GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55172202 (01. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 1 von 2
Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
Lochkreis- press last umfang Herstell-
(mm)/ - tiefe (kg) (mm) datum
Mittenloch-ø (mm)
(mm)
- Space9016/Ø64/Ø52.1 4/100/52,1 25 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø54.1 4/100/54,1 25 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø56.1 4/100/56,1 25 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø56.6 4/100/56,6 25 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø57.1 4/100/57,1 25 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø59.1 4/100/59,1 25 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø60.1 4/100/60,1 25 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø58.1 4/98/58,1 25 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø54.1 5/100/54,1 15 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø56.1 5/100/56,1 15 560 1860 4/2002
- Space9016/Ø64/Ø57.1 5/100/57,1 15 560 1860 4/2002
Kennzeichnung
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Gießereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.
Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Anschluß Reifengröße Einpresstiefe Statische
(mm) Radlast
(kg)
4/100 215/45R16 15 580
5/100 215/45R16 15 560
Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 10,5 kg.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung - 27.06.02
Radzeichnung 10.01-SCHMIDT-63 23.10.01
Zentrierringzeichnung - 27.06.02
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 2.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø56.1 5/100/56,1 15 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
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Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
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G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø54.1 5/100/54,1 15 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 9 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 9 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
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G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
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ANLAGE 11 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø57.1 5/100/57,1 15 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 11 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 11 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 3 von 3
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4.Juli 2002
Tufan 00041966vw.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 1 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 1 von 3
Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø52,1 4/100/52,1 25 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 1 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 1 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 3 von 3
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4.Juli 2002
Tufan 00041981vo.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 8 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 1 von 3
Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø58,1 4/98/58,1 25 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 8 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 2 von 3
Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 8 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 3 von 3
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4.Juli 2002
Tufan 00041981fi.DOC
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ANLAGE 3 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 1 von 3
Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø56,6 4/100/56,6 25 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 3 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 3 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 3 von 3
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
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ANLAGE 6 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 1 von 3
Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø59,1 4/100/59,1 25 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 6 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 2 von 3
Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 6 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 3 von 3
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4.Juli 2002
Tufan 00041981ni.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 4 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 1 von 3
Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø56,6 4/100/56,6 25 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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ANLAGE 4 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 2 von 3
Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 4 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 3 von 3
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4.Juli 2002
Tufan 00041981op.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 7 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 1 von 3
Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø60,1 4/100/60,1 25 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 7 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
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ANLAGE 2 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
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Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø54,1 4/100/54,1 25 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
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Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 2 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
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G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4.Juli 2002
Tufan 00041981to.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 5 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 1 von 3
Auftraggeber Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Space
Typ Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- Space9016/Ø64/Ø57,1 4/100/57,1 25 560 1860
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45299
Herstellerzeichen Schmidt Germany (Firmenlogo)
Radtyp und Ausführung Space9016
Radgröße 9Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 - Kegel 60° - -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55172202) durchgeführt.
Verwendungsbereich
Auf Wunsch des Antragstellers wurde der Verwendungsbereich nicht fahrzeugspezifisch aufgelistet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 5 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 2 von 3
Auflagen und Hinweise
A10 Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO, durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
A50 Bei fehlender Werksfreigabe muss die Anbauprüfung nach den Kriterien des VdTÜV Merkblattes
"Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " Anhang I durchgeführt werden.
A51 Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
Serienstand entsprechen.
A52 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für
Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente
gelten die Angaben des Fahrzeugherstellers.
A54 Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.
A55 Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand von
Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
Außerdem muss auf ausreichende Radabdeckung geachtet werden.
A56 Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems,- und Fahrwerksteilen muss gegeben sein.
Im Einzelfall werden z.B. 2-3 mm Mindestabstand von Bremssattel und 4-5 mm von Spurstangengelenken
als ausreichend erachtet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45299 nach §22 StVZO
ANLAGE 5 zum Gutachten Nr. 55172202 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx16H2 Typ Space9016
Hersteller Volker Schmidt GmbH
Seite 3 von 3
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist diese Rad-Reifen-Kombination in die Fahrzeugpapiere einzutragen;
bereits in den Fahrzeugpapieren enthaltene Rad-Reifen-Kombinationen sind zu streichen.
M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.
R18 Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Felgengröße
freigegeben sind (siehe auch Reifenhandbuch). Hinweise können auch dem DIN-Blatt 7803, der W.d.K.-
Leitlinie 128 sowie der ETRTO entnommen werden.
X91 Das sich aus der maximal zulässigen Radlast und dem max. zulässigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment darf nicht überschritten werden.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2002.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4.Juli 2002
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