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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50588*01




                                         special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 50588                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      ETA BETA S.p.A.
                      IT-25014 Castenedolo

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      VENTI-R 18 75
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50588                     Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50588*01




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      29.01.2018

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0250-15-MURD/N1
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50588                    Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 14

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50588*01




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                       essential systems - are met.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50588                      Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                       Extension No.:

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        01.02.2018
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 50588*01




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                           Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Wuchtgewichte
                Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
                unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
                Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
                Allgemeine Reifenhinweise
                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
                maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
                Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

                Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
                Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
                Sturzwinkels zu beachten.
                Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
                bestätigen zu lassen.
                Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
§ 22 50588*01




                Reifenfülldruck zu beachten ist.
                Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
                Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
                unberührt.
                Ersatzrad
                Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
                Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
                Allgemeine Radhinweise
                Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                          Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                        Stand: 29.01.2018
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                Vorderachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                       hinter der Radmitte
                                                                                                       Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§ 22 50588*01




                Hinterachse
                Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte           Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                       hinter der Radmitte
                                                                                                       Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                        Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
                26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§ 22 50588*01




                                                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                       von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)      (mm)      datum
                5C1 60,1            5C1                      Ø73,06 Ø60,1               60,1    Kunststoff     666     2217     06/15
                5C1 60,1            5C1                      Ø73,06 Ø60,1               60,1    Kunststoff     675     2185     06/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : JT; GY; FR
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : JY; (Kegelbund)
§ 22 50588*01




                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                          Typ : FY; LY; JY; EY
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                                          100 Nm für Typ : JY
                                                          110 Nm für Typ : JT
                                                          140 Nm für Typ : FR
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88      215/40R18 85                                 Allradantrieb;
                                                              215/45R18 89                                 Frontantrieb;
                                                              225/40R18 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/45R18 91                                 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

                Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                    2-türig; 4-türig;
                                                          235/50R18 97                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/55R18 100                                    12A; 51A; 71E; 721;
                                                          245/50R18 100                                    725; 73C; 74A; 74P
                                                          255/50R18 102 11A; 24J

                Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FR           e4*2007/46*0142*.. 131           235/45R18         51G                        Allradantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 74P; 76T
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/40R18 85                              Allradantrieb;
                                                               215/45R18 89                              Frontantrieb;
                                                               225/40R18 88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/45R18 91                              12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/45R18 89     Schrägheck               Stufenheck;
                                                               215/45R18 89     Stufenheck; 11A; 24J     Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   205/45R18 86                              Stufenheck;
                                                               215/40R18 85     11A; 24J                 Frontantrieb;
                                                               225/35R18 83     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/40R18 88     11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/45R18 86                                     bis
§ 22 50588*01




                                                        215/40R18 89            11A; 26N                 e4*2007/46*0779*03;
                                                        215/45R18 89            11A; 26N                 Schräghecklimousine;
                                                        225/40R18 88            11A; 26N; 27H            Allradantrieb;
                                                        225/45R18 91            11A; 26N; 27H            Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                JY             e4*2007/46*0779*..    82 - 103 215/45R18 89                               ab
                                                                                                         e4*2007/46*0779*04;
                                                               225/45R18 91     11A; 27I                 Schräghecklimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     VITARA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89                                    Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                                          104 Nm für Typ : V3
                                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                          135 Nm für Typ : T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                          140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W                                erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                          115 Nm; bis
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
                1
                                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740
                E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   205/45R18 90                               erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
§ 22 50588*01




                E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               215/40R18 89                               115 Nm; bis
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                225/40R18 88                               e11*2001/116*0305*13;
                1
                E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE                 erhöhtes
                               e11*98/14*0110*..                                                         Anzugsmoment
                                                              225/40R18 92      11A; 24M                 135 Nm; Kombi;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18           Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                                51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                                         135 Nm; bis
                                                              225/40R18 92      51J                      e11*2001/116*0206*09;
                                                                                                         Cabrio; Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; 76T

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89                                 ab
                                                            225/40R18 88W                                e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              225/45R18         51G                      135 Nm; Limousine;
                                                              235/45R18 94                               Frontantrieb;
§ 22 50588*01




                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 740
                T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              225/45R18         51G                      135 Nm; Kombi;
                                                              235/45R18 94                               Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 22B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                               e6*98/14*0085*..                                                          12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85      205/55R18 91                               erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                M)                                            215/50R18 92      11A; 26P                 140 Nm; Allradantrieb;
                AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            215/55R18 95      11A; 26P                 Frontantrieb;
                M)-TMG                                        225/50R18 95      11A; 26N; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94      11A; 26P                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                              235/50R18 97      11A; 245; 26B; 26N;      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                27I                      740
                                                              245/45R18 96      11A; 26N; 26P; 27I
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/45R18 89                                  12A; 51A; 71E; 721;
                                                           225/40R18 91                                  725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97                                  bis
                                                           235/55R18            51G                      e6*2001/116*0105*08;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
                XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 225/55R18 98      12A                      erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..              225/60R18 100 12A                         135 Nm; ab
                M)                                   110 - 114 235/55R18     12T; 51G                    e6*2001/116*0105*09;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71E; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
§ 22 50588*01




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 50588*01




                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
§ 22 50588*01




                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                      beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
§ 22 50588*01
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:    JY
                       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
                             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
                             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
§ 22 50588*01
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:    JY
                       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                       Variante(n):    ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 260                   VA
                             26P                      x = 250             y = 210                   VA
                             27B                      x = 330             y = 400                   HA
                             27I                      x = 280             y = 360                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 260             5                 VA
§ 22 50588*01




                             26J                   x = 300       y = 260             5                 VA
                             27H                   x = 330       y = 400             8                 HA
                             27F                   x = 330       y = 400            25                 HA
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 12

                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             27B                      x = 300             y = 300                   HA
                             27I                      x = 250             y = 250                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
§ 22 50588*01




                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                Gutachten 366-0250-15-MURD/N1
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
                zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
                Antragsteller: ETA BETA S.P.A.                                   Stand: 29.01.2018
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             27B                      x = 300             y = 300                   HA
                             27I                      x = 250             y = 250                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
§ 22 50588*01




                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA