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							               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                    Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                       Stand: 09.10.2023
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               Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X19H2/EH2+          Einpreßtiefe (mm)       : 33
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5G                  5G                         ohne                        72,6                     800      2260    03/14
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
§22 50873*03




                                                            für Typ : 187; 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : ZR; 390X; 182; 390L; Z89; 3L; 560X; 187; 346L; 346C; 3C;
                                                            346R; 346K; 3K; 392C; 3K-N1; 1C; Z85
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3, BMWX4)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 1K4; 1K2; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 3-V; 3C; 1C; UKL-C/X; UKL/X; 5K; 5L; UKL-N1; K-N1
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : X83
               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R
                                                            120 Nm für Typ : ZR; Z85; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
                                                            390L; 390X; 392C; 560X
                                                            120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                                            120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
                                                            140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 1C; 3C; 3-V;
                                                            5K; 5L
                                                            140 Nm ( Nur BMW X3, BMWX4 ) für Typ : X-N1; X3
                                                            140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
                                                            3L



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W          GA4; 57E                Nur BMW X1;
                                                         225/40R19 93           11A; 248                Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        744

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W           GA4; 57E                Nur BMW X1;
                                                        225/40R19 93            11A; 248                Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        744

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
               X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W    GA4; 57E                       Nur BMW X1;
                                                        225/40R19 93     11A; 248                       Allradantrieb;
§22 50873*03




                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        744
               X-N1          e1*2007/46*0454*..   100 - 265 245/45R19 98        GAE; 11A; 245; 248      BMW X3; BMW X4;
                                                            255/40R19 96W       CF2; 11A; 245; 248;     Allradantrieb;
                                                                                994                     Heckantrieb;
                                                            255/45R19 100       CF3; 11A; 245; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE (X3, X4)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 265 245/45R19 98           GAE; 11A; 245; 248      BMW X3; BMW X4;
                                                         255/40R19 96W          CF2; 11A; 245; 248;     Allradantrieb;
                                                                                994                     Heckantrieb;
                                                            255/45R19 100       CF3; 11A; 245; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               X83          e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/45R19 99          GC0; 11A; 24J; 57E      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/40R19 98          11A; 24J; 57E; 993      12A; 51A; 71E; 723;
                                                          255/40R19 96          GC0; 11A; 24C; 24D;     73C; 74D
                                                                                994




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z4/Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W         11A; 24J; 57E; 585      Cabrio; Coupe;
                                                          235/35R19 87          11A; 21B; 21L; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57E; 68X                12A; 51A; 71E; 723;
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 21L; 22I;     73C; 74D
                                                                                22M; 24J; 24M; 68X
                                                            255/30R19 91        11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                                57F; 585; 671
               ZR            e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91         11A; 21N; 22I           Cabrio; Heckantrieb;
               Z89           e1*2001/116*0499*.. 115 - 250 225/35R19 88         57E; 670; 673           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R19 87        11A; 21N; 57E; 676;     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                68X                     729; 73C; 74D; 97K
                                                            235/35R19 91        11A; 21N; 57E; 676;
                                                                                68X
                                                            255/30R19 91        11A; 22I; 248; 57F;
                                                                                673

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1K2          e1*2007/46*0273*.. 70 - 250 225/35R19 88Y           11A; 241; 244; 246;     BMW 1er (F20 2011);
               1K4          e1*2007/46*0283*..                                  247; 26B; 26N; 27F;     BMW 1er (F21 2012);
                                                                                5FM
                                                            225/35R19 96Y       11A; 241; 244; 246; Ab
§22 50873*03




                                                                                247; 26B; 26N; 27F  e1*2007/46*0283*04;
                                                                                                    Ab
                                                                                                    e1*2007/46*0273*04;
                                                            235/35R19 91        11A; 22M; 241; 244; Kombilimousine;
                                                                                246; 247; 26B; 26J; Allradantrieb;
                                                                                27F; 54A            Heckantrieb;
                                                            245/30R19 89        GA0; 11A; 22M; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27F; 57F            12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                            255/30R19 91        11A; 22L; 24D; 27F; 723; 73C; 74D
                                                                                57F; 673
               1C            e1*2007/46*0277*..  100 - 130 225/35R19 88W        11A; 21B; 21N; 22B; 1ER REIHE; bis
               182           e1*2001/116*0352*..                                24C; 24D            e1*2007/46*0277*07;
                                                  100 - 160 225/35R19 88Y       11A; 21B; 21N; 22B; Cabrio; Coupe;
                                                                                24C; 24D            Heckantrieb;
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                24C; 24D            12A; 51A; 71E; 723;
                                                  100 - 240 225/35R19 88W       11A; 21B; 21N; 24C; 729; 73C; 74D; 744;
                                                                                57E; 670; 673; 677  76R
                                                            235/35R19 87W       11A; 21B; 21J; 24C;
                                                                                57E; 671; 68X
                                                            245/30R19 89Y       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                                677; 678
                                                            255/30R19 91        11A; 22B; 22H; 24D;
                                                                                57F; 671; 673




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/35R19 88           11A; 21B; 22B; 22L;     Nur bis
                                                                                24C; 24D                e1*2001/116*0287*09;
                                                            235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 22L;     4-türig;
                                                                                24C; 24D                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/30R19 91        11A; 22B; 22H; 22L;     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                24D; 57F; 671; 673      729; 73C; 74D; 744
               1K2           e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/35R19 88        11A; 21B; 22B; 22L;     Nur bis
               1K4           e1*2007/46*0283*..                                 24C; 24M; 673           e1*2007/46*0283*03;
               187           e1*2001/116*0287*..            235/35R19 91        11A; 21B; 22B; 22L;     Nur bis
                                                                                24C; 24M; 671           e1*2007/46*0273*03;
                                                            255/30R19 91        11A; 22B; 22L; 24D;     Ab
                                                                                270; 57F; 671; 673      e1*2001/116*0287*10;
                                                                                                        Schrägheck 2-türig;
                                                                                                        Schrägheck 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 744

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               1C           e1*2007/46*0277*.. 240 - 250 225/35R19 88Y          GA0; 11A; 245; 26B;     2ER REIHE; ab
                                                                                26N; 5FE; 57E           e1*2007/46*0277*08;
§22 50873*03




                                                            225/40R19 93        11A; 245; 26B; 26J;     Cabrio; Coupe;
                                                                                57E; 6AE                Allradantrieb;
                                                            235/35R19 91        11A; 241; 246; 26B;     Heckantrieb;
                                                                                26J; 57E; 6AF           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/30R19 89Y       GA0; 11A; 244; 247;     12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                27H; 57F                723; 73C; 74D
                                                            245/35R19 93        11A; 244; 247; 27F;
                                                                                57F; 6AE
                                                            255/30R19 91        11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                                6AF
               1C            e1*2007/46*0277*..    100 - 185 225/35R19 88Y      GA0; 11A; 241; 244;     2ER REIHE; ab
                                                                                246; 247; 26B; 26N;     e1*2007/46*0277*08;
                                                                                27H; 5FE                Cabrio; Coupe;
                                                            225/40R19 93        11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                                247; 26B; 26J; 27F;     Heckantrieb;
                                                                                54A; 6AE                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/35R19 91W       11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                247; 26B; 26J; 27F;     723; 73C; 74D
                                                                                6AF
                                                            245/30R19 89Y       GA0; 11A; 244; 247;
                                                                                27H; 57F
                                                            245/35R19 93        11A; 244; 247; 27F;
                                                                                54A; 57F; 6AE
                                                            255/30R19 91W       11A; 24D; 27F; 57F;
                                                                                6AF




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*.. 85 - 265 225/40R19 89Y           GA4; 57E            BMW 3er (F31) ab
                                                                                                    2012;
               3K-N1         e24*2007/46*0022*..             225/40R19 93Y      11A; 248            Ab
                                                             235/35R19 91Y      11A; 246; 248; 27I; e24*2007/46*0022*03;
                                                                                5GG                 Ab
                                                                                                    e1*2007/46*0315*06;
                                                             245/35R19 93       11A; 22M; 22P; 24J; Radschraube
                                                                                24M; 26P; 27H; 27I  M14x1,25;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                             255/35R19 92Y      GA4; 11A; 22M; 22P; Heckantrieb;
                                                                                244; 247; 27B; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57F
                                                                                                    12A; 51A; 512; 6AA;
                                                                                                    71E; 723; 73C; 74D
               3L            e1*2007/46*0314*..     85 - 265 225/40R19 93       GA4                 BMW 3er (F30) ab
                                                                                                    2012;
                                                             235/35R19 91Y      11A; 24J; 248; 27H; Ab
                                                                                5GG                 e1*2007/46*0314*05;
                                                                                                    inkl. 330e
                                                             245/35R19 93       11A; 22P; 24J; 248; iPerformance;
                                                                                26P; 27H; 27I       Limousine; Stufenheck;
                                                             255/35R19 92       GA4; 11A; 22M; 22P; Allradantrieb;
§22 50873*03




                                                                                24M; 27B; 27H; 57F; Heckantrieb;
                                                                                6AA
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                    723; 73C; 74D
               3-V           e1*2007/46*0559*..     100 - 250 225/45R19         GA8; 51G            ab
                                                                                                    e1*2007/46*0559*01;
                                                             235/40R19 96       XFD; 67H            Allradantrieb;
                                                             235/45R19 99       67K                 Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                                    723; 73C; 74D
               3-V           e1*2007/46*0559*..     100 - 265 235/40R19 96      XFD; 67H            ab
                                                                                                    e1*2007/46*0559*01;
                                                             235/45R19 95       CC6; 67K            Allradantrieb;
                                                             235/45R19 99       CC6; 67K            Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                    73C; 74D
               346C          e1*2001/116*0112*.., 77 - 142   235/35R19 91       11A; 21B; 21J; 22B; Kompakt; Cabrio;
                             e1*98/14*0112*..                                   22L; 24C; 24M; 54A Coupe; Limousine;
               346K          e1*2001/116*0167*.., 77 - 170   225/35R19 88W      11A; 21B; 21J; 24C; Stufenheck 4-türig;
                             e1*98/14*0167*..                                   57E; 585            10B; 11B; 11G; 11H;
               346L          e1*97/27*0097*..,               235/35R19 87W      11A; 21B; 21J; 24C; 12A; 51A; 71E; 723;
                             e1*98/14*0097*..                                   54A; 57E; 671; 68X  729; 73C; 74D; 744
               346R          e1*2001/116*0146*..,            255/30R19 91       11A; 22B; 22F; 22L;
                             e1*98/14*0146*..                                   24D; 57F; 585; 671




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               346L         e1*97/27*0097*.., 85 - 142 235/35R19 91             11A; 21B; 21J; 22B;     Touring;
                             e1*98/14*0097*..                                   22L; 24C; 24M; 54A      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  85 - 170 235/35R19 87W        11A; 21B; 21J; 24C;     12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                54A; 57E; 671; 68X      729; 73C; 74D; 744
                                                            255/30R19 91        11A; 22B; 22F; 22L;
                                                                                24D; 57F; 671
               3L            e1*2007/46*0314*..  85 - 225   225/35R19   88Y     57E; 670; 673           Nur bis
               390L          e1*2001/116*0308*..            235/35R19   87Y     57E; 676; 68X           e1*2007/46*0314*04;
                                                            235/35R19   91                              Facelift ab September
                                                            255/30R19   91      11A; 22I; 24M; 673      2008; Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                        Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D
               3K            e1*2007/46*0315*..  85 - 160   235/35R19   91                              Nur bis
               3K-N1         e24*2007/46*0022*.. 85 - 225   225/35R19   88Y     57E; 670; 673           e1*2007/46*0315*05;
               390L          e1*2001/116*0308*..            235/35R19   87Y     57E; 676; 68X           Facelift ab September
                                                            235/35R19   91Y                             2008; Nur bis
                                                            255/30R19   91Y     11A; 22I; 24M; 57F;     e24*2007/46*0022*02;
                                                                                673                     Ab
§22 50873*03




                                                                                                        e1*2001/116*0308*09;
                                                                                                        Touring; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D
               390L          e1*2001/116*0308*.. 89 - 225   225/35R19 88Y       57E; 670; 673           Nur bis
                                                            235/35R19 87Y       11A; 24J; 57E; 676;     e1*2001/116*0308*08;
                                                                                68X                     Touring; Heckantrieb;
                                                            235/35R19 91Y       11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D
               390L          e1*2001/116*0308*.. 85 - 225   225/35R19 88Y       57E; 670; 673           Nur bis
                                                            235/35R19 87Y       11A; 24J; 57E; 676;     e1*2001/116*0308*08;
                                                                                68X                     Limousine;
                                                            235/35R19 91        11A; 24J                Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/35R19 88          GAZ; 5FE; 57E; 670      Nur bis
               3K-N1        e24*2007/46*0022*..           255/30R19 91          GAZ; 11A; 22I; 248;     e1*2007/46*0314*04;
               3L           e1*2007/46*0314*..                                  5GG; 57F                Nur bis
               390X         e1*2001/116*0344*..                                                         e1*2007/46*0315*05;
                                                                                                        Nur bis
                                                                                                        e24*2007/46*0022*02;
                                                                                                        Ab
                                                                                                        e1*2001/116*0344*06;
                                                                                                        Touring; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                                        723; 73C; 74D
               3C            e1*2007/46*0316*..  90 - 200   235/35R19 91        11A; 24J                bis
               392C          e1*2001/116*0346*.. 90 - 225   225/35R19 88W       GAZ; 57E; 670; 673      e1*2007/46*0316*07;
                                                            235/35R19 87Y       11A; 24J; 5ET; 57E;     Coupe; Heckantrieb;
                                                                                671; 676; 68X           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D
               3C            e1*2007/46*0316*..  105 - 200 235/35R19 91Y        11A; 24J                bis
               392C          e1*2001/116*0346*.. 105 - 225 225/35R19 88W        GAZ; 57E; 670; 673      e1*2007/46*0316*07;
                                                            235/35R19 87Y       11A; 24J; 5ET; 57E;     Cabrio; Heckantrieb;
§22 50873*03




                                                                                671; 676; 68X           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               3C           e1*2007/46*0316*.. 100 - 265 225/40R19 93W          GA4                 4er Gran Coupe (F36);
                                                         235/35R19 91Y          11A; 245; 248; 27I; ab
                                                                                68X                 e1*2007/46*0316*10;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                            245/35R19 93W       11A; 24J; 248; 26P; Heckantrieb;
                                                                                27H; 27I; 68R       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 96        GA4; 11A; 248; 27B; 12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                27H; 57F            723; 73C; 74D
               3C            e1*2007/46*0316*..   120 - 265 225/40R19 93Y       GA4                 ab
                                                                                                    e1*2007/46*0316*09;
                                                            235/35R19 91Y       11A; 245; 248; 27I; 4er Cabrio (F33);
                                                                                5GG; 68X            Allradantrieb;
                                                            245/35R19 93Y       11A; 24J; 248; 26P; Heckantrieb;
                                                                                27H; 27I; 68R       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 96        GA4; 11A; 248; 27B; 12A; 51A; 6AA; 71E;
                                                                                27H; 57F            723; 73C; 74D
               3C            e1*2007/46*0316*..   100 - 265 225/40R19 93        GA4                 ab
                                                                                                    e1*2007/46*0316*08;
                                                            235/35R19 91        11A; 245; 248; 27I; 4er Coupe (F32);
                                                                                68X                 Allradantrieb;
                                                            245/35R19 93        11A; 24J; 248; 26P; Heckantrieb;
                                                                                27H; 27I; 68R       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 92        GA4; 11A; 248; 27B; 12A; 51A; 573; 71E;
                                                                                27H; 57F            723; 73C; 74D


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 24

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               5K           e1*2007/46*0455*.. 100 - 330 245/40R19              51G; 68S                Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 765
               5K            e1*2007/46*0455*..   120 - 280 245/40R19           51G; 993                Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 765
               5L            e1*2007/46*0363*..   120 - 210 245/40R19 94Y       GAA; 5HI                Stufenheck;
                                                  120 - 330 245/40R19           GAA; 51G; 57E           Allradantrieb;
                                                            245/40R19 98        GAA; 52J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 765
               5L            e1*2007/46*0363*..   100 - 210 245/40R19 94Y       GAA; 5HI                Stufenheck;
                                                  100 - 330 245/40R19           GAA; 51G; 57E           Heckantrieb;
                                                            245/40R19 98        GAA; 52J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 765
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 245/35R19 93Y        11A; 24J                nur Kombi
§22 50873*03




                                                            255/35R19 96        11A; 22I; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D
               560X          e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/35R19 91Y        11A; 24J; 24M           nur Limousine
                                                            245/35R19 93Y       11A; 22I; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen     Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19  51G; 993                            Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 765
               K-N1          e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/40R19           51G; 68S                Nur BMW 5er Touring;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74D; 765




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 24
               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 225/35R19 88           11A; 21P; 24C; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                247; 271                12A; 51A; 71E; 723;
                                                            225/40R19 89        11A; 21B; 24C; 244;     73C; 74D
                                                                                247; 273
                                                            235/35R19 87        11A; 21B; 24C; 244;
                                                                                247; 273

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (COUNTRYMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL/X        e1*2007/46*0496*..  66 - 160 225/35R19 88           11A; 21P; 24C; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                247; 271                12A; 51A; 71E; 723;
                                                            225/40R19 89        11A; 21B; 24C; 244;     73C; 74D
                                                                                247; 273
                                                            235/35R19 87        11A; 21B; 24C; 244;
                                                                                247; 273

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (PACEMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               UKL-C/X      e1*2007/46*0563*..  66 - 160 225/35R19 88           11A; 21P; 24C; 244;     ab
                                                                                247; 271                e1*2007/46*0563*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/40R19 89        11A; 21B; 24C; 244;     12A; 51A; 71E; 723;
§22 50873*03




                                                                                247; 273                73C; 74D
                                                            235/35R19 87        11A; 21B; 24C; 244;
                                                                                247; 273


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 09.10.2023
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                      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§22 50873*03




                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§22 50873*03




                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzust and des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 24
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 50873*03




                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußens eite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
                    16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 50873*03




               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröß e nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1120kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 24
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          265/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 50873*03




                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/35R19
                                    Hinterachse:                          255/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R19
                                    Hinterachse:                          275/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 24
               677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R19
                                   Hinterachse:                          245/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          215/35R19
                                   Hinterachse:                          245/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 50873*03




               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Block ierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/45R19
                                   Hinterachse:                        265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 24
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antri ebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
§22 50873*03




                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/40R19
                                   Hinterachse:                        245/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/35R19
                                   Hinterachse:                        255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 24
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                    unterschritten wird.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
§22 50873*03




                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CC6) Es dürfen nur Reifenfabrikate mit einem maximalen Abrollumfang von 2120 mm verwendet werden. Es ist
                    eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                                   Vorderachse:                        255/40R19
                                   Hinterachse:                        255/40R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CF3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/45R19
                                   Hinterachse:                        255/45R19
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               GA0) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/35R19
                    Hinterachse: 245/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 50873*03




                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GA8) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/45R19
                    Hinterachse: 255/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R19
                    Hinterachse: 275/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAZ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 24
                     Vorderachse: 225/35R19
                     Hinterachse: 255/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/45R19
                                  Hinterachse:                          255/40R19
                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          275/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 50873*03




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                 Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                    Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 20 von 24


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0314*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):     Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
               Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 175              y = 270                  VA
                            26B                      x = 225              y = 320                  VA
                            27I                      x = 170              y = 260                  HA
                            27B                      x = 220              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 50873*03




                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                   x = 220        y = 310            25                HA
                            26J                   x = 225        y = 320            23                VA
                            26N                   x = 225        y = 320             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0316*..
                      Handelsbez.:     BMW 4ER REIHE

                       Variante(n):     ab e1*2007/46*0316*08, ab e1*2007/46*0316*09, ab e1*2007/46*0316*10,
               Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 225              y = 320                  VA
                            26P                     x = 175              y = 270                  VA
                            27B                     x = 220              y = 310                  HA
                            27I                     x = 170              y = 260                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 50873*03




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 220        y = 310            33                HA
                            27H                  x = 220        y = 310             8                HA
                            26J                  x = 225        y = 320            12                VA
                            26N                  x = 225        y = 320             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     1C
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0277*..
                      Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 280        y = 370            30                HA
§22 50873*03




                            27H                  x = 280        y = 370             8                HA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     3K
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0315*..
                      Handelsbez.:     BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 175              y = 270                  VA
                            26B                     x = 225              y = 320                  VA
                            27I                     x = 170              y = 260                  HA
                            27B                     x = 220              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 50873*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 220        y = 310             8                HA
                            27F                  x = 220        y = 310            25                HA
                            26N                  x = 225        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 225        y = 320            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 16-00004-CX-GBM-03
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873
               zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: VENTI-RP 19 85
               Antragsteller: ETA BETA S.R.L.                                   Stand: 09.10.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 24 von 24

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     1K4
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0283*..
                      Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE

                      Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 190              y = 220                  VA
                            26P                     x = 140              y = 170                  VA
                            27B                     x = 220              y = 270                  HA
                            27I                     x = 170              y = 240                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 50873*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 220        y = 270             8                HA
                            26J                  x = 190        y = 220            25                VA
                            26N                  x = 190        y = 220             8                VA
                            27F                  x = 220        y = 270            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.