AF4 GOLF; Allradantrieb;
e1*96/79*0071*.., 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 367 Frontantrieb;
e1*98/14*0071*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 51G Nur Golf R32;
e1*98/14*0071*.. Allradantrieb;
10B; 10N; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 11A; 22F; 24J; 24M; GOLF VARIANT; BORA
e1*96/79*0071*.., 367 VARIANT;
e1*98/14*0071*.. 225/40R18-88 AF4; 11A; 22F; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
§22 50588*02
125 - 150 225/40R18 88W 11A; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71E; 721;
225/40R18 88W AF4; 11A; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 AF4; 11A; 21B; 22B; Cabrio;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
24M; 367 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 AF4; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0106*.., 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
e1*98/14*0106*.. 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M; 367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Verkaufsbezeichnung: Polo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 152 205/35R18 81 11A; 24J; 248; 26P; Polo GTI; Polo;
27H; 5DE 10B; 11B; 11G; 11H;
205/40R18 86 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 71E; 721;
27H 725; 73C; 74A; 74P;
215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26B; 77E
26N; 27H
215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 11A; 21B; 21N; 22H; Nur CrossPolo;
22I Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 11A; 21B; 21N; 22H; Nicht Cross Polo;
§22 50588*02
e1*2007/46*0486*.. 248 Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TAIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CS e13*2018/858*00140*. 70 - 110 205/45R18 86 Frontantrieb;
.
215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R18 89 12A; 51A; 71E; 721;
225/40R18 88 725; 73C; 74A; 74P;
225/45R18 91 77E
Verkaufsbezeichnung: T-CROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C1 e13*2007/46*1985*.. 70 - 110 215/45R18 89 Kombilimousine;
225/40R18 88 Frontantrieb;
225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 Polo-Fun; Polo-Cross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
915; SC4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 50588*02
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
§22 50588*02
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereic h 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 50588*02
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
(Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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34X) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm
zwischen Reifen und Federbeinrohr der Vorderachse vorhanden ist. Dieser Abstand ist abhängig vom
eingebauten Federbein, die max. Betriebsbreite ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 50588*02
Achslast von 920kg.
5DF) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 925kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
Fahrzeughersteller freigegeben ist.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: . .......... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 50588*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GB
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*..
Handelsbez.: A1 Sportback , City Carver , Allstreet
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 275 VA
26P x = 250 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 275 8 VA
§22 50588*02
26N x = 300 y = 275 25 VA
27F x = 275 y = 260 8 HA
27H x275 y = 260 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GB
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1892*..
Handelsbez.: A1 Sportback , City Carver , Allstreet
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 275 VA
26P x = 250 y = 225 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 275 15 VA
§22 50588*02
27F x = 275 y = 260 8 HA
27H x = 275 y = 260 10 HA
26J x = 300 y = 275 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 150 y = 200 30 VA
26N x = 150 y = 200 8 VA
27H x = 200 y = 200 8 HA
27F x = 200 y = 200 30 HA
§22 50588*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KJ
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*..
Handelsbez.: IBIZA, ARONA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 150 y = 250 VA
26B x = 200 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 200 y = 300 8 VA
§22 50588*02
26J x = 200 y = 300 15 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: NH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*..
Handelsbez.: TOLEDO
Variante(n): Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 385 y = 400 VA
26P x = 335 y = 370 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 285 8 HA
§22 50588*02
27F x = 290 y = 285 30 HA
26N x = 385 y = 400 8 VA
26J x = 385 y = 400 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0319*..
Handelsbez.: FABIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
§22 50588*02
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: PJ
Genehm.Nr.: e8*2018/858*00014*..
Handelsbez.: FABIA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 270 VA
26P x = 260 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 270 30 VA
§22 50588*02
26N x = 310 y = 270 8 VA
27F y = 290 y = 230 30 HA
27H x = 290 y = 230 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: NW
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0349*..
Handelsbez.: SCALA, KAMIQ
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 320 VA
26P x = 180 y = 270 VA
27B x = 285 y = 325 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 50588*02
26J x = 230 y = 320 25 VA
26N x = 230 y = 320 8 VA
27F x = 285 y = 325 25 HA
27H x = 285 y = 325 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
§22 50588*02
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 5J
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0013*..
Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 270 VA
26P x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 270 19 VA
§22 50588*02
26N x = 320 y = 270 8 VA
27F x = 290 y = 310 29 HA
27H x = 240 y = 260 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.R.L. Stand: 18.09.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AW
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*..
Handelsbez.: Polo
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 200 VA
26P x = 200 y = 150 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 200 25 VA
§22 50588*02
26N x = 250 y = 200 8 VA
27F x = 250 y = 300 30 HA
27H x = 250 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.