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							               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                         Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               5A 56,1             5A                          Ø67,1 Ø56,1                56,1     Kunststoff      675      2185    06/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                            100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
§22 50588*02




                                                            120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18       91                               Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18       95    11A;    22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18       94    11A;    22I; 24J           12A; 51A; 71E; 721;
                                                            235/50R18       97    11A;    22B; 24J; 24M      725; 73C; 74A; 74P
                                                            245/45R18       96    11A;    22I; 24J; 24M
                SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18        95    11A;    24J                Kombi; Allradantrieb;
                                                            225/55R18       98    11A;    24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18       94    11A;    24J                12A; 51A; 573; 71E;
                                                            245/45R18       96    11A;    24J                721; 725; 73C; 74A;
                                                  110       215/50R18       92    11A;    24J                74P
                                                            215/55R18       95    11A;    24J
                                                            215/60R18       98    11A;    24J

                Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18          89    52J                        Subaru XV;
                                                         215/50R18          92    11A; 24J; 27I; 52J         Allradantrieb;
                                                         225/45R18          91    11A; 27I                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R18          95    11A; 24J; 248; 26P;        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                  27B                        721; 725; 729; 73C;
                                                                 235/45R18 94     11A; 24J; 27I              74A; 74P
                                                                 245/45R18 96     11A; 24J; 248; 26P;
                                                                                  27B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
               BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                                 nur Outback;
                            e1*2001/116*0256*..            245/45R18 96        11A; 22I; 24J; 24M       Allradantrieb;
               BL/BPS       e1*2001/116*0256*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R18 95                                 nur Outback; Kombi;
               BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           225/45R18 91                                 Allradantrieb;
                                                             225/50R18   95    11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/55R18   98    11A; 22I                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                             235/45R18   94                             721; 725; 729; 73C;
                                                             235/50R18   97    11A; 22I                 74A; 74P
                                                             245/45R18   96    11A; 22I
                                                             245/50R18   100   11A; 22B; 248

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
               SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95        11A; 24J; 24M            ab e13*98/14*0087*03;
                            e13*98/14*0087*..              235/45R18 94        11A; 21B; 22B; 24C;      ab
                                                                               24M                      e1*2001/116*0209*07;
                                                             245/45R18 96      11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               24D; 367                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
§22 50588*02




               SG            e1*2001/116*0209*.., 92 - 155   225/45R18 95                               nur bis
                             e13*98/14*0087*..               235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 24J;      e13*98/14*0087*02;
                                                                               24M                      nur bis
                                                             245/45R18 96      11A; 21B; 22B; 24J;      e1*2001/116*0209*06;
                                                                               24M; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               GD/GG        e1*98/14*0145*..  160 - 195 225/40R18 88W 11A; 22B                          nur Limousine
               GD/GGS       e1*98/14*0163*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               G3            e1*2001/116*0438*.. 79 - 110  215/40R18     85    11A;   22I;   24J; 5EG   Schrägheck;
                                                  79 - 169 215/40R18     89    11A;   22I;   24J        Allradantrieb;
                                                           215/45R18     89    11A;   22I;   24J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/40R18     88    11A;   22I;   24J; 24M   12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
               BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87            11A; 21B; 22B; 22F;      nicht Outback;
                             e1*98/14*0149*..                                  24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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                                                                                                                      Seite: 3 von 7
               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    215/35R18            84W                             Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18            85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18            83W 11A; 245                    12A; 51A; 71E; 721;
                                                       225/40R18            88  11A; 245                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 84T

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                      215/40R18 85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/35R18 83W 11A; 245                                12A; 51A; 71E; 721;
                                                      225/40R18 88   11A; 245                               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 84T


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M                          Kombi; Limousine;
§22 50588*02




               RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R18     11A; 21B; 22B; 24J;                    Frontantrieb;
                                                                     24M; 51G                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
               ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18             84W                             Coupe; Heckantrieb;
                                                      215/40R18             85                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/35R18             83W 11A; 245                    12A; 51A; 71E; 721;
                                                      225/40R18             88  11A; 245                    725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 84T


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten S achverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 50588*02




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglic hen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 50588*02




                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bz w.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 50588*02




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
                    Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:     G4
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0597*..
                      Handelsbez.:     IMPREZA, SUBARU XV

                      Variante(n):     Allradantrieb, Subaru XV

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 280                  VA
                            26P                     x = 240              y = 230                  VA
                            27B                     x = 290              y = 430                  HA
                            27I                     x = 240              y = 380                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 50588*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 280             5                VA
                            27H                  x = 290        y = 430             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.