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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0571-A03-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2
                                  bzw. EH2+ Typ VENTI-RP 19 85
Fertiger/Zulieferer               ETA BETA s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 6

Hersteller                        MB Design GmbH & Co.KG
                                  Im Steinigen Graben 18
                                  63571 Gelnhausen
                                  QM Nr.: 01 06 004

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            VENTI-R
Typ                               VENTI-RP 19 85
Radgröße                          8,5Jx19H2 bzw. EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
5A           VENTI-RP 19 85 5A / Ø78,1-Ø57,1        5/100/57,1         32        760    2260

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                 ETA BETA
Radtyp und Ausführung             Venti-RP 19 85 ...(s.o.)
Radgröße                          8,5Jx19H2 bzw. EH2+
Einpresstiefe                     ET ...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   30
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      120                   -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der Qualilab s.r.l. unter der Gutachten Nr.
393-QL14-R01 ver.0-A00-V00 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Chrysler
                                  Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            14-0571-A03-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2
                                  bzw. EH2+ Typ VENTI-RP 19 85
Fertiger/Zulieferer               ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A3                 66-132         215/35R19   K1c K2b K41 K44 K46 T85            0A1 A02 A04
8L                      66-132         225/35R19   K1c K2b K41 K44 K46 L02 T84 T88    A05 A08 A09
e1*95/54*0042*..,       66-132         235/35R19   G01 K1c K2b K41 K44 K46 L02 T87    A12 A14 A18
e1*98/14*0042*..                                   T88                                Au5 K45 S01
Audi A3 S3              154-180        225/35R19   L02 T88                            0A1 A02 A04
8L                                                                                    A05 A08 A09
e1*98/14*0042*..                                                                      A12 A14 A18
                                                                                      R21 S01
Audi TT                 110-180        225/35R19   K1a K2b K46 L02 T84 T88            0A1 A02 A04
8N                      110-180        235/35R19   G01 K1a K2b K46 K90 L02            A05 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                                                       A12 A14 A18
2001/116*                                                                             Cbo Cpe K56
0089, 0247*..                                                                         R21 S01
Audi TT 3,2             184            225/35R19   K1a K2b K46 K56 L02 T88            0A1 A02 A04
8N                      184            235/35R19   G01 K1c K2b K46 K56 K90 L02 T87    A05 A08 A09
e1*2001/116*0089*..                                T88                                A12 A14 A18
                                                                                      Cbo Cpe R21
                                                                                      S01
Chrysler PT Cruiser     85-164         225/35R19   K1c K2c K44 T84 T88                0A1 A02 A04
PT                                                                                    A05 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                     A12 A14 A18
- mit Handschaltung                                                                   B02 Cbo Flh
                                                                                      S02
Chrysler PT Cruiser     100-110        225/35R19   K1c K2c K44 L02 T84 T88            0A1 A02 A04
PT                                                                                    A05 A08 A09
e11*98/14*0058*..                                                                     A12 A14 A18
- mit Automatik-Getr.                                                                 B02 Cbo Flh
                                                                                      S02
Chrysler Sebring        104-149        225/35R19   K1c K2c K42 K56 T88                0A1 A02 A04
JR                      104-149        235/35R19   K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87 T88    A05 A08 A09
e11*98/14*0138*..                                                                     A12 A14 A18
- Cabrio                                                                              B02 Cbo S02
Chrysler Sebring        104-149        225/35R19   K15 K1c K2c K42 K56 T88            0A1 A02 A04
JR                      104-149        235/35R19   K15 K1c K2c K42 K45 K56 L02 T87    A05 A08 A09
e11*98/14*0138*..                                  T88                                A12 A14 A18
- Limousine                                                                           B02 Lim S02
Seat Leon Cupra R       154,165        225/35R19   K41 K44 K45 K46 K56 L02 T84        0A1 A02 A04
1M                      154,165        235/35R19   G01 K41 K44 K45 K46 K56 L02        A05 A08 A09
e9*98/14*0026*..                                                                      A12 A14 A18
                                                                                      Flh K1c K2c
                                                                                      S01
Seat Toledo / Leon      50-150         215/35R19   K2b K41 K46 K56 T85                0A1 A02 A04
1M                      50-154         225/35R19   K2c K41 K46 K56 L02 T84 T88        A05 A08 A09
e9*97/27*0026*..,       50-154         235/35R19   G01 K2c K41 K46 K56 L02 T87 T88    A12 A14 A18
e9*98/14*0026*..                                                                      Au5 Flh K1c
                                                                                      K44 K45 Lim
                                                                                      Se4 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0571-A03-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2
                                bzw. EH2+ Typ VENTI-RP 19 85
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                     Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Octavia (I)      44-132        215/35R19    K1c K2c K41 K44 K46 K56 T85          0A1 A02 A04
1U                     44-132        225/35R19    K1c K2c K41 K44 K45 K46 K56 L02      A05 A08 A09
e11*95/54*0066*..;                                T84 T88                              A12 A14 A18
e11*2001/116*0066*;                                                                    Au5 Car Lim
e11*2007/46*0011*..                                                                    S01
VW Beetle, -/Cabrio    55-125        215/35R19    K1c K2c K41 K42 K45 K46 R37 T85      0A1 A02 A04
9C, 1Y                 55-125        225/35R19    K1c K2c K41 K42 K45 K46 K90 L02      A05 A08 A09
e1*97/27,98/14,                                   T84 T88                              A12 A14 A18
2001/116*0106*..,                                                                      Au5 Cbo Flh
e1*2001/116*0205*..                                                                    S01
VW Golf (IV), Bora     50-150        215/35R19    K1c K2b K41 K44 K45 K46 R37 T85      0A1 A02 A04
1J                     50-177        225/35R19    K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02 T84      A05 A08 A09
e1*96/79, 98/14,                                  T88                                  A12 A14 A18
2001/116*0071*..       50-177        235/35R19    G01 K1c K2b K41 K44 K45 K46 L02      Au5 Car Flh
                                                                                       K56 R21 S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         14-0571-A03-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2
                               bzw. EH2+ Typ VENTI-RP 19 85
Fertiger/Zulieferer            ETA BETA s.p.a.

                                                                                      Seite 4 von 6

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Au5    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremssattel-Typ "FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser
256 mm an Achse 1.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K15    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0571-A03-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2
                                bzw. EH2+ Typ VENTI-RP 19 85
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 6

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Se4    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung
mit Bremsscheibendurchmesser 323x28 mm an Achse 1.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          14-0571-A03-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2
                                bzw. EH2+ Typ VENTI-RP 19 85
Fertiger/Zulieferer             ETA BETA s.p.a.

                                                                                           Seite 6 von 6

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in 25020 Capriano del Colle (BS) vom 01.08.2013
bis 29.10.2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 11. Juli 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Die Ausführung 5x120 5G / 5G1 / 5G2 / 5G3 wird mit der Humpform EH2+ gefertigt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 11. Juli 2014




Schmidt                                                                         00214015.DOC




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