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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50588*01




                                         special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 50588                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      ETA BETA S.p.A.
                      IT-25014 Castenedolo

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      VENTI-R 18 75
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50588                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50588*01




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      29.01.2018

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0250-15-MURD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50588                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 14

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50588*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50588                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        01.02.2018
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50588*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                           Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Wuchtgewichte
                Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
                unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
                Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
                Allgemeine Reifenhinweise
                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
                Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

                Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
                Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
                Sturzwinkels zu beachten.
                Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
                bestätigen zu lassen.
                Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§ 22 50588*01




                Reifenfülldruck zu beachten ist.
                Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
                Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
                unberührt.
                Ersatzrad
                Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
                Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
                Allgemeine Radhinweise
                Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                          Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                        Stand: 29.01.2018
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                Vorderachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                       hinter der Radmitte
                                                                                                       Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 50588*01




                Hinterachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                       hinter der Radmitte
                                                                                                       Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                        Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
                26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 50588*01




                                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 7

                Fahrzeughersteller                      : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 38
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
                5A 56,1             5A                       Ø67,1 Ø56,1                56,1    Kunststoff     675     2185    06/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                          100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
                                                          120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
§ 22 50588*01




                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 225/45R18 91                                  Kombi; Allradantrieb;
                 SHS          e1*2001/116*0485*..            225/50R18 95       11A; 22I; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R18 94       11A; 22I; 24J              12A; 51A; 71E; 721;
                                                             235/50R18 97       11A; 22B; 24J; 24M         725; 73C; 74A; 74P
                                                             245/45R18 96       11A; 22I; 24J; 24M
                 SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/50R18 95        11A; 24J                   Kombi; Allradantrieb;
                                                             225/55R18 98       11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/45R18 94       11A; 24J                   12A; 51A; 573; 71E;
                                                             245/45R18 96       11A; 24J                   721; 725; 73C; 74A;
                                                   110       215/50R18 92       11A; 24J                   74P
                                                             215/55R18 95       11A; 24J
                                                             215/60R18 98       11A; 24J

                 Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/45R18 89          52J                        Subaru XV;
                                                          215/50R18 92          11A; 24J; 27I; 52J         Allradantrieb;
                                                          225/45R18 91          11A; 27I                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R18 95          11A; 24J; 248; 26P;        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                27B                        721; 725; 729; 73C;
                                                              235/45R18 94      11A; 24J; 27I              74A; 74P
                                                              245/45R18 96      11A; 24J; 248; 26P;
                                                                                27B
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 225/45R18 91                                 nur Outback;
                             e1*2001/116*0256*..            245/45R18 96        11A; 22I; 24J; 24M       Allradantrieb;
                BL/BPS       e1*2001/116*0256*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R18 95                              nur Outback; Kombi;
                BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             225/45R18 91                              Allradantrieb;
                                                               225/50R18 95     11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/55R18 98     11A; 22I                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                               235/45R18 94                              721; 725; 729; 73C;
                                                               235/50R18 97     11A; 22I                 74A; 74P
                                                               245/45R18 96     11A; 22I
                                                               245/50R18 100    11A; 22B; 248

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 225/45R18 95        11A; 24J; 24M            ab e13*98/14*0087*03;
                             e13*98/14*0087*..              235/45R18 94        11A; 21B; 22B; 24C;      ab
                                                                                24M                      e1*2001/116*0209*07;
                                                              245/45R18 96      11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24D; 367                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
§ 22 50588*01




                SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 225/45R18 95                                nur bis
                               e13*98/14*0087*..             235/45R18 94       11A; 21B; 22B; 24J;      e13*98/14*0087*02;
                                                                                24M                      nur bis
                                                              245/45R18 96      11A; 21B; 22B; 24J;      e1*2001/116*0209*06;
                                                                                24M; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160 - 195 225/40R18 88W 11A; 22B                           nur Limousine
                GD/GGS       e1*98/14*0163*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 110 215/40R18 85      11A; 22I; 24J; 5EG       Schrägheck;
                                                     79 - 169 215/40R18 89      11A; 22I; 24J            Allradantrieb;
                                                              215/45R18 89      11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/40R18 88      11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 225/35R18 87            11A; 21B; 22B; 22F;      nicht Outback;
                               e1*98/14*0149*..                                 24C; 24D                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W 11A; 245                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                       225/40R18 88  11A; 245                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W 11A; 245                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                       225/40R18 88   11A; 245                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50588*01




                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                J            e11*98/14*0111*.. 85 - 140 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M                      Kombi; Limousine;
                RJ           e11*98/14*0111*..          225/45R18     11A; 21B; 22B; 24J;                Frontantrieb;
                                                                      24M; 51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   215/35R18 84W                                     Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R18 85                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/35R18 83W 11A; 245                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                       225/40R18 88  11A; 245                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 50588*01




                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 50588*01




                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 50588*01




                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:    G4
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
                       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

                       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290             y = 280                   VA
                             26P                      x = 240             y = 230                   VA
                             27B                      x = 290             y = 430                   HA
                             27I                      x = 240             y = 380                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 50588*01




                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 290       y = 280             5                 VA
                             27H                   x = 290       y = 430             8                 HA