G-Zl.: 09-TAAP-0606/CIN/AB_1K
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Teilegutachten Geschäftsstelle:
Deutschstraße 10
1230 Wien
09-TAAP-0606/CIN/AB Telefon:
+43(0)1 610 91-0
Fax: DW 6555
automotive@tuv.at
Ansprechpartner:
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Ing. Andreas CINIBULK
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO. DW 6463
cin@tuv.at
Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen TÜV ®
OXIGIN 14 – 8 ½ Jx20EH2+ (VA) und 11Jx20EH2+ (HA)
PORSCHE
des Herstellers : OXIGIN
AD VIMOTION bvba
Schaanstraat 79
3470 Kortenaken
Belgien
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer Prüfstelle,
Überwachungsstelle,
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Technischer Dienst (KBA)
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Geschäftsführung:
Änderungsabnahme vorzuführen. Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
Mag. Christoph
WENNINGER
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
Sitz:
Krugerstraße 16
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. 1015 Wien/Österreich
Mitführen von Dokumenten weitere
Geschäftsstellen:
Bludenz, Gallneukirchen,
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Lauterach, Marz, und
Filderstadt (D)
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Firmenbuchgericht/
-nummer:
Fahrzeugpapiere. Wien / FN 288473 a
Bankverbindungen:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere BA CA 52949001084
IBAN
AT121200052949001084
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, BIC BKAUATWW
Betriebserlaubnis nach RZB 001-04.093.266
IBAN
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde AT593100000104093266
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der BIC RZBAATWW
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. UID ATU 63237036
DVR 3002479
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochzahl / Mitten- Ein- zul. zul. gültig
-kreis loch press- Rad- Abroll- ab
Kennzeichnung [mm] [mm] tiefe last umfang Fertig.
Rad Zentrierring [mm] [kg] [mm] Datum
8,5x20 ET 44 14 8,5x20 -- 5/130 71,6 44 1025 2327 03/09
11x20 ET40 14 11x20 -- 5/130 71,6 40 1025 2327 03/09
11x20 ET50 14 11x20 -- 5/130 71,6 50 1025 2327 03/09
I.1 Radbeschreibung
I.1.1 Vorderachse
Radausführung : 8,5x20 ET 44
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 15,9 kg
I.1.2 Hinterachse
Radausführung : 11x20 ET 40
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 17,4 kg
Radausführung : 11x20 ET 50
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : --
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschichtlackierung
Masse des Rades : 17,4 kg
I.2 Radanschluss
Siehe Anlage
I.4 Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 09-TAAP-0606/CIN/AB
I.4 Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x20 ET 44
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I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse
: Außenseite : Innenseite
Herstellerzeichen : -- : JAW
Radtyp : -- : 14 8,5x20
Radgröße : -- : 8 1/2Jx20EH2+
Einpresstiefe : -- : ET44
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
: Außenseite : Innenseite
Herstellerzeichen : -- : AD VIMOTION
Radtyp : -- : 14 11x20
Radgröße : -- : 11Jx20EH2+
Einpresstiefe : -- : z.B. ET40
Herstellungsdatum : -- : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal : -- : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise 08-TAAP-0408/BUM, 08-TAAP-0409/BUM der TÜV AUTOMOTIVE GMBH liegen vor.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.
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IV. Auflagen und Hinweise
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.
Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 zu 09-TAAP-0606/CIN/AB (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
VI. Anlagen
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1 PORSCHE VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20
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VII. Schlussbescheinigung
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem
Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in
vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden.
W i e n - 06.04.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00055-00...
.....
Der Sachverständige Prüfer
(Dipl.-Ing. ABEL) (Ing. Cinibulk)
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Anlage 1 PORSCHE VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. Rad- zul. gültig ab
loch mm last Abroll
Kennzeichnung Kennzeichnung [mm] [kg] umf. Fertig
Rad Zentrierring [mm] datum
8,5x20 5/130 ET44 14 8,5x20 ohne 71,6 44 1025 2327 03/09
11x20 5/130 ET40 14 11x20 ohne 71,6 40 1025 2327 03/09
11x20 5/130 ET50 14 11x20 ohne 71,6 50 1025 2327 03/09
Hersteller PORSCHE
Prüfgegenstand 1 : PKW Sonderrad OXIGIN 14 VA: 8,5x20 ET44
PKW Sonderrad OXIGIN 14 HA: 11x20 ET50
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
PORSCHE 239-280 235/30ZR20 88Y 21P; 57E; 10B; 10N; 11G; 11K; 12A;
997 245/30R20 90Y 21P; 57E; 51A; 71K: 723; 729; 73C;
e13*2001/116*0137*.. 305/25ZR20 97Y 24D; 57F; 745; R100; PDC; S01;
325/25R20 101Y 24D; 57F; SKB;
Prüfgegenstand 2 : PKW Sonderrad OXIGIN 14 VA: 8,5x20 ET44
PKW Sonderrad OXIGIN 14 HA: 11x20 ET40
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
PORSCHE 239-280 235/30ZR20 88Y 21P; 57E; 10B; 10N; 11G; 11K; 12A;
997 245/30R20 90Y 21P; 57E; 51A; 71K: 723; 729; 73C;
e13*2001/116*0137*.. 305/25R20 97Y 24D; 57F; 745; R100; PDC; S01;
325/25ZR20 101Y 24D; 57F; SKB;
PORSCHE 280-390 235/30ZR20 88Y 21P; 57E; 10B; 10N; 11G; 11K; 12A;
997 Turbo 245/30R20 90Y 21P; 57E; 51A; 71K: 723; 729; 73C;
e13*2001/116*0177*.. 305/25ZR20 97Y 24D; 57F; 745; R100; PDC; S01;
325/25ZR20 101Y 24D; 57F; SKB;
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment [Nm] Schaftlänge [mm]
S01 Serienradschrauben M14x1,5 Kugel 130 29
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Anlage 1 PORSCHE VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20
Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der
Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
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Anlage 1 PORSCHE VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20
HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
entfernt werden.
R100) Um sicherzustellen, dass die elektronischen Regelsysteme des Fahrzeuges weiterhin einwandfrei
arbeiten, ist für diese Kombination durch den Reifenhersteller nachzuweisen, dass sich die
Abrollumfangsdifferenz (vorne zu hinten) zwischen 1,73% und 3,73% bewegt (siehe dazu die
Anbauanleitung des Herstellers).
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.
SKB) Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante:
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