Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 50588*01
special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2
Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
ETA BETA S.p.A.
IT-25014 Castenedolo
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
VENTI-R 18 75
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§ 22 50588*01
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
29.01.2018
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0250-15-MURD/N1
Kraftfahrt-Bundesamt
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3
Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 14
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§ 22 50588*01
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
Kraftfahrt-Bundesamt
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4
Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01
Approval No. Extension No.:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 01.02.2018
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 50588*01
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§ 22 50588*01
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 50588*01
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 50588*01
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, NISSAN EUROPE (F),
Nissan International S. A., RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5C 66,1 5C Ø73,06 Ø66,1 66,1 Kunststoff 637 2327 06/15
5C 66,1 5C Ø73,06 Ø66,1 66,1 Kunststoff 675 2185 06/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
§ 22 50588*01
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.., 66 - 92 215/50R18 92 Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. 215/55R18 95 Allradantrieb;
225/50R18 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 12A; 51A; 71E; 721;
245/45R18 96 11A; 24J 725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 77E
SD e2*2001/116*0314*.., 63 - 92 215/50R18 92 11A; 24J; 248 Duster bis MJ2017;
e2*2007/46*0030*.. 215/55R18 95 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
225/50R18 95 11A; 24M; 241; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71E; 721;
245/45R18 96 11A; 24M; 241; 246 725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T32 (Serie Kegelbund)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : V10; S14; T30; T31; J10; V37; Z51; C13; Z50; F15; P12
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : J11; (Produktion UNITED KINGDOM)
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : S14
108 Nm für Typ : P12; T30; T31; T32
110 Nm für Typ : V10; Z50; Z51
113 Nm für Typ : C13; J10; J11
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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118 Nm für Typ : F15
130 Nm für Typ : F15
140 Nm für Typ : V37 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: INFINITI Q50, Q60
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V37 e13*2007/46*1378*.. 125 - 225 225/50R18 95 11A; 12A; 27H erhöhtes
Anzugsmoment
225/60R18 100 11A; 12A; 27H; 54A 140 Nm; INFINITI Q50;
235/45R18 98 12Q Limousine;
235/50R18 97 11A; 12A; 248; 26P; Allradantrieb;
27H Heckantrieb;
235/55R18 100 11A; 12A; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 51A; 71E; 721; 725;
245/45R18 100 11A; 12A; 27H 73C; 74A; 74P; 740;
245/50R18 100 11A; 12A; 245; 248; 75I; 76O; 77E; 83F
26P; 27F
255/50R18 102 11A; 12A; 24J; 24M;
26B; 27F
Verkaufsbezeichnung: JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.. 69 - 147 225/40R18 88 Schrägheck; 4-türig;
225/45R18 91 Frontantrieb;
§ 22 50588*01
81 - 147 235/45R18 94 11A; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 270 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 77E
F15 e11*2007/46*0132*.. 140 - 157 215/45R18 89 Allradantrieb;
215/50R18 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 88 11A; 26P 12A; 51A; 71E; 721;
225/45R18 91 11A; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
235/45R18 94 11A; 26P 75I; 77E
245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 225/40R18 88 11A; 22I; 22M; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MURANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z50 e1*2001/116*0298*.. 172 225/65R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R18 103 12K; 51A; 71E; 721;
255/55R18 105 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Z51 e1*2001/116*0478*.. 140 - 188 235/60R18 103 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/65R18 106 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
255/55R18 105 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71E; 721;
255/60R18 108 11A; 24J; 244 725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 77E
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Seite: 3 von 20
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 225/40R18 88 Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: NISSAN Qashqai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J11 e11*2007/46*0963*.. 81 - 120 215/50R18 92 Allradantrieb;
215/55R18 95 Frontantrieb;
235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/55R18 51G Nissan Qashqai kurz;
235/45R18 94 Nissan Qashqai +2
(lang); Allradantrieb;
Frontantrieb;
§ 22 50588*01
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 235/45R18 94 Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 235/45R18 94 Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 12A; 51A; 573; 71E;
110 - 127 225/55R18 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 77E
T32 e13*2007/46*1456*.. 96 - 130 225/60R18 100 12R Allradantrieb;
235/55R18 100 12O Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
77E
Verkaufsbezeichnung: NISSAN 200SX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S14 e1*93/81*0012*.. 147 225/40R18 88 11A; 22J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Seite: 4 von 20
Verkaufsbezeichnung: PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 205/40R18 86 Frontantrieb;
205/45R18 86 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R18 89 725; 73C; 74A; 74P;
225/40R18 88 11A; 246; 26P 75I; 77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Y; RZG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JZ; R; RFB; RFE; Z; RFD; SR
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : RFC; T
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : RFC
105 Nm für Typ : R; SR
§ 22 50588*01
108 Nm für Typ : RZG; Y
110 Nm für Typ : RFE
130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; RFB; RFD; Z erhöhtes
Anzugsmoment
155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/40R18 86 11A; 24J; 24M; 27H Clio 4 ab Mj. 2012;
215/35R18 84W 11A; 24J; 24M; 26P; Schrägheck; Clio RS;
27F Clio RS TROPHY;
215/40R18 85 11A; 24J; 24M; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F 12A; 51A; 71E; 721;
225/35R18 83W 11A; 24J; 244; 247; 725; 73C; 74A; 74P;
26P; 27F 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: ESPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFC e2*2007/46*0470*.. 96 - 147 235/60R18 103 124 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 75I;
76O; 77E
Verkaufsbezeichnung: KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/50R18 92 Allradantrieb;
225/50R18 95 Frontantrieb;
235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Verkaufsbezeichnung: KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RZG e11*2007/46*3255*.. 96 - 130 225/60R18 100 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R18 100 12O 12A; 51A; 71E; 721;
235/60R18 103 12A 725; 73C; 74A; 74P;
245/55R18 103 12A 75I; 76O; 77E
255/50R18 102 12A
Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/55R18 98 Allradantrieb;
235/50R18 97 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 215/45R18 93 erhöhtes
Anzugsmoment
81 - 127 225/40R18 92 155 Nm; Latitude
225/45R18 95 (Stufenheck);
81 - 177 235/45R18 94W 11A; 26P; 54F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 131 225/40R18 92W erhöhtes
§ 22 50588*01
Anzugsmoment
81 - 175 225/40R18 92Y 155 Nm; Coupe;
225/45R18 51G Frontantrieb;
Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 75I; 77E
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 131 225/40R18 92W 5GM erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0012*.. 81 - 175 225/40R18 92Y 5GM 155 Nm; Kombi;
225/45R18 51G Schrägheck;
Frontantrieb; nicht
Allradlenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 75I
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/50R18 92 11A; 24J; 24M Duster ab MJ2017;
215/55R18 95 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
225/50R18 95 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 92 215/50R18 92 Duster bis MJ2017;
215/55R18 95 Allradantrieb;
225/50R18 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 12A; 51A; 71E; 721;
245/45R18 96 11A; 24J 725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 77E
SR e2*2001/116*0323*.. 63 - 92 215/50R18 92 11A; 24J; 248 Duster bis MJ2017;
215/55R18 95 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
225/50R18 95 11A; 24M; 241; 246 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71E; 721;
245/45R18 96 11A; 24M; 241; 246 725; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 77E
Verkaufsbezeichnung: Megane
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 97 215/40R18 89 11A; 26N; 26P Kombi;
66 - 151 225/40R18 91 11A; 26B; 26N; 27H Schräghecklimousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 77E
§ 22 50588*01
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 118 225/40R18 92 11A; 22B erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0011*.. 225/45R18 95 11A; 21P; 22B 130 Nm; Scenic; Grand
235/45R18 94 11A; 21P; 22B; 248 Scenic; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 75I; 77E
JZ e2*2001/116*0379*.. 81 - 97 225/40R18 92 11A; 27B erhöhtes
Anzugsmoment
225/45R18 95 11A; 26P; 27B 130 Nm; Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 248; 26P; 27B J-Cross; X-Mod;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 75I; 77E
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 63 - 132 225/40R18 88W 130 Nm; Schrägheck; 4-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 215/40R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
63 - 132 225/40R18 88W 130 Nm; Coupe; 2-
türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 132 215/40R18 89W erhöhtes
Anzugsmoment
225/40R18 92 130 Nm; Cabrio;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
§ 22 50588*01
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 215/45R18 89 erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 248 130 Nm; Fluence
225/45R18 91 11A; 248 (Stufenheck); 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 162 215/40R18 89 11A; 22M erhöhtes
Anzugsmoment
e2*2007/46*0010*.. 225/40R18 88W 11A; 22H; 22L 130 Nm; Kombi;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740
Verkaufsbezeichnung: Talisman
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RFD e11*2007/46*2969*.. 81 - 96 215/45R18 89 Kombi; Limousine;
215/50R18 92 11A; 26P Frontantrieb;
215/55R18 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
81 - 147 225/45R18 95 12A; 51A; 71E; 721;
225/50R18 95 11A; 248; 26N; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
235/45R18 94 11A; 26P 75I; 76O; 77E
235/50R18 97 11A; 248; 26B; 26N;
27H
245/45R18 96 11A; 248; 26N; 26P
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 50588*01
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22J) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 50588*01
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 50588*01
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
§ 22 50588*01
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
83F) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
335x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50588*01
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: C13
Genehm.Nr.: e9*2007/46*3086*..
Handelsbez.: PULSAR
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 380 VA
26P x = 250 y = 330 VA
27B x = 300 y = 320 HA
27I x = 250 y = 270 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 50588*01
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 380 8 VA
26N x = 300 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 320 8 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: V37
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1378*..
Handelsbez.: INFINITI Q50, Q60
Variante(n): Heckantrieb, INFINITI Q50, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 400 y = 310 VA
26P x = 370 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 400 y = 310 14 VA
26N x = 400 y = 310 8 VA
27F x = 300 y = 340 30 HA
§ 22 50588*01
27H x = 300 y = 340 8 HA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: NISSAN
Fahrzeugtyp: F15
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0132*..
Handelsbez.: JUKE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 400 VA
26P x = 250 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 400 20 VA
26N x = 300 y = 400 8 VA
27F x = 300 y = 400 20 HA
§ 22 50588*01
27H x = 300 y = 400 8 HA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: R
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*..
Handelsbez.: CLIO, CAPTUR
Variante(n): Frontantrieb, nur Clio RS, nur Clio 4 ab Mj. 2012, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 375 y = 310 VA
26P x = 325 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 375 y = 310 20 VA
26N x = 375 y = 310 8 VA
27F x = 265 y = 230 25 HA
§ 22 50588*01
27H x = 265 y = 230 8 HA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFB
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*..
Handelsbez.: Megane
Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 260 VA
26P x = 240 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 260 8 VA
26J x = 290 y = 260 30 VA
27H x = 270 y = 330 8 HA
§ 22 50588*01
27F x = 270 y = 330 30 HA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: T
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0363*..
Handelsbez.: LAGUNA, LATITUDE
Variante(n): Frontantrieb, Latitude (Stufenheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 360 y = 360 VA
26P x = 310 y = 310 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 360 y = 360 13 VA
26N x = 360 y = 360 8 VA
27F x = 375 y = 360 22 HA
§ 22 50588*01
27H x = 375 y = 360 8 HA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: JZ
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0379*..
Handelsbez.: MEGANE SCENIC
Variante(n): J-Cross, X-Mod
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 335 VA
26B x = 350 y = 385 VA
27I x = 350 y = 325 HA
27B x = 400 y = 375 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 385 10 VA
§ 22 50588*01
27H x = 400 y = 375 10 HA
27F x = 400 y = 375 10 HA
26N x = 350 y = 385 10 VA
Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: VENTI-R 18 75
Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018
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Seite: 20 von 20
Fahrzeug:
Hersteller: RENAULT
Fahrzeugtyp: RFD
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2969*..
Handelsbez.: Talisman
Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Limousine, nicht Allradlenkung
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 270 VA
26P x = 240 y = 220 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 270 8 VA
26J x = 290 y = 270 30 VA
27H x = 290 y = 320 8 HA
§ 22 50588*01
27F x = 290 y = 320 27 HA