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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50588*01




                                         special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 50588                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      ETA BETA S.p.A.
                      IT-25014 Castenedolo

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      VENTI-R 18 75
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50588                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50588*01




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      29.01.2018

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0250-15-MURD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50588                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 14

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50588*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50588                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        01.02.2018
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50588*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                           Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Wuchtgewichte
                Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
                unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
                Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
                Allgemeine Reifenhinweise
                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
                Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

                Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
                Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
                Sturzwinkels zu beachten.
                Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
                bestätigen zu lassen.
                Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§ 22 50588*01




                Reifenfülldruck zu beachten ist.
                Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
                Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
                unberührt.
                Ersatzrad
                Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
                Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
                Allgemeine Radhinweise
                Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                          Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                        Stand: 29.01.2018
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                Vorderachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                       hinter der Radmitte
                                                                                                       Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 50588*01




                Hinterachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                       hinter der Radmitte
                                                                                                       Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                        Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
                26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 50588*01




                                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 9

                Fahrzeughersteller                      : CHRYSLER, FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 38
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
                5F 65,1             5F                       Ø73,06 Ø65,1               65,1    Kunststoff     675     2185    06/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 135 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     Compass
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 50588*01




                 MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 205/55R18 91                                    Allradantrieb;
                                                           215/50R18 92                                    Frontantrieb;
                                                           215/55R18 95                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/60R18 98                                    12A; 51A; 71E; 721;
                                                           225/50R18 95         11A; 245; 248              725; 73C; 74A; 74P;
                                                           225/55R18 98         11A; 245; 248              76O
                                                           235/45R18 94

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 334; 940
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 194
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 940
                                                          120 Nm für Typ : 334
                 Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                 940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J                                Schrägheck 4-türig;
                                                 77 - 177 225/40R18 92                                     Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                           74P; AGD
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 85 - 147 215/45R18 93                                   12A; 51A; 71E; 721;
                                                          225/40R18 92W                                  725; 73C; 74A; 74H;
                                                          225/45R18     51G                              74P

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89                                   Allradantrieb;
                                                          225/45R18 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R18 94          11A; 248                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                334            e3*2007/46*0318*..    70 - 103 215/45R18 89                               Frontantrieb;
                                                              225/45R18 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94                               12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
§ 22 50588*01




                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    51G                                   Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
                T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;          Limousine; Stufenheck;
                               e1*98/14*0086*..                             24J; 24M                     Schrägheck;
                T98/NB         e1*97/27*0101*..,              225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;          10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0101*..                             24J; 24M; 54A                12A; 51A; 71E; 721;
                                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                            24J; 24M; 5DW                915
                                                     62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                            24J; 24M; 5DW
                T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 24J;          Kombi;
                T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0087*..               225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24J;          12A; 51A; 71E; 721;
                                                                            24M; 54A                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24J;          915
                                                                            24M; 5DW
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                      24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 22M;                12A; 51A; 71E; 721;
                                                                      24J; 24M; 5EG                      725; 73C; 74A; 74P
                                                        225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                      24J; 24M; 5DW
                                                        225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                      24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W             11A; 248; 26P; 27H       Adam-S;
                                                      215/40R18 85              11A; 248; 26P; 27H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      225/35R18 83              11A; 248; 26P; 27H       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                S-D            e1*2001/116*0379*..   141      215/35R18 84W 11A; 22H; 22M; 24M           nur Opel Corsa D OPC;
                                                              215/40R18 85W 11A; 21P; 22H; 22M;          bis
                                                                            24M                          e1*2001/116*0379*29;
                                                              225/35R18 87  11A; 21P; 22H; 22M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            24J; 24M                     12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
§ 22 50588*01




                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                    10B; 11G; 11H; 12K;
                D/MONOCA                                 225/40R18              51G                      51A; 71E; 721; 725;
                BB
                                                         225/40R18 88           5FE                      73C; 74A; 74P
                                                         225/40R18 92

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/40R18 89                               10B; 11G; 11H; 12K;
                MONOCAB                                       225/40R18         51G                      51A; 71E; 721; 725;
                B/ V                                          225/40R18 88      5FE                      73C; 74A; 74P
                                                              225/40R18 92

                Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                                 nicht Fz schlechte
                R, VECTRA
                                              74 - 155 225/40R18 92W                                     Strassen;
                                                       225/45R18     51G; 52A                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                Z-C/S          e1*2001/116*0291*..   74 - 129 225/40R18 88W 5FE                          nicht Fz schlechte
                                                     74 - 184 225/40R18 92W                              Strassen;
                                                              225/45R18     51G; 52A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                  nicht Fz schlechte
                Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L                       Strassen;
                               e11*2001/116*0235*..
                Z18XE                                         225/45R18         11A; 22L; 51G; 52A       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W    11A; 22L; 5FE            nicht Fz schlechte
                                                      74 - 184 225/40R18 92     11A; 22L                 Strassen;
                                                      74 - 206 225/40R18 92Y    11A; 22L                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/45R18        11A; 22L; 51G; 52A       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                                 nicht Fz schlechte
                                              74 - 155 225/40R18 92W                                     Strassen;
                                                       225/45R18     51G; 52A                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
§ 22 50588*01




                Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 129 225/40R18 88W 5FE                         nicht Fz schlechte
                                                      74 - 184 225/40R18 92W                             Strassen;
                                                      74 - 206 225/40R18 92Y                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                               225/45R18     51G; 52A                    11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W 5FM                             10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18 92W QF1; 5GM                        12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                A-             e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18         51G                      Nur Zafira OPC;
                H/Monocab      e1*2007/46*0497*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                A-         e1*2001/116*0378*..        69 - 110 225/40R18 92                              10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab-                                                                               12A; 51A; 52R; 71E;
                CNG
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W 5FM                               10B; 11B; 11G; 11H;
                H/Monocab/V                              225/40R18 92W QF1; 5GM                          12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                Nur Zafira A OPC und
                AB                                                    22N; 24J; 24M                      Edition;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R18             11A; 22L; 51G            Kombi; Limousine;
                YS3F????     e4*2001/116*0065*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
§ 22 50588*01




                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18            11A; 22L; 51G            Saab 9-3; Saab 9-3
                                                                                                         Aero;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§ 22 50588*01




                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 7 von 9
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 50588*01




                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
                52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1260kg.
                71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 50588*01




                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     OPEL
                       Fahrzeugtyp:    S-D
                       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):    Adam, Adam-S

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280             y = 400                   VA
                             26P                      x = 230             y = 350                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
§ 22 50588*01




                             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
                             27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
                             27H                   x = 240       y = 240             8                 HA