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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55172202 (01. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                    Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2

Auftraggeber                  Volker Schmidt GmbH
                              Gieschenhagen 2
                              23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Modell                        Space
Typ                           Space9016
Radgröße                      9 J x 16 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Ausführung   Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/        Ein-    Rad-   Abroll- Gültig ab
                                             Lochkreis-       press last     umfang Herstell-
                                             (mm)/            - tiefe (kg)   (mm)    datum
                                             Mittenloch-ø     (mm)
                                             (mm)
-            Space9016/Ø64/Ø52.1             4/100/52,1       25      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø54.1             4/100/54,1       25      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø56.1             4/100/56,1       25      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø56.6             4/100/56,6       25      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø57.1             4/100/57,1       25      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø59.1             4/100/59,1       25      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø60.1             4/100/60,1       25      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø58.1             4/98/58,1        25      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø54.1             5/100/54,1       15      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø56.1             5/100/56,1       15      560    1860        4/2002
-            Space9016/Ø64/Ø57.1             5/100/57,1       15      560    1860        4/2002

Kennzeichnung
KBA-Nummer                    45299
Herstellerzeichen             Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung         Space9016
Radgröße                      9Jx16H2
Einpreßtiefe                  ET (s.o.)
Gießereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal              -
Herstellungsdatum             Monat und Jahr

Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.


Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55172202 (01. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                      Seite 2 von 2
Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe   Statische
                             (mm)            Radlast
                                             (kg)
4/100          215/45R16      15             580
5/100          215/45R16      15             560


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 10,5 kg.

Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                       -                               27.06.02
Radzeichnung                       10.01-SCHMIDT-63                23.10.01
Zentrierringzeichnung              -                               27.06.02

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 2.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juli 2002


Tufan                                                                00041963.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 10 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø56.1             5/100/56,1              15        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 10 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 10 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95



Lambsheim, 4.Juli 2002


Tufan                                                                   00041966su.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 9 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø54.1             5/100/54,1              15        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 9 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 9 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95



Lambsheim, 4.Juli 2002


Tufan                                                                   00041966to.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 11 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø57.1             5/100/57,1              15        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 11 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 11 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95



Lambsheim, 4.Juli 2002


Tufan                                                                   00041966vw.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 1 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø52,1             4/100/52,1              25        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 1 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 1 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juli 2002



Tufan                                                                   00041981vo.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 8 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø58,1             4/98/58,1               25        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 8 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 8 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juli 2002



Tufan                                                                   00041981fi.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 3 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø56,6             4/100/56,6              25        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




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ANLAGE 3 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




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ANLAGE 3 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juli 2002



Tufan                                                                   00041981ho.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 6 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø59,1             4/100/59,1              25        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 6 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 6 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juli 2002



Tufan                                                                   00041981ni.DOC




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ANLAGE 4 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø56,6             4/100/56,6              25        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 4 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 4 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juli 2002



Tufan                                                                   00041981op.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 7 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø60,1             4/100/60,1              25        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 7 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 7 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juli 2002



Tufan                                                                   00041981re.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 2 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø54,1             4/100/54,1              25        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 2 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 2 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 4.Juli 2002



Tufan                                                                   00041981to.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 5 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                     Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                    Volker Schmidt GmbH
                                Gieschenhagen 2
                                23795 Bad Segeberg

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Space
Typ                             Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                              Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                              Mittenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
-             Space9016/Ø64/Ø57,1             4/100/57,1              25        560     1860

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      45299
Herstellerzeichen               Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung           Space9016
Radgröße                        9Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            -
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    -                            Kegel 60°       -                     -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.

Verwendungsbereich

Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO

ANLAGE 5 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                          Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.

A08      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A18    Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.

A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.

A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.

A52      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.

A54      Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

A55    Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.

A56     Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.




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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller                      Volker Schmidt GmbH

                                                                                         Seite 3 von 3

G03      Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R18       Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.

X91    Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.



Hinweise zum Sonderrad
entfällt


Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.


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Lambsheim, 4.Juli 2002



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