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							               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER, FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                         Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               5F 65,1             5F                          Ø73,06 Ø65,1               65,1     Kunststoff      675      2185    06/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
§22 50588*02




                Verkaufsbezeichnung:     Compass
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 205/55R18         91                               Allradantrieb;
                                                          215/50R18         92                               Frontantrieb; nicht
                                                          215/55R18         95                               Hybrid;
                                                          215/60R18         98                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R18         95    11A; 245; 248              12A; 51A; 71E; 721;
                                                          225/55R18         98    11A; 245; 248              725; 73C; 74A; 74P;
                                                          235/45R18         94                               76O


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 940; 334
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 194
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 940
                                                            120 Nm für Typ : 334
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J                                   Schrägheck 4-türig;
                                                77 - 177 225/40R18 92                                        Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; AGD




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                85 - 147 215/45R18 93                                       12A; 51A; 71E; 721;
                                                         225/40R18 92W                                      725; 73C; 74A; 74H;
                                                         225/45R18     51G                                  74P

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 215/45R18 89                                      Allradantrieb;
                                                          225/45R18 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/45R18 94            11A; 248                  12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
               334            e3*2007/46*0318*..      70 - 111 215/45R18 89                                 Frontantrieb;
                                                               225/45R18 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/45R18 94                                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
§22 50588*02




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen       Auflagen zu Reifen                        Auflagen
               A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/40R18    51G                                       Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen            Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87      11A; 21B; 22B; 22L;                Limousine; Stufenheck;
                              e1*98/14*0086*..                           24J; 24M                           Schrägheck;
               T98/NB         e1*97/27*0101*..,            225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 22L;                10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0101*..                           24J; 24M; 54A                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                  62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                         24J; 24M; 5DW                      915
                                                  62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                         24J; 24M; 5DW
               T98/CNG        e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 24J;                Kombi;
               T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                          24M                                10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0087*..             225/40R18 88  11A; 21B; 22B; 24J;                12A; 51A; 71E; 721;
                                                                         24M; 54A                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                  62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24J;                915
                                                                         24M; 5DW




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                     24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 22M;                12A; 51A; 71E; 721;
                                                                     24J; 24M; 5EG                      725; 73C; 74A; 74P
                                                       225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                     24J; 24M; 5DW
                                                       225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                     24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W 11A; 248; 26P; 27H                   Adam-S;
                                                     215/40R18 85  11A; 248; 26P; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     225/35R18 83  11A; 248; 26P; 27H                   12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 141        215/35R18 84W 11A; 22H; 22M; 24M            nur Opel Corsa D OPC;
                                                            215/40R18 85W 11A; 21P; 22H; 22M;           bis
                                                                          24M                           e1*2001/116*0379*29;
                                                            225/35R18 87  11A; 21P; 22H; 22M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          24J; 24M                      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
§22 50588*02




               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                    10B; 11G; 11H; 12K;
               D/MONOCA                                 225/40R18             51G                       51A; 71E; 721; 725;
               BB
                                                        225/40R18 88          5FE                       73C; 74A; 74P
                                                        225/40R18 92

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103     215/40R18 89                                10B; 11G; 11H; 12K;
               MONOCAB                                      225/40R18         51G                       51A; 71E; 721; 725;
               B/ V                                         225/40R18 88      5FE                       73C; 74A; 74P
                                                            225/40R18 92

               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               VECTRA/CA    e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                              nicht Fz schlechte
               R, VECTRA
                                                74 - 155 225/40R18 92W                                  Strassen;
                                                         225/45R18     51G; 52A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                              nicht Fz schlechte
                                                74 - 184 225/40R18 92W                                  Strassen;
                                                         225/45R18     51G; 52A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
               VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE                  nicht Fz schlechte
               Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L                       Strassen;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                        225/45R18         11A; 22L; 51G; 52A        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 129    225/40R18 88W    11A;   22L; 5FE           nicht Fz schlechte
                                                    74 - 184 225/40R18 92     11A;   22L                Strassen;
                                                    74 - 206 225/40R18 92Y    11A;   22L                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R18        11A;   22L; 51G; 52A      12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 50588*02




               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE                                 nicht Fz schlechte
                                              74 - 155 225/40R18 92W                                    Strassen;
                                                       225/45R18     51G; 52A                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               Z-C/SW        e1*2001/116*0292*.. 74 - 129    225/40R18 88W 5FE                          nicht Fz schlechte
                                                    74 - 184 225/40R18 92W                              Strassen;
                                                    74 - 206 225/40R18 92Y                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                             225/45R18     51G; 52A                     11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W 5FM                             10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18 92W QF1; 5GM                        12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               A-            e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18         51G                       Nur Zafira OPC;
               H/Monocab     e1*2007/46*0497*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                    Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 5 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 225/40R18 92                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab-                                                                                   12A; 51A; 52R; 71E;
               CNG
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W 5FM                                   10B; 11B; 11G; 11H;
               H/Monocab/V                              225/40R18 92W QF1; 5GM                              12A; 51A; 52R; 71E;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                   Nur Zafira   A OPC und
               AB                                                     22N; 24J; 24M                         Edition;
                                                                                                            10B; 11B;    11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A;    71E; 721;
                                                                                                            725; 73C;    74A; 74P
§22 50588*02




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R18                11A; 22L; 51G             Kombi; Limousine;
               YS3F????     e4*2001/116*0065*..                                                             Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18               11A; 22L; 51G             Saab 9-3;    Saab 9-3
                                                                                                            Aero;
                                                                                                            10B; 11B;    11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A;    71E; 721;
                                                                                                            725; 73C;    74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
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               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§22 50588*02




                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 10
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsver breit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
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                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                 Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10
                      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröß e ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
               52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
§22 50588*02




               71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewicht e angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druc kmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäß ig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                    Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                    225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
§22 50588*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):     Adam, Adam-S

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 280              y = 400                  VA
                            26P                     x = 230              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 280        y = 400            25                VA
§22 50588*02




                            26N                  x = 280        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 240        y = 240            25                HA
                            27H                  x = 240        y = 240             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.