G-Zl.: 2012-FG-PSA-0002
Kunde:2009/ADV
Prüfbericht
2012-FG-PSA-0002
gemäß der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger
BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998
Name und Anschrift : PRÜFLABOR SÜD GMBH
des Technischen Dienstes Tegelbarg 31a
D-24576 Bad Bramstedt
Name und Anschrift : AD VIMOTION GmbH
des Auftraggebers Kelterstrasse 40
72669 Unterensingen
GERMANY
Prüfgegenstand : Leichtmetall-Sonderrad einteilig
LK: 5-108 bis 5-120
Typ: CARMANI CA5 8519
Größe: 8,5J x 19H2
Prüflabor Süd GmbH HRB 10912 KI Amtsgericht Kiel Bankverb. Raiffeisenbank eG
Tegelbarg 31a GF Dipl.-Ing. Renato Rittel BLZ 200 691 30
DE – 24576 Bad Bramstedt Peter Kleingarn Kto.-Nr. 332 461
Phon +49 (0)4192 896 94 -15 Steuer-Nr. 11294WV IBAN DE33200691300000332461
Fax +49 (0)4192 896 94 -17 VAT-ID DE 267048415 BIC/SWIFT GENODEF1BBR
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1. Aufgabenstellung:
Auftragsgemäß wurden im Zeitraum 18.01.201 bis 24.0.2012 Leichtmetall-Sonderräder für PKW, einer
Betriebsfestigkeitsprüfung, nach der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger
BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998 unterzogen.
2. Beschreibung des Leichmetall-Sonderrades (Prüfkörper)
Art : Einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit unsymmetrischen Tiefbett und
Doppelhump; Nabenbohrung durch Deckel verschlossen
Antragsteller/Vertrieb : AD VIMOTION GmbH
Kelterstrasse 40
72669 Unterensingen
GERMANY
Hersteller : AD VIMOTION GmbH
Kelterstrasse 40
72669 Unterensingen
GERMANY
Handelsmarke : CARMANI
Handelsbezeichnung : ARROW
Typ : CARMANI CA5 8519
Radgröße nach Norm : 8,5J x 19H2
KBA-Nummer : KBA 48771
Zentrierung : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich : Leichtmetall-Sonderrad - für PKW vorgesehen
Befestigungsart : wahlweise Kegel-, Kugel-, und Flachbundschrauben bzw. -muttern M12/M14,
Kegelwinkel 60°, Kugelradius R14
Basiswerkstoff/Bauart : Aluminiumguss einteilig, A356-AL Si 7 Mg
Rohherstellung : Aluminium- Niederdruck- Kokillenguss
Bearbeitung : CNC-Bearbeitung
Lackierung : Mehrschicht Einbrennlackierung
Qualitätskontrollen : Materialanalyse, Röntgenkontrolle, Abrollprüfung, Festigkeitsprüfung
Korrosionsschutz : Siehe Lackierung
Zubehör : bei Bedarf Radschrauben bzw. Radmuttern und Zentrierringe
Radgewicht : 13,25 kg
3. Kennzeichnung
Radaußenseite Radinnenseite
KBA-Nummer : KBA 48771 : -
Japanisches Prüfwertzeichen : - : JWL
Handelsbezeichnung /-marke : - : CARMANI
Radtyp : - : CARMANI CA5 8519
Hersteller : - : AD VIMOTION
Herstellerzeichen : - : AD V
Radgröße : - : 8,5Jx19H2
Lochkreis : - : s. Anlage 1
Einpresstiefe : - : s. Anlage 1
Herstelldatum : - : Datumsleiter
Zusätzlich können noch verschiedene Kontrollkennzeichen angebracht sein!
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4. Übersicht der Radgrößen und Zentrierringe
Siehe Anlage 1
5. Durchgeführte Prüfungen und Ergebnisse
5.1 Umlaufbiegeprüfung
Die Umlaufbiegeprüfung wurde für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Lochzahl/ Zulässige
ET Abrollumfang Mbmax
Radgröße Lochkreis Radlast FR
[mm] [mm] [kNm]
[mm] [kg]
8,5Jx19H2 5-108 800 42 2325 5,886
8,5Jx19H2 5-112 800 35 2325 5,777
8,5Jx19H2 5-112 800 47 2325 5,981
8,5Jx19H2 5-120 800 15 2325 5,463
8,5Jx19H2 5-120 800 30 2325 5,777
8,5Jx19H2 5-120 890 40 2325 6,514
Die Umlaufbiegeprüfung wurde für die vorgesehenen Belastungsfälle mit positivem Ergebnis durchgeführt.
5.2 Impacttest
Für die Berechnung des Fallgewichtes D [kg] wurden folgende Werte zu Grunde gelegt:
Lochzahl/ Fallgewicht
ET Statische
Radgröße Reifengröße Lochkreis D
[mm] Radlast [kg]
[mm] [kg]
8,5Jx19H2 215/35 R19 5-108 42 890 715
8,5Jx19H2 215/35 R19 5-120 15 890 715
8,5Jx19H2 215/35 R19 5-120 40 890 715
Das Leichtmetall-Sonderrad wurde nach ISO 7141 ohne vollständigen Druckverlust (innerhalb einer Minute)
und ohne sichtbaren Anriss in der Radschüssel mit positivem Ergebnis geprüft.
5.3 Abrollprüfung
Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern" vom 25.11.1998" durchgeführt.
Lochzahl/ Statische
ET Prüflast Reifendruck
Radgröße Lochkreis Reifengröße Radlast
[mm] [kg] [bar]
[mm] [kg]
8,5Jx19H2 5-112 285/55 R19 47 890 2225 4,5
Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriss noch eine
Funktionsbeeinträchtigung festgestellt.
5.4 Werkstoffprüfung
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der
Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft.
5.5 Maßvergleich
Die Maße und Toleranzen der wesentlichen Hauptabmessungen entsprechen der E.T.R.T.O.
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6. Allgemeine Angaben zur Prüfung
6.1 Prüfeinrichtungen
Die Prüfungen wurden auf Anlagen durchgeführt, die den Anforderungen der Prüfgrundlage
entsprechen.
Die Mess- und Prüfeinrichtungen erfüllen die in den Richtlinien und Prüfanweisungen geforderten
Genauigkeiten und unterliegen einer ständigen Überwachung.
6.2 Ort der Prüfung : Prüflabor Süd, Bad Bramstedt
Prüflabor Nord, Bad Bramstedt
6.3 Zeitraum der Prüfung(en) : 18.01.201 bis 24.0.2012
6.4 Bemerkung : Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die
unter Punkt 2. und 4. dieses Berichtes angeführten
Prüfobjekte
7. Anlagen
Anlage 1 : Kurzbeschreibung (1 Seite)
8. Bedingungen
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten, sowie dessen Anlagen durch einen Nachtrag
ergänzt werden, wenn:
- am Sonderrad konstruktive, werkstoffliche oder fertigungstechnische Änderungen vorgenommen werden.
- sich tangierende Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw.
hierzu ergangenen Richtlinien und Anweisungen ändern.
9. Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter
71C)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721)
Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen,
die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725)
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
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729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
745)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist
die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74C)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller
mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen
Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten,
dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D)
Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74H)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die
dieses verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.
74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
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Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH.
G-Zl.: 2012-FG-PSA-0002
10. Hinweise und Auflagen für den Antragsteller bzw. Radhersteller
Die Bezieher des Leichtmetallrades müssen auf die Bedingungen, die Befestigungsart und die erforderlichen
Anzugsdrehmomente der Radbefestigungsmittel hingewiesen werden.
11. Sachverständige Beurteilung (Gutachten)
Das beschriebene Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die
Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998)
Dieser Prüfbericht kann als Unterlage für die Erstellung eines Teilegutachtens oder einer ABE verwendet
werden.
Aufgrund der Feststellungen, der durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse erachten wir die
Verwendung des gegenständlichen Leichtmetallrades unter Einhaltung der jeweils angeführten Bedingungen
für geeignet.
Eine Kopie dieses Schriftstückes ist nur mit Originalstempel und Unterschrift des Antragstellers oder seines
Bevollmächtigten gültig.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
(TÜV Austria Cert GmbH / Registrier-Nr. 20 102 82002826).
Dieser Prüfbericht umfasst Seite 1 bis 6, sowie die unter Punkt 7 angeführten Anlagen und darf nur im vollen
Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Bad Bramstedt, 25.01.2012
Prüflabor Süd GMBH
Akkreditiert von der Benennungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
KBA-P 00081-09
Der Sachverständige
(Ing. M.Buga)
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1. Kurzbeschreibung
Handelsmarke : CARMANI
Handelsbezeichnung : ARROW
Typ : Carmani CA5 8519
Werkstoff : A356-AL Si 7 Mg
Konstruktion : 1-teilig
Dimension : 8,5J x 19H2
Lochkreise : 5-108 bis 5-120
Zeichnung Nr. : Carmani CA 5 8519
Zeichnungsdatum : 23.08.2011
letzte Zeichnungsänderung : -
2. Übersicht der Radgrößen und Zentrierringe
2.1 Radgrößen
Abroll-
Mittenloch Lochkreis Loch- ET Radlast gültig
Ausführung umfang
[mm] [mm] zahl [mm] [kg] ab
[mm]
8,5Jx19H2 72,6 108 5 40,41,42,43,44 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 72,6 110 5 33,34,35,36,37 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 72,6 110 5 40,41,42,43,44 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 66,6 112 5 33,34,35,36,37 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 66,6 112 5 40,41,42,43,44 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 66,6 112 5 46,47,48,48,50 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 72,6 114,3 5 33,34,35,36,37 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 72,6 114,3 5 46,47,48,48,50 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 72,6 115 5 33,34,35,36,37 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 72,6 115 5 45,46,47,48,49 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 76,9 120 5 13,14,15,16,17 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 76,9 120 5 28,29,30,31,32 800 2325 01/12
8,5Jx19H2 65,1 120 5 38,39,40,41,42 890 2325 01/12
Seite 1 von 1
Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH.