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							TÜV AUSTRIA                    Deutschstraße 10           11-TAAP-0518
AUTOMOTIVE GMBH                A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                  Seite: 1 von 4


                                      TEIL EGUTACHTEN
                                              TGA-Art: 13.1

                                       366-0035-11-WIRD-TG

Hersteller:                           ATP S.r.l

                                      I-25030 Longhena (Brescia)
Art:                                  Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                  1118

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: 1118
Antragsteller: ATP S.r.l                                             Stand: 10.03.2011
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Weitere Hinweise
Die Befestigung von Zentrierringen mit einer Wandstärke kleiner 1mm erfolgt durch Einkleben. Hierzu ist der
Kleber Loctite 648 mit dem Aktivator 764, 747 oder 736NF zu verwenden.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-       Mitten Ein-       zul.   zul.     gültig
                                                                     kreis       loch   preß-      Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm) /      (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                          Zentrierring         -zahl              (mm)       (kg)   (mm)     Datum
A2                 1118/D2 PCD112               Ø 57,1 Ø 72,6           112/5      57,1      35     660   2200     02//11
A2                 1118/D2 PCD112               Ø 57,1 Ø 72,6           112/5      57,1      35     690   2095     02//11
A2                 1118/D2 PCD112               Ø 57,1 Ø 72,6           112/5      57,1      35     710   2025     02//11
D2                 1118/D2 PCD112               Ø 66,6 Ø 72,6           112/5      66,6      35     665   2183     02//11
D2                 1118/D2 PCD112               Ø 66,6 Ø 72,6           112/5      66,6      35     690   2095     02//11
Y3                 1118/Z7 PCD114.3             Ø 56,1 Ø 67,1          114,3/5     56,1      40     725   2254     02//11
T7                 1118/Z7 PCD114.3             Ø 60,1 Ø 67,1          114,3/5     60,1      40     725   2254     02//11
H7                 1118/Z7 PCD114.3             Ø 64,1 Ø 67,1          114,3/5     64,1      40     725   2254     02//11
T8                 1118/Z7 PCD114.3             Ø 66,1 Ø 67,1          114,3/5     66,1      40     700   2340     02//11
T8                 1118/Z7 PCD114.3             Ø 66,1 Ø 67,1          114,3/5     66,1      40     725   2254     02//11
Z5                 1118/Z7 PCD114.3             ohne                   114,3/5     67,1      40     725   2254     02//11
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : ATP S.r.l

                                   I-25030 Longhena (Brescia)
Handelsmarke                    : -
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 12,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung Z5:

                                         : Außenseite                               : Innenseite
Radtyp                                   : --                                       : 1118
Radausführung                            : --                                       : 1118/Z7 PCD114.3
Radgröße                                 : --                                       : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                             : --                                       : ET40
Herstellungsdatum                        : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                       z.B. 02/.11
Herkunftsmerkmal                         : --                                       : MADE IN ITALY
Gießereikennzeichnung                    : --                                       :




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: 1118
Antragsteller: ATP S.r.l                                              Stand: 10.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                         Seite: 3 von 4
Japan. Prüfwertzeichen                    : --                                       : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive 366-0278-02-MIRD-TG/N3 liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 39 02 03 11102 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: 1118
Antragsteller: ATP S.r.l                                             Stand: 10.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
V.     Unterlagen und Anlagen:
V.1.   Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller                                      Ausführung                       ET      erstellt am      Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,                A2; A2; A2                       35      10.03.2011       liegt bei
    VOLKSWAGEN
  2 AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER                   D2; D2                           35      10.03.2011       liegt bei
    BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
  3 FUJI HEAVY IND.(J)                              Y3                               40      10.03.2011       liegt bei
  4 SUZUKI, TOYOTA                                  T7                               40      10.03.2011       liegt bei
  5 HONDA                                           H7                               40      10.03.2011       liegt bei
  6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                 T8; T8                           40      10.03.2011       liegt bei
    NISSAN EUROPE (F), Nissan
    International S. A., RENAULT
  7 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD,                  Z5                               40      10.03.2011       liegt bei
    HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
    KIA MOTORS (SK), MAZDA,
    MITSUBISHI, PEUGEOT
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.03.2011
ENG




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: 1118
Hersteller: ATP S.r.l                                          Stand: 10.03.2011
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                             Radtyp: 1118
Hersteller: ATP S.r.l                                     Stand: 10.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Befestigungsmaterial                  A101 - A273                            17.02.2011
Nabenkappe                            A703                                   31.07.1998
Radbeschreibung                       1118 8018                              17.02.2011
Radzeichnung                          1118                                   03.04.2007
Ringe                                 A671-B652                              17.02.2011




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                               Radtyp: 1118
Hersteller: ATP S.r.l                                     Stand: 10.03.2011
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
                                                                                   TÜV AUSTRIA
                                                                                   AUTOMOTIVE GMBH

                                                                                   Geschäftsstelle:
                                                                                   Deutschstraße 10
                                                                                   1230 Wien
                                                                                   Telefon:
                                                                                   +43 (0)1 610 91-0
ATP S.r.l                                                                          Fax:
Via XXIV Maggio 2G-2H                                                              +43 (0)1 610 91-6555
                                                                                   pzw@tuv.at
I-25030 Longhena (Brescia)
                                                                                   Ansprechpartner:
                                                                                   Dipl.-Ing. Christian ABEL
                                                                                   Telefon:
                                                                                   +43 (0)1 610 91-6470
                                                                                   ab@tuv.at
                                                                                         ®
                                                                                   TÜV




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--                   --                              AB               11.03.2011

Betrifft:

Erstellung eines Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG über LM-Sonderrad
1118



Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                                   Prüfstelle,
                                                                                   Inspektionsstelle,
als Anlage senden wir Ihnen unser obengenanntes Gutachten.                         Technischer Dienst (KBA)

                                                                                   Geschäftsführung:
                                                                                   Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
Wir danken für Ihren Auftrag.                                                      Mag. Christoph
                                                                                   WENNINGER

                                                                                   Sitz:
                                                                                   Krugerstraße 16
                                                                                   1015 Wien/Österreich
Mit freundlichen Grüßen                                                            weitere
                                                                                   Geschäftsstellen:
                                                                                   Bludenz, Lauterach, Linz,
                                                                                   Wien 23 und Filderstadt
                                                                                   (D)

                                                                                   Firmenbuchgericht/
                                                                                   -nummer:
                                                                                   Wien / FN 288473 a

                                                                                   Bankverbindungen:
                                                                                   UC BA 52949001084
                                                                                   IBAN
Abel                                                                               AT121200052949001084
                                                                                   BIC BKAUATWW
                                                                                   RZB 001-04.093.266
                                                                                   IBAN
Anlage: 1 Teilegutachten                                                           AT593100000104093266
                                                                                   BIC RZBAATWW
        1 Nachweis
                                                                                   UID ATU 63237036
                                                                                   DVR 3002479




                                           Seite 1 von 1
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: 1118
    des Herstellers / Importeurs: ATP S.r.l I-25030 Longhena (Brescia)         Datum: 10.03.2011
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                       Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                   a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                    P.2
B      -            2.1             2.2               L     -        9    -         P.4
                                                                                             /-                     T     -

J                              4                      18    -                         19      -
E                                         3           20    -                            G    -
D.1    -                                              12    -            13     -                      Q       -
                                                      V.7   -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1   -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1   -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1   -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1   -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1   -
                                                     15.2   -
5
                                                     15.3   -
V.9    -                                              R     -                                                      11     -
14                                                    K     -
P.3    -                                              6     -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21    -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :1118
Hersteller     :ATP S.r.l
Stand          :10.03.2011

__________________________________________________________________________________________________________________
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Zu Auflage 688:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/40R18
                   Hinterachse:                           275/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8080E
                   MICHELIN                               Pilot Sport PS2
                   PIRELLI                                PZero Rosso

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 689:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
                   Hinterachse:                           265/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-01, S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact, ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               MXX3, Pilot Sport
                   PIRELLI                                PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
                   TOYO                                   T1-S
                   YOKOHAMA                               AVS Sport, AVS S1-Z

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68B:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            S-02, S-03
                   CONTINENTAL                            ContiSportContact2
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000
                   FULDA                                  Carat Extremo
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               Pilot Sport, Pilot Sport 2
                   PIRELLI                                PZERO, P7000
                   TOYO                                   Proxes T1-S
                   YOKOHAMA                               A008P, AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zusatzinformation
Radtyp         :1118
Hersteller     :ATP S.r.l
Stand          :10.03.2011

__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 2


Zu Auflage 68L:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R18
                   Hinterachse:                           255/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 9000

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage 68T:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/40R18
                   Hinterachse:                           245/35R18
                   Hersteller:                            Typ:
                   YOKOHAMA                               AVS Sport

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.


Zu Auflage MB2:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                   Hersteller:                            Typ:
                   BRIDGESTONE                            RE 71, S-01
                   CONTINENTAL                            CZ 91
                   DUNLOP                                 SP Sport 8000, SP Sport 2000
                   GOODYEAR                               EAGLE F1
                   MICHELIN                               MXX3
                   PIRELLI                                PZERO

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
						
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