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							G-Zl.: 09-TAAP-0512/AB
D-Nr.: 394282/0000



                                 Teilegutachten                                                          TÜV AUSTRIA
                                                                                                         AUTOMOTIVE GMBH
                                       TGA-Art 13.1                                                      Geschäftsstelle:
                                                                                                         Deutschstraße 10
                                                                                                         1230 Wien
                                11-TAAP-1122/CIN/AB                                                      Telefon:
                                                                                                         +43(0)1 610 91-0
                                                                                                         Fax:       DW 6555
                                                                                                         automotive@tuv.at
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder
                                                                                                         Ansprechpartner:
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.                                                                 Ing. Andreas CINIBULK
                                                                                                         DW 6463
                                                                                                         cin@tuv.at
Prüfgegenstand          : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
                          OXIGIN 14 – 9½Jx 20 EH2+ (VA)                                                  TÜV ®
                          OXIGIN 14 – 11 J x 20 EH2+ (HA)
                          GMC
Hersteller              : OXIGIN
                          AD VIMOTION bvba
                          Schaanstraat 79
                          3470 Kortenaken
                          Belgien
Vertrieb                : Reifen Specht Handels GmbH,
                          Am Kirchenwald 1
                          56235 Ransbach-Baumbach
                          DEUTSCHLAND

0.   Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
                                                                                                         Prüfstelle,
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn                      Überwachungsstelle,
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme                          Technischer Dienst (KBA)
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach                 Geschäftsführung:
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses                          Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
                                                                                                         Mag. Christoph
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer                      WENNINGER
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen                           Sitz:
                                                                                                         Krugerstraße 16
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                            1015 Wien/Österreich

                                                                                                         weitere
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen                                                                    Geschäftsstellen:
                                                                                                         Bludenz, Gallneukirchen,
                                                                                                         Lauterach, Marz, und
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.                        Filderstadt (D)

                                                                                                         Firmenbuchgericht/
Mitführen von Dokumenten                                                                                 -nummer:
                                                                                                         Wien / FN 288473 a
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                            Bankverbindungen:
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen                                    BA CA 52949001084
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der                        IBAN
                                                                                                         AT121200052949001084
Fahrzeugpapiere.                                                                                         BIC BKAUATWW
                                                                                                         RZB 001-04.093.266
                                                                                                         IBAN
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                         AT593100000104093266
                                                                                                         BIC RZBAATWW
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                                  UID ATU 63237036
Betriebserlaubnis nach                                                                                   DVR 3002479
§ 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde
ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.

Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
entnehmen.
                                               Anlage - Seite 1 von 1
                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 11-TAAP-1122/CIN/AB


I.     Übersicht


     Ausführung     Ausführungsbezeichnung                      Lochzahl /     Mitten-     Ein-      zul.     zul.    gültig
                                                                  -kreis        loch      press-     Rad-   Abroll-    ab
                    Kennzeichnung                                                          tiefe     last   umfang    Fertig.
                    Rad                      Zentrierring          [mm]         [mm]      [mm]       [kg]    [mm]     Datum
 9,5x20 ET 40         14 9,5x20                   -                5/130         71,6        40      975     2400     04/10
 11x20 ET50            14 11x20                   -                5/130         71,6        50      900     2275     03/09


I.1    Radbeschreibung

I.1.1 Vorderachse
Radausführung                       :   9,5x20 ET 40
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   --

I.1.2 Hinterachse
Radausführung                       :   11x20 ET 50
Hersteller                          :   s.o.
Handelsmarke                        :   --
Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :   Mehrschichtlackierung
Masse des Rades                     :   17,4 kg

I.2    Radanschluss
Siehe Anlage

I.3    Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 11-TAAP-1122/CIN/AB

I.4    Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, siehe Beispiel der Radausführung 9,5x20 ET 40

I.4.1 Kennzeichnung Vorderachse

                                        : Außenseite                           : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : JAW
Radtyp                          : --                             : 14 9,5x20
Radgröße                        : --                             : 9 1/2Jx20EH2+
Einpresstiefe                   : --                             : ET40
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.




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                               schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
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I.4.2 Kennzeichnung Hinterachse
                                : Außenseite                     : Innenseite
Herstellerzeichen               : --                             : AD VIMOTION
Radtyp                          : --                             : 14 11x20
Radgröße                        : --                             : 11Jx20EH2+
Einpresstiefe                   : --                             : ET50
Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr
Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweise 09-TAAP-0409, 2010-FG-PSA-0022 der TÜV AUTOMOTIVE GMBH und des PSA
liegen vor.

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.

IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.

Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.

Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 zu 11-TAAP-1122/CIN/AB (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden.




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G-Zl.: 11-TAAP-1122/CIN/AB


V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.

V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     PORSCHE                            VA : 9½J x 20EH2+ Typ 14 9,5x20 ET40
                                                HA : 11 J x 20EH2+ Typ 14 11 x20 ET50

VII. Schlussbescheinigung
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem
Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken.

Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt werden, wenn
       - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
          ergeben.
       - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
          bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
       - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
          fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Der Hersteller Fa. AD VIMOTION GmbH hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 2010282002826,
Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA Cert GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß
Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält.




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                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                             schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 11-TAAP-1122/CIN/AB


Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in
vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden.


                                                 W i e n - 07.04.2011

                                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

                                  Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
                          des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland




                                                      KBA-P 00055-00...

                                                               .....
                Der Sachverständige                                                   Prüfer




                  (Dipl.-Ing. ABEL)                                               (Ing. Cinibulk)




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                             schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
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Anlage     1     PORSCHE                    VA :      9½J x 20EH2+ Typ 14 9,5x20 ET40
                                            HA :      11 J x 20EH2+ Typ 14 11 x20 ET50


Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Ausführung            Ausführungsbezeichnung                      Mitten          ET       zul. Rad-       zul. Ab-   gültig ab
                      Kennzeichnung Kennzeichnung                 loch                     last            rollumf.   Fertig
                      Rad            Distanzscheibe               [mm]          [mm]       [kg]            [mm]       datum
9,5x20 5/130 ET40     14 9,5x20              -                    71,6           40        975             2400       04/10
11x20 5/130 ET50      14 11x20               -                    71,6           50        900             2275       03/09


Hersteller                          PORSCHE


Prüfgegenstand           :     PKW Sonderrad OXIGIN 14                             VA: 9,5x20 ET40
                               PKW Sonderrad OXIGIN 14                             HA: 11 x20 ET50




Handelsbezeichnung              kW-     Reifen                          Reifenbezogene         Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ                    Bereich                                 Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                             Hinweise
PORSCHE PANAMERA                220-397 255/40R20 101Y                  21J; 24C; 57E;         10B; 11G; 11H; 11K; 12A;
970                                                                                            51A; 530; 71K: 723;
e13*2007/46*0970*..                         295/35R20 105Y              22H; 24D; 57F;         729; 73C; S01;




Befestigungsmittel

Nr.      Art der Befestigungsmittel           Bund            Anzugsmoment [Nm]           Schaftlänge [mm]
S01      Bolzen M14x1,5                       Kegel                  140                              30

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu
     achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
     Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
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Anlage   1     PORSCHE                    VA :      9½J x 20EH2+ Typ 14 9,5x20 ET40
                                          HA :      11 J x 20EH2+ Typ 14 11 x20 ET50

      FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im
      Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der
     Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und
     Hinweise zu beachten.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal
     zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
     Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des
     Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.




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                   Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                            schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 11-TAAP-1122/CIN/AB

Anlage    1     PORSCHE                     VA :      9½J x 20EH2+ Typ 14 9,5x20 ET40
                                            HA :      11 J x 20EH2+ Typ 14 11 x20 ET50


Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241-248, 24C, 24D, 24J, 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte          Bereich 50 Grad hinter der Radmitte            Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245                   Zu Auflage 242 bzw. 246                        hinter der Radmitte
                                                                                         Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte          Bereich 50 Grad hinter der Radmitte            Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247                   Zu Auflage 244 bzw. 248                        hinter der Radmitte
                                                                                         Zu Auflage 243,244,247,248,24D,24M




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