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							Gutachten 366-0023-06-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46432
ANLAGE: 28                                                       Radtyp: CWE 80710
Hersteller: Borbet GmbH                                          Stand: 04.10.2010
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Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 10
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/6                      Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                  Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                  Rad                        Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
Lk114,3N          CWE 80710 Lk114,3N         ohne                         66,1                    950    2580     05/07


Bundart der Befestigungsteile            : Kegelbund Kegelw. 60 Grad

Ein Verwendungsbereich wird nicht festgelegt.
HINWEISE
Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen der
Begutachtung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen.
Die Zustimmung des Fahrzeugherstellers für die Funktions- und Anschlußmaße der Sonderräder sowie für die
verwendete Reifengröße muß vorliegen. Kann eine solche nicht vorgelegt werden, muß die fehlende
Werksfreigabe durch eingehende Untersuchungen ersetzt werden. Der Untersuchungsumfang soll sich an den
Kriterien des VdTÜV-Merkblattes "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter
besonderer Beachtung der Betriebsfestigkeit" vom Februar 1990 (Anhang I) orientieren.
Die geprüfte Radlast und der zulässige Abrollumfang müssen ausreichend sein.
Der Anbau muß mit den serienmäßigen Gegebenheiten sinnfällig übereinstimmen. Insbesondere sind die Art
der Befestigung und Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden Gewindegänge und die
Anschraubfläche zu vergleichen.
Der vorgesehene Bereich des Anzugsmomentes (nach Angabe des Fahrzeugherstellers) ist streng zu
beachten. Die Betriebsfestigkeit des Rades kann bei Nichteinhaltung beeinträchtigt werden.
Ausreichende Freigängigkeit von Lenkungs-, Brems- und Fahrwerksteilen muß gegeben sein. Im Einzelfall
werden z.B. 3 mm Mindestabstand vom Bremssattel und 5 mm von Spurstangengelenken als ausreichend
erachtet.
Die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern sowie der Abstand von Fahrwerksteilen muß unter allen im
Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein. Außerdem muß auf ausreichende Radabdeckung
geachtet werden.
Wird eine Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs enthalten ist, so ist
der Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers zu führen.
Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeitskennzahl der
vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Die Verwendbarkeit von Schneeketten kann erst im Rahmen der Anbau- und Freigängigkeitsuntersuchung
festgestellt werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder ausführliche
Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege bzw. auf den
ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: Borbet GmbH                                          Stand: 04.10.2010
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Auflagen
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




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