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							G-Zl.: 09-TAAP-0606/CIN/AB_1K




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                                                                                                         AUTOMOTIVE GMBH
                                 Teilegutachten                                                          Geschäftsstelle:
                                                                                                         Deutschstraße 10
                                                                                                         1230 Wien
                                09-TAAP-0606/CIN/AB                                                      Telefon:
                                                                                                         +43(0)1 610 91-0
                                                                                                         Fax:       DW 6555
                                                                                                         automotive@tuv.at

                                                                                                         Ansprechpartner:
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder                          Ing. Andreas CINIBULK
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.                                                                 DW 6463
                                                                                                         cin@tuv.at

Prüfgegenstand          : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen                                      TÜV ®
                          OXIGIN 14 – 8 ½ Jx20EH2+ (VA) und 11Jx20EH2+ (HA)
                          PORSCHE
des Herstellers         : OXIGIN
                          AD VIMOTION bvba
                          Schaanstraat 79
                          3470 Kortenaken
                          Belgien


0.   Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer                      Prüfstelle,
                                                                                                         Überwachungsstelle,
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten                          Technischer Dienst (KBA)
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
                                                                                                         Geschäftsführung:
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                            Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
                                                                                                         Mag. Christoph
                                                                                                         WENNINGER
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen
                                                                                                         Sitz:
                                                                                                         Krugerstraße 16
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.                        1015 Wien/Österreich

Mitführen von Dokumenten                                                                                 weitere
                                                                                                         Geschäftsstellen:
                                                                                                         Bludenz, Gallneukirchen,
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                            Lauterach, Marz, und
                                                                                                         Filderstadt (D)
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der                        Firmenbuchgericht/
                                                                                                         -nummer:
Fahrzeugpapiere.                                                                                         Wien / FN 288473 a

                                                                                                         Bankverbindungen:
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                         BA CA 52949001084
                                                                                                         IBAN
                                                                                                         AT121200052949001084
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                                  BIC BKAUATWW
Betriebserlaubnis nach                                                                                   RZB 001-04.093.266
                                                                                                         IBAN
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde                       AT593100000104093266
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der                          BIC RZBAATWW
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.                                                                  UID ATU 63237036
                                                                                                         DVR 3002479
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.




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I.     Übersicht


     Ausführung     Ausführungsbezeichnung                    Lochzahl /       Mitten-     Ein-       zul.     zul.    gültig
                                                                -kreis           loch     press-     Rad-    Abroll-    ab
                    Kennzeichnung                               [mm]            [mm]       tiefe      last   umfang    Fertig.
                    Rad                    Zentrierring                                   [mm]        [kg]    [mm]     Datum
 8,5x20 ET 44         14 8,5x20                 --               5/130           71,6        44      1025     2327     03/09
 11x20 ET40            14 11x20                 --               5/130           71,6        40      1025     2327     03/09
 11x20 ET50            14 11x20                 --               5/130           71,6        50      1025     2327     03/09


I.1    Radbeschreibung

I.1.1 Vorderachse
Radausführung                       :   8,5x20 ET 44
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   15,9 kg

I.1.2 Hinterachse
Radausführung                       :   11x20 ET 40
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,4 kg



Radausführung                       :   11x20 ET 50
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,4 kg

I.2    Radanschluss
Siehe Anlage

I.4    Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 09-TAAP-0606/CIN/AB

I.4    Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 8,5x20 ET 44




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I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse

                                : Außenseite                     : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : JAW
Radtyp                          : --                             : 14 8,5x20
Radgröße                        : --                             : 8 1/2Jx20EH2+
Einpresstiefe                   : --                             : ET44
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
                                : Außenseite                     : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : AD VIMOTION
Radtyp                          : --                             : 14 11x20
Radgröße                        : --                             : 11Jx20EH2+
Einpresstiefe                   : --                             : z.B. ET40
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise 08-TAAP-0408/BUM, 08-TAAP-0409/BUM der TÜV AUTOMOTIVE GMBH liegen vor.

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.




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IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.

Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.

Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 zu 09-TAAP-0606/CIN/AB (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.



V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.

V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     PORSCHE                            VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20
                                                HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 09-TAAP-0606/CIN/AB_1K



VII. Schlussbescheinigung
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem
Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken.

Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt werden, wenn
       - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
          ergeben.
       - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
          bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
       - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
          fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.


Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in
vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden.



                                                 W i e n - 06.04.2009

                                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

                                  Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
                          des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland




                                                      KBA-P 00055-00...

                                                               .....
                Der Sachverständige                                                   Prüfer




                  (Dipl.-Ing. ABEL)                                               (Ing. Cinibulk)




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 09-TAAP-0606/CIN/AB_1K

Anlage 1     PORSCHE                            VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20
                                                HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20


Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung           Ausführungsbezeichnung                      Mitten-        ET        zul. Rad-       zul.     gültig ab
                                                                 loch           mm        last            Abroll
                     Kennzeichnung Kennzeichnung                 [mm]                     [kg]            umf.     Fertig
                     Rad           Zentrierring                                                           [mm]     datum
8,5x20 5/130 ET44    14 8,5x20           ohne                    71,6            44       1025            2327     03/09
11x20 5/130 ET40     14 11x20            ohne                    71,6            40       1025            2327     03/09
11x20 5/130 ET50     14 11x20            ohne                    71,6            50       1025            2327     03/09


Hersteller                         PORSCHE



Prüfgegenstand 1        :         PKW Sonderrad OXIGIN 14                         VA: 8,5x20 ET44
                                  PKW Sonderrad OXIGIN 14                         HA: 11x20 ET50


Handelsbezeichnung             kW-     Reifen                       Reifenbezogene            Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                   Bereich                              Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                         Hinweise
PORSCHE                        239-280 235/30ZR20 88Y               21P; 57E;                 10B; 10N; 11G; 11K; 12A;
997                                    245/30R20 90Y                21P; 57E;                 51A; 71K: 723; 729; 73C;
e13*2001/116*0137*..                   305/25ZR20 97Y               24D; 57F;                 745; R100; PDC; S01;
                                       325/25R20 101Y               24D; 57F;                 SKB;



Prüfgegenstand 2        :         PKW Sonderrad OXIGIN 14                         VA: 8,5x20 ET44
                                  PKW Sonderrad OXIGIN 14                         HA: 11x20 ET40


Handelsbezeichnung          kW-            Reifen          Reifenbezogene                     Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                Bereich                        Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                Hinweise
PORSCHE                     239-280        235/30ZR20 88Y  21P; 57E;                          10B; 10N; 11G; 11K; 12A;
997                                        245/30R20 90Y   21P; 57E;                          51A; 71K: 723; 729; 73C;
e13*2001/116*0137*..                       305/25R20 97Y   24D; 57F;                          745; R100; PDC; S01;
                                           325/25ZR20 101Y 24D; 57F;                          SKB;
PORSCHE                     280-390        235/30ZR20 88Y  21P; 57E;                          10B; 10N; 11G; 11K; 12A;
997 Turbo                                  245/30R20 90Y   21P; 57E;                          51A; 71K: 723; 729; 73C;
e13*2001/116*0177*..                       305/25ZR20 97Y  24D; 57F;                          745; R100; PDC; S01;
                                           325/25ZR20 101Y 24D; 57F;                          SKB;



Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel Bund                       Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01    Serienradschrauben M14x1,5 Kugel                             130                              29




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 09-TAAP-0606/CIN/AB_1K

Anlage 1    PORSCHE                           VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20
                                              HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
     Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der
     Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
     Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
     Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




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                  Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                          schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 09-TAAP-0606/CIN/AB_1K

Anlage 1     PORSCHE                           VA : 8 1/2Jx20EH2+ Typ 14 8,5x20
                                               HA : 11 Jx20EH2+ Typ 14 11x20

745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
PDC) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Distanzscheiben müssen vor dem Anbau der Sonderräder
     entfernt werden.
R100) Um sicherzustellen, dass die elektronischen Regelsysteme des Fahrzeuges weiterhin einwandfrei
      arbeiten, ist für diese Kombination durch den Reifenhersteller nachzuweisen, dass sich die
      Abrollumfangsdifferenz (vorne zu hinten) zwischen 1,73% und 3,73% bewegt (siehe dazu die
      Anbauanleitung des Herstellers).
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.
SKB) Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit breiter Karosserievariante:




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