Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X19H2/EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5E2 63,4 5E2 Ø78,1-Ø63,4 63,4 740 2327 03/14 5E2 63,4 5E2 Ø78,1-Ø63,4 63,4 760 2260 03/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DYB; (Kegel) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BWY; DM2; BA7; DEH Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SBF; (Kegelbund) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : BWY 130 Nm für Typ : DYB 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 135 Nm für Typ : DEH; DM2 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : SBF 180 Nm ( ab e13*2001/116*0185*24 ) für Typ : WA6 Verkaufsbezeichnung: Edge Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SBF e1*2007/46*1524*.. 132 - 155 235/55R19 101 bis 245/50R19 101 e1*2007/46*1524*02; 255/50R19 103 11A; 24J; 248 Allradantrieb; 265/50R19 106 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R19 104 11A; 24J 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DEH e13*2007/46*1911*.. 63 - 134 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26N; nicht Focus Active; 26P Kombi; Limousine; 225/40R19 89 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 87 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71E; 723; 26N 73C; 74A; 74H; 74P 245/30R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27I 245/35R19 89 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27I 255/30R19 91 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27H; 27I 255/35R19 92 11A; 241; 244; 246; 26B; 26J; 27H; 27I DYB e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/35R19 88 11A; 26P; 27H Focus ST; Kombi; 235/35R19 11A; 245; 248; 26N; Schrägheck; 26P; 27H; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm; Nur C-MAX; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92 erhöhtes Anzugsmoment 235/45R19 95 135 Nm; Nur Kuga bis 245/40R19 94 11A; 24J Modelljahr 2012; 245/45R19 98 11A; 24J Allradantrieb; 255/40R19 96 11A; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 178 225/45R19 92 51J Nur Kuga ab 235/40R19 92 Modelljahr 2013; 235/45R19 95 inkl. Facelift 2017; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis 57F; 671 e13*2001/116*0249*25; 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Kombi; Frontantrieb; 57F; 671 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; bis 57F; 671 e13*2001/116*0249*25; 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D; Stufenheck; 57F; 671 Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 ab 245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Mit Radhausverbreiterung Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BA7 e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96 11A; 248 ab 245/35R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26; Kombi; Stufenheck; 245/40R19 94 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Ohne Radhausverbreiter. Serie; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P BWY e1*98/14*0156*.. 66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 24M; Frontantrieb; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 24M; 12A; 51A; 71E; 723; 54A 73C; 74A; 74H; 74P 81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24C; 24M; 5ET; 54A Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98 ab 245/45R19 51G e13*2001/116*0185*24; 245/45R19 98 Galaxy; S-MAX; 255/40R19 100 11A; 245; 26P Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy; erhöhtes FGT; 11A; 24J; 24M; Anzugsmoment 5HA 160 Nm; Ford S-MAX; 245/40R19 94W FGT; 11A; 24J; 24M; Ford Galaxy; bis 5HI e13*2001/116*0185*23; 245/40R19 94Y FGT; 11A; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HI 12A; 51A; 71E; 723; 245/40R19 98 FGT; 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JA; CC9; JB; N*3; CCX Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC; LY; DH Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : DC; DH 128 Nm für Typ : CCX 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : LY 160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Jaguar F-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 245/55R19 103 Allradantrieb; 255/55R19 107 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 771 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR I-PACE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DH e11*2007/46*4311*.. 172 245/55R19 103 12P Allradantrieb; 255/50R19 103 11A; 12A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 255/55R19 107 11A; 12A; 245 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: JAGUAR S-TYPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CCX e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; ab e11*98/14*0115*06; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71E; 723; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 74P Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; erhöhtes 67H Anzugsmoment 160 Nm; Allradantrieb; 120 - 280 245/35R19 93W 11A; 245; 26B; 26J; 27I Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 250 - 280 235/40R19 96 11A; 245; 26B; 26J; 12A; 51A; 71E; 723; 57E; 67H 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: Jaguar XF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JB e11*2007/46*2981*.. 120 - 280 245/40R19 98 erhöhtes Anzugsmoment 255/35R19 96Y 160 Nm; Kombi; 255/40R19 96Y Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19 12T; 51G erhöhtes Anzugsmoment 255/35R19 96 12A 165 Nm; 255/40R19 96 11A; 12A; 21Q Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 765; PDI Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19 51G; 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R19 96Y 135 Nm; nur bis e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 765 Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: Range Rover Velar Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e11*2007/46*3954*.. 132 - 280 255/55R19 107 12T Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 235/55R19 101 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment 255/50R19 103 11A; 24C; 24M 160 Nm; Allradantrieb; 275/45R19 104 11A; 24C; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/45R19 98 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm; Cabrio; Kombi; Coupe; 2-türig; 4- türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : B-2D; A; A-2D; D-N2D; U; B; D-2D; L; X; D; P; F Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : L; P 170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes Anzugsmoment; D erhöhtes Anzugsmoment; D-N2D erhöhtes Anzugsmoment; D-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment; U erhöhtes Anzugsmoment; X erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/45R19 98 V90 Cross Country; 255/45R19 100 11A; 245 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 77E P e4*2007/46*1067*.. 110 - 240 225/45R19 96 nicht Cross Country; 235/40R19 96 Kombi; Limousine; 235/45R19 95 Allradantrieb; 245/40R19 94 11A; 26P Frontantrieb; 245/45R19 98 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 96 11A; 26P 12A; 51A; 71E; 723; 255/40R19 96 11A; 26P 73C; 74A; 74H; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 215/35R19 85W 5EG erhöhtes Anzugsmoment 84 - 157 225/35R19 88W 120 Nm; VOLVO V40; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 M e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/35R19 88 11A; 245 erhöhtes Anzugsmoment 84 - 157 225/35R19 88W 11A; 245 120 Nm; VOLVO V40 225/40R19 89 11A; 245 CrossCountry; 84 - 187 225/40R19 89W 11A; 245 Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 245 Frontantrieb; 235/40R19 92 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 765 Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92 erhöhtes Anzugsmoment 235/40R19 92 11A; 27I 170 Nm; S60 Cross 235/45R19 95 11A; 27I Country; V60 Cross 245/40R19 94 11A; 26P; 27I Country; 255/40R19 96 11A; 248; 26P; 27B Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 F e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 260; erhöhtes 5GG Anzugsmoment 170 Nm; nicht S60 84 - 224 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J; Cross Country; nicht 248; 260 V60 Cross Country; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W 11A; 22I; 24J erhöhtes Anzugsmoment A-2D e1*2001/116*0504*.. 80 - 232 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24J; 5HA 170 Nm; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94 11A; 24J erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 120 - 224 235/45R19 95 170 Nm; VOLVO XC70; 245/40R19 98 11A; 24J Allradantrieb; 245/45R19 98 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R19 96 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 Verkaufsbezeichnung: XC40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X e9*2007/46*3146*.. 110 - 184 235/50R19 99 11A; 245; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/45R19 98 170 Nm; XC40; 245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 255/45R19 100 11A; 245; 26P 73C; 74A; 74H; 74P; 265/45R19 102 11A; 24J; 248; 26P 740; 77E Verkaufsbezeichnung: XC60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D e9*2001/116*0068*.. 100 - 224 235/55R19 101 11A; 24J; 248 erhöhtes Anzugsmoment D-N2D e1*2007/46*0339*.. 170 Nm; Allradantrieb; D-2D e1*2001/116*0507*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740 Verkaufsbezeichnung: XC60, XC60 T8 Twin Engine Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 235/50R19 99 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R19 101 170 Nm; XC60; nicht Hybrid; Niveauregulierung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 77E U e4*2007/46*1220*.. 223 - 235 235/50R19 99 erhöhtes Anzugsmoment 235/55R19 101 170 Nm; XC60 T8 Twin Engine; Niveauregulierung; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e4*2007/46*0929*.. 140 - 240 235/55R19 101 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 723; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18 (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DEH Genehm.Nr.: e13*2007/46*1911*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 200 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 350 8 VA 26J x = 200 y = 350 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: BA7 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0249*.. Handelsbez.: FORD MONDEO Variante(n): ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 150 y = 170 VA 26P x = 100 y = 120 VA 27B x = 270 y = 330 HA 27I x = 220 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 150 y = 170 13 VA 26N x = 150 y = 170 8 VA 27F x = 270 y = 330 3 HA 27H x = 270 y = 330 3 HA Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 18 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 24 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: WA6 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0185*.. Handelsbez.: GALAXY, S-MAX Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: P Genehm.Nr.: e4*2007/46*1067*.. Handelsbez.: S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 240 y = 280 VA 26P x = 190 y = 230 VA 27P x = 190 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 240 y = 280 8 VA 26J x = 240 y = 280 27 VA 27H x = 240 y = 270 8 HA 27F x = 240 y = 270 13 HA Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: X Genehm.Nr.: e9*2007/46*3146*.. Handelsbez.: XC40 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 200 y = 200 HA 26P x = 150 y = 200 VA 26B x = 200 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 250 8 VA 26J x = 200 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 15 HA Gutachten 16-00004-CX-GBM-01 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50873 zu V.1. ANLAGE: 23 Radtyp: VENTI-RP 19 85 Antragsteller: ETA BETA S.P.A. Stand: 28.02.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA