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							               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                   Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 18.09.2023
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5J X 18 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                         Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               5C1 64,1            5C1                         Ø73,06 Ø64,1               64,1     Kunststoff      666      2217    06/15
               5C1 64,1            5C1                         Ø73,06 Ø64,1               64,1     Kunststoff      675      2185    06/15
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
§22 50588*02




                                                            CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2;
                                                            FN3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                                            110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
                CG2          e6*95/54*0049*..  147    225/40R18 88W 11A; 22M; 24C; 24D                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/40R18 88W                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                CL9          e6*2001/116*0092*..                                                             12A; 51A; 71E; 721;
                CN1          e6*2001/116*0096*..                                                             725; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/40R18 88W                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                CM2          e6*2001/116*0094*..                                                             12A; 51A; 71E; 721;
                CN2          e6*2001/116*0097*..                                                             725; 73C; 74A; 74P
                CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/45R18 91                                      Kombi; Frontantrieb;
                CW2          e6*2001/116*0121*..           235/45R18 94                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                CW3          e6*2001/116*0122*..                                                             12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88                                   CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 215/40R18 85W 5EG; 51J                        nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/40R18 89  51J                             e11*2001/116*0255*06;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/40R18 88                                  nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                        nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               FK1           e11*2001/116*0255*.. 73 - 110   215/40R18 89  11A; 26P                     ab
               FK2           e11*2001/116*0256*..            225/35R18 87W 11A; 26P; 5ET                e11*2001/116*0255*07;
               FK3           e11*2001/116*0257*..            225/40R18 88W 11A; 26P                     ab
                                                                                                        e11*2001/116*0256*07;
§22 50588*02




                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                        CIVIC TOURER;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89      205/40R18   82                             2-türig; Frontantrieb;
                                                             215/35R18   80   11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R18   85   11A; 21P                  12A; 51A; 71E; 721;
                                                             225/35R18   83   11A; 21P                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CL3          e11*98/14*0165*.. 113   225/35R18 87              11A; 21P; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
               CL4          e11*98/14*0166*..                                 24M                       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               CU1           e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/45R18 91                                 Stufenheck;
               CU2           e6*2001/116*0114*..           235/45R18 94                                 Frontantrieb;
               CU3           e6*2001/116*0115*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;                 10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..                    5EG; 51J                            12A; 51A; 71E; 721;
                                                      215/40R18 89  11A; 21P; 22I; 24M;                 725; 729; 73C; 74A;
                                                                    51J                                 74P
                                                      225/40R18 88  11A; 21P; 22I; 24M
               FN2          e11*2001/116*0306*.. 148  215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 24M;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    51J                                 12A; 51A; 71E; 721;
                                                      225/40R18 88  11A; 21P; 22I; 24M                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RD8          e11*98/14*0190*.. 110            235/45R18 94                               ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        235/45R18 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100                               bis
               RE6           e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97                                e11*2001/116*0301*05;
               RE7           e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100                               bis
§22 50588*02




                                                             245/50R18 100    11A; 24J                  e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76O
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   225/60R18 100                              ab
               RE6           e11*2001/116*0302*..                                                       e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76O

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/45R18   86   5EM                       10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..              205/45R18   90                             12A; 51A; 71E; 721;
               BE5          e6*2001/116*0104*..              215/40R18   85   5EG                       725; 73C; 74A; 74P
                                                             215/40R18   89
                                                             225/40R18   88   5FE
                                                             225/40R18   92




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 215/50R18    92    11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb;
                                                           225/45R18    91    11A; 24J; 26P             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R18    94    11A; 24J; 248; 26P        12A; 51A; 71E; 721;
                                                           245/45R18    96    11A; 24J; 248; 26B;       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                              26N                       77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 50588*02




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 50588*02




               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 11                                                Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1030kg.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1060kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 50588*02




                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK1
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 50588*02




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 15-00412-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50588
               zu V.1. ANLAGE: 11                                               Radtyp: VENTI-R 18 75
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 18.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RU
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:     HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 275              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            27I                     x = 225              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 50588*02




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 300            25                VA
                            27H                  x = 275        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 275        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.