GUTACHTEN zur ABE Nr. 52723 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802719 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ VENTI-R 20 90
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Auftraggeber ETA BETA s.p.a.
Via Brescia 53/a
I-25014 Castenedolo (BS)
QM-Nr. 44 102 140314
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell VENTI-R
Typ VENTI-R 20 90
Radgröße 9Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
5G3 VENTI-R 20 90 5G3 / Ø78,1-Ø72,6 5/120/72,6 35 900 2310
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52723
Herstellerzeichen ETA BETA
Radtyp und Ausführung VENTI-R 20 90...(s.o)
Radgröße 9Jx20H2
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52723 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802719 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ VENTI-R 20 90
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 255/35R20 R03 T97 A01 A12 A14
HY 225, 235 275/30R20 K2b R03 T97 A18 A58 L05
e1*2007/46*0323*.. Lim V20 HA2
- ohne Allradlenkung S01
BMW 5er-GT 120-330 275/35R20 R03 T02 T98 A12 A14 A18
GT, K-N1 Flh L04 NBF
e1*2007/46*0215*..; V20 HA2 S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-GT 120-300 275/35R20 R03 T02 T98 A12 A14 A18
GT, K-N1 Flh L05 NBF
e1*2007/46*0215*..; V20 HA2 S01
e1*2007/46*0508*..
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 100-330 255/35R20 R03 T93 T97 A01 A12 A14
5L 100-330 275/30R20 K2b R03 T93 T97 A18 A58 L04
e1*2007/46*0363*.. Lim V20 HA2
- mit Allradlenkung S01
BMW 5er-Reihe 100-330 255/35R20 R03 T93 T97 A01 A12 A14
5L 100-330 275/30R20 K2b R03 T93 T97 A18 A57 L05
e1*2007/46*0363*.. Lim V20 HA2
- ohne Allradlenkung S01
BMW 5er-Touring 100-330 255/35R20 R03 T97 A01 A12 A14
5K, K-N1 100-330 275/30R20 K2b R03 T97 A18 A58 Car
e1*2007/46*0455*.., F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*.. HA2 S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring 100-330 255/35R20 R03 T97 A01 A12 A14
5K, K-N1 100-330 275/30R20 K2b R03 T97 A18 A57 Car
e1*2007/46*0455*.., F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*.. HA2 S01
- ohne Allradlenkung
BMW 6er-Reihe 230-330 255/35R20 R03 T93 T97 A01 A12 A14
6C 230-330 275/30R20 K2b R03 T93 T97 A18 Cbo Cpe
e1*2007/46*0562*.. L06 V20 HA2
S01
BMW 7er-Reihe (V) 155-400 255/35R20 R03 T97 A12 A14 A18
701, 7L 155-400 275/35R20 R03 T02 T98 L04 NBF V20
e1*2001/116*0490*..; HA2 S01
e1*2007/46*
0276*00-09
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (V) 155-400 255/35R20 R03 T97 A12 A14 A18
701, 7L 155-400 275/35R20 R03 T02 T98 L05 NBF V20
e1*2001/116*0490*..; HA2 S01
e1*2007/46*
0276*00-09
- ohne Allradlenkung
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52723 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802719 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ VENTI-R 20 90
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52723 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802719 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ VENTI-R 20 90
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 22, Gutachten Nummer 55802619, Ausfertigung 1
(RADTYP VENTI-RP 20 85) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52723 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802719 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ VENTI-R 20 90
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R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52723 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802719 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ VENTI-R 20 90
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 245/30R20 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 6 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 8 245/45R20 275/40R20
Nr. 9 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 10 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 11 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 12 255/45R20 285/40R20
Nr. 13 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 14 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 15 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 16 265/45R20 295/40R20
Nr. 17 265/50R20 295/45R20
Nr. 18 275/35R20 305/30R20
Nr. 19 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 20 275/45R20 305/40R20
Nr. 21 275/50R20 305/45R20
Nr. 22 285/40R20 325/35R20
Nr. 23 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 15. Mai 2019 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52723 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55802719 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ VENTI-R 20 90
Hersteller ETA BETA s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 15. Mai 2019
Schmidt 00320194.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim