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							G-Zl.: 11-TAAP-1498/AB_1K
D-Nr.: 395048/0000


                                                                                                TÜV AUSTRIA
                                                                                                AUTOMOTIVE GMBH
                                   Teilegutachten                                               Geschäftsstelle:
                                        (TGA-Art 13.1)                                          Deutschstraße 10
                                                                                                1230 Wien
                                                                                                Telefon:
                                  11-TAAP-1498/AB_1K                                            +43(0)1 610 91-0
                                                                                                Fax:       DW 6555
                                                                                                automotive@tuv.at

                                                                                                Ansprechpartner:
                                                                                                Dipl.-Ing. Christian ABEL
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder                 DW 6470
                                                                                                ab@tuv.at
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.
                                                                                                TÜV ®
Prüfgegenstand           : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
                           T927 9x20/11x20 Tzunamee einteilig
                           PORSCHE PANAMERA Typ 970
des Herstellers          : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
                           Hofwisenstrasse 17
                           8260 Stein am Rhein
                           SCHWEIZ

0.   Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer             Prüfstelle,
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten                 Überwachungsstelle,
                                                                                                Technischer Dienst (KBA)
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                   Geschäftsführung:
                                                                                                Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
                                                                                                Mag. Christoph
Einhaltung von Auflagen und Hinweisen                                                           WENNINGER

Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.               Sitz:
                                                                                                Krugerstraße 16
                                                                                                1015 Wien/Österreich
Mitführen von Dokumenten
                                                                                                weitere
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                   Geschäftsstellen:
                                                                                                Bludenz, Lauterach, Linz,
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen                           Wien 23 und
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der               Filderstadt (D)
Fahrzeugpapiere.                                                                                Firmenbuchgericht/
                                                                                                -nummer:
                                                                                                Wien / FN 288473 a
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                                                                                                Bankverbindungen:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                         BA CA 52949001084
Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die                    IBAN
                                                                                                AT121200052949001084
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der                      BIC BKAUATWW
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.                       RZB 001-04.093.266
                                                                                                IBAN
                                                                                                AT593100000104093266
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu                       BIC RZBAATWW
entnehmen.                                                                                      UID ATU 63237036
                                                                                                DVR 3002479




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I.    Übersicht

 Ausführung     Ausführungsbezeichnung                         Lochzahl /      Mitten-     Ein-      zul.     zul.    gültig
                                                                 -kreis         loch      press-     Rad-   Abroll-    ab
                Kennzeichnung                                    (mm)          (mm)        tiefe     last   umfang    Fertig.
                Rad                          Zentrierring                                 (mm)       (kg)    (mm)     Datum
9Jx20 ET48      T927 9,0x20 ET48             Fixbohrung           5/130          71,6        48      975     2272     09/10
11Jx20 ET50     T927 11x20 ET50              Fixbohrung           5/130          71,6        50      975     2272     09/10


I.1   Radbeschreibung
Hersteller                          :    s.o.
Handelsmarke                        :    Tzunamee
Art der Sonderräder                 :    LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                    :    Pulverbeschichtung ww. verchromt
Masse des Rades                     :    --

I.2   Radanschluss
Siehe Anlage

I.3   Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 11-TAAP-1498/AB_1K

I.4   Kennzeichnung
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeschlagen, oder Aufkleber siehe Beispiel der Radausführung 9x20 5/130 ET48

                                         Radaußenseite                      Radinnenseite
Japanisches Prüfwertzeichen          :   -                              :   VIA, (JWL)
Handelsbezeichnung /-marke           :   -                              :   Barracuda wheels
Radtyp                               :   -                              :   T927 …
Hersteller                           :   -                              :   -
Herstellerzeichen                    :   Barracuda                      :   -
Radgröße                             :   -                              :   9Jx20H2
Lochkreis                            :   -                              :   -
Einpresstiefe                        :   -                              :   z.B.: ET48
Herkunftsmerkmal                     :   -                              :   -
Herstelldatum                        :   -                              :   Gitternetz


II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang

Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1 Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

II.2 Werkstoff der Sonderräder
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.



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II.3 Festigkeitsprüfung
Festigkeitsnachweis 08-TAAP-2643_E2_1K, 10-TAAP-3015 / TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH liegt
vor.

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
durchzuführen.

IV. Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und
Handelsware.
Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter
Siehe Anlage 1 zu 11-TAAP-1498/AB_1K zu (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu
melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:

V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
V.2. Fahrversuche
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.

Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     PORSCHE PANAMERA 970                 Barracuda Tzunamee T927…
                                                  VA: 9Jx20 ET48, HA:11x20 ET50

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VII. Schlussbescheinigung
Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem
Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken.

Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
ergänzt werden, wenn
       - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
          ergeben.
       - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
          bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
       - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
          fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.

Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in
vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden.


                                                 W i e n - 30.11.2011

                                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

                                  Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
                          des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland




                                                    KBA-P 00055-00........


                Der Sachverständige




                  (Dipl.-Ing. ABEL)




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G-Zl.:11-TAAP-1498/AB_1K

Anlage 1     PORSCHE PANAMERA 970                 Barracuda Tzunamee T927…
                                                  VA: 9Jx20 ET48, HA:11x20 ET50


Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise

Raddaten T927 …
Radgröße nach Norm            : z.B.: 9Jx20 H2                 Einpresstiefe (mm)          : s.u.

Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 130/5                          Zentrierart                 : Mittenzentrierung



Ausführung    Ausführungsbezeichnung                              Mitten-    ET        zul.         zul.     gültig ab
                                                                  loch                 Rad-         Abroll
                     Kennzeichnung                                                     last         umf.     Fertig
              Rad                  Zentrierring                   (mm)       (mm)      (kg)         (mm)     datum
 9x20 ET48     T927 9x20 ET48      Fix                            71,6       48        975          2272     09/10
11x20 ET50    T927 11x20 ET50      Fix                            71,6       50        975          2272     09/10


Hersteller                        PORSCHE

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%


Prüfgegenstand          : VA: PKW Sonderrad T927 9x20 ET48
                        : HA: PKW Sonderrad T927 11x20 ET50

Handelsbezeichnung         kW-          Reifen                       Reifenbezogene          Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ               Bereich                                   Auflagen und
ABE/EWG-Nr.                                                          Hinweise
PORSCHE                    220-397      255/40ZR20 101Y              51G; 21J; 57E;          10B; 11G; 11H; 11K; 12A;
PANAMERA                                295/35ZR20 105Y              51G; 22F; 57F;          51A; 575; 71K; 723; 729;
970                                                                                          73C; 744; 74D; S01;
e13*2007/46*0970*..


Befestigungsmittel
Nr.    Art der Befestigungsmittel            Bund               Anzugsmoment (Nm)           Schaftlänge (mm)
S01    Bolzen M14x1,5                        Kugel Ø28                 160                          29
       Original-Radbefestigungsmittel

Auflagen und Hinweise
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten,
     dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                                               Anlage 1 - Seite 1 von 2
                     Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                              schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.:11-TAAP-1498/AB_1K

Anlage 1     PORSCHE PANAMERA 970                Barracuda Tzunamee T927…
                                                 VA: 9Jx20 ET48, HA:11x20 ET50

11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf
     einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
      Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
     den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
     Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten
     aufgeführt ist.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.
S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.


                                              Anlage 1 - Seite 2 von 2
                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                             schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
						
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