Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 50588*01 special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: ETA BETA S.p.A. IT-25014 Castenedolo 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: VENTI-R 18 75 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 50588*01 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 29.01.2018 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0250-15-MURD/N1 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 14 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 50588*01 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 01.02.2018 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 50588*01 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen § 22 50588*01 Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J § 22 50588*01 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H § 22 50588*01 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5A 56,1 5A Ø67,1 Ø56,1 56,1 Kunststoff 675 2185 06/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS 100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4 120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC Verkaufsbezeichnung: FORESTER § 22 50588*01 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91 Kombi; Allradantrieb; SHS e1*2001/116*0485*.. 225/50R18 95 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71E; 721; 235/50R18 97 11A; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M SJ e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18 95 11A; 24J Kombi; Allradantrieb; 225/55R18 98 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71E; 245/45R18 96 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 110 215/50R18 92 11A; 24J 74P 215/55R18 95 11A; 24J 215/60R18 98 11A; 24J Verkaufsbezeichnung: IMPREZA, SUBARU XV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4 e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89 52J Subaru XV; 215/50R18 92 11A; 24J; 27I; 52J Allradantrieb; 225/45R18 91 11A; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71E; 27B 721; 725; 729; 73C; 235/45R18 94 11A; 24J; 27I 74A; 74P 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26P; 27B Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91 nur Outback; e1*2001/116*0256*.. 245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P BM/BR e1*2007/46*0079*.. 110 - 191 215/55R18 95 nur Outback; Kombi; BM/BRS e13*2007/46*1074*.. 225/45R18 91 Allradantrieb; 225/50R18 95 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R18 98 11A; 22I 12A; 51A; 573; 71E; 235/45R18 94 721; 725; 729; 73C; 235/50R18 97 11A; 22I 74A; 74P 245/45R18 96 11A; 22I 245/50R18 100 11A; 22B; 248 Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95 11A; 24J; 24M ab e13*98/14*0087*03; e13*98/14*0087*.. 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24C; ab 24M e1*2001/116*0209*07; 245/45R18 96 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 367 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P § 22 50588*01 SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95 nur bis e13*98/14*0087*.. 235/45R18 94 11A; 21B; 22B; 24J; e13*98/14*0087*02; 24M nur bis 245/45R18 96 11A; 21B; 22B; 24J; e1*2001/116*0209*06; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD/GG e1*98/14*0145*.. 160 - 195 225/40R18 88W 11A; 22B nur Limousine GD/GGS e1*98/14*0163*.. Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P G3 e1*2001/116*0438*.. 79 - 110 215/40R18 85 11A; 22I; 24J; 5EG Schrägheck; 79 - 169 215/40R18 89 11A; 22I; 24J Allradantrieb; 215/45R18 89 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU LEGACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE/BH e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22F; nicht Outback; e1*98/14*0149*.. 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZC e13*2007/46*1281*.. 147 215/35R18 84W Coupe; Heckantrieb; 215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83W 11A; 245 12A; 51A; 71E; 721; 225/40R18 88 11A; 245 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 215/35R18 84W Coupe; Heckantrieb; 215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83W 11A; 245 12A; 51A; 71E; 721; 225/40R18 88 11A; 245 725; 729; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad § 22 50588*01 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M Kombi; Limousine; RJ e11*98/14*0111*.. 225/45R18 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Z (GT86) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZN e13*2007/46*1287*.. 147 215/35R18 84W Coupe; Heckantrieb; 215/40R18 85 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83W 11A; 245 12A; 51A; 71E; 721; 225/40R18 88 11A; 245 725; 729; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. § 22 50588*01 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die § 22 50588*01 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. § 22 50588*01 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 1 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FUJI HEAVY Fahrzeugtyp: G4 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0597*.. Handelsbez.: IMPREZA, SUBARU XV Variante(n): Allradantrieb, Subaru XV Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 280 VA 26P x = 240 y = 230 VA 27B x = 290 y = 430 HA 27I x = 240 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 50588*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 280 5 VA 27H x = 290 y = 430 8 HA