G-Zl.: 2012-FG-PSA-0091 Kunde:2009/ADV Prüfbericht 2012-FG-PSA-0091 gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998 Name und Anschrift : PRÜFLABOR SÜD GMBH des Technischen Dienstes Tegelbarg 31a D-24576 Bad Bramstedt Name und Anschrift : Firma des Auftraggebers AD VIMOTION GmbH Kelterstrasse 40 72669 Unterensingen GERMANY Prüfgegenstand : Leichtmetall-Sonderrad einteilig LK: 5-108 bis 5-120 Typ: CA 9 7517 Größe: 7,5J x 17H2 Prüflabor Süd GmbH HRB 10912 KI Amtsgericht Kiel Bankverb. Raiffeisenbank EG Tegelbarg 31a GF Renato Rittel BLZ 200 691 30 DE – 24576 Bad Bramstedt Peter Kleingarn Kto.-Nr. 332 461 Phon +49 (0)4192 896 94 -15 Steuer-Nr. 11294WV IBAN DE33200691300000332461 Fax +49 (0)4192 896 94 -17 VAT-ID DE 267048415 BIC/SWIFT GENODEF1BBR Seite 1 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. G-Zl.: 2012-FG-PSA-0091 1. Aufgabenstellung: Auftragsgemäß wurden im Zeitraum 22.06.2012 bis 29.06.2012 Leichtmetall-Sonderräder für PKW, einer Betriebsfestigkeitsprüfung, nach der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998 unterzogen. 2. Beschreibung des Leichmetall-Sonderrades (Prüfkörper) Art : Einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit unsymmetrischen Tiefbett und Doppelhump; Nabenbohrung durch Deckel verschlossen Antragsteller/Vertrieb : AD VIMOTION GmbH Kelterstrasse 40 72669 Unterensingen GERMANY Hersteller : AD VIMOTION GmbH Kelterstrasse 40 72669 Unterensingen GERMANY Handelsmarke : CARMANI Handelsbezeichnung : CARMANI 09 Typ : CA 9 7517 KBA-Nummer : KBA 49009 Radgröße nach Norm : 7,5J x 17H2 Zentrierung : Mittenzentrierung Verwendungsbereich : Leichtmetall-Sonderrad - für PKW vorgesehen Befestigungsart : wahlweise Kegel-, Kugel-, und Flachbundschrauben bzw. -muttern M12/M14, Kegelwinkel 60°, Kugelradius R14 Basiswerkstoff/Bauart : Aluminiumguss einteilig,. A356-AL Si 7 Mg Rohherstellung : Aluminium- Schwerkraft- Kokillenguss Bearbeitung : CNC-Bearbeitung Lackierung : Mehrschicht Einbrennlackierung Qualitätskontrollen : Materialanalyse, Röntgenkontrolle, Abrollprüfung, Festigkeitsprüfung Korrosionsschutz : Siehe Lackierung Zubehör : bei Bedarf Radschrauben bzw. Radmuttern und Zentrierringe Gewicht (unlackiert) : 10,39 kg 3. Kennzeichnung Radaußenseite Radinnenseite KBA-Nummer : KBA 49009 : - Japanisches Prüfwertzeichen : - : - Handelsbezeichnung /-marke : - : CARMANI 9 Radtyp : - : CA 9 7517 Hersteller : - : - Gießereizeichen : - : NO.494 Radgröße : - : 7,5Jx17H2 Lochkreis : - : s. Anlage 1 Einpresstiefe : - : s. Anlage 1 Herstelldatum : - : Datumsleiter Zusätzlich können noch verschiedene Kontrollkennzeichen angebracht sein! Seite 2 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. G-Zl.: 2012-FG-PSA-0091 4. Übersicht der Radgrößen und Zentrierringe Siehe Anlage 1 5. Durchgeführte Prüfungen und Ergebnisse 5.1 Umlaufbiegeprüfung Die Umlaufbiegeprüfung wurde für folgende Prüfmomente abgeschlossen: Lochzahl/ Zulässige ET Abrollumfang Mbmax Radgröße Lochkreis Radlast FR [mm] [mm] [kNm] [mm] [kg] 7,5Jx17H2 5-108 725 45 2175 5,072 7,5Jx17H2 5-112 725 37 2175 4,958 7,5Jx17H2 5-112 725 45 2175 5,072 7,5Jx17H2 5-115 725 42 2175 5,029 7,5Jx17H2 5-120 725 35 2175 4,929 7,5Jx17H2 5-120 725 45 2175 5,072 Die Umlaufbiegeprüfung wurde für die vorgesehenen Belastungsfälle mit positivem Ergebnis durchgeführt. 5.2 Impacttest Für die Berechnung des Fallgewichtes D [kg] wurden folgende Werte zu Grunde gelegt: Lochzahl/ Fallgewicht ET Statische Radgröße Reifengröße Lochkreis D [mm] Radlast [kg] [mm] [kg] 7,5Jx17H2 195/40 R17 5-108 45 750 630 7,5Jx17H2 195/40 R17 5-120 45 750 630 Das Leichtmetall-Sonderrad wurde nach ISO 7141 ohne vollständigen Druckverlust (innerhalb einer Minute) und ohne sichtbaren Anriss in der Radschüssel mit positivem Ergebnis geprüft. 5.3 Abrollprüfung Ergänzend wurde ein Abrollversuch gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträdern" vom 25.11.1998" durchgeführt. Lochzahl/ Statische ET Prüflast Reifendruck Radgröße Lochkreis Reifengröße Radlast [mm] [kg] [bar] [mm] [kg] 7,5Jx17H2 5-112 275/60 R16 47 750 1875 4,5 Nach Ablauf der erforderlichen Abrollstrecke wurde an den Rädern weder ein Anriss noch eine Funktionsbeeinträchtigung festgestellt. 5.4 Werkstoffprüfung Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft. 5.5 Maßvergleich Die Maße und Toleranzen der wesentlichen Hauptabmessungen entsprechen der E.T.R.T.O. Seite 3 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. G-Zl.: 2012-FG-PSA-0091 6. Allgemeine Angaben zur Prüfung 6.1 Prüfeinrichtungen Die Prüfungen wurden auf Anlagen durchgeführt, die den Anforderungen der Prüfgrundlage entsprechen. Die Mess- und Prüfeinrichtungen erfüllen die in den Richtlinien und Prüfanweisungen geforderten Genauigkeiten und unterliegen einer ständigen Überwachung. 6.2 Ort der Prüfung : Prüflabor Süd, Bad Bramstedt Prüflabor Nord, Bad Bramstedt 6.3 Zeitraum der Prüfung(en) : 22.06.2012 bis 29.06.2012 6.4 Bemerkung : Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 2. und 4. dieses Berichtes angeführten Prüfobjekte 7. Anlagen Anlage 1 : Kurzbeschreibung (1 Seite) 8. Bedingungen Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten, sowie dessen Anlagen durch einen Nachtrag ergänzt werden, wenn: - am Sonderrad konstruktive, werkstoffliche oder fertigungstechnische Änderungen vorgenommen werden. - sich tangierende Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangenen Richtlinien und Anweisungen ändern. 9. Hinweise und Auflagen für den Fahrzeughalter 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch- Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Seite 4 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. G-Zl.: 2012-FG-PSA-0091 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der Auflagefläche, müssen entfernt werden. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 10. Hinweise und Auflagen für den Antragsteller bzw. Radhersteller Die Bezieher des Leichtmetallrades müssen auf die Bedingungen, die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsdrehmomente der Radbefestigungsmittel hingewiesen werden. Seite 5 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. G-Zl.: 2012-FG-PSA-0091 11. Sachverständige Beurteilung (Gutachten) Das beschriebene Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) Dieser Prüfbericht kann als Unterlage für die Erstellung eines Teilegutachtens oder einer ABE verwendet werden. Aufgrund der Feststellungen, der durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse erachten wir die Verwendung des gegenständlichen Leichtmetallrades unter Einhaltung der jeweils angeführten Bedingungen für geeignet. Eine Kopie dieses Schriftstückes ist nur mit Originalstempel und Unterschrift des Antragstellers oder seines Bevollmächtigten gültig. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. (TÜV Austria Cert GmbH / Registrier-Nr. 20 102 82002826). Dieser Prüfbericht umfasst Seite 1 bis 5, sowie die unter Punkt 7 angeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Bad Bramstedt, 13.07.2012 Prüflabor Süd GMBH Akkreditiert von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland KBA-P 00081-09 Der Sachverständige (Ing. M.Buga) Seite 6 von 5 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. Anlage 1 zu G-Zl.: 2012-FG-PSA-0091 1. Kurzbeschreibung Handelsmarke : CARMANI Handelsbezeichnung : CARMANI 09 Typ : CA 9 7517 Werkstoff : A356-AL Si 7 Mg Konstruktion : 1-teilig Dimension : 7,5J x 17H2 Lochkreise : 5-108 bis 5-120 Zeichnung Nr. : Carmani CA 9 7517 Zeichnungsdatum : 28.06.2012 Letzte Zeichnungsänderung : - 2. Übersicht der Radgrößen und Zentrierringe 2.1 Radgrößen Abroll- Mittenloch Lochkreis Loch- ET Radlast gültig Ausführung umfang [mm] [mm] zahl [mm] [kg] ab [mm] 7,5Jx17H2 72,6 108 5 43,44,45,46,47 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 65,1 110 5 35,36,37,38,39 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 65,1 110 5 43,44,45,46,47 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 66,6-57,1 112 5 35,36,37,38,39 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 66,6-57,1 112 5 43,44,45,46,47 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 72,6 114,3 5 35,36,37,38,39 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 72,6 114,3 5 43,44,45,46,47 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 70,3 115 5 35,36,37,38,39 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 70,3 115 5 40,41,42,43,44 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 70,3 115 5 43,44,45,46,47 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 72,6 120 5 33,34,35,36,37 725 2175 06/12 7,5Jx17H2 72,6 120 5 43,44,45,46,47 725 2175 06/12 Seite 1 von 1 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH.