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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50588*01




                                         special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 50588                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      ETA BETA S.p.A.
                      IT-25014 Castenedolo

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      VENTI-R 18 75
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50588                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50588*01




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      29.01.2018

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0250-15-MURD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50588                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 14

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50588*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50588                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        01.02.2018
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50588*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                           Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Wuchtgewichte
                Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
                unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
                Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
                Allgemeine Reifenhinweise
                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
                Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

                Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
                Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
                Sturzwinkels zu beachten.
                Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
                bestätigen zu lassen.
                Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§ 22 50588*01




                Reifenfülldruck zu beachten ist.
                Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
                Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
                unberührt.
                Ersatzrad
                Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
                Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
                Allgemeine Radhinweise
                Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                          Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                        Stand: 29.01.2018
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                Vorderachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                       hinter der Radmitte
                                                                                                       Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 50588*01




                Hinterachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                       hinter der Radmitte
                                                                                                       Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                        Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
                26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 50588*01




                                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                       : AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 38
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.       gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll     ab
                                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.       Fertig
                                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)       datum
                5A 57,1             5A                       Ø67,1 Ø57,1                57,1    Kunststoff     675     2185      06/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A1, S1
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 50588*01




                 8X           e1*2007/46*0414*.. 170          225/35R18         51G                        S1; Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                           51A; 71E; 721; 725;
                                                                                                           73C; 74A; 74P
                 8X            e1*2007/46*0414*..     60 - 141 215/35R18 84W                               2-türig; 4-türig;
                                                               225/35R18     51G                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

                 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 8L           e1*98/14*0042*..   66 - 132 225/40R18 88          11A; 21B; 24J; 24M;        ab e1*98/14*0042*14;
                                                                                34X; 367                   Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                           725; 73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SEAT, SEAT, S.A.
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : KJ; NH; 1M; 6J; 6JN
                                                           140 Nm für Typ : KJ
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6J           e9*2001/116*0067*..     44 - 110 215/35R18 84      11A; 245                 Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                6J             e9*2001/116*0067*..   44 - 110 215/35R18 84  11A; 24J; 24M                Nicht Fz mit
                6JN            e9*2007/46*0001*..    44 - 132 215/35R18 84W 11A; 24J; 24M                "SeatSport"Bremse;
                                                                                                         Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     IBIZA, ARONA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                KJ           e9*2007/46*3134*..  70 - 110 205/45R18 86                                   ARONA; Frontantrieb;
                                                          215/40R18 85          11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27H                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                               215/45R18 89     11A; 24J; 248; 26N;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                27H                      77E
                                                               225/40R18 88     11A; 24J; 248; 26N;
                                                                                27H
§ 22 50588*01




                                                               225/45R18 91     11A; 24J; 248; 26N;
                                                                                27H
                KJ             e9*2007/46*3134*..    48 - 85   205/35R18 81     11A; 24J; 248            IBIZA;
                                                               205/40R18 82     11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               215/35R18 80     11A; 24J; 244; 26P       12A; 51A; 71E; 721;
                                                               215/40R18 85     11A; 24J; 244; 26B       725; 73C; 74A; 74P;
                                                               225/35R18 83     11A; 241; 244; 246;      77E
                                                                                26P
                                                               225/40R18 88     11A; 241; 244; 246;
                                                                                26B

                Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1M           e9*97/27*0026*.., 154 - 165 225/40R18              51G                      Limousine;
                               e9*98/14*0026*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                1M             e9*97/27*0026*..,     50 - 132 225/40R18-88      11A; 21B; 22B; 24J;      Limousine;
                               e9*98/14*0026*..                                 24M; 367                 Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                1M             e9*98/14*0026*..      110 - 150 225/40R18 88     11A; 367                 Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     TOLEDO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NH           e11*2007/46*0251*.. 55 - 92       205/35R18 81     11A; 248; 26P; 27H;      ab
                                                                                5DV                      e11*2007/46*0251*01;
                                                               205/40R18 82     11A; 248; 26P; 27H       Limousine;
                                                               215/35R18 80     11A; 245; 248; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27H; 5DA                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                               215/35R18 84     11A; 245; 248; 26B;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                                27H

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SKODA
                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5J           N083             51 - 63          215/35R18 84     11A; 22F; 24D; 24J       Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
§ 22 50588*01




                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     RAPID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NH           e11*2007/46*0250*.. 55 - 92       205/35R18 81     11A; 248; 26P; 27H;      ab
                                                                                5DV                      e11*2007/46*0250*01;
                                                               205/40R18 82     11A; 248; 26P; 27H       RAPID SPACEBACK;
                                                               215/35R18 80     11A; 245; 248; 26B;      Limousine;
                                                                                27H; 5DA                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               215/35R18 84     11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                27H                      725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5J           e11*2001/116*0291*.., 47 - 77 215/35R18 84         11A; 22F; 24D; 24J       Roomster, Praktik;
                               e11*2007/46*0013*..
                                                                                                         Nicht Scout;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 81   205/35R18 81     11A; 248; 26B; 27H       nur Fabia; ab
                               e11*2007/46*0013*..
                                                               215/35R18 84     11A; 245; 248; 26B;      e11*2007/46*0013*20;
                                                                                27H                      ab
                                                                                                         e11*2001/116*0291*43;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5J           e11*2001/116*0291*.., 55 - 77 215/35R18 84         11A; 22I; 24M            Roomster Scout;
                               e11*2007/46*0013*..
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                5J             e11*2001/116*0291*.., 44 - 77   215/35R18 84     11A; 22H; 24D; 24J       Fabia Schrägheck; bis
                               e11*2007/46*0013*..
                                                     44 - 132 215/35R18 84W 11A; 22H; 24D; 24J           e11*2007/46*0013*19;
                                                                                                         bis
                                                                                                         e11*2001/116*0291*42;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
§ 22 50588*01




                Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
                                                           130 Nm für Typ : AW
                Verkaufsbezeichnung:     FOX
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                5Z           e1*2001/116*0301*..     40 - 55   215/35R18 80     11A; 22I; 22Q; 24J;      nicht FOX Cross;
                                                                                24M; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18 88         AF4                      GOLF; Allradantrieb;
                             e1*96/79*0071*..,             225/40R18 88         11A; 24J; 24M; 367       Frontantrieb;
                               e1*98/14*0071*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                1J             e1*2001/116*0071*.., 177        225/40R18        51G                      Nur Golf R32;
                               e1*98/14*0071*..                                                          Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 10N; 11B; 11G;
                                                                                                         11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
                1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 225/40R18-88     11A; 22F; 24J; 24M;          GOLF VARIANT; BORA
                               e1*96/79*0071*..,                            367                          VARIANT;
                               e1*98/14*0071*..               225/40R18-88 AF4; 11A; 22F; 24J;           Allradantrieb;
                                                                            24M                          Frontantrieb;
                                                    125 - 150 225/40R18 88W 11A; 22F; 24J; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            367                          12A; 51A; 71E; 721;
                                                              225/40R18 88W AF4; 11A; 22F; 24J;          725; 73C; 74A; 74P
                                                                            24M
                1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 150 225/40R18-88   AF4; 11A; 22F; 24J;          BORA(Limousine);
                               e1*96/79*0071*..,                            24M                          Allradantrieb;
                               e1*98/14*0071*..               225/40R18-88 11A; 22F; 24J; 24M;           Frontantrieb;
                                                                            32J; 367                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 32J; 51A; 71E;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET MJ 2002-2010
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
                1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 225/40R18 88 AF4; 11A; 21B; 22B;               Cabrio;
                                                                       24J; 24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24J;               12A; 51A; 71E; 721;
                                                                       24M; 367                          725; 73C; 74A; 74P
§ 22 50588*01




                Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE MJ 1997-2010
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 125 225/40R18-88         AF4; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*97/27*0106*..,                                24J; 24M                 12A; 51A; 71E; 721;
                               e1*98/14*0106*..               225/40R18-88      11A; 21B; 22B; 24J;      725; 73C; 74A; 74P
                                                                                24M; 367

                Verkaufsbezeichnung:     Polo
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AW           e1*2007/46*1783*..     48 - 70   205/35R18 81      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27H                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                              205/40R18 82      11A; 24J; 248; 26P;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                27H                      77E
                                                              215/35R18 84      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                26N; 27H
                                                              215/40R18 85      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                26N; 27H
                                                              225/35R18 83      11A; 241; 244; 246;
                                                                                247; 26B; 26N; 27H
                                                              225/40R18 88      11A; 241; 244; 246;
                                                                                247; 26B; 26N; 27H

                Verkaufsbezeichnung:     POLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 162 215/35R18 84         11A; 21B; 21N; 22H;      Nicht Cross Polo;
                               e1*2007/46*0486*..                               248                      Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     POLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 81   215/35R18 84      11A; 21B; 21N; 22H;      Nur CrossPolo;
                                                                                22I                      Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                9N           e1*2001/116*0174*.. 40 - 77      215/35R18 84                               Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         915; SC4

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
§ 22 50588*01




                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
§ 22 50588*01




                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 50588*01




                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk
                     (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die
                     Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
                34X) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur zulässig, wenn ein Mindestabstand von 5 mm
                     zwischen Reifen und Federbeinrohr der Vorderachse vorhanden ist. Dieser Abstand ist abhängig vom
                     eingebauten Federbein, die max. Betriebsbreite ist zu beachten.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 9 von 15
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.
                5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 924kg.
                71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§ 22 50588*01




                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                AF4) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen 225/45R17 auf dem
                     Rad 7Jx17 ET 38 in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom
                     Fahrzeughersteller freigegeben ist.
                SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 15
                      eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                      B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 50588*01
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SEAT
                       Fahrzeugtyp:    KJ
                       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                       Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                       Variante(n):


                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 150       y = 200            30                 VA
                             26N                   x = 150       y = 200             8                 VA
                             27H                   x = 200       y = 200             8                 HA
                             27F                   x = 200       y = 200            30                 HA
§ 22 50588*01
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 12 von 15

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SEAT
                       Fahrzeugtyp:    KJ
                       Genehm.Nr.:     e9*2007/46*3134*..
                       Handelsbez.:    IBIZA, ARONA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 150             y = 250                   VA
                             26B                      x = 200             y = 300                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 200       y = 300             8                 VA
                             26J                   x = 200       y = 300            15                 VA
                             27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
§ 22 50588*01




                             27F                   x = 250       y = 250            20                 HA
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 13 von 15

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SEAT
                       Fahrzeugtyp:    NH
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0251*..
                       Handelsbez.:    TOLEDO

                       Variante(n):    Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 385             y = 400                   VA
                             26P                      x = 335             y = 370                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             27H                   x = 290       y = 285             8                 HA
                             27F                   x = 290       y = 285            30                 HA
                             26N                   x = 385       y = 400             8                 VA
§ 22 50588*01




                             26J                   x = 385       y = 400            30                 VA
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 14 von 15

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SKODA
                       Fahrzeugtyp:    5J
                       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0291*..
                       Handelsbez.:    ROOMSTER, FABIA, PRAKTIK

                       Variante(n):    Frontantrieb, Kombilimousine, nur Fabia, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 320             y = 270                   VA
                             26P                      x = 270             y = 250                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 320       y = 270            19                 VA
                             26N                   x = 320       y = 270             8                 VA
                             27F                   x = 290       y = 310            29                 HA
§ 22 50588*01




                             27H                   x = 240       y = 260             8                 HA
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     VW
                       Fahrzeugtyp:    AW
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1783*..
                       Handelsbez.:    Polo

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250             y = 200                   VA
                             26P                      x = 200             y = 150                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 250       y = 200            25                 VA
                             26N                   x = 250       y = 200             8                 VA
                             27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
§ 22 50588*01




                             27H                   x = 250       y = 300             8                 HA