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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D-70794 Filderstadt



Hersteller:      BBS International GmbH                                   Anlage QU2 zum
                 77757 Schiltach                                          Gutachten Nr.
                                                                          08-00278-CP-BWG
Radtyp:     CH 102 (9 J x 20 H2 ET 25)
Ausführung: 09.31.310                                                     Blatt: 1 von 2 (Stand 11/08)

0.       Raddaten (Kurzfassung)

      Radtyp /           Radgröße /        Zuläss. Radlast /      Zentrierart           Rad-
     Ausführung         Einpresstiefe     max. Abrollumfang                          Befestigung

      CH 102/           9 J x 20 H2            720 kg /        Adapterscheibe Kegelbundschrauben
     09.31.310           ET 25 *)             2150 mm            09.23.567      M14 x 1,5 x 41

         *)        Radeinpresstiefe ohne Adapterscheibe (effektive Einpresstiefe: 13 mm)
                   KEIN ZENTRIERRING ZULÄSSIG!!

HINWEIS:           Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung
                   ist nicht zulässig. Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version
                   und führt bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebs-
                   erlaubnis im Bereich der StVZO.



1.       Verwendungsbereich
         Fahrzeughersteller:      quattro GmbH, Neckarsulm

 Typ Genehmigungsnummer1)                Ausführung, Motortyp/              Handelsbezeichnung
                                            (Motorleistung)
QB6           e1*xx/xx*0243*_ _         ?BNS??         (309 kW)                  Audi RS4
1)       xx/xx dokumentiert den aktuellen Stand der Richtlinie 70/156/EWG (Gesamtbetriebserlaubnis) und
_ _     den jeweiligen Nachtrag zur Betriebserlaubnis. Die Zuordnung des Fahrzeugtyps zur
         Genehmigung ist für die Belange des vorliegenden Teilegutachtens ausreichend.

2.      Reifen
        In Verbindung mit dem Radtyp CH 102 Ausführung 09.31.310 sind folgende Bereifungs-
        kombinationen unter Berücksichtigung der entsprechenden Auflagen und Hinweise
        zulässig:

        Kombination 1:                                    Auflagen und Hinweise
        vorn 255/30 R 20 - XX*                            0a) R) 14a) 15) 16)
        hinten 255/30 R 20 - XX*                          0a) R) 11) 13) 14a) 15) 16)
        Kombination 2:
        vorn 265/30 R 20 - XX*                            0a) R) 14a) 15) 16)
        hinten 265/30 R 20 - XX*                          0a) R) 11) 13) 14a) 15) 16)


                                                                       Austauschseite vom 07.02.2012



                       Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
          von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 7
D-70794 Filderstadt



Hersteller:   BBS International GmbH                                     Anlage QU2 zum
              77757 Schiltach                                            Gutachten Nr.
                                                                         08-00278-CP-BWG
Radtyp:     CH 102 (9 J x 20 H2 ET 25)
Ausführung: 09.31.310                                                    Blatt: 2 von 2 (Stand 11/08)

3.    Auflagen und Hinweise
0a) Montage nur zulässig in Verbindung mit Zubehörsatz 09.31.310 bestehend aus
     Adapterscheiben T.Nr. 09.23.567 (Mittenbohrung 57 mm, Dicke 12 mm) und
     Kegelbundschrauben M14 x 1,5 x 41 mm (Anzugsmoment 130 Nm).
R) Es sind vorn und hinten nur Reifen eines Herstellers und Typs zulässig.
     *) Der erforderliche Geschwindigkeits-/Lastindex ist den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen.
     Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
     Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
     den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlicher
     Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
     elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
     nachzuweisen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der
     Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen
     der Bedienungsanleitung)!
11) Das Radhaus ist hinten außen nachzuarbeiten.
13) Der Innenkotflügel hinten außen ist nachzuarbeiten.
14a) Der Freigang zum Radlauf ist herzustellen.
15) Die Radabdeckung ist herzustellen.
     Je nach Höhenstand und Karosserietoleranz kann die Abdeckung ausreichend sein.
16) Die Montage von Schneeketten ist nicht zulässig.
                                             ********
4.      Abnahme des Anbaus

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage QU2 (Blatt 1 bis 3) hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 08-00278-CP-
FIL.
Filderstadt, den 20. 11. 2008
AM-HZBW-LU/--
BBS



Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                                                                      Austauschseite vom 07.02.2012


                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
          von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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