Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 12

               Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                         Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               5C1 60,1            5C1                         Ø73,06 Ø60,1               60,1     Kunststoff      666      2217    06/15
               5C1 60,1            5C1                         Ø73,06 Ø60,1               60,1     Kunststoff      675      2185    06/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : GY; JT; FR
§22 50588*02




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : LY; JY; FY
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JY; (Kegelbund_)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : EY
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                                            100 Nm für Typ : JY
                                                            110 Nm für Typ : JT
                                                            140 Nm für Typ : FR
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/40R18         85                               Allradantrieb;
                                                          215/45R18         89                               Frontantrieb;
                                                          225/40R18         88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R18         91                               12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18         100                              2-türig; 4-türig;
                                                          235/50R18         97                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/55R18         100                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                          245/50R18         100                              725; 73C; 74A; 74P
                                                          255/50R18         102   11A; 24J




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FR           e4*2007/46*0142*..  131         235/45R18         51G                       Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76T

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99     215/40R18   85                              Allradantrieb;
                                                            215/45R18   89                              Frontantrieb;
                                                            225/40R18   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R18   91                              12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    205/45R18   86                              Stufenheck;
                                                            215/40R18   85    11A; 24J                  Frontantrieb;
                                                            225/35R18   83    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R18   88    11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               GY            e4*2001/116*0124*.. 79 - 88    215/45R18 89      Schrägheck                Stufenheck;
                                                            215/45R18 89      Stufenheck; 11A; 24J      Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
§22 50588*02




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/45R18 86                                     bis
                                                       215/40R18 89           11A;   26N                e4*2007/46*0779*03;
                                                       215/45R18 89           11A;   26N                Schräghecklimousine;
                                                       225/40R18 88           11A;   26N; 27H           Allradantrieb;
                                                       225/45R18 91           11A;   26N; 27H           Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               JY            e4*2007/46*0779*..   75 - 103 215/45R18 89                                 ab
                                                                                                        e4*2007/46*0779*04;
                                                            225/45R18 91      11A; 27I                  Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                                   Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     VITARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LY           e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/45R18 89                                        Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                                            104 Nm für Typ : V3
                                                            115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                            erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                            135 Nm für Typ : T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                            140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     AURIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 50588*02




               E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97        205/45R18 90                                erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
               E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                  215/40R18 89                                115 Nm; bis
               E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                   225/40R18 88                                e11*2001/116*0305*13;
               1
               E15UTN(a)  e11*2007/46*0019*..                                                               2-türig; 4-türig;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            740
               E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W                                  erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
               E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                              115 Nm; bis
               E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                               e11*2001/116*0305*13;
               1
                                                                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            740




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
               XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 24M; 5FE                 erhöhtes
                             e11*98/14*0110*..                                                          Anzugsmoment
                                                             225/40R18 92     11A; 24M                  135 Nm; Kombi;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        740

               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18 92       YDM                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                                                                        135 Nm; bis
                                                                                                        e11*2001/116*0206*09;
                                                                                                        Cabrio; Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        740; 76T
§22 50588*02




               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
               T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89                                 ab
                                                           225/40R18 88W                                e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               T27           e11*2001/116*0331*.. 91 - 130   225/40R18 92                               erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                             225/45R18        51G                       135 Nm; Limousine;
                                                             235/45R18 94                               Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 740
               T27           e11*2001/116*0331*.. 91 - 130   225/40R18 92                               erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                             225/45R18        51G                       135 Nm; Kombi;
                                                             235/45R18 94                               Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
               V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 22B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*98/14*0085*..                                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 12

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 112 205/55R18 91                                   erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               M)                                           215/50R18   92    11A;   26P                140 Nm; Allradantrieb;
               AX1T(EU,      e13*2007/46*1765*..            215/55R18   95    11A;   26P                Frontantrieb;
               M)-TMG                                       225/50R18   95    11A;   26N; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R18   94    11A;   26P                12A; 51A; 71E; 721;
                                                            235/50R18   97    11A;   245; 26B; 26N;     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              27I                       740
                                                            245/45R18 96      11A;   26N; 26P; 27I

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/45R18 89                                  12A; 51A; 71E; 721;
                                                          225/40R18 91                                  725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97                                  bis
                                                          235/55R18           51G                       e6*2001/116*0105*08;
§22 50588*02




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               XA3(a)        e6*2001/116*0105*.. 91 - 114   225/55R18 98      12A                       erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
               XA4(EU,       e6*2007/46*0166*..              225/60R18 100    12A                       135 Nm; ab
               M)                                  110 - 114 235/55R18        12T; 51G                  e6*2001/116*0105*09;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71E; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 740


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 12
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§22 50588*02




               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrz eughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegun g, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Di e
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 12
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
§22 50588*02




                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 12
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               YDM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R18
§22 50588*02




                                   Hinterachse:                        225/40R18.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 12


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     JY
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:     SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

                      Variante(n):     ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 330              y = 400                  HA
                            27I                     x = 280              y = 360                  HA
                            26B                     x = 300              y = 260                  VA
                            26P                     x = 250              y = 210                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 50588*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 260             5                VA
                            26J                  x = 300        y = 260             5                VA
                            27H                  x = 330        y = 400             8                HA
                            27F                  x = 330        y = 400            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:    JY
                      Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                      Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS

                      Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            26                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            24                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA
§22 50588*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 50588*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 250             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 50588*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 250            30                HA
                            27H                  x = 300        y = 250             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.