TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 11-TAAP-0518
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0035-11-WIRD-TG
Hersteller: ATP S.r.l
I-25030 Longhena (Brescia)
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: 1118
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: 1118
Antragsteller: ATP S.r.l Stand: 10.03.2011
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Weitere Hinweise
Die Befestigung von Zentrierringen mit einer Wandstärke kleiner 1mm erfolgt durch Einkleben. Hierzu ist der
Kleber Loctite 648 mit dem Aktivator 764, 747 oder 736NF zu verwenden.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
A2 1118/D2 PCD112 Ø 57,1 Ø 72,6 112/5 57,1 35 660 2200 02//11
A2 1118/D2 PCD112 Ø 57,1 Ø 72,6 112/5 57,1 35 690 2095 02//11
A2 1118/D2 PCD112 Ø 57,1 Ø 72,6 112/5 57,1 35 710 2025 02//11
D2 1118/D2 PCD112 Ø 66,6 Ø 72,6 112/5 66,6 35 665 2183 02//11
D2 1118/D2 PCD112 Ø 66,6 Ø 72,6 112/5 66,6 35 690 2095 02//11
Y3 1118/Z7 PCD114.3 Ø 56,1 Ø 67,1 114,3/5 56,1 40 725 2254 02//11
T7 1118/Z7 PCD114.3 Ø 60,1 Ø 67,1 114,3/5 60,1 40 725 2254 02//11
H7 1118/Z7 PCD114.3 Ø 64,1 Ø 67,1 114,3/5 64,1 40 725 2254 02//11
T8 1118/Z7 PCD114.3 Ø 66,1 Ø 67,1 114,3/5 66,1 40 700 2340 02//11
T8 1118/Z7 PCD114.3 Ø 66,1 Ø 67,1 114,3/5 66,1 40 725 2254 02//11
Z5 1118/Z7 PCD114.3 ohne 114,3/5 67,1 40 725 2254 02//11
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : ATP S.r.l
I-25030 Longhena (Brescia)
Handelsmarke : -
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 12,8 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung Z5:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : 1118
Radausführung : -- : 1118/Z7 PCD114.3
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 02/.11
Herkunftsmerkmal : -- : MADE IN ITALY
Gießereikennzeichnung : -- :
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: 1118
Antragsteller: ATP S.r.l Stand: 10.03.2011
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Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive 366-0278-02-MIRD-TG/N3 liegt vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 39 02 03 11102 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: 1118
Antragsteller: ATP S.r.l Stand: 10.03.2011
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vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, A2; A2; A2 35 10.03.2011 liegt bei
VOLKSWAGEN
2 AUDI, CHRYSLER (USA), DAIMLER D2; D2 35 10.03.2011 liegt bei
BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
3 FUJI HEAVY IND.(J) Y3 40 10.03.2011 liegt bei
4 SUZUKI, TOYOTA T7 40 10.03.2011 liegt bei
5 HONDA H7 40 10.03.2011 liegt bei
6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, T8; T8 40 10.03.2011 liegt bei
NISSAN EUROPE (F), Nissan
International S. A., RENAULT
7 CHRYSLER (USA), CITROEN, FORD, Z5 40 10.03.2011 liegt bei
HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,
KIA MOTORS (SK), MAZDA,
MITSUBISHI, PEUGEOT
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.03.2011
ENG
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: 1118
Hersteller: ATP S.r.l Stand: 10.03.2011
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: 1118
Hersteller: ATP S.r.l Stand: 10.03.2011
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
mit Änderung
Befestigungsmaterial A101 - A273 17.02.2011
Nabenkappe A703 31.07.1998
Radbeschreibung 1118 8018 17.02.2011
Radzeichnung 1118 03.04.2007
Ringe A671-B652 17.02.2011
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: 1118
Hersteller: ATP S.r.l Stand: 10.03.2011
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Geschäftsstelle:
Deutschstraße 10
1230 Wien
Telefon:
+43 (0)1 610 91-0
ATP S.r.l Fax:
Via XXIV Maggio 2G-2H +43 (0)1 610 91-6555
pzw@tuv.at
I-25030 Longhena (Brescia)
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Christian ABEL
Telefon:
+43 (0)1 610 91-6470
ab@tuv.at
®
TÜV
Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Datum:
-- -- AB 11.03.2011
Betrifft:
Erstellung eines Teilegutachten 366-0035-11-WIRD-TG über LM-Sonderrad
1118
Sehr geehrte Damen und Herren,
Prüfstelle,
Inspektionsstelle,
als Anlage senden wir Ihnen unser obengenanntes Gutachten. Technischer Dienst (KBA)
Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
Wir danken für Ihren Auftrag. Mag. Christoph
WENNINGER
Sitz:
Krugerstraße 16
1015 Wien/Österreich
Mit freundlichen Grüßen weitere
Geschäftsstellen:
Bludenz, Lauterach, Linz,
Wien 23 und Filderstadt
(D)
Firmenbuchgericht/
-nummer:
Wien / FN 288473 a
Bankverbindungen:
UC BA 52949001084
IBAN
Abel AT121200052949001084
BIC BKAUATWW
RZB 001-04.093.266
IBAN
Anlage: 1 Teilegutachten AT593100000104093266
BIC RZBAATWW
1 Nachweis
UID ATU 63237036
DVR 3002479
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TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: 1118
des Herstellers / Importeurs: ATP S.r.l I-25030 Longhena (Brescia) Datum: 10.03.2011
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-
Zusatzinformation
Radtyp :1118
Hersteller :ATP S.r.l
Stand :10.03.2011
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Zu Auflage 688:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact2
DUNLOP SP SPORT 8080E
MICHELIN Pilot Sport PS2
PIRELLI PZero Rosso
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 689:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-01, S-02, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact, ContiSportContact2
DUNLOP SP SPORT 8000, SP Sport 9000, SP Winter Sport M2
GOODYEAR EAGLE F1
MICHELIN MXX3, Pilot Sport
PIRELLI PZERO, P7000, PZERO ROSSO, PZERO NERO
TOYO T1-S
YOKOHAMA AVS Sport, AVS S1-Z
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68B:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE S-02, S-03
CONTINENTAL ContiSportContact2
DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000
FULDA Carat Extremo
GOODYEAR EAGLE F1
MICHELIN Pilot Sport, Pilot Sport 2
PIRELLI PZERO, P7000
TOYO Proxes T1-S
YOKOHAMA A008P, AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zusatzinformation
Radtyp :1118
Hersteller :ATP S.r.l
Stand :10.03.2011
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Zu Auflage 68L:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 9000
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage 68T:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Hersteller: Typ:
YOKOHAMA AVS Sport
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Zu Auflage MB2:
Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:
Hersteller: Typ:
BRIDGESTONE RE 71, S-01
CONTINENTAL CZ 91
DUNLOP SP Sport 8000, SP Sport 2000
GOODYEAR EAGLE F1
MICHELIN MXX3
PIRELLI PZERO
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.