Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 50588*01 special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: ETA BETA S.p.A. IT-25014 Castenedolo 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: VENTI-R 18 75 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 50588*01 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 29.01.2018 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0250-15-MURD/N1 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 14 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 50588*01 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 01.02.2018 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 50588*01 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen § 22 50588*01 Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J § 22 50588*01 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H § 22 50588*01 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5A 57,1 5A Ø67,1 Ø57,1 57,1 Kunststoff 675 2185 06/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A1, S1 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen § 22 50588*01 8X e1*2007/46*0414*.. 170 225/35R18 51G S1; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P 8X e1*2007/46*0414*.. 60 - 141 215/35R18 84W 2-türig; 4-türig; 225/35R18 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8L e1*98/14*0042*.. 66 - 132 225/40R18 88 11A; 21B; 24J; 24M; ab e1*98/14*0042*14; 34X; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN 140 Nm für Typ : KJ Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 245 Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6J e9*2001/116*0067*.. 44 - 110 215/35R18 84 11A; 24J; 24M Nicht Fz mit 6JN e9*2007/46*0001*.. 44 - 132 215/35R18 84W 11A; 24J; 24M "SeatSport"Bremse; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: IBIZA, ARONA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KJ e9*2007/46*3134*.. 70 - 110 205/45R18 86 ARONA; Frontantrieb; 215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71E; 721; 215/45R18 89 11A; 24J; 248; 26N; 725; 73C; 74A; 74P; 27H 77E 225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26N; 27H § 22 50588*01 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26N; 27H KJ e9*2007/46*3134*.. 48 - 85 205/35R18 81 11A; 24J; 248 IBIZA; 205/40R18 82 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R18 80 11A; 24J; 244; 26P 12A; 51A; 71E; 721; 215/40R18 85 11A; 24J; 244; 26B 725; 73C; 74A; 74P; 225/35R18 83 11A; 241; 244; 246; 77E 26P 225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; 26B Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 154 - 165 225/40R18 51G Limousine; e9*98/14*0026*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 132 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; e9*98/14*0026*.. 24M; 367 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1M e9*98/14*0026*.. 110 - 150 225/40R18 88 11A; 367 Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Verkaufsbezeichnung: TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0251*.. 55 - 92 205/35R18 81 11A; 248; 26P; 27H; ab 5DV e11*2007/46*0251*01; 205/40R18 82 11A; 248; 26P; 27H Limousine; 215/35R18 80 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 5DA 12A; 51A; 71E; 721; 215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74P 27H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 215/35R18 84 11A; 22F; 24D; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; § 22 50588*01 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: RAPID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e11*2007/46*0250*.. 55 - 92 205/35R18 81 11A; 248; 26P; 27H; ab 5DV e11*2007/46*0250*01; 205/40R18 82 11A; 248; 26P; 27H RAPID SPACEBACK; 215/35R18 80 11A; 245; 248; 26B; Limousine; 27H; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; 215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 721; 27H 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84 11A; 22F; 24D; 24J Roomster, Praktik; e11*2007/46*0013*.. Nicht Scout; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 81 205/35R18 81 11A; 248; 26B; 27H nur Fabia; ab e11*2007/46*0013*.. 215/35R18 84 11A; 245; 248; 26B; e11*2007/46*0013*20; 27H ab e11*2001/116*0291*43; Kombilimousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84 11A; 22I; 24M Roomster Scout; e11*2007/46*0013*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 5J e11*2001/116*0291*.., 44 - 77 215/35R18 84 11A; 22H; 24D; 24J Fabia Schrägheck; bis e11*2007/46*0013*.. 44 - 132 215/35R18 84W 11A; 22H; 24D; 24J e11*2007/46*0013*19; bis e11*2001/116*0291*42; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN § 22 50588*01 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N 130 Nm für Typ : AW Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 215/35R18 80 11A; 22I; 22Q; 24J; nicht FOX Cross; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18 88 AF4 GOLF; Allradantrieb; e1*96/79*0071*.., 225/40R18 88 11A; 24J; 24M; 367 Frontantrieb; e1*98/14*0071*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P 1J e1*2001/116*0071*.., 177 225/40R18 51G Nur Golf R32; e1*98/14*0071*.. Allradantrieb; 10B; 10N; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88 11A; 22F; 24J; 24M; GOLF VARIANT; BORA e1*96/79*0071*.., 367 VARIANT; e1*98/14*0071*.. 225/40R18-88 AF4; 11A; 22F; 24J; Allradantrieb; 24M Frontantrieb; 125 - 150 225/40R18 88W 11A; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 367 12A; 51A; 71E; 721; 225/40R18 88W AF4; 11A; 22F; 24J; 725; 73C; 74A; 74P 24M 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88 AF4; 11A; 22F; 24J; BORA(Limousine); e1*96/79*0071*.., 24M Allradantrieb; e1*98/14*0071*.. 225/40R18-88 11A; 22F; 24J; 24M; Frontantrieb; 32J; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 32J; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Y e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 AF4; 11A; 21B; 22B; Cabrio; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71E; 721; 24M; 367 725; 73C; 74A; 74P § 22 50588*01 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE MJ 1997-2010 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9C e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88 AF4; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0106*.., 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; e1*98/14*0106*.. 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P 24M; 367 Verkaufsbezeichnung: Polo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AW e1*2007/46*1783*.. 48 - 70 205/35R18 81 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71E; 721; 205/40R18 82 11A; 24J; 248; 26P; 725; 73C; 74A; 74P; 27H 77E 215/35R18 84 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 215/40R18 85 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 225/35R18 83 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84 11A; 21B; 21N; 22H; Nicht Cross Polo; e1*2007/46*0486*.. 248 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 51 - 81 215/35R18 84 11A; 21B; 21N; 22H; Nur CrossPolo; 22I Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.. 40 - 77 215/35R18 84 Polo-Fun; Polo-Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. § 22 50588*01 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. § 22 50588*01 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, § 22 50588*01 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 34X) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und Federbeinrohr der Vorderachse vorhanden ist. Dieser Abstand ist abhängig vom eingebauten Federbein, die max. Betriebsbreite ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 924kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen § 22 50588*01 Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller freigegeben ist. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. § 22 50588*01 Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 200 30 VA 26N x = 150 y = 200 8 VA 27H x = 200 y = 200 8 HA 27F x = 200 y = 200 30 HA § 22 50588*01 Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KJ Genehm.Nr.: e9*2007/46*3134*.. Handelsbez.: IBIZA, ARONA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 15 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA § 22 50588*01 27F x = 250 y = 250 20 HA Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: NH Genehm.Nr.: e11*2007/46*0251*.. Handelsbez.: TOLEDO Variante(n): Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 385 y = 400 VA 26P x = 335 y = 370 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 290 y = 285 8 HA 27F x = 290 y = 285 30 HA 26N x = 385 y = 400 8 VA § 22 50588*01 26J x = 385 y = 400 30 VA Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: 5J Genehm.Nr.: e11*2001/116*0291*.. Handelsbez.: ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK Variante(n): Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 320 y = 270 VA 26P x = 270 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 270 19 VA 26N x = 320 y = 270 8 VA 27F x = 290 y = 310 29 HA § 22 50588*01 27H x = 240 y = 260 8 HA Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AW Genehm.Nr.: e1*2007/46*1783*.. Handelsbez.: Polo Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 200 VA 26P x = 200 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 200 25 VA 26N x = 250 y = 200 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA § 22 50588*01 27H x = 250 y = 300 8 HA