Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7,5 J x 18 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 50588*01 special wheels for passenger cars 7,5 J x 18 H2 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: ETA BETA S.p.A. IT-25014 Castenedolo 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: VENTI-R 18 75 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification § 22 50588*01 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 29.01.2018 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0250-15-MURD/N1 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 14 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 50588*01 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 50588 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No.: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 01.02.2018 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 50588*01 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen § 22 50588*01 Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J § 22 50588*01 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1.a. ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H § 22 50588*01 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5C1 64,1 5C1 Ø73,06 Ø64,1 64,1 Kunststoff 666 2217 06/15 5C1 64,1 5C1 Ø73,06 Ø64,1 64,1 Kunststoff 675 2185 06/15 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU § 22 50588*01 110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1 Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CG2 e6*95/54*0049*.. 147 225/40R18 88W 11A; 22M; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W 10B; 11B; 11G; 11H; CL9 e6*2001/116*0092*.. 12A; 51A; 71E; 721; CN1 e6*2001/116*0096*.. 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W 10B; 11B; 11G; 11H; CM2 e6*2001/116*0094*.. 12A; 51A; 71E; 721; CN2 e6*2001/116*0097*.. 725; 73C; 74A; 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91 Kombi; Frontantrieb; CW2 e6*2001/116*0121*.. 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; CW3 e6*2001/116*0122*.. 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 92 - 134 225/40R18 88 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/40R18 89 51J e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/40R18 88 nur bis e11*2001/116*0256*06; nur bis e11*2001/116*0257*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89 11A; 26P ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 225/35R18 87W 11A; 26P; 5ET e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/40R18 88W 11A; 26P ab e11*2001/116*0256*07; ab e11*2001/116*0257*06; CIVIC TOURER; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; § 22 50588*01 74P Verkaufsbezeichnung: CR-Z Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 205/40R18 82 2-türig; Frontantrieb; 215/35R18 80 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R18 85 11A; 21P 12A; 51A; 71E; 721; 225/35R18 83 11A; 21P 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 225/35R18 87 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; CL4 e11*98/14*0166*.. 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91 Stufenheck; CU2 e6*2001/116*0114*.. 235/45R18 94 Frontantrieb; CU3 e6*2001/116*0115*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 5EG; 51J 12A; 51A; 71E; 721; 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 24M; 725; 729; 73C; 74A; 51J 74P 225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 24M Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J 12A; 51A; 71E; 721; 225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 24M 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD8 e11*98/14*0190*.. 110 235/45R18 94 ab e11*98/14*0190*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100 bis RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/50R18 97 e11*2001/116*0301*05; RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/55R18 100 bis 245/50R18 100 11A; 24J e11*2001/116*0302*05; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P; § 22 50588*01 76O RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100 ab RE6 e11*2001/116*0302*.. e11*2001/116*0301*06; ab e11*2001/116*0302*06; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/45R18 86 5EM 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 205/45R18 90 12A; 51A; 71E; 721; BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/40R18 85 5EG 725; 73C; 74A; 74P 215/40R18 89 225/40R18 88 5FE 225/40R18 92 Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 96 215/50R18 92 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 225/45R18 91 11A; 24J; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71E; 721; 245/45R18 96 11A; 24J; 248; 26B; 725; 73C; 74A; 74P; 26N 77E Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird § 22 50588*01 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, § 22 50588*01 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen § 22 50588*01 Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RU Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 225 y = 250 HA 27B x = 275 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 50588*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA 27H x = 275 y = 300 8 HA 27F x = 275 y = 300 15 HA Gutachten 366-0250-15-MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588 zu V.1. ANLAGE: 11 Radtyp: VENTI-R 18 75 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 29.01.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 50588*01 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA