G-Zl.: 11-TAAP-1498/AB_1K
D-Nr.: 395048/0000
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Teilegutachten Geschäftsstelle:
(TGA-Art 13.1) Deutschstraße 10
1230 Wien
Telefon:
11-TAAP-1498/AB_1K +43(0)1 610 91-0
Fax: DW 6555
automotive@tuv.at
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Christian ABEL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder DW 6470
ab@tuv.at
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.
TÜV ®
Prüfgegenstand : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
T927 9x20/11x20 Tzunamee einteilig
PORSCHE PANAMERA Typ 970
des Herstellers : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
Hofwisenstrasse 17
8260 Stein am Rhein
SCHWEIZ
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer Prüfstelle,
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsstelle,
Technischer Dienst (KBA)
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen. Geschäftsführung:
Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
Mag. Christoph
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen WENNINGER
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Sitz:
Krugerstraße 16
1015 Wien/Österreich
Mitführen von Dokumenten
weitere
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Geschäftsstellen:
Bludenz, Lauterach, Linz,
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Wien 23 und
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Filderstadt (D)
Fahrzeugpapiere. Firmenbuchgericht/
-nummer:
Wien / FN 288473 a
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Bankverbindungen:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, BA CA 52949001084
Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die IBAN
AT121200052949001084
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der BIC BKAUATWW
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. RZB 001-04.093.266
IBAN
AT593100000104093266
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu BIC RZBAATWW
entnehmen. UID ATU 63237036
DVR 3002479
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I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Lochzahl / Mitten- Ein- zul. zul. gültig
-kreis loch press- Rad- Abroll- ab
Kennzeichnung (mm) (mm) tiefe last umfang Fertig.
Rad Zentrierring (mm) (kg) (mm) Datum
9Jx20 ET48 T927 9,0x20 ET48 Fixbohrung 5/130 71,6 48 975 2272 09/10
11Jx20 ET50 T927 11x20 ET50 Fixbohrung 5/130 71,6 50 975 2272 09/10
I.1 Radbeschreibung
Hersteller : s.o.
Handelsmarke : Tzunamee
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Pulverbeschichtung ww. verchromt
Masse des Rades : --
I.2 Radanschluss
Siehe Anlage
I.3 Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 11-TAAP-1498/AB_1K
I.4 Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, oder Aufkleber siehe Beispiel der Radausführung 9x20 5/130 ET48
Radaußenseite Radinnenseite
Japanisches Prüfwertzeichen : - : VIA, (JWL)
Handelsbezeichnung /-marke : - : Barracuda wheels
Radtyp : - : T927 …
Hersteller : - : -
Herstellerzeichen : Barracuda : -
Radgröße : - : 9Jx20H2
Lochkreis : - : -
Einpresstiefe : - : z.B.: ET48
Herkunftsmerkmal : - : -
Herstelldatum : - : Gitternetz
II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang
Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
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II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweis 08-TAAP-2643_E2_1K, 10-TAAP-3015 / TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH liegt
vor.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.
IV. Auflagen und Hinweise
Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.
Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 zu 11-TAAP-1498/AB_1K zu (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
VI. Anlagen
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1 PORSCHE PANAMERA 970 Barracuda Tzunamee T927…
VA: 9Jx20 ET48, HA:11x20 ET50
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VII. Schlussbescheinigung
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem
Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken.
Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in
vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden.
W i e n - 30.11.2011
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00055-00........
Der Sachverständige
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Anlage 1 PORSCHE PANAMERA 970 Barracuda Tzunamee T927…
VA: 9Jx20 ET48, HA:11x20 ET50
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Raddaten T927 …
Radgröße nach Norm : z.B.: 9Jx20 H2 Einpresstiefe (mm) : s.u.
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten- ET zul. zul. gültig ab
loch Rad- Abroll
Kennzeichnung last umf. Fertig
Rad Zentrierring (mm) (mm) (kg) (mm) datum
9x20 ET48 T927 9x20 ET48 Fix 71,6 48 975 2272 09/10
11x20 ET50 T927 11x20 ET50 Fix 71,6 50 975 2272 09/10
Hersteller PORSCHE
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Prüfgegenstand : VA: PKW Sonderrad T927 9x20 ET48
: HA: PKW Sonderrad T927 11x20 ET50
Handelsbezeichnung kW- Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ Bereich Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
PORSCHE 220-397 255/40ZR20 101Y 51G; 21J; 57E; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A;
PANAMERA 295/35ZR20 105Y 51G; 22F; 57F; 51A; 575; 71K; 723; 729;
970 73C; 744; 74D; S01;
e13*2007/46*0970*..
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Bolzen M14x1,5 Kugel Ø28 160 29
Original-Radbefestigungsmittel
Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten,
dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Anlage 1 - Seite 1 von 2
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Anlage 1 PORSCHE PANAMERA 970 Barracuda Tzunamee T927…
VA: 9Jx20 ET48, HA:11x20 ET50
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf
einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten
aufgeführt ist.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.
Anlage 1 - Seite 2 von 2
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schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH